Rechteck – Antworten auf ihre Rechtsfragen: Gibt es einen Rechtsanspruch auf eine Schul-Begleitperson?

2 Minuten

© vgajic - iStockphoto
Rechteck – Antworten auf ihre Rechtsfragen: Gibt es einen Rechtsanspruch auf eine Schul-Begleitperson?

Wenn Schule und Krankenkasse die Zuständigkeit für eine Schul-Begleitperson ablehnen, stehen Eltern von Kindern mit Diabetes oft allein da. Rechtsanwalt Oliver Ebert zeigt, welcher Rechtsanspruch dennoch besteht.

Die Frage

Die neue Lehrerin meiner Tochter Bettina (7) ist nicht bereit, die CGM-Werte abzulesen oder die Insulinpumpe zu kontrollieren: Das sei zu viel Arbeit, und sie wolle sich keinen Haftungsrisiken aussetzen. Eine Beschwerde bei der Schulleitung brachte nichts, im Gegenteil: Man hat mir gesagt, dass ich eine Begleitperson organisieren soll. Ansonsten müsste ich damit rechnen, dass Bettina nicht länger in der Schule bleiben könne.

Ich bin nun sehr verzweifelt: Als Alleinerziehende müsste ich entweder meinen Job kündigen oder jemanden anstellen. Das kann ich mir aber nicht leisten. Man hat mir geraten, beim Integrationsamt anzurufen und dort eine Assistenzperson zu beantragen. Beim Amt bekam ich die Auskunft, dass die Krankenkasse zuständig sei. Meine Kasse wiederum sagt, sie sei nur für die Krankenbehandlung zuständig, aber nicht für Inklusionsleistungen. Und nun?

Ilona B.

Die Antwort von Oliver Ebert

Das ist eine sehr belastende Situation. Und leider sind Lehrerin und Schule formal im Recht: Lehrkräfte sind nicht verpflichtet, solche medizinischen Maßnahmen wie das Bedienen bzw. Überwachen von CGM oder Insulinpumpe zu übernehmen. Auch das Ämter-Pingpong ist typisch: Niemand will zuständig sein.

Aber ich habe eine gute Nachricht: Mehrere Gerichte haben nun entschieden, dass eine solche Begleitperson bei Kindern mit Diabetes in der Regel eine Leistung der häuslichen Krankenpflege ist. Es handele sich dabei um eine sog. „Sicherungspflege“ (§ 37 Abs. 2 Satz 1 SGB V), die vom Arzt verordnet werden kann.

Der Anspruch auf häusliche Krankenpflege umfasst auch Hilfe außerhalb des Haushalts, beispielsweise in Schulen und Kindergärten. Hierzu gehören alle Pflegemaßnahmen, die durch bestimmte Erkrankungen erforderlich werden, speziell auf den Krankheitszustand des Versicherten ausgerichtet sind und dazu beitragen, die Krankheit zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu verhindern oder zu lindern.

Da diese Hilfe mit der Schule speziell nichts zu tun hat, sondern auch außerhalb der Schulzeit nötig ist (und dann von Ihnen sichergestellt wird), liegen die Voraussetzungen einer Sicherungspflege vor. Deshalb kann Ihr Arzt die benötigte Schulbegleitung für Bettina verordnen, die Sie dann bei der Krankenkasse einreichen. Ein spezielles Rezeptformular ist dafür nicht erforderlich. Wichtig ist, dass unbedingt der zeitliche Umfang dargelegt wird, für den die Begleitperson benötigt wird. Hilfreich ist die Vorlage des Stundenplans sowie eine Bestätigung der Schule, dass die erforderlichen Leistungen nicht vom Lehrpersonal übernommen werden.


von Rechtsanwalt Oliver Ebert

Erschienen in: Diabetes-Eltern-Journal, 2022; 13 (1) Seite 23

Diabetes-Anker-Newsletter

Alle wichtigen Infos und Events für Menschen mit Diabetes – kostenlos und direkt in deinem Postfach. Mit unserem Newsletter verpasst du nichts mehr.

Ähnliche Beiträge

Nachgefragt | Recht: Wie finde ich kompetente juristische Unterstützung in Sachen Diabetes?
Wie bei allen chronischen Krankheiten kann man auch mit Diabetes plötzlich in Situationen kommen, in denen man kompetente juristische Hilfe braucht. Zwar gibt es im Internet viele rechtliche Informationen, doch nicht immer sind diese verlässlich. Und wenn man einen Anwalt konsultiert, kennt dieser sich oft nicht wirklich mit den Besonderheiten des Diabetes aus.
Nachgefragt | Recht: Wie finde ich kompetente juristische Unterstützung in Sachen Diabetes? | Foto: Gina Sanders – stock.adobe.com

3 Minuten

Rechteck – Antworten auf ihre Rechtsfragen: Ist Insulin auf Vorrat für einen langen Urlaub möglich?
Insulin auf Vorrat für einen mehrmonatigen Urlaub – geht das? Rechtsexperte Oliver Ebert erklärt, warum Ärzte nur einen Dreimonatsbedarf verordnen dürfen und welche Möglichkeiten Reisende mit Diabetes dennoch haben.

2 Minuten

Keine Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Diabetes-Anker-Newsletter

Alle wichtigen Infos und Events für Menschen mit Diabetes – kostenlos und direkt in deinem Postfach. Mit unserem Newsletter verpasst du nichts mehr.

Über uns

Geschichten, Gemeinschaft, Gesundheit: Der Diabetes-Anker ist ein umfassendes Angebot für alle Menschen mit Diabetes – live, gedruckt und digital. Der Diabetes-Anker und die Community sind immer da, wo du sie brauchst. Für alle Höhen und Tiefen.

Community-Frage
Mit wem redest du
über deinen Diabetes?

Die Antworten werden anonymisiert gesammelt und sind nicht mit dir oder deinem Profil verbunden. Achte darauf, dass deine Antwort auch keine Personenbezogenen Daten enthält.

Werde Teil unserer Community
Folge uns auf unseren Social-Media-Kanälen
Community-Feed
  • Jetzt schon vormerken: Das nächste virtuelle Community-MeetUp findet am 10. Juni statt. Wir freuen uns drauf! 🙂

    Alle Infos hier: https://diabetes-anker.de/veranstaltung/virtuelles-diabetes-anker-community-meetup-im-juni2026/

  • tako111 postete ein Update vor 2 Tagen, 22 Stunden

    Ich habe Ihr Heft 1-2/2026 leider erst jetzt in die Hände bekommen und war über den Bericht auf Seite 14 „Spritzen, aber kein Insulin“ schon verwundert. Zwar nennen Sie einige mögliche Nebenwirkungen der einzelnen Substanzen, jedoch fehlt ein Hinweis auf eine besonders schwerwiegende Komplikation: die Gefahr einer Schädigung des Sehnervs beziehungsweise anderer Augenstrukturen. Nach meinem Kenntnisstand kann diese Nebenwirkung unter Umständen nicht mehr reversibel sein.

    Ich würde mir wünschen, dass Sie bei künftigen Berichten auch auf solche Risiken eingehen und diese entsprechend berücksichtigen. Auffällig ist zudem, dass in Ihrem Heft häufig über Menschen mit Diabetes Typ 1 berichtet wird, während der Diabetes Typ 2 deutlich weniger Beachtung findet. Darüber hinaus entsteht der Eindruck, dass die entsprechenden Spritzenmedikamente bei Typ-2-Diabetes oftmals in einem überwiegend positiven Licht dargestellt werden, ja geradezu für den Typ 2 gegenüber beispielsweise Metformin, präferiert werden.

  • moira postete ein Update vor 1 Woche, 6 Tagen

    Hallo! Ich fahre in den Ferien nach Paris und möchte gerne auf den Eiffelturm steigen. Mein Mann macht sich deshalb große Sorgen, weil die Treppe schon sehr lang ist.
    War jemand schon mal dort und hat den einen oder anderen Tipp?

Verbände