Herstellerabgabe auf Softdrinks: Zuckersüßer Erfolg

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Herstellerabgabe auf Softdrinks: Zuckersüßer Erfolg | Foto: monticellllo – stock.adobe.com
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Herstellerabgabe auf Softdrinks: Zuckersüßer Erfolg

2028 soll es so weit sein: Eine nach Zuckergehalt gestaffelte Herstellerabgabe soll bei Softdrinks für geringere Zucker-Konzentrationen sorgen – oder zumindest für mehr Geld in den Kassen der gesetzlichen Krankenversicherung. Für medizinische Fach- und Verbraucherschutz-Verbände ist dies ein großer Erfolg. Die Details sind allerdings noch nicht geklärt.

Der Durchbruch hat sogar die Organisatoren des Diabetes Kongresses 2026 überrascht: Die „Zuckersteuer“ soll kommen! Dafür hat die Deutsche Allianz Nichtübertragbare Krankheiten (DANK) lange gekämpft, auch mit wissenschaftlichen Vorträgen auf dem Diabetes Kongress. Das diesjährige DANK-Symposium dort war unter dem Titel „Wer hat Angst vor der Zuckersteuer? Warum gesunde Besteuerung eine Chance für Prävention und wirtschaftliche Entwicklung ist“ geplant worden.

Als die Veranstaltung dann am Tag nach Himmelfahrt stattfand, war eine Herstellerabgabe auf gezuckerte Softdrinks bereits beschlossene Sache, zumindest ein bisschen: Am 29. April verabschiedete das schwarz-rote Bundeskabinett zwar den Entwurf zum „Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung“. Darin sind zahlreiche Änderungen an bestehenden Gesundheits-Gesetzen enthalten, die die Ausgaben reduzieren und die Einnahmen erhöhen sollen.

Der Absatz zur Zuckersteuer findet sich allerdings nur in der Einleitung und in der Begründung des Gesetzes und entfaltet damit formal keine Gesetzeskraft. Darin steht, dass die Bundesregierung in einem weiteren Gesetzgebungsverfahren beschließen werde, ab dem Jahr 2028 eine Abgabe auf zuckergesüßte Getränke einzuführen.

Die erwarteten 450 Millionen Euro pro Jahr sollen an GKV gehen

Das geschätzte Aufkommen in Höhe von jährlich rund 450 Millionen Euro soll der gesetzlichen Krankenversicherung in geeigneter Art und Weise entlastend zugutekommen. Als Beispiel werden Angebote zur Primärprävention genannt wie die betriebliche Gesundheitsförderung.

Mit der Ausarbeitung der Abgabe auf zuckergesüßte Getränke ist das Bundesgesundheitsministerium beauftragt. Es steht dazu nach eigenen Angaben in Abstimmung mit den beteiligten Ressorts. Diese Abstimmung ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit, spätestens der fertige Gesetzentwurf geht standardmäßig in der Ressort-Abstimmung einmal über die Schreibtische aller Bundesministerien.

Dass aber das Gesundheitsministerium und nicht etwa das Finanz- oder das Landwirtschaftsministerium in dem Verfahren den Hut aufhat, kann durchaus als Bekenntnis zu dem Vorhaben gesehen werden – schließlich ist unter Gesundheits-Experten die Zustimmung zu einer solchen Abgabe schon lange hoch.

Bekenntnis der Ministerin zur Prävention von Diabetes und Adipositas

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) betonte Ende April beim Kabinettsbeschluss für das Beitragssatzstabilisierungsgesetz, dass sie die „Zuckersteuer“ nicht nur aus finanziellen, sondern auch aus Gründen der Prävention für sinnvoll halte. Man wisse derzeit aber noch nicht genau, wie die Regelung technisch umgesetzt werde, bekannte Warken damals, „das müssen wir jetzt klären“.

Das Bundesgesundheitsministerium bezieht auf seiner Internet-Präsenz auch ausdrücklich positiv Stellung zu der Frage, warum eine Abgabe auf zuckergesüßte Getränke eingeführt wird. „Durch eine Abgabe auf zuckergesüßte Getränke soll ab 2028 insbesondere die Prävention im Bereich der Diabetes-Erkrankungen und ihrer Folgen stärken. Die Mehreinnahmen sollen einen finanziellen Beitrag zur Stabilisierung der GKV leisten.

Eine Abgabe auf zuckergesüßte Getränke hat in erster Linie einen nachweisbaren Präventionseffekt. Über 100 Länder haben diese Abgabe bereits eingeführt. Die Hersteller haben als Reaktion darauf ihre Rezepturen geändert und deutlich weniger Zucker zugefügt. Dadurch ist der Zuckerkonsum messbar zurückgegangen, was die Gesamtkosten der Versorgung senkt durch den Rückgang von Diabetes, Karies oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen“, erläutert das Ministerium.

Offene Fragen: Was ist mit …

  1. …Süßstoffen? Laut Kommissionsvorschlag bleiben sie unbesteuert, in Frankreich ist das anders.
  2. …Milchgetränken? In Großbritannien sollen sie jetzt ebenfalls unter die Abgabe fallen.
  3. …anderen Maßnahmen? Ein Beispiel wären Werbebeschränkungen zum Schutz für Kinder.

Auf die Ankündigung muss nun auch die Umsetzung folgen

„Eine Absichtserklärung im Kabinett ist kein Gesetz. Wer eine Herstellerabgabe ankündigt, muss sie auch liefern – wirksam, nach Zuckergehalt gestaffelt und so gestaltet, dass Hersteller einen echten Anreiz haben, ihre Produkte gesünder zu machen“, schlug der Präventionsexperte Johannes Wagner von Bündnis90/Grüne schon mal die Pflöcke ein.

Die Zuckerabgabe auf Softdrinks gehörte zu den Vorschlägen, die die „Finanzkommission Gesundheit“ Ende März vorgestellt hatte, um die Einnahmen der gesetzlichen Krankenversicherung zu erhöhen und so das Defizit der Krankenkassen zu mindern. Darin sind auch Details ausgearbeitet: Das empfohlene Modell orientiert sich an der britischen Herstellerabgabe, für diese seien Effekte auf die Formulierung der Getränke nachgewiesen, sprich der Zuckergehalt der Softdrinks wurde von den Herstellern nach unten korrigiert.

Empfohlen wird von der Kommission eine Besteuerung mit folgender Staffelung:

  • unter 5 g Zucker pro 100 ml steuerfrei,
  • 5 bis unter 8 g Zucker pro 100 ml: 26 Cent je Liter,
  • 8 g Zucker und mehr pro 100 ml: 32 Cent je Liter.

Das kleinere Übel

Das Bundesinstitut für Risikobewertung hat 2025 Stellung bezogen zu Süßstoffen in Softdrinks

Die Finanzkommission Gesundheit hat weiterhin empfohlen, eine Übergangsfrist von rund 12 Monaten zwischen Beschluss und Inkrafttreten der Abgabe vorzusehen. So sollen für die Hersteller Planungssicherheit gewährleistet und eine Anpassung von Rezepturen ermöglicht werden. Dieser Empfehlung will das Ministerium mit dem Inkrafttreten erst ab 2028 folgen.

Der Grünen-Bundestagsabgeordnete Wagner erinnerte in seinem Kommentar zum Gesetzentwurf an den zentralen Aspekt der Zuckersteuer: Das eigentliche Ziel sei nicht, Einnahmen zu erzielen. Das eigentliche Ziel sei, dass die Industrie ihre Produkte so reformiert, dass am Ende niemand mehr die Abgabe zahle. „Das wäre der Erfolg“, so Wagner.


von Marcus Sefrin

Marcus Sefrin ist Fachjournalist mit Schwerpunkt Medizin und Diabetes. Er war tätig als Chefredakteur der Fachzeitschrift DiabetesNews, produziert Fachtexte, Kongressberichte, Produktmonografien und begleitet Diabetes-Kongresse national und international.

Erschienen in: Diabetes-Anker, 2026; 75 (7) Seite 50-51

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