- Soziales und Recht
Kassen müssen CGM vorerst nicht zahlen
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Lange hat die Diabeteswelt darauf gewartet: Anfang November legte das Bundessozialgericht endlich die Gründe dafür vor (B 3 KR 5, Urteil vom 08.07.2015), warum es die Kostenübernahme eines Systems zum kontinuierlichen Glukosemessen (CGM) derzeit als nicht zulässig ansieht (wir berichteten mehrfach).
Der Anspruch auf Hilfsmittel sei von einer positiven Empfehlung der Behandlungsmethode durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) abhängig, so das Gericht. Für gesetzlich krankenversicherte Menschen mit Diabetes bedeutet das: Sie erhalten kein CGM-System – neben Verbrauchsmaterialien (Sensoren und Pflaster) – auf Kosten ihrer Krankenkasse, bevor diese Frage nicht geklärt ist. Das entschied das Bundessozialgericht (BSG).
Das Gericht begründet sein Urteil u. a. damit, dass sich die kontinuierliche Messung des Zuckergehalts im Unterhautfettgewebe “im Hinblick auf die diagnostische Wirkungsweise sowie mögliche Risiken und Aspekte der Wirtschaftlichkeit erheblich von der herkömmlichen Blutzuckermessung” unterscheide und daher eine “neue”, bisher nicht anerkannte Untersuchungsmethode darstelle. Das entsprechende Methodenbewertungsverfahren des G-BA läuft seit 2011.
Das Gremium prüft derzeit noch, ob es sich bei der kontinuierlichen Glukosemessung tatsächlich um eine neue Untersuchungs- und Behandlungsmethode (NUB) handelt; erst wenn dies klar ist, also eine positive Empfehlung der Methode vorliegt, können Diabetiker die CGM-Systeme als Hilfsmittel im Rahmen ihrer Diabetestherapie einsetzen – die Kosten müssen dann von den Krankenkassen übernommen werden. Mit einem Ergebnis ist im kommenden Jahr zu rechnen.
Kasse lehnt Antrag ab – alles selbst besorgt!
Vor dem Bundessozialgericht geklagt hatte eine junge Typ-1-Diabetikerin und Pumpenträgerin. Schon im April 2012 hatte sie bei ihrer Krankenkasse die Versorgung mit einem CGM-System beantragt. Vorteilhaft für die Patientin: Der Sensor für ihre Insulinpumpe (MiniMed Veo von Medtronic) kann die Glukosewerte per Funk direkt an die Pumpe senden.
Da die Kasse den Antrag auf Kostenübernahme des CGM-Systems ablehnte, besorgte sich die Diabetikerin das Starter-Kit selbst, das u. a. Sensoren und Pflaster im Wert von rund 1 290 Euro enthielt. Weitere Glukosesensoren und Pflaster für jeweils über 615 Euro kaufte sie wenige Monate später.
Seine Ablehnung stütze das BSG auch “auf mögliche Risiken für die Patientensicherheit”, erläutert Sabine Westermann vom Rechtsberatungsnetz des Deutschen Diabetiker Bundes (DDB). Nach Ansicht des Gerichts sei die Verwendung von CGM-Systemen insbesondere dann riskant, “wenn – wie im Fall der Klägerin – die Insulinpumpe automatisch über diese Geräte gesteuert wird und herkömmliche Blutzuckermessungen – wie vorgesehen – weitgehend entfallen und nur noch zur Kalibrierung der Geräte durchgeführt werden”.
Auch der Vorteil der zusätzlichen kontinuierlichen Messungen – und insbesondere des Patientenkreises, für den dieses Verfahren tatsächlich einen zusätzlichen medizinischen Nutzen bringen könnte – sei bisher noch nicht abschließend wissenschaftlich belegt, betont das BSG.
CGM auch nicht ausnahmsweise
Es sei auch nicht Aufgabe der Gerichte, “sondern ausschließlich Aufgabe des G-BA, mittels entsprechender (positiver oder negativer) Empfehlungen über einen hinreichend belegten medizinischen Nutzen einer neuen Methode zu entscheiden”. Die Ausführungen zeigten lediglich, dass ein Entscheidungsbedarf des G-BA bestehe. Die CGM dürfe auch nicht ausnahmsweise ohne positive Empfehlung des Gemeinsamen Bundesausschusses eingesetzt werden.
“Selbst wenn möglicherweise vieles dafür spricht”, stellte das Gericht klar. Zwar sei der Diabetes eine schwerwiegende Erkrankung, mit der die Lebensqualität der Klägerin nicht unerheblich beeinträchtigt werde. “Es geht aber weder um eine lebensbedrohliche oder regelmäßig tödlich verlaufende, noch um eine wertungsmäßig mit einer solchen Krankheit vergleichbare Erkrankung”, führt das BSG aus.
Zudem existiere schon eine geeignete Therapie. Neben der Patientensicherheit spielten außerdem Kosten und diagnostischer bzw. therapeutischer Nutzen der CGM eine Rolle, der momentan vom G-BA untersucht werde.
Diabetes-Journal-Autor und Rechtsanwalt Oliver Ebert sagt: “Leider bestätigen sich meine Befürchtungen: Wichtige Gesichtspunkte, die für eine Kostenübernahme gesprochen hätten, werden nicht thematisiert und behandelt. Allerdings: Das Gericht hat sich durchaus Mühe gemacht, und die Urteilsgründe sind recht ausführlich ausgefallen.”
Diabetiker, die schwere Unterzuckerungen haben, sich die CGM aber nicht leisten können, werden weiterhin mit Notarzteinsätzen und Krankenhausaufenthalten konfrontiert sein, wenn ihre Krankenkasse den CGM-Antrag ablehnt, kritisiert der DDB. Diabetespatienten sollten aber weiterhin versuchen, eine Kostenübernahme durchzusetzen. Wir halten Sie auf dem Laufenden.
von Angela Monecke
Redaktion Diabetes-Journal
Kirchheim-Verlag, Kaiserstraße 41, 55116 Mainz,
Tel.: (0 61 31) 9 60 70 0, Fax: (0 61 31) 9 60 70 90,
E-Mail: redaktion@diabetes-journal.de
Erschienen in: Diabetes-Journal, 2015; 64 (12) Seite 62-63
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florahdo postete ein Update vor 4 Tagen, 13 Stunden
Hallo zusammen, ich arbeite gerade an einer Seminararbeit zum Thema „Die Behandlung von Typ-1-Diabetes mit CRISPR/Cas“ (eine Methode der Gentechnik). Dazu habe ich eine Umfrage erstellt und suche dafür Menschen mit Typ-1-Diabetes, die einige Fragen beantworten könnten zu ihrer Einstellung gegenüber dem Einsatz dieser Technologie zur Behandlung von Typ-1-Diabetes. Die Umfrage ist vollständig anonym und dauert etwa 5 Minuten, sie richtet sich ausschließlich an Menschen mit Typ-1-Diabetes. Es würde mir enorm weiterhelfen, wenn sich Teilnehmer finden würden!
Der Link zur Umfrage lautet: https://forms.cloud.microsoft/r/PN2hqhkuLB
Vielen Dank für eure Unterstützung! 🙂
mr postete ein Update vor 1 Woche
Hallo kann mir jemand einen Tipp geben wie ich On Pot Gerichte mit Reis besser schätzen kann.
moira postete ein Update vor 1 Woche
Hallo!
Hat schon jemand die liberal Funktion bei der ypsopump app ausprobiert?
Ich wüsste gerne wie gut das klappt.- moira antwortete vor 6 Tagen, 4 Stunden
Ich meinte Liberty





Hallo mr,
Dein Problem, die Kohlenhydrate wie Reis in einem One-Pot-Gericht richtig einzuschätzen, vor allem wenn es für mehrere Personen gekocht ist oder Du es im Restaurant bestellst, kennen sicher viele – ich auch. Einfacher ist es, wenn Du nur für Dich kochst. Ich wiege tatsächlich, trotz mehr als 50 Jahren Diabetes, in diesem Fall vorher Reis, Nudeln oder was auch immer vorher ab. Dann weiß ich genau, wie viel es ist.
Ansonsten heißt es: Augenmaß! Gut ist, immer wieder mal eine bestimmte Menge Reis abzuwiegen und zu kochen (mache ich so). Dann sieht man die Menge und bekommt ein besseres Gefühl für die Menge beim Schätzen. Natürlich verteilt sich gerade Reis sehr gut zwischen den anderen Zutaten, aber ob es “viel” oder “wenig” ist, kann man meist erkennen.
Sinnvoll finde ich außerdem (und nicht nur ich), gerade bei eher schwierig einzuschätzenden Kohlenhydratmengen die Insulindosis eher zu gering anzusetzen und lieber später höhere Werte zu korrigieren oder – falls ein AID-System im Einsatz ist – dieses seinen Job machen zu lassen. Denn eine Hypo direkt nach dem Essen finde ich deutlich weniger angenehm.
Eine Patentlösung gibt es also nicht. Vielleicht helfen Dir die Tipps trotzdem etwas?