CGM-System: Fehler bei Beantragung vermeiden

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CGM-System: Fehler bei Beantragung vermeiden

Im folgenden Artikel erfahren Sie von Dr. Nikolaus Scheper, Diabetologe in eigener Schwerpunktpraxis und seit Jahren engagierter Diabetes-Journal-Autor, worauf Sie selbst und worauf Ihr Arzt achten sollten bei der Beantragung eines Systems zur kontinuierlichen Glukosemessung (CGM).

Seit einigen Jahren stehen uns Diabetologen für die Betreuung und Behandlung von Menschen mit Diabetes flächendeckend in Deutschland neue Systeme zur Kontrolle der Zuckerstoffwechselsituation zur Verfügung.

Dabei muss man unterscheiden: rtCGM-Systeme sind Systeme zum “real-time continuous glucose monitoring”; sie stehen seit September 2016 als Regelleistung der gesetzlichen Krankenkassen zur Verfügung. Und iscCGM/FGM steht für “intermittent scanning continuous glucose monitoring”/”flash glucose monitoring”: Diese Systeme können nur im Rahmen einer “Satzungsleistung” (freiwillige Leistung der Krankenkasse) zur Verfügung gestellt werden.

Was brauche ich für den Antrag?

  • Bescheinigung vom Arzt mit Diagnose, Diabetesdauer, Therapieart, Schilderung der Problematik, Laborwerte
  • Motivationsschreiben des Patienten
  • Ärztliche Verordnung (“Muster 16” für rtCGM, “grün/blau” für iscCGM/FGM) als Hilfsmittelrezept mit Zeitraum der Versorgung (z. B. 6 Monate) mit genauer Bezeichnung des verordneten Systems
  • Nachweis über Selbstkontrolle (Diabetestagebuch), z. B. über die letzten 6 oder 12 Wochen
  • Nachweis über eine zeitnahe strukturierte Schulung in einer dafür zugelassenen Einrichtung

Beantragung eines CGM-Systems: Voraussetzungen erfüllen

Für den Einsatz der neuen Systeme müssen Grundvoraussetzungen auf Seiten der Versicherten erfüllt sein, damit die Systeme vom Arzt verordnet werden können. Denn die Systeme sind im Vergleich zur herkömmlichen Blutzucker-Selbstkontrollmethode mit Teststreifen deutlich teurer.

Eine wichtige Voraussetzung ist, dass die Anwendung grundsätzlich auf Menschen mit Diabetes beschränkt ist, die eine intensivierte Insulintherapie mit häufigen Injektionen(ICT) oder eine Insulinpumpentherapie(CSII) durchführen. Bei diesen Diabetikern sind häufige Blutzuckerselbstkontrollen erforderlich, die mit Hilfe der neuen Systeme zwar nicht komplett ersetzt, die aber deutlich reduziert werden.

Des Weiteren muss es einen medizinischen Grund für den Einsatz von CGM geben. Dabei spielen instabile Blutzuckerverläufe mit entsprechenden Schwankungen und vor allem Unterzuckerungen eine wichtige Rolle. Auch eine Schwangerschaft kann ein wichtiges Argument für ein solches System sein. Das Argument, dass die Methode einfach und bequem ist, reicht allein nicht aus!

Die praktische Erfahrung zeigt: Den Kostenträgern reicht es nicht, dass ein solches System lediglich auf einem Rezept verordnet ist. Vielmehr bedarf es zusätzlicher Erläuterungen, warum die deutlich teurere Technik wichtig ist. Dabei ist ein vom Antragsteller (meist der betreffende Diabetiker) formuliertes Schreiben mit den Gründen, warum er dieses System braucht und welche Ziele er damit erreichen möchte, sehr hilfreich.

Erforderlich für den CGM-Antrag: Rezept und Bescheinigung

Zusätzlich zu einem Rezept (“rot” bei rtCGM -> Regelleistung; “grün/blau” bei iscCGM/FGM -> Satzungsleistung) wird im Regelfall eine ärztliche Bescheinigung benötigt, aus der persönliche Daten, die genaue Diabetesdiagnose, die Diabetesdauer, die durchgeführte Therapie hervorgehen – und wie schon erwähnt der medizinische Grund, warum das beantragte System in diesem individuellen Fall notwendig wird. Für das Erstellen der ärztlichen Unterlagen können Kosten für den Antragsteller anfallen.

Momentan werden die Schulungsaufwendungen, die im Rahmen der Umstellung auf diese Messsysteme notwendig sind, von den Krankenkassen nicht übernommen – ja, einzelne Krankenkassen negieren die Notwendigkeit für diese Schulungen sogar komplett.

Aus diesem Dilemma gibt es zwei Wege:

  1. Vor Anlage und Schulung Antrag an die Krankenkasse und nach der Genehmigung Schulung und Anlage des Systems.

  2. Oder: Der behandelnde Diabetologe stellt den betreffenden Patienten für diese Schulungsleistungen eine Rechnung und die Betroffenen müssen sich dann von ihrer Krankenkasse mit einem Einzelantrag das Geld zurückholen.

Die Verordnung wird zusammen mit einem Kostenvoranschlag für das CGM-System – manchmal helfen die versorgenden Unternehmen beim Beantragen – zur Genehmigung an die Krankenkasse geschickt. Diese kann direkt über die Kostenübernahme entscheiden oder ergänzend den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) einschalten.

Der MDK kann dann beim Arzt die weiteren beschriebenen Unterlagen anfordern und eine Empfehlung aussprechen. Die Krankenkasse kann bei ihrer Entscheidung über die Kostenübernahme der MDK-Empfehlung folgen, muss es aber nicht. Der ganze Vorgang muss innerhalb weniger Wochen abgeschlossen sein.

Schwerpunkt Kontinuierliche Glukosemessung

von Dr. Nikolaus Scheper

Erschienen in: Diabetes-Journal, 2018; 67 (5) Seite 18-19

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  • Hallo zusammen,
    ich möchte im Herbst auf eine Patchpump umsteigen, daher würde mich interessieren, ob jemand mit der Nano touchcare Erfahrungen machen konnte. Lieben Dank für Rückmeldungen im Voraus!

    • Hey, ja ich nutze aktuell das Medtrum Nano System also CGM + Patchpumpe. Zuvor hatte ich das Omnipod Dash (war schon sehr gut) aber das Medtrum System ist eine ganz andere Welt (im positiven) der Automodus läuft und hält die Werte größtenteils stabil. Auch die Auto Bolus Abgabe (nur auswählen Frühstück, mittag, Abendessen oder snack) Damit brauchst du bei bis bis zu 90g Kolenhydrate nicht mehr den Bolusrechner verwenden, kannst du aber bei Bedarf trotzdem jederzeit. Es hat mein Leben verändert, auch dass du wenn du möchtest eine Schnittstelle (smartphone eine App für Cgm+Pumpe) funktioniert einwandfrei. Das einzige wo man aufpassen muss, man sollte den Sensor gelegentlich kalibrieren. Der Dexcom g7 war ohne kalibrieren etwas genauer, aber die Vorteile vom Medtrum überwiegen. Ich kann’s nur empfehlen. Viel Erfolg beim Einstieg! Melde dich gerne falls du noch konkrete Fragen hast. Erfahrung in der Praxis hab icb schon einige Monate hinter mir.

    • @calvin240: Super, dass du geantwortet hast. Ich hatte vor einiger Zeit die gleiche Frage. Auch ich werde diese Pumpe ab Herbst nutzen. Bin aber absoluter Pumpenneuling. Darf ich dich bei Bedarf anschreiben? Viele Grüße aus der schönen Rhön!

    • @uho1: klar kannst du gerne machen. Wenn du Allgemein Pumpenneuling bist (jeder hat andere Anforderungen) aber aus meiner Sicht ist eine Patchpumpe also auch das Medtrum Nano die innovativste Behandlungsmöglichkeit.
      Liebe Grüße

  • stephanie-haack postete ein Update vor 1 Monat

    Jetzt schon vormerken: Das nächste virtuelle Community-MeetUp findet am 10. Juni statt. Wir freuen uns drauf! 🙂

    Alle Infos hier: https://diabetes-anker.de/veranstaltung/virtuelles-diabetes-anker-community-meetup-im-juni2026/

  • tako111 postete ein Update vor 1 Monat

    Ich habe Ihr Heft 1-2/2026 leider erst jetzt in die Hände bekommen und war über den Bericht auf Seite 14 „Spritzen, aber kein Insulin“ schon verwundert. Zwar nennen Sie einige mögliche Nebenwirkungen der einzelnen Substanzen, jedoch fehlt ein Hinweis auf eine besonders schwerwiegende Komplikation: die Gefahr einer Schädigung des Sehnervs beziehungsweise anderer Augenstrukturen. Nach meinem Kenntnisstand kann diese Nebenwirkung unter Umständen nicht mehr reversibel sein.

    Ich würde mir wünschen, dass Sie bei künftigen Berichten auch auf solche Risiken eingehen und diese entsprechend berücksichtigen. Auffällig ist zudem, dass in Ihrem Heft häufig über Menschen mit Diabetes Typ 1 berichtet wird, während der Diabetes Typ 2 deutlich weniger Beachtung findet. Darüber hinaus entsteht der Eindruck, dass die entsprechenden Spritzenmedikamente bei Typ-2-Diabetes oftmals in einem überwiegend positiven Licht dargestellt werden, ja geradezu für den Typ 2 gegenüber beispielsweise Metformin, präferiert werden.

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