Neue Einstufung von Unterzuckerungen durch Schlichtungsausschuss – DDG warnt vor Folgen

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Neue Einstufung von Unterzuckerungen (Hypoglykämien) durch Schlichtungsausschuss – DDG warnt vor Folgen für Versorgung | Foto: perfectlab – stock.adobe.com
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Neue Einstufung von Unterzuckerungen durch Schlichtungsausschuss – DDG warnt vor Folgen

Eine neue Einstufung durch den Schlichtungsausschuss sieht vor, dass Unterzuckerungen nur noch im Zusammenhang mit einem Koma als Diabetes-Komplikation gelten sollen, stößt auf scharfe Kritik der DDG. Die Fachgesellschaft warnt vor finanziellen Folgen für Kliniken und möglichen Lücken bei der Versorgung von Menschen mit Diabetes bei milderen Hypoglykämien.

Die Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG) kritisiert die aktuelle Entscheidung des Schlichtungsausschusses nach § 19 Krankenhausfinanzierungsgesetz. Danach gelten Unterzuckerungen (medizinischer Fachbegriff: Hypoglykämien) nur noch dann als Komplikation eines Diabetes mellitus, wenn ein hypoglykämisches Koma vorliegt. Unterzuckerungen ohne Bewusstlosigkeit würden damit nicht mehr als abrechnungsrelevante Komplikationen berücksichtigt. Dieser Schritt erhöht aus Sicht der Fachgesellschaft das Risiko einer Unterversorgung.

Für spezialisierte Diabete-Abteilungen enstünden zudem erhebliche finanzielle Nachteile. Die DDG betont, dass alle Formen der Unterzuckerung medizinisch klar als Diabetes-Komplikationen definiert sind. Der Beschluss weiche von etablierten Klassifikationslogiken ab und könne eine adäquate Versorgung leichter und mittelschwerer Unterzuckerungen erschweren.

Unterzuckerungen als anerkannte Komplikation

Unterzuckerungen treten spontan oder im Zusammenhang mit der Therapie auf und reichen von Zittern und Schwindel bis hin zu Krampfanfällen oder Bewusstlosigkeit. „Die ICD‑10‑GM (deutsche Fassung der internationalen Krankheits­klassifikation; Anm. d. Red.) ordnet Hypoglykämien eindeutig als Komplikation des Diabetes zu – unabhängig vom Schweregrad. Seit 2023 gibt es zusätzliche Kodes, die dies präzise abbilden“, erklärt Annette Ahollinger, Vorsitzende der DDG‑Kommission „Kodierung & DRGs in der Diabetologie“.

Kodieren erlaubt – berücksichtigen nicht?

Der Schlichtungsausschuss argumentiert, nicht jede Unterzuckerung verursache einen relevanten Mehraufwand, weshalb nur das diabetische Koma klinische Relevanz habe. Die DDG widerspricht: Professorin Dr. med. Julia Szendrödi bezeichnet die Entscheidung als problematisch, da sie Unterzuckerungen erst im lebensbedrohlichen Stadium als Komplikation anerkenne und damit Fehlanreize schaffe.

Was ist der Schlichtungsausschuss und was sind seine Aufgaben?

Der Schlichtungsausschuss nach § 19 Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) ist ein bundesweit zuständiges Gremium, das Streitfälle zwischen Krankenhäusern und Krankenkassen klärt. Im Mittelpunkt stehen Fragen zur Auslegung der Abrechnungsregeln, zur Zuordnung von Diagnosen und Prozeduren sowie zur Bewertung des damit verbundenen Aufwands.

Der Ausschuss ist paritätisch besetzt: Vertreterinnen und Vertreter der gesetzlichen Krankenkassen sowie der Krankenhäuser entscheiden gemeinsam über die Fragestellungen. Bei Bedarf können externe Fachleute hinzugezogen werden.

Die Beschlüsse des Ausschusses sind verbindlich und wirken bundesweit. Sie beeinflussen, wie Krankenkassen Leistungen vergüten und wie Kliniken Diagnosen wie Komplikationen oder Schweregrade kodieren. Dadurch haben seine Entscheidungen direkte Auswirkungen auf Versorgung, Abrechnungslogik und finanzielle Rahmenbedingungen der Krankenhäuser.

Die Regelungen gelten für alle Prüfverfahren des Medizinischen Dienstes und für stationäre Fälle, die nach den jeweils festgelegten Stichtagen abgerechnet werden. Dadurch betreffen Beschlüsse nicht nur Einzelfälle, sondern das gesamte Vergütungssystem.

Folgen für Kliniken und Versorgung

Die neue Regelung greift ab dem 1. Januar 2026 und gilt auch für laufende Prüfverfahren. Kliniken könnten dadurch faktisch dazu gedrängt werden, milde und mittelschwere Unterzuckerungen nicht mehr abzubilden, da sie nicht in die Komplikationslogik einfließen und kein höheres DRG bewirken. DRG steht für „Diagnosis Related Groups“ und bezeichnet ein System, das stationäre Behandlungsfälle anhand von Diagnosen, Prozeduren und weiteren Merkmalen in Fallgruppen einteilt. Jede Gruppe steht für einen typischen Behandlungsaufwand und dient Kliniken als Grundlage für die Vergütung pauschaler Fallkosten.

„Werden Hypoglykämien nur im Zusammenhang mit einem Koma gewertet, besteht das Risiko, frühe klinische Warnsignale zu übersehen“, erläutert Privatdozent Dr. Dominik Bergis, Chefarzt der Diabetes Klinik Bad Mergentheim. Wiederkehrende Unterzuckerungen müssten weiterhin diagnostisch abgeklärt und therapeutisch angepasst werden. Dieser Aufwand müsse im Kodier-System bestehen bleiben.

Auswirkungen auf Menschen mit Diabetes

Die DDG warnt, dass durch den Beschluss die kontinuierliche Beobachtung von Unterzuckerungen an Bedeutung verlieren könnte. „Wenn nur ein Koma zählt, rückt der Extremfall in den Fokus“, so Prof. Szendrödi. Damit werde die medizinische Systematik auf einen Ausnahmefall reduziert, während milde und mittelschwere Unterzuckerungen aus dem Blick gerieten – entgegen einer vorausschauenden Versorgung.

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Frist für mögliche Klage endet am 5. Dezember

Gegen den Schlichtungsspruch können nur die Beteiligten des Verfahrens Klage einlegen. Der Bundesverband Klinischer Diabetes-Einrichtungen e.V. (BVKD) prüft gemeinsame rechtliche Schritte, eine Klage hätte jedoch keine aufschiebende Wirkung.

Einrichtungen könnten ab 2026 einzelne Streitfälle vor Gericht bringen, wenn Unterzuckerungen Auswirkungen auf Hauptdiagnose oder DRG haben. Prof. Szendrödi fordert Kliniken auf, medizinische und finanzielle Konsequenzen intern zu prüfen und gegenüber Krankenkassen zu adressieren. Die DDG plädiert für eine Überarbeitung der Entscheidung, damit die etablierte Klassifikation, nach der jede Unterzuckerung eine Diabetes-Komplikation darstellt, auch im Vergütungssystem erhalten bleibt.


von Redaktion Diabetes-Anker

mit Materialien der Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG)

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  • Hey, brauche Eure Hilfe. Habe den G7 genutzt. Als der über mehrere Monate (Frühjahr/Sommer 2025) massive Probleme (teils Abweichungen von 150 mg/dL, Messfaden schaute oben heraus) machte bin ich zum G6 zurückgegangen. Dessen Produktion wird nun eingestellt. Ich habe solche Panik, wieder den G7 zu nutzen. Habe absolut kein Vertrauen mehr in diesen Sensor. Aber mit meiner TSlim ist nur Dexcom kompatibel. Ich weiß nicht was ich machen soll, ich habe solche Angst.

    • Mit “meinem” Omnipod 5 wird der Dexcom G7 Ende 2026 voraussichtlich der einzige verfügbare Sensor sein.

      So richtig begeistert über die Einstellung des G6 bin ich auch nicht, auch wenn es absehbar war.
      Ich habe einfach die Hoffnung, dass die Qualitätsprobleme beim G7 bis dahin ausgestanden sind.

      Ich warte das Thema noch einige Monate ab.
      Wenn ich Ende 2026 feststelle, dass die Kombination aus meiner Pumpe und dem CGM für mich nicht funktioniert, bin mir sicher, dass meine Diabetes-Ärztin und ich eine gute Lösung für mich finden.

      Hier habe ich aufgeschnappt, dass für die t:slim wohl eine Anbindung des Libre 3 in der Mache ist:
      https://insulinclub.de/index.php?thread/36852-t-slim-mit-libre-3-wann/
      Leider steht keine überprüfbare Quelle dabei. 🤷‍♂️

      Ein weiterer mir wichtiger Gedanke:
      Angst und Panik sind in diesem Zusammenhang vermutlich keine hilfreichen Ratgeber. Hoffentlich schaffst Du es, dem Thema etwas gelassener zu begegnen.
      (Das sagt der Richtige: Ich habe in meinem letzten DiaDoc-Termin auch die Hausaufgabe bekommen, mal zu schauen, was mir gut tut.)

    • @ole-t1: Hey Ole, ganz lieben Dank für Deine Nachricht. Die Produktion des G6 endet laut einem Artikel auf dieser Seite ja zum 1. Juli 2026. Wann der Libre3 mit der TSlim kompatibel sein wird weiß man ja noch nicht. An sich gefällt mir Dexcom auch besser als Libre und die erste Zeit lief der G7 ja auch super bei mir. Ich kann mir schwer vorstellen, dass der G7 von heute auf Morgen nicht mehr bei mir funktioniert? Es gab ja auch das Gerücht das Dexcom eine zeitlang Produktionsprobleme hatte, dass wäre ja eine Erklärung, aber da geht Dexcom natürlich auch nicht mit hausieren.

    • @bloodychaos: Moin, ich benutze den G 7 seit Dezember 2022 (vorher G 6). Seit Dezember 2024 in Kombination mit der t:slim X 2 Ja, es hat immer mal wieder einen Sensor gegeben, der nicht richtig funktioniert hat . Dann wurde ein neuer gesetzt, der Vorfall an Dexcom gemeldet und es gab dann wenige Tage später einen neuen Sensor.
      Wie ole-t1 schon geschrieben hat, erst einmal die Ruhe bewahren und nicht in Panik verfallen. Alle auf dem Markt erhältlichen Sensoren haben Schwankungen in der Genauigkeit ihrer Angaben. Wichtig ist daher zu beurteilen, ob das, was der Sensor anzeigt, überhaupt sein kann.
      Zum Beispiel durch blutiges Nachmessen (dabei bitte dran denken, dass der Gewebezucker, den die Sensoren messen, rd. 20-30 Minuten hinter dem Blutzucker hinterher hinkt).

  • loredana postete ein Update vor 4 Tagen, 7 Stunden

    Die Registrierung mit dem Geburtsjahr war echt sportlich. Wollte es schon fast wieder abbrechen.

  • ambrosia postete ein Update vor 5 Tagen, 4 Stunden

    Ich wünsche allen einen schönen Mittwoch.

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