- Eltern und Kind
Rechteck – Antworten auf ihre Rechtsfragen: Gibt es einen Rechtsanspruch auf eine Schul-Begleitperson?
2 Minuten
Wenn Schule und Krankenkasse die Zuständigkeit für eine Schul-Begleitperson ablehnen, stehen Eltern von Kindern mit Diabetes oft allein da. Rechtsanwalt Oliver Ebert zeigt, welcher Rechtsanspruch dennoch besteht.
Die Frage
Die neue Lehrerin meiner Tochter Bettina (7) ist nicht bereit, die CGM-Werte abzulesen oder die Insulinpumpe zu kontrollieren: Das sei zu viel Arbeit, und sie wolle sich keinen Haftungsrisiken aussetzen. Eine Beschwerde bei der Schulleitung brachte nichts, im Gegenteil: Man hat mir gesagt, dass ich eine Begleitperson organisieren soll. Ansonsten müsste ich damit rechnen, dass Bettina nicht länger in der Schule bleiben könne.
Ich bin nun sehr verzweifelt: Als Alleinerziehende müsste ich entweder meinen Job kündigen oder jemanden anstellen. Das kann ich mir aber nicht leisten. Man hat mir geraten, beim Integrationsamt anzurufen und dort eine Assistenzperson zu beantragen. Beim Amt bekam ich die Auskunft, dass die Krankenkasse zuständig sei. Meine Kasse wiederum sagt, sie sei nur für die Krankenbehandlung zuständig, aber nicht für Inklusionsleistungen. Und nun?
Ilona B.
Die Antwort von Oliver Ebert
Das ist eine sehr belastende Situation. Und leider sind Lehrerin und Schule formal im Recht: Lehrkräfte sind nicht verpflichtet, solche medizinischen Maßnahmen wie das Bedienen bzw. Überwachen von CGM oder Insulinpumpe zu übernehmen. Auch das Ämter-Pingpong ist typisch: Niemand will zuständig sein.
Aber ich habe eine gute Nachricht: Mehrere Gerichte haben nun entschieden, dass eine solche Begleitperson bei Kindern mit Diabetes in der Regel eine Leistung der häuslichen Krankenpflege ist. Es handele sich dabei um eine sog. „Sicherungspflege“ (§ 37 Abs. 2 Satz 1 SGB V), die vom Arzt verordnet werden kann.
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Der Anspruch auf häusliche Krankenpflege umfasst auch Hilfe außerhalb des Haushalts, beispielsweise in Schulen und Kindergärten. Hierzu gehören alle Pflegemaßnahmen, die durch bestimmte Erkrankungen erforderlich werden, speziell auf den Krankheitszustand des Versicherten ausgerichtet sind und dazu beitragen, die Krankheit zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu verhindern oder zu lindern.
Da diese Hilfe mit der Schule speziell nichts zu tun hat, sondern auch außerhalb der Schulzeit nötig ist (und dann von Ihnen sichergestellt wird), liegen die Voraussetzungen einer Sicherungspflege vor. Deshalb kann Ihr Arzt die benötigte Schulbegleitung für Bettina verordnen, die Sie dann bei der Krankenkasse einreichen. Ein spezielles Rezeptformular ist dafür nicht erforderlich. Wichtig ist, dass unbedingt der zeitliche Umfang dargelegt wird, für den die Begleitperson benötigt wird. Hilfreich ist die Vorlage des Stundenplans sowie eine Bestätigung der Schule, dass die erforderlichen Leistungen nicht vom Lehrpersonal übernommen werden.
Erschienen in: Diabetes-Eltern-Journal, 2022; 13 (1) Seite 23
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stephanie-haack postete ein Update vor 2 Tagen, 20 Stunden
Jetzt schon vormerken: Das nächste virtuelle Community-MeetUp findet am 10. Juni statt. Wir freuen uns drauf! 🙂
Alle Infos hier: https://diabetes-anker.de/veranstaltung/virtuelles-diabetes-anker-community-meetup-im-juni2026/
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tako111 postete ein Update vor 2 Tagen, 22 Stunden
Ich habe Ihr Heft 1-2/2026 leider erst jetzt in die Hände bekommen und war über den Bericht auf Seite 14 „Spritzen, aber kein Insulin“ schon verwundert. Zwar nennen Sie einige mögliche Nebenwirkungen der einzelnen Substanzen, jedoch fehlt ein Hinweis auf eine besonders schwerwiegende Komplikation: die Gefahr einer Schädigung des Sehnervs beziehungsweise anderer Augenstrukturen. Nach meinem Kenntnisstand kann diese Nebenwirkung unter Umständen nicht mehr reversibel sein.
Ich würde mir wünschen, dass Sie bei künftigen Berichten auch auf solche Risiken eingehen und diese entsprechend berücksichtigen. Auffällig ist zudem, dass in Ihrem Heft häufig über Menschen mit Diabetes Typ 1 berichtet wird, während der Diabetes Typ 2 deutlich weniger Beachtung findet. Darüber hinaus entsteht der Eindruck, dass die entsprechenden Spritzenmedikamente bei Typ-2-Diabetes oftmals in einem überwiegend positiven Licht dargestellt werden, ja geradezu für den Typ 2 gegenüber beispielsweise Metformin, präferiert werden.
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katrin-kraatz antwortete vor 2 Tagen, 20 Stunden
Für die Augenproblematik konnte bisher keine Kausalität gezeigt werden. Hier sind weitere Studien zu erwarten, deren Ergebnisse abzuwarten sind. Außerdem ist es ein sehr seltenes Ereignis. Details sind zum Beispiel zu finden im Deutschen Ärzteblatt unter https://www.aerzteblatt.de/themen/augenheilkunde/therapie-mit-glp-1-rezeptor-agonisten-okulaere-komplikationen-sind-selten-aber-visusbedrohend-e345aa92-a4f7-4f40-8146-b2967b577504.
Wir bemühen uns, mit unseren Beiträgen ausgewogen über die Ausgaben des Diabetes-Ankers hinweg alle Menschen mit Diabetes zu informieren – mal mehr über den einen, mal mehr über den anderen Typ und auch weitere Diabetestypen. Medikamente finden ebenfalls über die Ausgaben hinweg ausgewogen ihren Raum im Heft.
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moira postete ein Update vor 1 Woche, 6 Tagen
Hallo! Ich fahre in den Ferien nach Paris und möchte gerne auf den Eiffelturm steigen. Mein Mann macht sich deshalb große Sorgen, weil die Treppe schon sehr lang ist.
War jemand schon mal dort und hat den einen oder anderen Tipp?
