Nachgefragt | Recht: Auslandskrankenversicherung für längere Aufenthalte

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Nachgefragt | Recht: Auslandskrankenversicherung für längere Aufenthalte

Sie haben rechtliche oder soziale Fragen bezüglich Kindern und Jugendlichen mit Diabetes? Unser Rechts-Experte Oliver Ebert gibt Ihnen in der Diabetes-Eltern-Journal-Rubrik Nachgefragt Antwort.

Die Frage

Unsere Tochter Sophie (15) möchte für ein Jahr als Au Pair ins Ausland. Wie läuft das mit der Krankenkasse? Sophie hat eine “Europäische Versichertenkarte”, aber wie sieht es in der Schweiz oder den USA aus? Wenn kein Schutz besteht: reicht eine Reisekrankenversicherung?

Familie T.

Die Antwort von Oliver Ebert

Die Europäische Krankenversicherungskarte gilt im europäischen Wirtschaftsraum (EWR) sowie weiteren Ländern (bundesgesundheitsministerium.de/krankenversicherung-im-ausland.html). Dazu gehört die Schweiz, die USA nicht. Abgesichert sind nur Leistungen, die das staatliche Gesundheitssystem im jeweiligen Aufenthaltsland vorsieht und die nicht bis zur Rückkehr aufgeschoben werden können. Eine zusätzliche Reisekrankenversicherung ist daher immer ratsam. Sie deckt die Kosten einer Notfallbehandlung (Unfall, plötzliche akute Krankheit) sowie den Rück-transport. Die Kosten der (Weiter-)Behandlung bereits bestehender Krankheiten oder die reguläre Versorgung mit Insulin sind nicht versichert.

Tipp: Kommt es während der Reise zu einer unerwarteten Verschlechterung eines bis dahin stabilen Krankheitszustandes, hat man gute Chancen, dass die Reisekrankenversicherung zumindest einen Teil der Behandlungskosten trägt. Das könnte eine überraschende schwere Unterzuckerung sein, wenn man vor der Abreise eine stabile Blutzuckereinstellung ohne Hypoprobleme hatte. Hilfreich ist es, wenn der Arzt bereits vor Reiseantritt einen stabilen Stoffwechselzustand bzw. eine ausreichende Hypowahrnehmung bescheinigt.

Spezielle Auslandskrankenversicherung empfohlen

Da die Reiseversicherung grundsätzlich nur auf Reisen (meist max. 4 Wochen) schützt, sollte Sophie eine spezielle Auslandskrankenversicherung abschließen. Leider ist das für chronisch kranke Menschen oft schwierig, denn die Gesundheitsfragen müssen wahrheitsgemäß und vollständig beantwortet werden. Vorerkrankungen wie Diabetes führen oft zu erheblich teureren Tarifen oder sind vom Versicherungsschutz komplett ausgenommen; vielmals gibt es kein Versicherungsangebot.

Tipp: Sollte aufgrund des Diabetes nachweislich kein Auslandskrankenversicherungsschutz möglich sein, dann springt die Krankenkasse unter bestimmten Voraussetzungen ein: Gem. § 18 Abs. 3 SGB V muss die Krankenkasse dann Behandlungskosten übernehmen, sofern diese notwendig waren und auch bei uns reguläre Kassenleistung sind. Die Kosten dürfen aber nur für längstens sechs Wochen im Kalenderjahr und nur bis zu der Höhe, in der sie auch in Deutschland entstanden wären, übernommen werden. Zudem muss durch die Krankenkasse bereits vor dem Auslandsaufenthalt festgestellt worden sein, dass eine Versicherung nachweislich nicht möglich ist.


von Rechtsanwalt Oliver Ebert

Erschienen in: Diabetes-Eltern-Journal, 2023; 14 (1) Seite 15

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  • lena-schmidt hat eine Umfrage erstellt vor 14 Stunden, 33 Minuten

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  • tako111 postete ein Update vor 4 Tagen, 15 Stunden

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  • hexle postete ein Update in der Gruppe In der Gruppe:Diabetes-Technik vor 1 Woche, 6 Tagen

    Hallo,
    das neueste update für iOS ist inzwischen das 26.4.2. ich nutze den Dexcom g7 und die Freigabe von Dexcom ist derzeit bei 26.3.1.
    Wer sein Smartohone für online banking nutzt, muss bestätigen, dass updates regelmäßig gemacht werden. Ich finde es eine Zumutung, dass die Technik von Dexcom uns da immer so hinhält. Gibt es eine offizielle Stelle, die da mal intervenieren kann?

    • Hallo hexle,
      ich finde die Update-Empfehlungen von Dexcom auch etwas unbefriedigend.
      Allerdings steht auf der Kompatibilitäts-Seite auch:
      Zitat: “Sie können diese App auf jedem Betriebssystem verwenden, das die Mindestanforderungen erfüllt. Dexcom empfiehlt jedoch …”

      Eine “offizielle Stelle” bei Dexcom ist mir nicht bekannt, vom generellen Kundenservice mal abgesehen.

      Bei ernsthaften, tatsächlichen Funktionsstörungen gäbe es noch die Möglichkeit, eine Meldung beim BfArM zu eröffnen.

      Beste Grüße

    • PS Ich wollte noch ergänzen: Eine aktuelle ernsthafte Funktionsstörung sehe ich hier nicht gegeben.

    • Sicherheits-Updates der Betriebssysteme haben immer absolute Priorität. Dexcom und Abbott sind definitv sehr langsam mit den Tests und Freigaben. Beim G7 hat Dexcom etwas an Geschwindigkeit gewonnen, aber für G6 ist noch nicht einmal Android 16 getestet, das seit einem Jahr verfügbar ist. An Medizinprodukt-Freigaben liegt das nicht und besonders seriös und professionell ist es auch nicht. Neue Smartphones kann man nur mit aktueller OS-Version kaufen und wenn die nicht freigegeben ist, kann man theoretisch gar kein Smartphone sicher für Sensor oder AID-System verwenden. So war z. B. iOS 26 lange Zeit nicht auf den Listen, aber iPhones nur mit iOS 26 erhältlich. Die Listen verlieren damit zeitweise ihren eigentlichen Nutzen. Intervenieren können Anwender/Kunden mit Beschwerden bei den Hotlines.

    • @ole-t1: Danke Ole für deine Rückmeldung.

    • @schorschlinger: Danke für deine Rückmeldung. Beschwerden bringen einen da leider auch nicht weiter….

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