Der 5-Punkte-Check für Masken

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Der 5-Punkte-Check für Masken

In der Corona-Pandemie wollen sich immer mehr Menschen mit geprüften und zertifizierten Atemschutzmasken (FFP2-Masken), schützen. Gleichzeitig wird regelmäßig über gefälschte und mangelhafte Exemplare solcher Masken berichtet. Woran sich zertifizierter und damit sicherer Atemschutz grundsätzlich erkennen lässt, lässt sich an 5 wesentlichen Merkmalen erkennen.

Anders als Mund-Nasen-Bedeckungen oder chirurgische Masken, die in erster Linie die Mitmenschen schützen, bieten geprüfte Atemschutzmasken der Klasse FFP2 oder FFP3 der nutzenden Person selbst Schutz vor dem Einatmen von Krankheitserregern. Deshalb greifen auch Privatpersonen immer häufiger zu diesen Masken. Berichte über ungeprüfte, mangelhafte oder gefälschte FFP2-Masken im Handel verunsichern.

Aber: Es gibt einige Merkmale, an denen sich Masken erkennen lassen, die einen verlässlichen Schutz bieten. Diese 5 Merkmale hat das
Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung
(IFA) zusammengestellt. Mit letzter Sicherheit könnten selbst Fachleute ein mangelhaftes Produkt nur anhand einer Messung im Labor erkennen, so Dr. Peter Paszkiewicz, Leiter der Prüf- und Zertifizierungsstelle im IFA.


»Es wird immer Ausnahmen geben, aber grundsätzlich gilt: Sind alle genannten Merkmale vorhanden, haben wir es sehr wahrscheinlich mit einer zertifizierten Maske zu tun, die verlässlichen Schutz bietet.«
Dr. Peter Paszkiewicz, Leiter der Prüf- und Zertifizierungsstelle im IFA

Diese 5 Punkte weisen auf eine zertifizierte Maske hin

Die Wahrscheinlichkeit, ein gefälschtes oder mangelhaftes Produkt zu kaufen, lässt sich minimieren. Paszkiewicz: “Es gibt fünf wesentliche Merkmale, die auf eine zertifizierte Maske hinweisen.”

  1. Besonders wichtig ist die CE-Kennzeichnung der Maske, der immer eine vierstellige Kennnummer folgen muss. Sie steht für die Stelle, die eine jährliche Überwachungsmaßnahme durchführt.
  2. Außerdem braucht es zwingend einen Hinweis auf die Schutzklasse FFP2 oder FFP3. Die ergänzenden Buchstaben R bzw. NR sind für die Wiederverwendbarkeit am Arbeitsplatz relevant.
  3. Herstellername und Produktbezeichnung sind ein Muss.
  4. Die Angabe der Europäischen Norm EN 149, nach der die Maske geprüft wurde, darf nicht fehlen.
  5. Gute Indizien für eine regulär zugelassene Maske sind auch produktbegleitende Dokumente, denn sie sind gesetzlich gefordert. Zu ihnen zählen das Zertifikat, die Gebrauchsanleitung in deutscher Sprache und die sogenannte Konformitätserklärung.

Die Punkte 1 bis 4 sind verpflichtende Kennzeichnungen, die auf jeder zertifizierten Atemschutzmaske anzubringen sind!

Bild: DGUV

Plakat und Liste mit häufigen Fragen und Antworten

Quelle: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung

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