- Eltern und Kind
Nachgefragt | Recht: Welcher Elternteil darf entscheiden?
3 Minuten
Sie haben rechtliche oder soziale Fragen bezüglich Kindern und Jugendlichen mit Diabetes? Unser Rechts-Experte Oliver Ebert gibt Ihnen in der Rubrik Nachgefragt Antwort.
Die Frage
Unser Sohn Mario (13 Jahre, Typ 1) lebt bei meiner Ex-Frau, wir haben das gemeinsame Sorgerecht. Bislang gab es keine Probleme, aber seit ich mit einer neuen Partnerin zusammenlebe, dreht meine Ex durch: Sie macht mich vor Mario schlecht, er ist auffallend häufig an “meinen” Wochenenden krank, und es gibt oft Streit wegen Nichtigkeiten. Dazu kommt, dass meine Ex-Frau inzwischen Frutarierin ist und sich nur von Obst und Nüssen ernährt – und sie will, dass Mario sich auch so ernährt, wenn er bei mir ist.
Mario leidet sehr unter der Auseinandersetzung und hat extrem schlechte Blutzuckerwerte. Ich habe darüber einmal mit einem befreundeten Diabetologen gesprochen, und er meinte, dass eine Pumpe für Mario sinnvoll sein könnte. Meine Ex-Frau ist strikt gegen eine Pumpe, die Entscheidungen über die Therapie würden mich trotz gemeinsamen Sorgerechts nichts angehen. Seither erhalte ich keinerlei Infos mehr zu seinem Diabetes. Meine Ex-Frau hat auch allen Ärzten verboten, mir Auskunft zu geben. Wenn Mario bei mir ist, schaue ich natürlich den Speicher seines Messgeräts durch, und er hat immer schlechtere Werte. Es muss schleunigst etwas geschehen.
Stimmt es wirklich, dass ich keinerlei Anspruch habe, über den Gesundheitszustand und die Behandlungssituation von Mario informiert zu werden? Und kann ich denn gar nichts machen, wenn doch seine Therapie offensichtlich so danebengeht?
Peter F.
Die Antwort von Oliver Ebert
Leider ist die Sachlage nicht ganz einfach, und ich kann daher keine pauschale Antwort geben.
Nach der gesetzlichen Regelung (§ 1686 BGB) kann jeder Elternteil Auskunftvom anderen verlangen, sofern hierfür ein berechtigtes Interesse besteht und dies dem Kindeswohl auch nicht zuwiderlaufen würde. Dieser Auskunftsanspruch besteht unabhängig davon, ob die Eltern miteinander verheiratet sind/waren oder wer das Sorgerecht hat. Auskunft kann man aber nur verlangen, wenn sich die Informationen nicht auf andere Art und Weise selbst beschaffen lassen, beispielsweise, wenn das Kind noch zu klein ist, um entsprechende Fragen zu beantworten.
§ 1686 Bürgerliches Gesetzbuch
Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes
Jeder Elternteil kann vom anderen Elternteil bei berechtigtem Interesse Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes verlangen, soweit dies dem Wohl des Kindes nicht widerspricht.
Im Wege einer solchen Auskunft kann man sich über die allgemeine Entwicklung des Kindes informieren, insbesondere auch über den Gesundheitszustand bzw. etwaige Krankheiten, Aufenthaltswechsel, Besuch von vorschulischen und schulischen Einrichtungen. So muss z. B. darüber informiert werden, welche Medikamente das Kind bekommt und ob bzw. wie lange es diese noch weiter nehmen muss. Ob weitergehende Informationen zu Arzt- und Laboruntersuchungen mitgeteilt werden müssen, hängt dagegen vom Einzelfall ab.
Bei schwerwiegenden Krankheiten oder Unfällen wird man das wohl eher bejahen, zu Routineuntersuchungen dürfte dagegen kein Auskunftsanspruch gegenüber dem anderen Elternteil bestehen. Auch besteht grundsätzlich kein Anspruch auf die Überlassung von medizinischen Unterlagen oder den Nachweis von Arztbesuchen.
Wenn Sie wissen, bei welchem Arzt Mario in Behandlung ist, können Sie sich aber direkt an diesen wenden; er muss Ihnen als Sorgeberechtigtem Auskünfte erteilen. Auch Kitas oder Schulen müssen jedem Elternteil Auskunft über den Entwicklungsstand des Kindes geben.
Entscheidungsbefugnis
Davon zu trennen ist die Entscheidung über ärztliche Behandlungen oder Ernährung: Hier sprechen die Gerichte in der Regel dem Elternteil die Entscheidungsbefugnis zu, in dessen Obhut sich das Kind gerade befindet. Grundsätzlich müssen nur solche medizinischen Eingriffe, die weder Routinebehandlungen oder Akutmaßnahmen (z. B. nach Unfall) sind, vorab mit dem anderen sorgeberechtigten Elternteil abgesprochen werden.
Wenn Mario also die meiste Zeit bei seiner Mutter ist, dann wird diese grundsätzlich über seine medizinischen Behandlungen sowie die Therapie bestimmen dürfen. Nur bei grundlegenden Entscheidungen oder wenn erhebliche Schäden drohen bzw. das Kindeswohl gefährdet wird, können Sie hier etwas ändern.
Ob eine Umstellung auf die Pumpe wirklich notwendig ist bzw. eine nachhaltige Verbesserung bringt, wird man pauschal allerdings nicht behaupten können. Versuchen Sie daher gegebenenfalls durch einen Vermittler oder eine gemeinsame Vertrauensperson, Ihre Ex-Frau davon zu überzeugen, warum eine Insulinpumpe für Mario erforderlich ist. Wenn das nichts hilft, obwohl Sie begründete Stellungnahmen von Fachärzten vorlegen können, dann sollten Sie das Jugendamt um Unterstützung bitten.
Informationen zum Sorgerecht
Beispielsweise auf www.familien-wegweiser.de (Seite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend).
Bleibt alles erfolglos, muss im Zweifel das Gericht entscheiden.Eine juristische Auseinandersetzung sollte allerdings nur der letzte Ausweg sein; dies birgt immer auch die Gefahr, dass sich die Fronten noch mehr verhärten.
Wenn Ihre Ex-Frau eine rein frutarische Ernährung auch für Mario für richtig hält, dann können Sie dagegen wohl leider ebenfalls nicht viel unternehmen, wenigstens solange nicht mit hoher Wahrscheinlichkeit Gesundheitsbeeinträchtigungen drohen. Umgekehrt: Wenn und solange Mario sich bei Ihnen aufhält, können auch Sie mit ihm zu einem Diabetologen gehen und dort über Therapieoptionen sprechen. Zumindest juristisch könnte Ihre Ex-Frau auch nicht viel dagegen ausrichten, wenn Mario bei Ihnen ganz andere Lebensmittel bekommt als zu Hause. Auch Fastfood oder Süßigkeiten sind erlaubt, sofern das Kindeswohl nicht nachhaltig gefährdet ist.
Erschienen in: Diabetes-Eltern-Journal, 2015; 8 (3) Seite 28
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schubidu postete ein Update in der Gruppe In der Gruppe:Diabetes-Technik vor 1 Woche, 1 Tag
Hallo zusammen,
ich möchte im Herbst auf eine Patchpump umsteigen, daher würde mich interessieren, ob jemand mit der Nano touchcare Erfahrungen machen konnte. Lieben Dank für Rückmeldungen im Voraus!-
calvin240 antwortete vor 1 Woche, 1 Tag
Hey, ja ich nutze aktuell das Medtrum Nano System also CGM + Patchpumpe. Zuvor hatte ich das Omnipod Dash (war schon sehr gut) aber das Medtrum System ist eine ganz andere Welt (im positiven) der Automodus läuft und hält die Werte größtenteils stabil. Auch die Auto Bolus Abgabe (nur auswählen Frühstück, mittag, Abendessen oder snack) Damit brauchst du bei bis bis zu 90g Kolenhydrate nicht mehr den Bolusrechner verwenden, kannst du aber bei Bedarf trotzdem jederzeit. Es hat mein Leben verändert, auch dass du wenn du möchtest eine Schnittstelle (smartphone eine App für Cgm+Pumpe) funktioniert einwandfrei. Das einzige wo man aufpassen muss, man sollte den Sensor gelegentlich kalibrieren. Der Dexcom g7 war ohne kalibrieren etwas genauer, aber die Vorteile vom Medtrum überwiegen. Ich kann’s nur empfehlen. Viel Erfolg beim Einstieg! Melde dich gerne falls du noch konkrete Fragen hast. Erfahrung in der Praxis hab icb schon einige Monate hinter mir.
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uho1 antwortete vor 1 Woche, 1 Tag
@calvin240: Super, dass du geantwortet hast. Ich hatte vor einiger Zeit die gleiche Frage. Auch ich werde diese Pumpe ab Herbst nutzen. Bin aber absoluter Pumpenneuling. Darf ich dich bei Bedarf anschreiben? Viele Grüße aus der schönen Rhön!
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calvin240 antwortete vor 1 Woche
@uho1: klar kannst du gerne machen. Wenn du Allgemein Pumpenneuling bist (jeder hat andere Anforderungen) aber aus meiner Sicht ist eine Patchpumpe also auch das Medtrum Nano die innovativste Behandlungsmöglichkeit.
Liebe Grüße
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stephanie-haack postete ein Update vor 1 Monat
Jetzt schon vormerken: Das nächste virtuelle Community-MeetUp findet am 10. Juni statt. Wir freuen uns drauf! 🙂
Alle Infos hier: https://diabetes-anker.de/veranstaltung/virtuelles-diabetes-anker-community-meetup-im-juni2026/
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tako111 postete ein Update vor 1 Monat
Ich habe Ihr Heft 1-2/2026 leider erst jetzt in die Hände bekommen und war über den Bericht auf Seite 14 „Spritzen, aber kein Insulin“ schon verwundert. Zwar nennen Sie einige mögliche Nebenwirkungen der einzelnen Substanzen, jedoch fehlt ein Hinweis auf eine besonders schwerwiegende Komplikation: die Gefahr einer Schädigung des Sehnervs beziehungsweise anderer Augenstrukturen. Nach meinem Kenntnisstand kann diese Nebenwirkung unter Umständen nicht mehr reversibel sein.
Ich würde mir wünschen, dass Sie bei künftigen Berichten auch auf solche Risiken eingehen und diese entsprechend berücksichtigen. Auffällig ist zudem, dass in Ihrem Heft häufig über Menschen mit Diabetes Typ 1 berichtet wird, während der Diabetes Typ 2 deutlich weniger Beachtung findet. Darüber hinaus entsteht der Eindruck, dass die entsprechenden Spritzenmedikamente bei Typ-2-Diabetes oftmals in einem überwiegend positiven Licht dargestellt werden, ja geradezu für den Typ 2 gegenüber beispielsweise Metformin, präferiert werden.
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katrin-kraatz antwortete vor 1 Monat
Für die Augenproblematik konnte bisher keine Kausalität gezeigt werden. Hier sind weitere Studien zu erwarten, deren Ergebnisse abzuwarten sind. Außerdem ist es ein sehr seltenes Ereignis. Details sind zum Beispiel zu finden im Deutschen Ärzteblatt unter https://www.aerzteblatt.de/themen/augenheilkunde/therapie-mit-glp-1-rezeptor-agonisten-okulaere-komplikationen-sind-selten-aber-visusbedrohend-e345aa92-a4f7-4f40-8146-b2967b577504.
Wir bemühen uns, mit unseren Beiträgen ausgewogen über die Ausgaben des Diabetes-Ankers hinweg alle Menschen mit Diabetes zu informieren – mal mehr über den einen, mal mehr über den anderen Typ und auch weitere Diabetestypen. Medikamente finden ebenfalls über die Ausgaben hinweg ausgewogen ihren Raum im Heft.
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