Nachgefragt | Recht: Muss Max den Diabetes bei der Bewerbung angeben?

3 Minuten

Nachgefragt | Recht: Muss Max den Diabetes bei der Bewerbung angeben?

Sie haben rechtliche oder soziale Fragen bezüglich Kindern und Jugendlichen mit Diabetes? Unser Rechts-Experte Oliver Ebert gibt Ihnen in der Rubrik Nachgefragt Antwort.

Die Frage

Unser Max (Typ-1-Diabetes, CGM-System, Insulinpumpe) hat sich entschieden, nach seinem Abitur einen kaufmännischen Beruf einzuschlagen; bald stehen die ersten Bewerbungsgespräche an. Wir sind allerdings etwas unsicher, wie man mit dem Diabetes umgehen soll: Schon öfter haben wir den Hinweis gelesen, dass man bei Bewerbungen die Diabetes-Krankheit angeben müsse, um spätere arbeitsrechtliche Nachteile zu vermeiden.

Wir stehen aber auf dem Standpunkt, dass das den künftigen Arbeitgeber eigentlich nichts angeht und eine solche Offenheit möglicherweise nachteilig sein könnte. Was meinen Sie? Was machen wir, wenn ein Fragebogen kommt, in dem nach Krankheiten gefragt wird?

Heike H. aus Köln

Die Antwort von Oliver Ebert

Um Diskriminierungen zu vermeiden, wird im Arbeitsrecht zwischen unzulässigen und zulässigen Fragen des Arbeitgebers unterschieden.Bei zulässigen Fragen hat der Arbeitgeber Anspruch auf vollständige und richtige Angaben; der Bewerber muss also wahrheitsgemäß antworten.

Beispiele für zulässige Fragen sind:

  • Fragen zur beruflichen Qualifikation, zu Ausbildung und Fortbildung
  • Fragen nach Hobbys
  • Fragen nach sozialen Aktivitäten
  • Fragen zu bisherigen beruflichen Stationen
  • Ehrenämter
  • Nebentätigkeiten

Wenn der Bewerber hier schwindelt oder keine vollständigen Angaben macht, kann dies zu erheblichen Nachteilen führen. Der Arbeitgeber könnte dann geltend machen, dass er bei vollständiger Kenntnis der tatsächlichen Situation einen Arbeitsvertrag mit diesem Bewerber nie geschlossen hätte. Im schlimmsten Fall droht dann eine sofortige Beendigung des Arbeitsverhältnisses, sogar ohne Anspruch auf Abfindung.

Häufig sind Arbeitgeber auch interessiert, möglichst viel von den Bewerbern zu erfahren und Informationen zu entlocken, die für ein späteres Arbeitsverhältnis an sich keine wesentliche Rolle spielen. In den seltensten Fällen steckt lediglich Neugierde dahinter, sondern vielmehr möchte man auf diese Weise „unliebsame“ oder risikobehaftete Bewerber erkennen – um diese dann im Zweifel gleich ablehnen zu können…

Fragen nach Erkrankungen grundsätzlich unzulässig

Pauschale Fragen nach Erkrankungen im Bewerbungsgespräch werden daher grundsätzlich als unzulässig angesehen. Eine Ausnahme gilt (nur) dann, wenn aufgrund der Krankheit ein erhebliches Risiko für sich oder andere besteht, das sich auch nicht durch Arbeitsschutzmaßnahmen auf ein vernünftiges Maß reduzieren lässt. Auch ist die Frage zulässig, wenn die Krankheit sich derart auf die auszuübende Tätigkeit auswirkt, dass diese gar nicht erst ausgeübt werden kann.

Im Übrigen soll nur bei ansteckenden Krankheiten mit erheblichem Ansteckungs- und Gefährdungspotential eine Auskunftspflicht bestehen. Diese Voraussetzungen liegen bei Diabetes sehr selten vor. Eine Offenbarungspflicht besteht daher nur in wenigen Ausnahmefällen. Bei kaufmännischen Berufen spielt der Diabetes aber keine Rolle und muss daher nicht mitgeteilt werden.

Zusammengefasst bedeutet das: Wenn vom potentiellen Arbeitgeber nach der Diabetes-Erkrankung gefragt wird, muss der Bewerber hierauf nicht antworten bzw. darf die Unwahrheit sagen. Daher sollte man den Diabetes auch nicht ungefragt angeben.

Weitere unzulässige Fragen

Auch die nachstehenden Fragen sind grundsätzlich unzulässig, da sie eine hohe Diskriminierungsgefahr mitbringen:

  • Fragen nach der Schwangerschaft (Ausnahme: Es besteht Gefahr für das ungeborene Kind.)
  • Fragen nach einem Kinderwunsch
  • Fragen nach der Religionszugehörigkeit
  • Fragen nach Parteimitgliedschaft bzw. Gewerkschaftszugehörigkeit
  • Fragen nach sexueller Ausrichtung

Auf solche unzulässigen Fragen muss der Bewerber keine Auskunft geben, er darf also die Antwort verweigern. Da ein bloßes Verschweigen/Nichtantworten aber meist kontraproduktiv wäre, darf man bei solchen Fragen sogar bewusst die Unwahrheit sagen. Dieser Rechtsgrundsatz beherrscht das Arbeitsrecht seit Jahren: Eine wahrheitswidrige Antwort gibt demnach dem Arbeitgeber bei unzulässigen Fragen selbst dann kein Recht, den Arbeitsvertrag anzufechten, wenn der Mitarbeiter dadurch für ihn „wertlos“ ist (EuGH Rs. C – 109/00).

Antwort verweigern

Der Arbeitgeber darf also weder im Bewerbungsgespräch noch über Personalfragebögen solche Fragen stellen – macht er es dennoch, muss er damit rechnen, dass die Betroffenen die Antwort verweigern oder wahrheitswidrige Angaben machen. Im Klartext: Leon muss keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen fürchten, wenn er auf die Frage nach der Diabetes-Erkrankung die Unwahrheit sagt.

Allerdings ist natürlich zu überlegen, ob ein Verschweigen wirklich Sinn macht. Denn gerade in Kleinbetrieben wird sich der Diabetes nicht lange vor dem Arbeitgeber verheimlichen lassen. In diesem Fall wäre sicherlich schon zu überlegen, ob man nicht besser mit offenen Karten spielt. Ohnehin stellt der Diabetes für die meisten Berufe keine Hürde mehr dar; in dem angestrebten kaufmännischen Berufsbild sollte es keine Probleme geben.

Dennoch gilt: Wenn nach dem Diabetes gar nicht gefragt wird, würde ich dringend davon abraten, die Diabetes-Erkrankung von sich aus anzugeben, man sollte hier ohne Not keine „schlafenden Hunde wecken“. Man kann etwas später – also wenn man den Job hat und die Stelle antritt – ja immer noch die Kollegen über den Diabetes bzw. das Verhalten bei etwaigen Unterzuckerungen informieren.


von Rechtsanwalt Oliver Ebert

Erschienen in: Diabetes-Eltern-Journal, 2020; 12 (1) Seite 22-23

 

Diabetes-Anker-Newsletter

Alle wichtigen Infos und Events für Menschen mit Diabetes – kostenlos und direkt in deinem Postfach. Mit unserem Newsletter verpasst du nichts mehr.

Hinweise zum Datenschutz

Ähnliche Beiträge

Vorteile der Gewichtsabnahme scheinen zu überwiegen: Ist der Jo-Jo-Effekt wirklich schädlich?
Zwei Wissenschaftler haben jahrzehntelange Forschung zum Jo-Jo-Effekt nach einer Diät ausgewertet, um herauszufinden, ob dieser tatsächlich so schädlich ist, wie weithin angenommen. Ihr klares Ergebnis: Die Vorteile einer Gewichtsabnahme überwiegen die befürchteten Risiken in den meisten Fällen deutlich.
Illustration vor korallenrotem Hintergrund: Zwei Frauen sitzen auf großen lila Jo-Jos, die an Schnüren hängen, als Sinnbild für den Jo-Jo-Effekt beim Abnehmen.

2 Minuten

Kürzere Liegedauer und niedrigere Sterblichkeit: DDG Zertifikate für Kliniken können Leben retten
Eine junge Krankenschwester kümmert sich um eine ältere Frau in einem Krankenhausbett. Beide lächeln sich an.

2 Minuten

Keine Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Diabetes-Anker-Newsletter

Alle wichtigen Infos und Events für Menschen mit Diabetes – kostenlos und direkt in deinem Postfach. Mit unserem Newsletter verpasst du nichts mehr.

Hinweise zum Datenschutz

Über uns

Geschichten, Gemeinschaft, Gesundheit: Der Diabetes-Anker ist ein umfassendes Angebot für alle Menschen mit Diabetes – live, gedruckt und digital. Der Diabetes-Anker und die Community sind immer da, wo du sie brauchst. Für alle Höhen und Tiefen.

Community-Frage
Mit wem redest du
über deinen Diabetes?

Die Antworten werden anonymisiert gesammelt und sind nicht mit dir oder deinem Profil verbunden. Achte darauf, dass deine Antwort auch keine Personenbezogenen Daten enthält.

Werde Teil unserer Community
Folge uns auf unseren Social-Media-Kanälen
Community-Feed
Zur Community
  • Am Mittwoch um 19 Uhr findet das nächste Community-MeetUp via Teams statt. Alle sind herzlich eingeladen! Alle Infos findet ihr hier: https://diabetes-anker.de/veranstaltung/virtuelles-diabetes-anker-community-meetup-im-august-2026/

  • thomas55 postete ein Update vor 1 Monat

    Hallo Philipa,
    beim Umstieg auf eine Pumpe musst du als Mensch fast genauso viele Entscheidungen treffen wie bei der ICT. Schätzfehler bleiben also. Du kannst aber die Basalrate individuell einstellen, z.B. In den frühen Morgenstunden mehr Insulin zuführen. Auch bei körperlichen Anstrengungen kannst du die Basalrate für eine Zeit stoppen, das morgens oder abends gespritzte Basalinsulin wirkt dagegen weiter. Auch bei Schätzfehlern und ansteigendem Zuckerwert kannst du einfach mit dem Drücken von Knöpfen o.ä. Insulin geben. Je nach Situation würdest du keine Spritze rausholen. Bei mir haben sich damals vor 12 Jahren beim Umstieg auf die Pumpe vor allem die Spitzen oben und unten verringert, die mein Doc damals immer als zu viel und zu groß angesehen hat. Der HbA1c, der damals entscheidende Wert, hat sich bei mir nur minimal verbessert. GMI und TIR gab es damals noch nicht, jedenfalls nicht für Patienten. Beim Umstieg auf AID haben sich bei mir GMI und TIR verbessert. Aber “automatisch” funktioniert das auch nur begrenzt. Wenn du z.B. Sport machst, kann ein AID-System die Insulinzufuhr maximal auf Null setzen, aber Zucker kann dir Pumpe auch nicht zuführen.
    Aber meine Meinung: Der Umstieg von ICT auf Pumpe war für mich eine sehr gute Entscheidung würde ich immer wieder so machen.
    Viel Erfolg
    Thomas

  • philipa postete ein Update vor 1 Monat, 1 Woche

    Hallo zusammen,
    Ich bin neu hier und wollte fragen ob sich euer GMI Wert gebessert hat nachdem ihr eine Pumpe bekommen habt?

    • ole-t1 antwortete vor 1 Monat

      Hallo philipa,
      Nein, mein GMI nicht, aber meine “Time in happyness” 🙂
      Aber das hängt von der individuellen Situation ab.
      Bei mir war die Umstellung z.B. damit verbunden, dass ich mehr Flexibilität im Alltag zulassen konnte.
      Bei vielen anderen fällt die “Sorge” um nächtliche Blutzuckerverläufe weg.
      Aber es gibt auch viele Menschen da draußen, die ihr Leben super mit ICT “rocken”. 🙂
      Beste Grüße