CGM-Systeme: gesetzliche Kassen zahlen, private mitunter nicht

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CGM-Systeme: gesetzliche Kassen zahlen, private mitunter nicht

CGM-Systeme sind Leistung der gesetzlichen Krankenkassen – für viele privat Versicherte ist eine Kostenübernahme jedoch nicht garantiert. Die Organisation diabetesDE appelliert daher an private Krankenversicherungen, ihre Versicherten nicht zu benachteiligen und ihre Leistungsverzeichnisse entsprechend zu ergänzen.

In den letzten Jahrzehnten haben fortschrittliche Entwicklungen in der Diabetestechnologie entscheidend zur Verbesserung der Stoffwechseleinstellung und Lebensqualität von Menschen mit Typ-1- und Typ-2-Diabetes beigetragen: Zur modernen Diabetestherapie zählt auch das kontinuierliche Glukosemonitoring (CGM). Seit 2016 sind „rtCGM“-Systeme Leistung der gesetzlichen Krankenkassen. Im Juli 2019 wurde das „iscCGM“-System Freestyle Libre 2 zusätzlich ins Hilfsmittelverzeichnis aufgenommen.

In den Hilfsmittelkatalogen privater Krankenkassen hingegen sind CGM-Systeme nach wie vor noch nicht flächendeckend enthalten, so dass privat versicherte Menschen mit Typ-1- und Typ-2-Diabetes sie mitunter trotz dringender ärztlicher Empfehlung nicht bewilligt bekommen.

Kosten für CGM-Systeme werden seit 2016 von der GKV erstattet

„In zahlreichen Studien wurde nachgewiesen, dass die Nutzung von CGM-Systemen bei der intensivierten Insulintherapie oder Insulinpumpentherapie den Langzeitwert HbA1c senkt, die Anzahl der Hypoglykämien bei Menschen mit Typ 1 und Typ 2 verringert sowie die Lebensqualität steigert“, sagt Dr. med. Jens Kröger, Vorstandsvorsitzender von diabetesDE – Deutsche Diabetes-Hilfe und niedergelassener Diabetologe aus Hamburg-Bergedorf.

Auch zur Verbesserung von Hypoglykämie-Wahrnehmungsstörungen bei Menschen mit Typ-1-Diabetes hat sich der Einsatz von CGM bewährt. Seit 2016 sind „rtCGM“-Systeme im Hilfsmittelkatalog der gesetzlichen Krankenversicherer (GKV) enthalten und können bei entsprechender Indikation von Endokrinologen und Diabetologen verordnet werden.

Bestehende Versichertenverträge der PKV sind häufig veraltet

Bei privaten Krankenversicherern (PKV) ist dies jedoch nach wie vor nicht durchgängig der Fall, weiß Dr. Kröger: „Immer wieder lehnen private Krankenkassen mit Hinweis auf den bestehenden Versichertenvertrag die Kostenübernahme eines CGM-Systems ab. Diese Verträge stammen aber häufig aus einer Zeit, in denen es CGM-Systeme noch gar nicht gab oder wo aufgrund mangelnder Qualität keine Anwendung empfohlen wurde“, erklärt der Diabetologe.

Exemplarisch hierfür äußerte sich jüngst eine große private Krankenkasse aus Köln, die seiner Typ-1-Diabetespatientin Christine W. die Erstattung verweigerte, obwohl sie eine Hypoglykämie-Wahrnehmungsstörung aufweist. Schwere Unterzuckerungen können unter anderem zu Bewusstlosigkeit und im Extremfall auch zum Herzstillstand führen.

Trotz schwerer Hypoglykämien wurde CGM-System abgelehnt

Christine W. hat aufgrund von Hypoglykämien bereits Notarzteinsätze und Krankenhausaufenthalte erleben müssen. „Trotzdem erhalte ich als Privatversicherte eine schlechtere medizinische Versorgung als alle gesetzlich Versicherten“, resümiert sie enttäuscht. Die dreifache Mutter hat Angst vor einer erneuten schweren Unterzuckerung und ist aufgrund dessen in ihrer Lebensführung eingeschränkt und gehemmt.

Auch Dr. Kröger kann die Entscheidung dieser und anderer privater Versicherungsträger unter alleinigem Verweis auf die Vertragssituation nicht nachvollziehen: „CGM ablehnende private Krankenversicherungen sollten dringend eine machbare Lösung gemäß GBA-Beschluss für bei ihnen versicherte Patienten vorlegen und sich an Mitbewerbern mit positiven Entscheidungen orientieren!“

Was ist Kontinuierliches Glukose-Monitoring (CGM)?

Das Kontinuierliche Glukose-Monitoring (CGM) ermöglicht die Überwachung der Glukoseänderungen im Körper rund um die Uhr. Die Systeme bestehen aus einem Sensor, der ins Unterhautfettgewebe eingestochen oder implantiert wird und dort bis zu 14 Tage bzw. ein halbes Jahr verbleibt. Alle fünf Minuten wird kontinuierlich („rtCGM“) oder durch Scannen („iscCGM“-) ein Messwert des Gewebezuckers drahtlos an einen Empfänger übermittelt, der diese Werte in Echtzeit aufnimmt und anzeigt.

Ändert sich die Stoffwechsellage und sinken oder steigen die Glukosewerte unterhalb oder oberhalb von vorgegebenen Grenzwerten, wird bei im Hilfsmittelverzeichnis integrierten Geräten Alarm ausgelöst und der Patient entsprechend informiert. Für Betroffene bringt das CGM nicht nur ein einfacheres Handling ihrer Erkrankung, sondern auch deutlich mehr Sicherheit – gefährliche Unterzuckerungen werden früh erkannt und vermieden.


Quelle: Pressemitteilung von diabetesDE – Deutsche Diabetes-Hilfe

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