- Eltern und Kind
Nachgefragt | Recht: Wie bekommt meine Tochter ein rtCGM-System?
2 Minuten

Sie haben rechtliche oder soziale Fragen bezüglich Kindern und Jugendlichen mit Diabetes? Unser Rechts-Experte Oliver Ebert gibt Ihnen in der Rubrik Nachgefragt Antwort.
Die Frage
Unsere Tochter Lotta (12 Jahre) kommt mit ihrem Diabetes ganz gut zurecht, allerdings ist das häufige Stechen und Messen doch lästig. Unsere Ärztin meinte, dass wir bei der Krankenkasse ein kontinuierliches Glukosemesssystem beantragen sollten, solche Systeme würden seit einiger Zeit von der Kasse bezahlt. Nun habe ich aber gehört, dass das wohl doch nicht so selbstverständlich ist und womöglich eingeklagt werden muss.
Wie ist der aktuelle Stand? Und wie sieht es mit dem Datenschutz aus?
Valeria K.
Die Antwort von Oliver Ebert
Seit 2016 werden CGM-Systeme mit Alarmfunktion von der Krankenkasse übernommen. Wie auch andere Hilfsmitteln bekommt man ein solches System aber nur dann, wenn aus medizinischer Sicht hierfür eine Notwendigkeit besteht.
Ein Anspruch auf Versorgung mit einem CGM setzt deshalb voraus:
- Intensivierte Insulintherapie (ICT,FIT) oder Pumpentherapie (CSII).
- Die individuellen Therapieziele können ohne CGM nicht erreicht werden.
- Verordnung/Durchführung darf nur durch Fachärzte mit diabetologischer Qualifikation erfolgen (z. B. Facharzt für Innere Medizin, Diabetologe).
- Umfassende Dokumentation des bisherigen Behandlungsverlaufs.
- Patient muss umfassend geschult sein.
- Das System muss als Real-Time-CGM (rtCGM) zugelassen sein und mit einer Alarmfunktion mit individuell einstellbaren Grenzwerten vor zu hohen oder zu niedrigen Glukosewerten warnen können.
- Der Patient muss das CGM entsprechend dem Therapiezweck nutzen können, ohne dass er dazu seine Werte einem Dritten (v. a. dem Hersteller) zugänglich machen muss.
Sie schreiben, dass das CGM für Lotta vor allem aus Komfortgründen benötigt werde. Dies allein wird als Begründung wohl nicht ausreichen. Ihre Ärztin sollte daher nachvollziehbar begründen, dass die von ihr vorgesehenen Therapieziele ohne rtCGM nicht erreicht werden können. Dazu sollte man ausführliche Aufzeichnungen (z. B. Blutzuckertagebuch, Computerausdrucke) vorlegen.
Wenn die Kasse den Antrag ablehnt, können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Wird auch dieser abgelehnt, können Sie innerhalb eines weiteren Monats Klage vor dem Sozialgericht erheben. Da sich die Genehmigungsverfahren hinziehen können, ist es in dringenden Fällen möglich, vor dem Sozialgericht eine vorläufige Regelung zu erwirken.
Ihre Bedenken zum Datenschutz sind durchaus begründet. Wir greifen das Thema in einem der nächsten Hefte auf.
Erschienen in: Diabetes-Eltern-Journal, 2018; 10 (3) Seite 18
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florahdo postete ein Update vor 5 Tagen, 1 Stunde
Hallo zusammen, ich arbeite gerade an einer Seminararbeit zum Thema „Die Behandlung von Typ-1-Diabetes mit CRISPR/Cas“ (eine Methode der Gentechnik). Dazu habe ich eine Umfrage erstellt und suche dafür Menschen mit Typ-1-Diabetes, die einige Fragen beantworten könnten zu ihrer Einstellung gegenüber dem Einsatz dieser Technologie zur Behandlung von Typ-1-Diabetes. Die Umfrage ist vollständig anonym und dauert etwa 5 Minuten, sie richtet sich ausschließlich an Menschen mit Typ-1-Diabetes. Es würde mir enorm weiterhelfen, wenn sich Teilnehmer finden würden!
Der Link zur Umfrage lautet: https://forms.cloud.microsoft/r/PN2hqhkuLB
Vielen Dank für eure Unterstützung! 🙂
mr postete ein Update vor 1 Woche
Hallo kann mir jemand einen Tipp geben wie ich On Pot Gerichte mit Reis besser schätzen kann.
- katrin-kraatz antwortete vor 2 Tagen, 8 Stunden
Hallo mr,
Dein Problem, die Kohlenhydrate wie Reis in einem One-Pot-Gericht richtig einzuschätzen, vor allem wenn es für mehrere Personen gekocht ist oder Du es im Restaurant bestellst, kennen sicher viele – ich auch. Einfacher ist es, wenn Du nur für Dich kochst. Ich wiege tatsächlich, trotz mehr als 50 Jahren Diabetes, in diesem Fall vorher Reis, Nudeln oder was auch immer vorher ab. Dann weiß ich genau, wie viel es ist.
Ansonsten heißt es: Augenmaß! Gut ist, immer wieder mal eine bestimmte Menge Reis abzuwiegen und zu kochen (mache ich so). Dann sieht man die Menge und bekommt ein besseres Gefühl für die Menge beim Schätzen. Natürlich verteilt sich gerade Reis sehr gut zwischen den anderen Zutaten, aber ob es “viel” oder “wenig” ist, kann man meist erkennen.
Sinnvoll finde ich außerdem (und nicht nur ich), gerade bei eher schwierig einzuschätzenden Kohlenhydratmengen die Insulindosis eher zu gering anzusetzen und lieber später höhere Werte zu korrigieren oder – falls ein AID-System im Einsatz ist – dieses seinen Job machen zu lassen. Denn eine Hypo direkt nach dem Essen finde ich deutlich weniger angenehm.
Eine Patentlösung gibt es also nicht. Vielleicht helfen Dir die Tipps trotzdem etwas?
moira postete ein Update vor 1 Woche
Hallo!
Hat schon jemand die liberal Funktion bei der ypsopump app ausprobiert?
Ich wüsste gerne wie gut das klappt.- moira antwortete vor 6 Tagen, 16 Stunden
Ich meinte Liberty




