- Eltern und Kind
Nachgefragt | Recht: Wie bekommt meine Tochter ein rtCGM-System?
2 Minuten
Sie haben rechtliche oder soziale Fragen bezüglich Kindern und Jugendlichen mit Diabetes? Unser Rechts-Experte Oliver Ebert gibt Ihnen in der Rubrik Nachgefragt Antwort.
Die Frage
Unsere Tochter Lotta (12 Jahre) kommt mit ihrem Diabetes ganz gut zurecht, allerdings ist das häufige Stechen und Messen doch lästig. Unsere Ärztin meinte, dass wir bei der Krankenkasse ein kontinuierliches Glukosemesssystem beantragen sollten, solche Systeme würden seit einiger Zeit von der Kasse bezahlt. Nun habe ich aber gehört, dass das wohl doch nicht so selbstverständlich ist und womöglich eingeklagt werden muss.
Wie ist der aktuelle Stand? Und wie sieht es mit dem Datenschutz aus?
Valeria K.
Die Antwort von Oliver Ebert
Seit 2016 werden CGM-Systeme mit Alarmfunktion von der Krankenkasse übernommen. Wie auch andere Hilfsmitteln bekommt man ein solches System aber nur dann, wenn aus medizinischer Sicht hierfür eine Notwendigkeit besteht.
Ein Anspruch auf Versorgung mit einem CGM setzt deshalb voraus:
- Intensivierte Insulintherapie (ICT,FIT) oder Pumpentherapie (CSII).
- Die individuellen Therapieziele können ohne CGM nicht erreicht werden.
- Verordnung/Durchführung darf nur durch Fachärzte mit diabetologischer Qualifikation erfolgen (z. B. Facharzt für Innere Medizin, Diabetologe).
- Umfassende Dokumentation des bisherigen Behandlungsverlaufs.
- Patient muss umfassend geschult sein.
- Das System muss als Real-Time-CGM (rtCGM) zugelassen sein und mit einer Alarmfunktion mit individuell einstellbaren Grenzwerten vor zu hohen oder zu niedrigen Glukosewerten warnen können.
- Der Patient muss das CGM entsprechend dem Therapiezweck nutzen können, ohne dass er dazu seine Werte einem Dritten (v. a. dem Hersteller) zugänglich machen muss.
Sie schreiben, dass das CGM für Lotta vor allem aus Komfortgründen benötigt werde. Dies allein wird als Begründung wohl nicht ausreichen. Ihre Ärztin sollte daher nachvollziehbar begründen, dass die von ihr vorgesehenen Therapieziele ohne rtCGM nicht erreicht werden können. Dazu sollte man ausführliche Aufzeichnungen (z. B. Blutzuckertagebuch, Computerausdrucke) vorlegen.
Wenn die Kasse den Antrag ablehnt, können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Wird auch dieser abgelehnt, können Sie innerhalb eines weiteren Monats Klage vor dem Sozialgericht erheben. Da sich die Genehmigungsverfahren hinziehen können, ist es in dringenden Fällen möglich, vor dem Sozialgericht eine vorläufige Regelung zu erwirken.
Ihre Bedenken zum Datenschutz sind durchaus begründet. Wir greifen das Thema in einem der nächsten Hefte auf.
Erschienen in: Diabetes-Eltern-Journal, 2018; 10 (3) Seite 18
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stephanie-haack postete ein Update vor 1 Woche, 4 Tagen
Jetzt schon vormerken: Das nächste virtuelle Community-MeetUp findet am 10. Juni statt. Wir freuen uns drauf! 🙂
Alle Infos hier: https://diabetes-anker.de/veranstaltung/virtuelles-diabetes-anker-community-meetup-im-juni2026/
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tako111 postete ein Update vor 1 Woche, 4 Tagen
Ich habe Ihr Heft 1-2/2026 leider erst jetzt in die Hände bekommen und war über den Bericht auf Seite 14 „Spritzen, aber kein Insulin“ schon verwundert. Zwar nennen Sie einige mögliche Nebenwirkungen der einzelnen Substanzen, jedoch fehlt ein Hinweis auf eine besonders schwerwiegende Komplikation: die Gefahr einer Schädigung des Sehnervs beziehungsweise anderer Augenstrukturen. Nach meinem Kenntnisstand kann diese Nebenwirkung unter Umständen nicht mehr reversibel sein.
Ich würde mir wünschen, dass Sie bei künftigen Berichten auch auf solche Risiken eingehen und diese entsprechend berücksichtigen. Auffällig ist zudem, dass in Ihrem Heft häufig über Menschen mit Diabetes Typ 1 berichtet wird, während der Diabetes Typ 2 deutlich weniger Beachtung findet. Darüber hinaus entsteht der Eindruck, dass die entsprechenden Spritzenmedikamente bei Typ-2-Diabetes oftmals in einem überwiegend positiven Licht dargestellt werden, ja geradezu für den Typ 2 gegenüber beispielsweise Metformin, präferiert werden.
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katrin-kraatz antwortete vor 1 Woche, 4 Tagen
Für die Augenproblematik konnte bisher keine Kausalität gezeigt werden. Hier sind weitere Studien zu erwarten, deren Ergebnisse abzuwarten sind. Außerdem ist es ein sehr seltenes Ereignis. Details sind zum Beispiel zu finden im Deutschen Ärzteblatt unter https://www.aerzteblatt.de/themen/augenheilkunde/therapie-mit-glp-1-rezeptor-agonisten-okulaere-komplikationen-sind-selten-aber-visusbedrohend-e345aa92-a4f7-4f40-8146-b2967b577504.
Wir bemühen uns, mit unseren Beiträgen ausgewogen über die Ausgaben des Diabetes-Ankers hinweg alle Menschen mit Diabetes zu informieren – mal mehr über den einen, mal mehr über den anderen Typ und auch weitere Diabetestypen. Medikamente finden ebenfalls über die Ausgaben hinweg ausgewogen ihren Raum im Heft.
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moira postete ein Update vor 3 Wochen
Hallo! Ich fahre in den Ferien nach Paris und möchte gerne auf den Eiffelturm steigen. Mein Mann macht sich deshalb große Sorgen, weil die Treppe schon sehr lang ist.
War jemand schon mal dort und hat den einen oder anderen Tipp?
