Ist die Anerkennung einer Schwerbehinderung hilfreich für eine Verbeamtung

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Ist die Anerkennung einer Schwerbehinderung hilfreich für eine Verbeamtung

Rechtsanwalt Oliver Ebert gibt Ihnen in der Rubrik Rechteck Antworten auf Rechtsfragen rund um das Thema Diabetes.

Die Frage

Ich bin angestellte Lehrerin in Berlin und habe vor Kurzem Diabetes Typ 1 diagnostiziert bekommen. Ich habe im Internet gelesen, dass ich mich besser um eine Bestätigung einer Schwerbehinderung bemühe, um problemlos verbeamtet zu werden. Ist das korrekt? Mit welchem Grad der Schwerbehinderung kann ich bei einem unkomplizierten, aber insulinpflichtigen Typ-1-Diabetes rechnen (von bis) und welchen Grad benötige ich für eine unkomplizierte Verbeamtung? Machen die Grade da Unterschiede? Ich freue mich auf Ihre Rückmeldung.

S. K.

Die Antwort von Oliver Ebert

Die Diabetes-Erkrankung ist inzwischen kaum mehr ein Hindernis für die Übernahme ins Beamtenverhältnis, zumindest bei Tätigkeiten im Innendienst. Allerdings müssen Sie im Zweifel nachweisen, dass trotz der Krankheit mit hoher Wahrscheinlichkeit davon auszugehen ist, dass Sie bis zur Pensionierung (Regelaltersgrenze) dienstfähig bleiben. Angesichts der aktuellen Therapiemöglichkeiten wird man in der Regel davon ausgehen, dass man auch mit Diabetes bis zur Pensionierung arbeiten kann. Sofern keine Folgeschäden bestehen, dürfte es daher kaum mehr Probleme geben.

Allerdings gibt es in der Tat ein – meines Erachtens geringes – Restrisiko, dass der untersuchende Amtsarzt es dennoch anders sieht. In solch einem Fall bliebe nur die Möglichkeit, die Verbeamtung auf dem Gerichtsweg durchzusetzen. Insoweit kann die Feststellung eines Grads der Behinderung (“GdB”) in der Tat helfen. Denn ist man schwerbehindert oder gleichgestellt, gilt für die Beurteilung der Dienstfähigkeit ein weniger strenger Prüfungsmaßstab: Erforderlich ist nur noch die überwiegende Wahrscheinlichkeit, dass man bis zur Pensionierung dienstfähig bleibt (vgl. BVerwG, Urteile vom 25.07.2013, Az.: 2 C 12/11, 2 C 18/12). Vorteil ist auch, dass sich die Prognose dann nur noch auf einen Zeitraum von maximal zehn Jahren erstrecken muss.

Allerdings ist es mit der Diabetes-Erkrankung allein fast nicht mehr möglich, einen GdB ab 50 zu erhalten. Voraussetzung hierfür ist, dass es neben dem hohen Therapieaufwand zu zusätzlichen, erheblichen Einschränkungen kommt, die sich zudem gravierend auf Ihre Teilnahme am Alltagsleben auswirken müssen. Sofern eine intensivierte Insulintherapie oder Insulinpumpentherapie vorliegt, wird aber ein GdB von 30 bis 40 problemlos festgestellt. Damit ist unter bestimmten Voraussetzungen eine “Gleichstellung” möglich.

So genießt man bei Einstellung bzw. Kündigung die gleichen Rechte wie schwerbehinderte Menschen. Beim dafür erforderlichen Antrag bei der Arbeitsagentur ist glaubhaft zu machen, dass man infolge der Behinderung ohne Gleichstellung “einen geeigneten Arbeitsplatz nicht erlangen oder nicht behalten” kann (§ 2 Abs. 3 SGB IX). Das Hessische Landessozialgericht (Urteil vom 19.06.2013 – L 6 AL 116/12) hat dazu vor einigen Jahren festgestellt, dass der Anspruch nach § 2 Abs. 3 SGB IX auch dann besteht, wenn man anderenfalls infolge der Behinderung kein Beamter auf Lebenszeit werden kann.


von Rechtsanwalt Oliver Ebert

Erschienen in: Diabetes-Journal, 2023; 72 (1) Seite 49

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  • uho1 postete ein Update vor 2 Tagen, 18 Stunden

    Hat jemand bereits Erfahrungen mit der Medtrum Pumpe und dem dazugehörigen Sensor?

  • diahexe postete ein Update vor 1 Woche, 4 Tagen

    Hallo, ich habe mal eine Frage. Was macht ihr mit euren “Altgeräten”? Bei mir haben sich diverse Pumpen, BZ Messgerät, Transmitter usw angesammelt. Die Krankenkasse möchte sie nicht zurück, wegwerfen wäre zu schade. Kennt jemand eine Organisation, die diese Geräte annimmt?

    • Liebe diahexe,
      Du könntest dazu mal bei „Insulin zum Leben“ nachfragen. Das ist ein gemeinnütziger Verein, der vornehmlich Insulin, das hierzulande nicht mehr benötigt oder verwendet wird, in Weltregionen schickt, in denen großer Bedarf dafür herrscht. Soweit mir bekannt ist, nehmen die auch viele Diabetes-Hilfsmittel an. Hier findest Du die Website: https://www.insulin-zum-leben.de/
      Viele Grüße
      Gregor aus der Diabetes-Anker-Redaktion

    • @gregor-hess: Vielen lieben Dank. Ich hatte schon beim Roten Kreuz nachgefragt, die wollten allerdings die BZ Messgeräte nicht, angeblich wären sie zu alt (5 Jahre), obwohl es die Geräte genauso noch gibt und sie einwandfrei funktionieren.

  • ckmmueller postete ein Update vor 2 Wochen

    Ich habe ein Riesenproblem mit den Sensoren Guardian 4 von Medtronic. Es klappt nicht. Transmitter neu, aber auch das hilft nicht. Fast jeder Sensor braucht 2 Stunden, normale Wartezeit, dann beginnt er zu aktualisieren …. Nix passiert, außer das mein BZ unkontrolliert ansteigt. Vorletzte Woche über 400, letzte Woche hatte ich BZ 510 – ein Wert, den ich über 25 Jahre nicht mehr hatte. Ich bin sehr verzweifelt, weil es mit CGM von Medtronic nicht funktioniert. Gerade warte ich mal wieder darauf, dass der neue Sensor arbeitet. Heute habe ich mich über ChatGPT über andere Pumpen und Sensoren informiert. Tandem und Dexcom 7 soll gut sein und die Wartezeit des Sensors braucht nur 30 minuten. Kennt sich jemand damit aus? Hat ähnliche Probleme mit Medtronic wie ich? Dank für Antworten / Infos

    • Hallo, ich habe ein ähnliches Problem gehabt. Samstags neuen Sensor gesetzt, hat nach 2 Stunden aktualisiert, lief dann ein paar Stunden, wieder aktualisiert und dann aufgefordert den Sensor zu wechseln. Bis Montag hatte ich dann 4!Sensoren verbraucht. Habe dann einen neuen Transmitter geben lassen und eine völlig neue Einstichstelle gewählt. Danach ging es. Mein neustes Problem ist, dass sich meine Pumpe und mein Smartphone dauernd entkoppelt und sich dann stundenlang nicht mehr koppeln lassen. Manchmal muss ich dann die App neu laden bis es wieder funktioniert.

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