- Soziales und Recht
Rechteck – Antworten auf ihre Rechtsfragen: Ist die Anerkennung einer Schwerbehinderung hilfreich für eine Verbeamtung?
2 Minuten

Ein Typ-1-Diabetes stellt bei einer Verbeamtung kaum noch ein Hindernis dar. Doch eine Anerkennung des Grads der Schwerbehinderung kann die Chancen absichern. Rechtsanwalt Oliver Ebert erklärt, wann eine Gleichstellung sinnvoll ist.
Die Frage
Ich bin angestellte Lehrerin in Berlin und habe vor Kurzem Diabetes Typ 1 diagnostiziert bekommen. Ich habe im Internet gelesen, dass ich mich besser um eine Bestätigung einer Schwerbehinderung bemühe, um problemlos verbeamtet zu werden. Ist das korrekt? Mit welchem Grad der Schwerbehinderung kann ich bei einem unkomplizierten, aber insulinpflichtigen Typ-1-Diabetes rechnen (von bis) und welchen Grad benötige ich für eine unkomplizierte Verbeamtung? Machen die Grade da Unterschiede? Ich freue mich auf Ihre Rückmeldung.
S.K.
Die Antwort von Oliver Ebert
Die Diabetes-Erkrankung ist inzwischen kaum mehr ein Hindernis für die Übernahme ins Beamtenverhältnis, zumindest bei Tätigkeiten im Innendienst. Allerdings müssen Sie im Zweifel nachweisen, dass trotz der Krankheit mit hoher Wahrscheinlichkeit davon auszugehen ist, dass Sie bis zur Pensionierung (Regelaltersgrenze) dienstfähig bleiben. Angesichts der aktuellen Therapiemöglichkeiten wird man in der Regel davon ausgehen, dass man auch mit Diabetes bis zur Pensionierung arbeiten kann. Sofern keine Folgeschäden bestehen, dürfte es daher kaum mehr Probleme geben.
Allerdings gibt es in der Tat ein – meines Erachtens geringes – Restrisiko, dass der untersuchende Amtsarzt es dennoch anders sieht. In solch einem Fall bliebe nur die Möglichkeit, die Verbeamtung auf dem Gerichtsweg durchzusetzen. Insoweit kann die Feststellung eines Grads der Behinderung (“GdB”) in der Tat helfen. Denn ist man schwerbehindert oder gleichgestellt, gilt für die Beurteilung der Dienstfähigkeit ein weniger strenger Prüfungsmaßstab: Erforderlich ist nur noch die überwiegende Wahrscheinlichkeit, dass man bis zur Pensionierung dienstfähig bleibt (vgl. BVerwG, Urteile vom 25.07.2013, Az.: 2 C 12/11, 2 C 18/12). Vorteil ist auch, dass sich die Prognose dann nur noch auf einen Zeitraum von maximal zehn Jahren erstrecken muss.
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Allerdings ist es mit der Diabetes-Erkrankung allein fast nicht mehr möglich, einen GdB ab 50 zu erhalten. Voraussetzung hierfür ist, dass es neben dem hohen Therapieaufwand zu zusätzlichen, erheblichen Einschränkungen kommt, die sich zudem gravierend auf Ihre Teilnahme am Alltagsleben auswirken müssen. Sofern eine intensivierte Insulintherapie oder Insulinpumpentherapie vorliegt, wird aber ein GdB von 30 bis 40 problemlos festgestellt. Damit ist unter bestimmten Voraussetzungen eine “Gleichstellung” möglich.
So genießt man bei Einstellung bzw. Kündigung die gleichen Rechte wie schwerbehinderte Menschen. Beim dafür erforderlichen Antrag bei der Arbeitsagentur ist glaubhaft zu machen, dass man infolge der Behinderung ohne Gleichstellung “einen geeigneten Arbeitsplatz nicht erlangen oder nicht behalten” kann (§ 2 Abs. 3 SGB IX). Das Hessische Landessozialgericht (Urteil vom 19.06.2013 – L 6 AL 116/12) hat dazu vor einigen Jahren festgestellt, dass der Anspruch nach § 2 Abs. 3 SGB IX auch dann besteht, wenn man anderenfalls infolge der Behinderung kein Beamter auf Lebenszeit werden kann.
von Oliver Ebert
Oliver Ebert ist Fachanwalt für IT-Recht, Datenschutzbeauftragter und -auditor und Hochschullehrbeauftragter für Datenschutz- und Internetrecht. Zudem ist er Geschäftsführer der mediaspects GmbH sowie Fachjournalist für Medizin, Datenschutz & Patientenrechte. Seit vielen Jahren befasst er sich mit dem Thema Diabetes und unterstützt Patienten, Angehörige und Ärzte in juristischen Belangen. Er war langjähriger Vorsitzender des DDG-Ausschusses Soziales und ist Co-Koordinator/Mitautor der europaweit ersten S2e-Leitlinie: „Diabetes & Straßenverkehr“
Erschienen in: Diabetes-Journal, 2023; 72 (1) Seite 49
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Hallo zusammen,
ich möchte im Herbst auf eine Patchpump umsteigen, daher würde mich interessieren, ob jemand mit der Nano touchcare Erfahrungen machen konnte. Lieben Dank für Rückmeldungen im Voraus!- calvin240 antwortete vor 3 Wochen, 4 Tagen
Hey, ja ich nutze aktuell das Medtrum Nano System also CGM + Patchpumpe. Zuvor hatte ich das Omnipod Dash (war schon sehr gut) aber das Medtrum System ist eine ganz andere Welt (im positiven) der Automodus läuft und hält die Werte größtenteils stabil. Auch die Auto Bolus Abgabe (nur auswählen Frühstück, mittag, Abendessen oder snack) Damit brauchst du bei bis bis zu 90g Kolenhydrate nicht mehr den Bolusrechner verwenden, kannst du aber bei Bedarf trotzdem jederzeit. Es hat mein Leben verändert, auch dass du wenn du möchtest eine Schnittstelle (smartphone eine App für Cgm+Pumpe) funktioniert einwandfrei. Das einzige wo man aufpassen muss, man sollte den Sensor gelegentlich kalibrieren. Der Dexcom g7 war ohne kalibrieren etwas genauer, aber die Vorteile vom Medtrum überwiegen. Ich kann’s nur empfehlen. Viel Erfolg beim Einstieg! Melde dich gerne falls du noch konkrete Fragen hast. Erfahrung in der Praxis hab icb schon einige Monate hinter mir.
- uho1 antwortete vor 3 Wochen, 4 Tagen
@calvin240: Super, dass du geantwortet hast. Ich hatte vor einiger Zeit die gleiche Frage. Auch ich werde diese Pumpe ab Herbst nutzen. Bin aber absoluter Pumpenneuling. Darf ich dich bei Bedarf anschreiben? Viele Grüße aus der schönen Rhön!
- calvin240 antwortete vor 3 Wochen, 2 Tagen
@uho1: klar kannst du gerne machen. Wenn du Allgemein Pumpenneuling bist (jeder hat andere Anforderungen) aber aus meiner Sicht ist eine Patchpumpe also auch das Medtrum Nano die innovativste Behandlungsmöglichkeit.
Liebe Grüße
stephanie-haack postete ein Update vor 1 Monat, 2 Wochen
Jetzt schon vormerken: Das nächste virtuelle Community-MeetUp findet am 10. Juni statt. Wir freuen uns drauf! 🙂
Alle Infos hier: https://diabetes-anker.de/veranstaltung/virtuelles-diabetes-anker-community-meetup-im-juni2026/




