GdB 50 plus Merkzeichen H: Recht auf Status einer Schwerbehinderung?

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GdB 50 plus Merkzeichen H: Recht auf Status einer Schwerbehinderung | Foto: von blende11.photo – stock.adobe.com
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GdB 50 plus Merkzeichen H: Recht auf Status einer Schwerbehinderung?

Wann steht Kindern und Jugendlichen mit Typ-1-Diabetes ein Grad der Behinderung (GdB) von 50 plus Merkzeichen H zu? Dies wurde vom Bundessozialgericht nun konkretisiert. Gibt es einen finanziellen Ausgleich für die erhebliche Beeinträchtigung der Teilhabe? Was muss veranlasst werden?

Der Grad der Behinderung (GdB) ist das Maß für die Beeinträchtigung eines Menschen an der Teilhabe am Leben. Es geht um die körperlichen, geistigen, seelischen und sozialen Auswirkungen aufgrund eines Gesundheits-Schadens.

Anhand der Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV) wird der GdB in einem Maßstab von 0 bis 100 bewertet, wobei ein GdB von mindestens 50 als Schwerbehinderung gilt. Außerdem können bestimmte Merkzeichen anerkannt werden.

GdB 50: die Voraussetzungen

Ein GdB von 50 liegt demnach vor bei an „Diabetes erkrankten Menschen, die eine Insulintherapie mit täglich mindestens vier Insulininjektionen durchführen, wobei die Insulindosis in Abhängigkeit vom aktuellen Blutzucker, der folgenden Mahlzeit und der körperlichen Belastung selbständig variiert werden muss, und durch erhebliche Einschnitte gravierend in der Lebensführung beeinträchtigt sind“.

Der erste Teil dieser Voraussetzung ist im Prinzip bei fast jedem Kind mit Typ-1-Diabetes gegeben. Fraglich (und strittig) ist jedoch oft die Frage nach den gravierenden Einschnitten in der Lebensführung.

Grad der Behinderung
  1. Kindern mit Typ-1-Diabetes steht nicht automatisch ein GdB 50 zu, er kann ihnen aber zustehen.
  2. Für die Feststellung müssen Einschränkungen in der Lebensführung nachgewiesen werden.
  3. Bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres wird stets Hilflosigkeit angenommen.

Neues Urteil bringt Rechtssicherheit

In dieser Frage hat das Bundessozialgericht (BSG) nun in einer Entscheidung vom 12.12.2024 (B 9 SB 2/24 R) erstmals konkrete Kriterien benannt. Im Folgenden werden die entsprechenden Faktoren aufgeführt, sodass nun hier Rechtssicherheit vorliegt: Allein die Einschnitte, die mit der Insulintherapie zwangsläufig verbunden sind, genügen nicht.

Ein GdB von 50 erfordert vielmehr einen besonderen Therapie-Aufwand, einen unzureichenden Therapie-Erfolg oder sonstige, durch die Krankheitsfolgen herbeigeführte erhebliche Einschnitte in der Lebensführung. Solche Einschnitte können sich bei der Planung des Tagesablaufs, der Gestaltung der Freizeit, der Zubereitung der Mahlzeiten oder der Mobilität zeigen. Ihre Feststellung erfordert eine am Einzelfall orientierte Beurteilung. Bei der Beurteilung ist das betroffene Kind mit gleichaltrigen, gesunden Kindern in seiner alterstypischen Lebenssituation zu vergleichen.

Konkret wurden harte und weiche Faktoren formuliert, die zur Anerkennung einer Schwerbehinderung erfüllt sein müssen.

Harte Faktoren sind demnach beispielsweise:

  • hypoglykämische Entgleisungen (Unterzuckerungen) mit erforderlicher Fremdhilfe,
  • stationäre Behandlungs- Bedürftigkeit,
  • Folgeschäden an anderen Organen oder
  • nennenswerte Zeiten von Kita-, Schul- oder Arbeitsunfähigkeit.

Allein das gesteigerte Ausmaß an Hilfe und Begleitung durch die Eltern stellt keinen gravierenden Einschnitt in die Lebensführung dar. Hier müssen zusätzlich weiche Faktoren erfüllt werden. Das BSG sagt: „Eine dauernde elterliche Begleitung und Überwachung minderjähriger Diabetespatienten kann im Einzelfall trotzdem einen höheren GdB bedingen, wenn sie nachweisbar die Integrationsfähigkeit des Kindes erheblich beeinträchtigt, etwa weil sie es in eine Sonderstellung bringt, die sich negativ auf seine psycho-emotionale Entwicklung auswirkt (…) oder notwendige nächtliche Blutzuckerkontrollen der Eltern seinen Schlaf in teilhaberelevanter Weise stören.“

In der vorherigen Instanz wurden beispielsweise soziale Probleme, gravierende Verhaltensauffälligkeiten oder eine deutlich verringerte soziale Akzeptanz als solche Faktoren genannt. Die bloße Möglichkeit, dass das Kind ohne die Aufsicht und Begleitung der Eltern weitgehend von Aktivitäten ausgeschlossen sein könnte, reicht zudem nicht.

Zusätzliche Einschnitte in der Lebensführung müssen darüber hinaus ausreichend gewichtig sein. Insoweit wäre der Vergleich zu den Teilhabe-Beeinträchtigungen anderer Behinderungen heranzuziehen, für die in der VersMedV ein Wert von 50 fest vorgegeben ist. Unabhängig davon kann auch durch eine außergewöhnlich schwer regulierbare Stoffwechsellage ein höherer GdB vorliegen.

Rechte und Nachteilsausgleiche bei GdB 50 plus Merkzeichen H
  • steuerlicher Pauschbetrag für Menschen mit Behinderung von 7400 Euro
  • steuerlicher Pauschbetrag für Pflegepersonen
  • steuerlicher Fahrtkosten-Pauschbetrag von 4500 Euro
  • steuerliche Berücksichtigung von Hilfe im Haushalt
  • Möglichkeit der Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer
  • Möglichkeit der Freifahrt im öffentlichen Personenverkehr
  • Möglichkeit des Preisnachlasses beim Neuwagenkauf

Für Hilflosigkeit Merkzeichen H

Als „hilflos“ gelten nach der VersMedV die Menschen, „die infolge von Gesundheitsstörungen – (…) ‚nicht nur vorübergehend‘ – für eine Reihe von häufig und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen zur Sicherung ihrer persönlichen Existenz im Ablauf eines jeden Tages fremder Hilfe dauernd bedürfen“. Die ständig notwendige Begleitung und Überwachung von Kindern mit Typ-1-Diabetes durch Eltern erfüllt nach der Rechtsprechung des BSG diese Voraussetzung und rechtfertigt somit das Merkzeichen H.

Daher ist bei Diabetes mellitus bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres stets Hilflosigkeit anzunehmen. Danach verfällt der Anspruch auf dieses Merkzeichen in der Regel, da ältere Jugendliche die erforderlichen Maßnahmen meist selbstständig und eigenverantwortlich durchführen können.

GdB 50 und Merkzeichen H beantragen

Um einen GdB 50 sowie das Merkzeichen H zu erhalten, ist ein Antrag auf Feststellung bei dem örtlich zuständigen Versorgungsamt notwendig. Besteht bereits ein niedrigerer GdB, kann ein Verschlimmerungsantrag gestellt werden.

Das Versorgungsamt fordert daraufhin Befund- und Behandlungsberichte von den behandelnden Ärztinnen und Ärzten an. Außerdem wird die Dokumentation der Glukose-Messungen und Insulin-Dosierungen benötigt. Hier genügt in der Regel der pdf-Export der Daten des kontinuierlichen Glukose-Messens (CGM) und aus der Insulinpumpe.

Diese Unterlagen werden vom Versorgungsamt an den internen medizinischen Dienst zur Beurteilung weitergeleitet. Das Versorgungsamt erlässt dann einen Feststellungsbescheid. Auf Antrag wird ein Ausweis über die Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch ausgestellt, welcher als Nachweis für die Inanspruchnahme von Leistungen und sonstigen Hilfen dient.


Für Beiträge in der Rubrik Eltern und Kind kooperiert der Diabetes-Anker u.a. mit der Deutschen Gesellschaft für pädiatrische und adoleszente Endokrinologie und Diabetologie (DGPAED). Der Verband setzt sich dafür ein, die Ver­sorgung von Kindern und Jugend­lichen mit Diabetes und anderen Stoffwechseler­krankungen zu erhalten und zu verbessern.


von Rechtsanwalt Matthias Meyer

Avatar von matthias-meyer

Erschienen in: Diabetes-Anker, 2025; 73 (5) Seite 44-45

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  • diahexe postete ein Update vor 5 Tagen, 17 Stunden

    Hallo, ich habe mal eine Frage. Was macht ihr mit euren “Altgeräten”? Bei mir haben sich diverse Pumpen, BZ Messgerät, Transmitter usw angesammelt. Die Krankenkasse möchte sie nicht zurück, wegwerfen wäre zu schade. Kennt jemand eine Organisation, die diese Geräte annimmt?

    • Liebe diahexe,
      Du könntest dazu mal bei „Insulin zum Leben“ nachfragen. Das ist ein gemeinnütziger Verein, der vornehmlich Insulin, das hierzulande nicht mehr benötigt oder verwendet wird, in Weltregionen schickt, in denen großer Bedarf dafür herrscht. Soweit mir bekannt ist, nehmen die auch viele Diabetes-Hilfsmittel an. Hier findest Du die Website: https://www.insulin-zum-leben.de/
      Viele Grüße
      Gregor aus der Diabetes-Anker-Redaktion

    • @gregor-hess: Vielen lieben Dank. Ich hatte schon beim Roten Kreuz nachgefragt, die wollten allerdings die BZ Messgeräte nicht, angeblich wären sie zu alt (5 Jahre), obwohl es die Geräte genauso noch gibt und sie einwandfrei funktionieren.

  • ckmmueller postete ein Update vor 1 Woche, 2 Tagen

    Ich habe ein Riesenproblem mit den Sensoren Guardian 4 von Medtronic. Es klappt nicht. Transmitter neu, aber auch das hilft nicht. Fast jeder Sensor braucht 2 Stunden, normale Wartezeit, dann beginnt er zu aktualisieren …. Nix passiert, außer das mein BZ unkontrolliert ansteigt. Vorletzte Woche über 400, letzte Woche hatte ich BZ 510 – ein Wert, den ich über 25 Jahre nicht mehr hatte. Ich bin sehr verzweifelt, weil es mit CGM von Medtronic nicht funktioniert. Gerade warte ich mal wieder darauf, dass der neue Sensor arbeitet. Heute habe ich mich über ChatGPT über andere Pumpen und Sensoren informiert. Tandem und Dexcom 7 soll gut sein und die Wartezeit des Sensors braucht nur 30 minuten. Kennt sich jemand damit aus? Hat ähnliche Probleme mit Medtronic wie ich? Dank für Antworten / Infos

    • Hallo, ich habe ein ähnliches Problem gehabt. Samstags neuen Sensor gesetzt, hat nach 2 Stunden aktualisiert, lief dann ein paar Stunden, wieder aktualisiert und dann aufgefordert den Sensor zu wechseln. Bis Montag hatte ich dann 4!Sensoren verbraucht. Habe dann einen neuen Transmitter geben lassen und eine völlig neue Einstichstelle gewählt. Danach ging es. Mein neustes Problem ist, dass sich meine Pumpe und mein Smartphone dauernd entkoppelt und sich dann stundenlang nicht mehr koppeln lassen. Manchmal muss ich dann die App neu laden bis es wieder funktioniert.

  • anseaticids postete ein Update vor 2 Wochen, 3 Tagen

    Wenn eine Diabetesdiagnose in eine Familie kommt, steht oft erst einmal alles Kopf.

    Besonders für Kinder bedeutet sie eine enorme Veränderung und für Eltern die tägliche Sorge: „Wird mein Kind in der Kita oder Schule gut begleitet? Ist es sicher? Kann es trotz Diabetes unbeschwert Kind sein?“

    Genau aus diesen Fragen heraus ist Hanseatic Kids entstanden: ein Herzensprojekt, das Kindern mit Diabetes im Alltag Sicherheit gibt und Familien entlastet.

    Wir möchten dafür sorgen, dass kein Kind aufgrund seines Diabetes auf Ausflüge, Spielzeiten oder Schulaktivitäten verzichten muss. Unsere Begleiterinnen und Begleiter sind speziell geschult und unterstützen
    individuell: beim Blutzuckermanagement, in Notfallsituationen, im Unterricht oder auf dem Pausenhof.

    So können Kinder lernen, wachsen und
    selbstständig werden und Eltern wissen, dass ihr Kind gut aufgehoben ist.
    Unsere Mission ist einfach:

    ✔ Kindern Sicherheit geben
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    Gerade in den ersten Wochen nach der Diagnose oder wenn Unsicherheiten bestehen, sind wir an der Seite der Familien. Gemeinsam mit Eltern, Lehrkräften und Fachpersonal schaffen wir ein Umfeld, in dem Kinder sich wohlfühlen und ohne Angst lernen können.

    Dieses Projekt ist für uns mehr als Arbeit, es ist eine Herzensangelegenheit. Jedes Kind hat das Recht auf Teilhabe, Freude und Freiheit. Wir möchten dazu beitragen, dass dies Wirklichkeit wird.

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