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Neue Einstufung von Unterzuckerungen durch Schlichtungsausschuss – DDG warnt vor Folgen
3 Minuten

Eine neue Einstufung durch den Schlichtungsausschuss sieht vor, dass Unterzuckerungen nur noch im Zusammenhang mit einem Koma als Diabetes-Komplikation gelten sollen, stößt auf scharfe Kritik der DDG. Die Fachgesellschaft warnt vor finanziellen Folgen für Kliniken und möglichen Lücken bei der Versorgung von Menschen mit Diabetes bei milderen Hypoglykämien.
Die Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG) kritisiert die aktuelle Entscheidung des Schlichtungsausschusses nach § 19 Krankenhausfinanzierungsgesetz. Danach gelten Unterzuckerungen (medizinischer Fachbegriff: Hypoglykämien) nur noch dann als Komplikation eines Diabetes mellitus, wenn ein hypoglykämisches Koma vorliegt. Unterzuckerungen ohne Bewusstlosigkeit würden damit nicht mehr als abrechnungsrelevante Komplikationen berücksichtigt. Dieser Schritt erhöht aus Sicht der Fachgesellschaft das Risiko einer Unterversorgung.
Für spezialisierte Diabete-Abteilungen enstünden zudem erhebliche finanzielle Nachteile. Die DDG betont, dass alle Formen der Unterzuckerung medizinisch klar als Diabetes-Komplikationen definiert sind. Der Beschluss weiche von etablierten Klassifikationslogiken ab und könne eine adäquate Versorgung leichter und mittelschwerer Unterzuckerungen erschweren.
Unterzuckerungen als anerkannte Komplikation
Unterzuckerungen treten spontan oder im Zusammenhang mit der Therapie auf und reichen von Zittern und Schwindel bis hin zu Krampfanfällen oder Bewusstlosigkeit. „Die ICD‑10‑GM (deutsche Fassung der internationalen Krankheitsklassifikation; Anm. d. Red.) ordnet Hypoglykämien eindeutig als Komplikation des Diabetes zu – unabhängig vom Schweregrad. Seit 2023 gibt es zusätzliche Kodes, die dies präzise abbilden“, erklärt Annette Ahollinger, Vorsitzende der DDG‑Kommission „Kodierung & DRGs in der Diabetologie“.
Kodieren erlaubt – berücksichtigen nicht?
Der Schlichtungsausschuss argumentiert, nicht jede Unterzuckerung verursache einen relevanten Mehraufwand, weshalb nur das diabetische Koma klinische Relevanz habe. Die DDG widerspricht: Professorin Dr. med. Julia Szendrödi bezeichnet die Entscheidung als problematisch, da sie Unterzuckerungen erst im lebensbedrohlichen Stadium als Komplikation anerkenne und damit Fehlanreize schaffe.
Was ist der Schlichtungsausschuss und was sind seine Aufgaben?
Der Schlichtungsausschuss nach § 19 Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) ist ein bundesweit zuständiges Gremium, das Streitfälle zwischen Krankenhäusern und Krankenkassen klärt. Im Mittelpunkt stehen Fragen zur Auslegung der Abrechnungsregeln, zur Zuordnung von Diagnosen und Prozeduren sowie zur Bewertung des damit verbundenen Aufwands.
Der Ausschuss ist paritätisch besetzt: Vertreterinnen und Vertreter der gesetzlichen Krankenkassen sowie der Krankenhäuser entscheiden gemeinsam über die Fragestellungen. Bei Bedarf können externe Fachleute hinzugezogen werden.
Die Beschlüsse des Ausschusses sind verbindlich und wirken bundesweit. Sie beeinflussen, wie Krankenkassen Leistungen vergüten und wie Kliniken Diagnosen wie Komplikationen oder Schweregrade kodieren. Dadurch haben seine Entscheidungen direkte Auswirkungen auf Versorgung, Abrechnungslogik und finanzielle Rahmenbedingungen der Krankenhäuser.
Die Regelungen gelten für alle Prüfverfahren des Medizinischen Dienstes und für stationäre Fälle, die nach den jeweils festgelegten Stichtagen abgerechnet werden. Dadurch betreffen Beschlüsse nicht nur Einzelfälle, sondern das gesamte Vergütungssystem.
Folgen für Kliniken und Versorgung
Die neue Regelung greift ab dem 1. Januar 2026 und gilt auch für laufende Prüfverfahren. Kliniken könnten dadurch faktisch dazu gedrängt werden, milde und mittelschwere Unterzuckerungen nicht mehr abzubilden, da sie nicht in die Komplikationslogik einfließen und kein höheres DRG bewirken. DRG steht für „Diagnosis Related Groups“ und bezeichnet ein System, das stationäre Behandlungsfälle anhand von Diagnosen, Prozeduren und weiteren Merkmalen in Fallgruppen einteilt. Jede Gruppe steht für einen typischen Behandlungsaufwand und dient Kliniken als Grundlage für die Vergütung pauschaler Fallkosten.
„Werden Hypoglykämien nur im Zusammenhang mit einem Koma gewertet, besteht das Risiko, frühe klinische Warnsignale zu übersehen“, erläutert Privatdozent Dr. Dominik Bergis, Chefarzt der Diabetes Klinik Bad Mergentheim. Wiederkehrende Unterzuckerungen müssten weiterhin diagnostisch abgeklärt und therapeutisch angepasst werden. Dieser Aufwand müsse im Kodier-System bestehen bleiben.
Auswirkungen auf Menschen mit Diabetes
Die DDG warnt, dass durch den Beschluss die kontinuierliche Beobachtung von Unterzuckerungen an Bedeutung verlieren könnte. „Wenn nur ein Koma zählt, rückt der Extremfall in den Fokus“, so Prof. Szendrödi. Damit werde die medizinische Systematik auf einen Ausnahmefall reduziert, während milde und mittelschwere Unterzuckerungen aus dem Blick gerieten – entgegen einer vorausschauenden Versorgung.
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➤ Tiefe Zuckerwerte: Unterzuckerungen verstehen – und verhindern
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Frist für mögliche Klage endet am 5. Dezember
Gegen den Schlichtungsspruch können nur die Beteiligten des Verfahrens Klage einlegen. Der Bundesverband Klinischer Diabetes-Einrichtungen e.V. (BVKD) prüft gemeinsame rechtliche Schritte, eine Klage hätte jedoch keine aufschiebende Wirkung.
Einrichtungen könnten ab 2026 einzelne Streitfälle vor Gericht bringen, wenn Unterzuckerungen Auswirkungen auf Hauptdiagnose oder DRG haben. Prof. Szendrödi fordert Kliniken auf, medizinische und finanzielle Konsequenzen intern zu prüfen und gegenüber Krankenkassen zu adressieren. Die DDG plädiert für eine Überarbeitung der Entscheidung, damit die etablierte Klassifikation, nach der jede Unterzuckerung eine Diabetes-Komplikation darstellt, auch im Vergütungssystem erhalten bleibt.
mit Materialien der Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG)
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thomas55 postete ein Update vor 1 Woche
Hallo Philipa,
beim Umstieg auf eine Pumpe musst du als Mensch fast genauso viele Entscheidungen treffen wie bei der ICT. Schätzfehler bleiben also. Du kannst aber die Basalrate individuell einstellen, z.B. In den frühen Morgenstunden mehr Insulin zuführen. Auch bei körperlichen Anstrengungen kannst du die Basalrate für eine Zeit stoppen, das morgens oder abends gespritzte Basalinsulin wirkt dagegen weiter. Auch bei Schätzfehlern und ansteigendem Zuckerwert kannst du einfach mit dem Drücken von Knöpfen o.ä. Insulin geben. Je nach Situation würdest du keine Spritze rausholen. Bei mir haben sich damals vor 12 Jahren beim Umstieg auf die Pumpe vor allem die Spitzen oben und unten verringert, die mein Doc damals immer als zu viel und zu groß angesehen hat. Der HbA1c, der damals entscheidende Wert, hat sich bei mir nur minimal verbessert. GMI und TIR gab es damals noch nicht, jedenfalls nicht für Patienten. Beim Umstieg auf AID haben sich bei mir GMI und TIR verbessert. Aber “automatisch” funktioniert das auch nur begrenzt. Wenn du z.B. Sport machst, kann ein AID-System die Insulinzufuhr maximal auf Null setzen, aber Zucker kann dir Pumpe auch nicht zuführen.
Aber meine Meinung: Der Umstieg von ICT auf Pumpe war für mich eine sehr gute Entscheidung würde ich immer wieder so machen.
Viel Erfolg
Thomasphilipa postete ein Update vor 1 Woche, 1 Tag
Hallo zusammen,
Ich bin neu hier und wollte fragen ob sich euer GMI Wert gebessert hat nachdem ihr eine Pumpe bekommen habt?- ole-t1 antwortete vor 6 Tagen, 15 Stunden
Hallo philipa,
Nein, mein GMI nicht, aber meine “Time in happyness” 🙂
Aber das hängt von der individuellen Situation ab.
Bei mir war die Umstellung z.B. damit verbunden, dass ich mehr Flexibilität im Alltag zulassen konnte.
Bei vielen anderen fällt die “Sorge” um nächtliche Blutzuckerverläufe weg.
Aber es gibt auch viele Menschen da draußen, die ihr Leben super mit ICT “rocken”. 🙂
Beste Grüße
lena-schmidt hat eine Umfrage erstellt vor 3 Wochen, 2 Tagen
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