- Eltern und Kind
Nachgefragt | Recht: Diabetes beim Führerschein-Antrag angeben – ja oder nein?
2 Minuten
Sie haben rechtliche oder soziale Fragen bezüglich Kindern und Jugendlichen mit Diabetes? Unser Rechts-Experte Oliver Ebert gibt Ihnen in der Rubrik Nachgefragt Antwort.
Die Frage
Immer wieder einmal stellt sich uns die Frage: Müssen wir bzw. unser Sohn Stephan den Diabetes angeben? Stephan ist jetzt 17 Jahre alt und will bald den Führerschein machen – was soll er eintragen, wenn im Führerscheinantrag nach dem Diabetes gefragt wird?
Bruno W.
Die Antwort von Oliver Ebert
Oliver Ebert: Den Diabetes muss Ihr Sohn nicht unaufgefordert angeben. Wenn im Führerscheinantrag jedoch danach gefragt wird (und die Beantwortung nicht ausdrücklich als freiwillig angegeben ist), sollte er wahrheitsgemäße Angaben machen. In diesem Fall kann es helfen, der Führerscheinbehörde schnellstmöglich ein ausführliches Attest des Diabetologen vorzulegen. Wenn dieser die Fahreignung bescheinigt und bestätigt, dass keine schweren Unterzuckerungen auftraten, bestehen gute Chancen, dass die Behörde keine weiteren Fragen stellt.
Es kann aber auch passieren, dass die Behörde anordnet, dass ein verkehrsmedizinisches Gutachten beigebracht werden muss – und dagegen kann man juristisch leider nichts ausrichten. Einer solchen Anordnung der Behörde sollte Ihr Sohn unbedingt Folge leisten und das angeforderte Gutachten beibringen. Geschieht dies nicht, wird die Behörde davon ausgehen, dass keine Kraftfahreignung besteht und die Erteilung der Fahrerlaubnis verweigern.
Ich empfehle, dass Ihr Sohn in diesem Fall unbedingt einen auf Diabetes spezialisierten Verkehrsmediziner mit dem Gutachten beauftragt. Möglicherweise kann der behandelnde Arzt einen entsprechend qualifizierten Arzt in der Nähe benennen; eine Arztsuche gibt es unter deutsche-diabetes-gesellschaft.de.
Sicherheit durch neue Leitlinie
Die Deutsche Diabetes Gesellschaft hat kürzlich eine neue Leitlinie Diabetes und Straßenverkehr vorgestellt. Als einer der Koordinatoren und Autoren freue ich mich, dass die neue Leitlinie auch in Bezug auf Ihre Frage zusätzliche Rechtssicherheit bietet, nämlich durch einen erstmals verlässlichen Beurteilungs- und Bewertungsmaßstab, anhand dessen die fachliche Richtigkeit und sorgfaltsgemäße Erstellung eines Fahreignungsgutachtens befriedigend überprüft werden kann.
Denn immer wieder ist zu beobachten, dass verkehrsmedizinische Gutachten nicht mit der gebotenen Sorgfalt bzw. nicht unter Berücksichtigung der Vorgaben erstellt werden und Patienten die Fahrerlaubnis verlieren.
Bislang konnte man dagegen meist wenig ausrichten, selbst ein positives Gutachten eines anderen Arztes konnte nicht immer weiterhelfen. Nun ist es deutlich einfacher, gegen ein fehlerhaftes Gutachten vorzugehen bzw. einen deswegen drohenden Verlust der Fahrerlaubnis abzuwenden. Denn wenn ein Gutachten von den Vorgaben der Leitlinie abweicht und es dafür keine wirklich gute Begründung gibt, ist es fehlerhaft.
Erschienen in: Diabetes-Eltern-Journal, 2018; 10 (4) Seite 23
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stephanie-haack postete ein Update vor 1 Woche, 4 Tagen
Jetzt schon vormerken: Das nächste virtuelle Community-MeetUp findet am 10. Juni statt. Wir freuen uns drauf! 🙂
Alle Infos hier: https://diabetes-anker.de/veranstaltung/virtuelles-diabetes-anker-community-meetup-im-juni2026/
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tako111 postete ein Update vor 1 Woche, 4 Tagen
Ich habe Ihr Heft 1-2/2026 leider erst jetzt in die Hände bekommen und war über den Bericht auf Seite 14 „Spritzen, aber kein Insulin“ schon verwundert. Zwar nennen Sie einige mögliche Nebenwirkungen der einzelnen Substanzen, jedoch fehlt ein Hinweis auf eine besonders schwerwiegende Komplikation: die Gefahr einer Schädigung des Sehnervs beziehungsweise anderer Augenstrukturen. Nach meinem Kenntnisstand kann diese Nebenwirkung unter Umständen nicht mehr reversibel sein.
Ich würde mir wünschen, dass Sie bei künftigen Berichten auch auf solche Risiken eingehen und diese entsprechend berücksichtigen. Auffällig ist zudem, dass in Ihrem Heft häufig über Menschen mit Diabetes Typ 1 berichtet wird, während der Diabetes Typ 2 deutlich weniger Beachtung findet. Darüber hinaus entsteht der Eindruck, dass die entsprechenden Spritzenmedikamente bei Typ-2-Diabetes oftmals in einem überwiegend positiven Licht dargestellt werden, ja geradezu für den Typ 2 gegenüber beispielsweise Metformin, präferiert werden.
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katrin-kraatz antwortete vor 1 Woche, 4 Tagen
Für die Augenproblematik konnte bisher keine Kausalität gezeigt werden. Hier sind weitere Studien zu erwarten, deren Ergebnisse abzuwarten sind. Außerdem ist es ein sehr seltenes Ereignis. Details sind zum Beispiel zu finden im Deutschen Ärzteblatt unter https://www.aerzteblatt.de/themen/augenheilkunde/therapie-mit-glp-1-rezeptor-agonisten-okulaere-komplikationen-sind-selten-aber-visusbedrohend-e345aa92-a4f7-4f40-8146-b2967b577504.
Wir bemühen uns, mit unseren Beiträgen ausgewogen über die Ausgaben des Diabetes-Ankers hinweg alle Menschen mit Diabetes zu informieren – mal mehr über den einen, mal mehr über den anderen Typ und auch weitere Diabetestypen. Medikamente finden ebenfalls über die Ausgaben hinweg ausgewogen ihren Raum im Heft.
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moira postete ein Update vor 3 Wochen
Hallo! Ich fahre in den Ferien nach Paris und möchte gerne auf den Eiffelturm steigen. Mein Mann macht sich deshalb große Sorgen, weil die Treppe schon sehr lang ist.
War jemand schon mal dort und hat den einen oder anderen Tipp?
