- Technik
DiGAs entwickeln sich immer weiter
2 Minuten
Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGAs), die Ärztinnen und Ärzte verordnen können, sind nicht mehr ganz neu. Aber sie sind doch noch so neu, dass sich hier immer wieder Neues tut. Hier finden Sie einen aktuellen Überblick.
Eine neue Gruppe von Medizinprodukten, die „Digitalen Gesundheitsanwendungen“ (DiGAs) sind seit dem Inkrafttreten des Digitale-Versorgung-Gesetzes (DVG) am 19. Dezember 2019 durch gesetzliche Krankenversicherungen erstattungsfähig, wenn sie durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gemäß § 139e SGB V bewertet und zertifiziert wurden. Das BfArM ist, wie es auf seiner Internetseite erklärt, „eine selbstständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG)“.
DiGA-Verzeichnis für alle abrufbar
Das Institut bewertet für die Zertifizierung wissenschaftlich die DiGAs, für die eine Aufnahme in das DiGA-Verzeichnis beantragt wird. Dieses Verzeichnis, in dem alle zertifizierten DiGAs aufgeführt sind, stellt das BfArM zur Verfügung. Es ist abrufbar unter diga.bfarm.de/de. Gibt man dort den Suchbegriff „diabetes“ ein, bekommt man zwei DiGAs angezeigt: ESYSTA des Unternehmens Emperra und HelloBetter Diabetes und Depression des GET.ON Instituts für Online Gesundheitstrainings. DiGAs können nicht nur Apps, sondern auch Browser-basierte Anwendungen sein.
Anwendungen intensiv geprüft
Im Vergleich zu digitalen Gesundheitsanwendungen, die nicht BfArM-zertifiziert und damit nicht verordnungs- und erstattungsfähig sind, müssen die „BfArM-DiGAs“ einiges bewiesen haben, so das BfArM: „Bei allen DiGA, die Sie in diesem Verzeichnis finden, können Sie sich darauf verlassen, dass das BfArM sämtliche Anforderungen eingehend geprüft hat, die dem Gesetzgeber als Voraussetzungen für die Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung wichtig waren.“ Das bedeutet, dass die DiGAs als Medizinprodukt mit niedrigem Risiko CE-zertifiziert sind. Dafür mussten sie zuvor alle Anforderungen bezüglich Sicherheit, Leistungsfähigkeit, klinische Bewertung, Qualitätssicherung, Risikobewertung usw. erfüllen.
DiGAs für Diagnostik und Therapie
Die DiGAs dürfen Ärzte/Ärztinnen und Psychotherapeuten/-therapeutinnen verordnen. Unterstützen können diese Gesundheitsanwendungen beim Erkennen und Behandeln von Krankheiten und auch beim individuellen Umsetzen von Behandlungs-Prozessen. Es reicht nicht, wenn eine digitale Anwendung nur dazu dient, ein Gerät auszulesen oder es zu steuern.
Die Anforderungen für DiGAs sind zum 1. April 2022 gestiegen. Für die Datensicherheit ist nun auch das Etablieren und Zertifizieren eines Informations-Sicherheits-Management-Systems (ISMS) erforderlich. Dieses System „definiert Regeln und Methoden zur Gewährleistung der Informationssicherheit in einem Unternehmen oder einer Organisation“, informiert das BfArM.
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Erschienen in: Diabetes-Journal, 2022; 71 (4) Seite 37
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stephanie-haack postete ein Update vor 1 Woche, 4 Tagen
Jetzt schon vormerken: Das nächste virtuelle Community-MeetUp findet am 10. Juni statt. Wir freuen uns drauf! 🙂
Alle Infos hier: https://diabetes-anker.de/veranstaltung/virtuelles-diabetes-anker-community-meetup-im-juni2026/
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tako111 postete ein Update vor 1 Woche, 4 Tagen
Ich habe Ihr Heft 1-2/2026 leider erst jetzt in die Hände bekommen und war über den Bericht auf Seite 14 „Spritzen, aber kein Insulin“ schon verwundert. Zwar nennen Sie einige mögliche Nebenwirkungen der einzelnen Substanzen, jedoch fehlt ein Hinweis auf eine besonders schwerwiegende Komplikation: die Gefahr einer Schädigung des Sehnervs beziehungsweise anderer Augenstrukturen. Nach meinem Kenntnisstand kann diese Nebenwirkung unter Umständen nicht mehr reversibel sein.
Ich würde mir wünschen, dass Sie bei künftigen Berichten auch auf solche Risiken eingehen und diese entsprechend berücksichtigen. Auffällig ist zudem, dass in Ihrem Heft häufig über Menschen mit Diabetes Typ 1 berichtet wird, während der Diabetes Typ 2 deutlich weniger Beachtung findet. Darüber hinaus entsteht der Eindruck, dass die entsprechenden Spritzenmedikamente bei Typ-2-Diabetes oftmals in einem überwiegend positiven Licht dargestellt werden, ja geradezu für den Typ 2 gegenüber beispielsweise Metformin, präferiert werden.
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katrin-kraatz antwortete vor 1 Woche, 4 Tagen
Für die Augenproblematik konnte bisher keine Kausalität gezeigt werden. Hier sind weitere Studien zu erwarten, deren Ergebnisse abzuwarten sind. Außerdem ist es ein sehr seltenes Ereignis. Details sind zum Beispiel zu finden im Deutschen Ärzteblatt unter https://www.aerzteblatt.de/themen/augenheilkunde/therapie-mit-glp-1-rezeptor-agonisten-okulaere-komplikationen-sind-selten-aber-visusbedrohend-e345aa92-a4f7-4f40-8146-b2967b577504.
Wir bemühen uns, mit unseren Beiträgen ausgewogen über die Ausgaben des Diabetes-Ankers hinweg alle Menschen mit Diabetes zu informieren – mal mehr über den einen, mal mehr über den anderen Typ und auch weitere Diabetestypen. Medikamente finden ebenfalls über die Ausgaben hinweg ausgewogen ihren Raum im Heft.
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moira postete ein Update vor 3 Wochen
Hallo! Ich fahre in den Ferien nach Paris und möchte gerne auf den Eiffelturm steigen. Mein Mann macht sich deshalb große Sorgen, weil die Treppe schon sehr lang ist.
War jemand schon mal dort und hat den einen oder anderen Tipp?
