CGM-System: Fehler bei Beantragung vermeiden

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CGM-System: Fehler bei Beantragung vermeiden

Im folgenden Artikel erfahren Sie von Dr. Nikolaus Scheper, Diabetologe in eigener Schwerpunktpraxis und seit Jahren engagierter Diabetes-Journal-Autor, worauf Sie selbst und worauf Ihr Arzt achten sollten bei der Beantragung eines Systems zur kontinuierlichen Glukosemessung (CGM).

Seit einigen Jahren stehen uns Diabetologen für die Betreuung und Behandlung von Menschen mit Diabetes flächendeckend in Deutschland neue Systeme zur Kontrolle der Zuckerstoffwechselsituation zur Verfügung.

Dabei muss man unterscheiden: rtCGM-Systeme sind Systeme zum “real-time continuous glucose monitoring”; sie stehen seit September 2016 als Regelleistung der gesetzlichen Krankenkassen zur Verfügung. Und iscCGM/FGM steht für “intermittent scanning continuous glucose monitoring”/”flash glucose monitoring”: Diese Systeme können nur im Rahmen einer “Satzungsleistung” (freiwillige Leistung der Krankenkasse) zur Verfügung gestellt werden.

Was brauche ich für den Antrag?

  • Bescheinigung vom Arzt mit Diagnose, Diabetesdauer, Therapieart, Schilderung der Problematik, Laborwerte
  • Motivationsschreiben des Patienten
  • Ärztliche Verordnung (“Muster 16” für rtCGM, “grün/blau” für iscCGM/FGM) als Hilfsmittelrezept mit Zeitraum der Versorgung (z. B. 6 Monate) mit genauer Bezeichnung des verordneten Systems
  • Nachweis über Selbstkontrolle (Diabetestagebuch), z. B. über die letzten 6 oder 12 Wochen
  • Nachweis über eine zeitnahe strukturierte Schulung in einer dafür zugelassenen Einrichtung

Beantragung eines CGM-Systems: Voraussetzungen erfüllen

Für den Einsatz der neuen Systeme müssen Grundvoraussetzungen auf Seiten der Versicherten erfüllt sein, damit die Systeme vom Arzt verordnet werden können. Denn die Systeme sind im Vergleich zur herkömmlichen Blutzucker-Selbstkontrollmethode mit Teststreifen deutlich teurer.

Eine wichtige Voraussetzung ist, dass die Anwendung grundsätzlich auf Menschen mit Diabetes beschränkt ist, die eine intensivierte Insulintherapie mit häufigen Injektionen(ICT) oder eine Insulinpumpentherapie(CSII) durchführen. Bei diesen Diabetikern sind häufige Blutzuckerselbstkontrollen erforderlich, die mit Hilfe der neuen Systeme zwar nicht komplett ersetzt, die aber deutlich reduziert werden.

Des Weiteren muss es einen medizinischen Grund für den Einsatz von CGM geben. Dabei spielen instabile Blutzuckerverläufe mit entsprechenden Schwankungen und vor allem Unterzuckerungen eine wichtige Rolle. Auch eine Schwangerschaft kann ein wichtiges Argument für ein solches System sein. Das Argument, dass die Methode einfach und bequem ist, reicht allein nicht aus!

Die praktische Erfahrung zeigt: Den Kostenträgern reicht es nicht, dass ein solches System lediglich auf einem Rezept verordnet ist. Vielmehr bedarf es zusätzlicher Erläuterungen, warum die deutlich teurere Technik wichtig ist. Dabei ist ein vom Antragsteller (meist der betreffende Diabetiker) formuliertes Schreiben mit den Gründen, warum er dieses System braucht und welche Ziele er damit erreichen möchte, sehr hilfreich.

Erforderlich für den CGM-Antrag: Rezept und Bescheinigung

Zusätzlich zu einem Rezept (“rot” bei rtCGM -> Regelleistung; “grün/blau” bei iscCGM/FGM -> Satzungsleistung) wird im Regelfall eine ärztliche Bescheinigung benötigt, aus der persönliche Daten, die genaue Diabetesdiagnose, die Diabetesdauer, die durchgeführte Therapie hervorgehen – und wie schon erwähnt der medizinische Grund, warum das beantragte System in diesem individuellen Fall notwendig wird. Für das Erstellen der ärztlichen Unterlagen können Kosten für den Antragsteller anfallen.

Momentan werden die Schulungsaufwendungen, die im Rahmen der Umstellung auf diese Messsysteme notwendig sind, von den Krankenkassen nicht übernommen – ja, einzelne Krankenkassen negieren die Notwendigkeit für diese Schulungen sogar komplett.

Aus diesem Dilemma gibt es zwei Wege:

  1. Vor Anlage und Schulung Antrag an die Krankenkasse und nach der Genehmigung Schulung und Anlage des Systems.
  2. Oder: Der behandelnde Diabetologe stellt den betreffenden Patienten für diese Schulungsleistungen eine Rechnung und die Betroffenen müssen sich dann von ihrer Krankenkasse mit einem Einzelantrag das Geld zurückholen.

Die Verordnung wird zusammen mit einem Kostenvoranschlag für das CGM-System – manchmal helfen die versorgenden Unternehmen beim Beantragen – zur Genehmigung an die Krankenkasse geschickt. Diese kann direkt über die Kostenübernahme entscheiden oder ergänzend den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) einschalten.

Der MDK kann dann beim Arzt die weiteren beschriebenen Unterlagen anfordern und eine Empfehlung aussprechen. Die Krankenkasse kann bei ihrer Entscheidung über die Kostenübernahme der MDK-Empfehlung folgen, muss es aber nicht. Der ganze Vorgang muss innerhalb weniger Wochen abgeschlossen sein.

Schwerpunkt: „Kontinuierliche Glukosemessung“


von Dr. Nikolaus Scheper

Dr. Nikolaus Scheper ist Facharzt für Allgemeinmedizin und Diabetologie mit Schwerpunkt Folgeerkrankungen und Komorbiditäten des Diabetes. Er führt eine diabetologische Schwerpunktpraxis in Marl und war lange Zeit Vorstandsvorsitzender des Bundesverbands Niedergelassener Diabetologen (BVND).

Erschienen in: Diabetes-Journal, 2018; 67 (5) Seite 18-19

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  • uho1 postete ein Update vor 1 Woche, 4 Tagen

    @calvin240
    Ich hätte eine Frage zum
    Bestellablauf und deinen Erfahrungen mit Medtrum. Könnte ich dich auch „privat“ anschreiben? Wenn du vielleicht meine Freundschaftsanfrage annimmst? Gruß Ute

  • 123novesia postete ein Update vor 1 Woche, 5 Tagen

    Bin neu hier. Typ2. Meine Werte verschlechtern sich obwohl ich nicht anders esse und mehr Bewegung eingebaut habe. Denke Stress ist hier das Hauptthema. Pflegebedürftige Mutter und Sohn steht im Stastsexsmen. Habe seit Jahren auch Depressionen und Panikattacken. Bin verzweifelt.

    • Liebe @123novesia, willkommen in unserer Community. Es tut mir sehr leid zu lesen, wie viel gerade auf deinen Schultern liegt. Die Sorge um deine Mutter, der Stress rund um das Staats­examen deines Sohnes und dazu Depressionen und Panikattacken. Dass dich das erschöpft und verzweifelt macht, ist sehr verständlich.
      Bitte mach dir keine Vorwürfe: Verschlechterte Werte bedeuten nicht automatisch, dass du etwas falsch machst. Stress und psychische Belastungen können den Blutzucker beeinflussen. Trotzdem wäre es wichtig, die Veränderungen zeitnah mit deiner Diabetespraxis oder deiner Hausärztin/deinem Hausarzt zu besprechen, damit auch andere Ursachen ausgeschlossen und die Behandlung gegebenenfalls angepasst werden kann.
      Du musst das alles nicht allein tragen. Vielleicht gibt es für deine Mutter Unterstützung durch Angehörige, einen Pflegestützpunkt oder einen ambulanten Dienst. Und auch für dich wäre jetzt Unterstützung wichtig – durch deine behandelnde Praxis oder eine psychotherapeutische/psychiatrische Anlaufstelle. Auch hier findest du vielleicht noch Halt und Unterstützung aus unserer Community. Alles Gute und pass auf dich auf. Liebe Grüße Lena

  • jseiffert postete ein Update vor 2 Wochen, 6 Tagen

    Hallo zusammen,
    heute findet unser nächstes Community-MeetUp via Teams statt.
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