Nachgefragt | Recht: Führerschein mit 17 – und der Diabetes?

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Nachgefragt | Recht: Führerschein mit 17 – und der Diabetes?

Sie haben rechtliche oder soziale Fragen bezüglich Kindern und Jugendlichen mit Diabetes? Unser Rechts-Experte Oliver Ebert gibt Ihnen in der Rubrik Nachgefragt Antwort.

Die Frage

Unsere Tochter Melanie (16 Jahre, Diabetes Typ 1, Insulinpumpe, gut eingestellt) würde gerne mit 17 Jahren den Führerschein machen. Da wir auf dem Land leben, wäre es eine große Erleichterung, wenn sie nicht bis zum 18. Lebensjahr warten müsste. Jetzt sind wir aber unsicher: Ist es mit ihrem Diabetes überhaupt möglich, schon früher den Führerschein zu machen? Gibt es Einschränkungen bzw. was ist zu beachten? Muss sie den Diabetes beim Führerscheinantrag mitteilen? Oder dem Fahrlehrer sagen? Und müssen wir das der Versicherung melden?

Petra F.

Die Antwort von Oliver Ebert

Seit 2011 ist es möglich, dass Jugendliche bereits mit 17 Jahren im Rahmen des begleiteten Fahrens (“BF17”) die Fahrerlaubnis der KlassenB und BE erwerben. Für einen Antrag auf BF17 ist die Zustimmung der Erziehungsberechtigten erforderlich, und es muss mindestens eine Begleitperson benannt werden.

Ansonsten gelten die gesetzlichen Regelungen für den “normalen” Führerschein. So kann die theoretische Prüfung drei Monate, die praktische Prüfung einen Monat vor Erreichen des Mindestalters von 17 Jahren abgelegt werden. Nach erfolgreicher Prüfung und mit Vollendung des 17. Lebensjahres erhält man dann eine Prüfbescheinigung (keinen Führerschein!), die zur begleiteten Teilnahme am Straßenverkehr berechtigt.

Dies bedeutet, dass der Jugendliche nicht alleine fahren darf, sondern immer eine Begleitperson dabei sein muss. Diese ist allerdings kein Fahrlehrerersatz und darf auch nicht “ins Lenkrad fassen” oder auf andere Art direkt eingreifen, denn die Verantwortung trägt allein der Fahrer.

Diabetes dürfte keine Probleme verursachen

Die Begleitperson muss der Behörde zuvor gemeldet und auf der Prüfbescheinigung eingetragen worden sein. Weitere Personen können jederzeit nachträglich gemeldet werden; sie dürfen aber erst dann als Begleiter tätig werden, wenn sie eingetragen sind. Als Begleitperson kommt jede Person in Frage, die mindestens 30 Jahre alt ist, nicht mehr als einen Punkt im Fahreignungsregister hat und seit mindestens fünf Jahren ohne Unterbrechung die Fahrerlaubnis Klasse B besitzt.

Der Diabetes dürfte bei Melanie keine Probleme verursachen. Es könnte allenfalls sein, dass die Führerscheinbehörde ein verkehrsmedizinisches Gutachten anfordert. Das ist zwar ärgerlich (Kosten: zwischen 300 und 800 Euro), aber letztlich keine Hürde: Wenn aus ärztlicher Sicht keine Bedenken bestehen müssen, insbesondere weil Melanie Unterzuckerungen rechtzeitig und zuverlässig wahrnimmt, dann darf sie am Straßenverkehr teilnehmen. Der Diabetes sollte daher nicht ungefragt der Behörde mitgeteilt bzw. auf dem Führerscheinantrag angegeben werden; auch freiwillig erbetene Angaben sollte man nicht machen. Umgekehrt gilt aber: Wenn ohne Hinweis auf eine Freiwilligkeit nach dem Diabetes gefragt wird, muss man ihn wahrheitsgemäß angeben.

Für den Fahrlehrer ist es hingegen wichtig, mögliche Risiken und Gefahren zu kennen – dazu zählt natürlich auch ein etwaiges Unterzuckerungsrisiko durch den Diabetes. Der Fahrlehrer darf diese Information aber ohne Zustimmung nicht an die Behörde weitergeben; dies sollte man ihm auch nachdrücklich einschärfen.

Ob Sie die Versicherung informieren müssen oder diese gar zustimmen muss, dass das versicherte KFZ für das begleitete Fahren ab 17 genutzt wird, hängt vom Versicherungsvertrag ab, und Sie sollten zur Sicherheit nachfragen.

Weitere Informationen zum begleiteten Fahren gibt es unter www.bf17.de.


von Rechtsanwalt Oliver Ebert

Erschienen in: Diabetes-Eltern-Journal, 2016; 9 (1) Seite 22-23

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  • Hallo zusammen,
    ich möchte im Herbst auf eine Patchpump umsteigen, daher würde mich interessieren, ob jemand mit der Nano touchcare Erfahrungen machen konnte. Lieben Dank für Rückmeldungen im Voraus!

    • Hey, ja ich nutze aktuell das Medtrum Nano System also CGM + Patchpumpe. Zuvor hatte ich das Omnipod Dash (war schon sehr gut) aber das Medtrum System ist eine ganz andere Welt (im positiven) der Automodus läuft und hält die Werte größtenteils stabil. Auch die Auto Bolus Abgabe (nur auswählen Frühstück, mittag, Abendessen oder snack) Damit brauchst du bei bis bis zu 90g Kolenhydrate nicht mehr den Bolusrechner verwenden, kannst du aber bei Bedarf trotzdem jederzeit. Es hat mein Leben verändert, auch dass du wenn du möchtest eine Schnittstelle (smartphone eine App für Cgm+Pumpe) funktioniert einwandfrei. Das einzige wo man aufpassen muss, man sollte den Sensor gelegentlich kalibrieren. Der Dexcom g7 war ohne kalibrieren etwas genauer, aber die Vorteile vom Medtrum überwiegen. Ich kann’s nur empfehlen. Viel Erfolg beim Einstieg! Melde dich gerne falls du noch konkrete Fragen hast. Erfahrung in der Praxis hab icb schon einige Monate hinter mir.

    • @calvin240: Super, dass du geantwortet hast. Ich hatte vor einiger Zeit die gleiche Frage. Auch ich werde diese Pumpe ab Herbst nutzen. Bin aber absoluter Pumpenneuling. Darf ich dich bei Bedarf anschreiben? Viele Grüße aus der schönen Rhön!

    • calvin240 antwortete vor 1 Woche

      @uho1: klar kannst du gerne machen. Wenn du Allgemein Pumpenneuling bist (jeder hat andere Anforderungen) aber aus meiner Sicht ist eine Patchpumpe also auch das Medtrum Nano die innovativste Behandlungsmöglichkeit.
      Liebe Grüße

  • stephanie-haack postete ein Update vor 1 Monat

    Jetzt schon vormerken: Das nächste virtuelle Community-MeetUp findet am 10. Juni statt. Wir freuen uns drauf! 🙂

    Alle Infos hier: https://diabetes-anker.de/veranstaltung/virtuelles-diabetes-anker-community-meetup-im-juni2026/

  • tako111 postete ein Update vor 1 Monat

    Ich habe Ihr Heft 1-2/2026 leider erst jetzt in die Hände bekommen und war über den Bericht auf Seite 14 „Spritzen, aber kein Insulin“ schon verwundert. Zwar nennen Sie einige mögliche Nebenwirkungen der einzelnen Substanzen, jedoch fehlt ein Hinweis auf eine besonders schwerwiegende Komplikation: die Gefahr einer Schädigung des Sehnervs beziehungsweise anderer Augenstrukturen. Nach meinem Kenntnisstand kann diese Nebenwirkung unter Umständen nicht mehr reversibel sein.

    Ich würde mir wünschen, dass Sie bei künftigen Berichten auch auf solche Risiken eingehen und diese entsprechend berücksichtigen. Auffällig ist zudem, dass in Ihrem Heft häufig über Menschen mit Diabetes Typ 1 berichtet wird, während der Diabetes Typ 2 deutlich weniger Beachtung findet. Darüber hinaus entsteht der Eindruck, dass die entsprechenden Spritzenmedikamente bei Typ-2-Diabetes oftmals in einem überwiegend positiven Licht dargestellt werden, ja geradezu für den Typ 2 gegenüber beispielsweise Metformin, präferiert werden.

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