Nachgefragt | Recht: Medikamente aus dem Internet – ist das legal?

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Nachgefragt – Recht: Medikamente aus dem Internet – ist das legal? | Foto: evso – stock.adobe.com
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Nachgefragt | Recht: Medikamente aus dem Internet – ist das legal?

Ein kurzfristiger Termin beim Arzt, um ein Rezept zu erhalten, ist mitunter schwer zu bekommen. Telefonische Bestellungen von Rezepten werden nicht immer akzeptiert. Manche Menschen schämen sich auch, mit dem Arzt über bestimmte gesundheitliche Probleme wie Impotenz zu sprechen. In solchen Fällen scheint die MedikamenteBestellung im Internet oder ein Bezug aus dem Ausland eine Lösung zu sein. Viele werden sich aber fragen: Ist dies legal? Und wie beurteilen Experten diese Situation?

Manchmal ist es nicht so einfach, schnell ein Rezept für ein Arzneimittel zu bekommen. Einfach im Internet zu bestellen, ist dann aber keine gute Idee. Verschreibungspflichtige Medikamente wie Viagra dürfen nämlich nur über zugelassene (Versand-)Apotheken bezogen werden – ein ärztliches Rezept ist immer erforderlich. Der Kauf bei anderen Anbietern ist unzulässig und auch mit hohen Risiken verbunden, denn oft handelt es sich um gefälschte Arzneimittel. Diese sind im besten Fall ohne Wirkung, womöglich aber schaden sie der Gesundheit.

Wer nahe an der Landesgrenze wohnt oder in Urlaub fährt, hat dann vielleicht einen Vorteil: Einige bei uns rezeptpflichtige Arzneimittel sind in anderen Ländern frei verkäuflich. Viagra sowie bestimmte Arzneimittel gegen Hauterkrankungen und gynäkologische Beschwerden gibt es beispielsweise in der Schweiz ohne Rezept. Man kann dort einfach in eine Apotheke gehen und das Medikament rezeptfrei kaufen. Umgekehrt sind z. B. Schlafmittel mit Melatonin in der Schweiz rezeptpflichtig, während bei uns solche Produkte frei erhältlich sind.

Medikamente aus dem Internet: das sagen die Experten

Der Jurist

Kann man das Medikament in einer nahegelegenen Apotheke abholen, dann ist die Arzneimittelsicherheit gewährleistet. Allerdings sollte man bedenken: Das Rezept wird von einem Arzt im Ausland ausgestellt. Kommt es zu Komplikationen, dann müssten etwaige Haftungsansprüche gegen den Arzt im Ausland und/oder nach dortigem Recht durchgesetzt werden. Rechtschutzversicherungen greifen in solchen Fällen nicht. Und: Nicht in jedem EU-Land sorgen die Behörden für eine strenge Einhaltung des Datenschutzes.

Rechtsanwalt Oliver Ebert, Stuttgart/Balingen

Der Arzt

Wir haben in Deutschland eine exzellente Versorgung mit Arzneimitteln. Strenge Gesetze garantieren, dass Medikamente wirksam sind und ausreichend überprüft wurden. Verständlich ist, dass man Potenz-steigernde Medikamente vielleicht nicht bei der befreundeten Apothekerin um die Ecke kaufen möchte. Dann kann man ja eine andere Apotheke wählen, bevor man das Medikament risikoreich aus dem Ausland bezieht. Unabhängig davon haben Apotheker und Ärzte eine Schweigepflicht: Man muss nicht befürchten, mit seiner Medikation Stammtisch-Gespräch zu werden.

Prof. Dr. Thomas Haak, Bad Mergentheim

Der Apotheker

Von dubiosen Online-Apotheken ist dringend abzuraten. Das besondere Risiko besteht in gefälschten Medikamenten, die man als Laie oft nicht erkennen kann. Hier besteht mitunter Lebensgefahr. In der Apotheke vor Ort wird jedes Medikament auf Echtheit überprüft. Auf die Arzneimittelsicherheit sollte niemand aus Scham oder Bequemlichkeit verzichten, denn es geht um die eigene Gesundheit. Hinzu kommt: Die Apotheken-Teams beraten zu möglichen Risiken oder Komplikationen – das gibt zusätzliche Sicherheit.

Caspar Spindler, Schömberg, Vorstandsmitglied Landesapothekerverband Baden-Württemberg

Aus dem Ausland darf man Arzneimittel für den persönlichen Bedarf, maximal für drei Monate, mitbringen, sofern es sich hierbei nicht um verbotene Substanzen wie Betäubungsmittel handelt. Voraussetzung: Es sind Original-Medikamente. Gefälschtes Viagra als Mitbringsel aus dem Urlaub ist auch für den Eigenbedarf nicht zulässig.

Eine weitere Möglichkeit: In einigen EU-Ländern dürfen Ärzte, anders als hier, Medikamente verordnen, ohne die Patienten zuvor gesehen oder gesprochen zu haben. Auch Patienten aus Deutschland können sich dort die benötigten Medikamente fernverschreiben lassen. Das Rezept kann dann in jeder Apotheke eingelöst werden. Schon seit einiger Zeit gibt es daher Anbieter, die über die Vorschaltung einer solchen im EU-Ausland zulässigen ärztlichen „Online-Behandlung“ eine legale Bestellung von Medikamenten per Internet ermöglichen.

Dies funktioniert wie folgt:

  • Der Patient wählt das gewünschte Medikament aus und bestellt eine ärztliche Verordnung. Anschließend füllt er online einen medizinischen Fragebogen aus. Dieser wird dann von einem Arzt in einem anderen EU-Land (z. B. Irland) bewertet.
  • Sofern die Erkrankungen, also die Indikationen, zum gewünschten Medikament passen und anhand der im Fragebogen gemachten Angaben keine medizinischen Bedenken bestehen, stellt der im EU-Ausland zugelassene Arzt ein Privatrezept aus. Etwaige Fragen werden zuvor per E-Mail oder Chat geklärt.
  • Das Rezept wird an eine zugelassene Versand-Apotheke übergeben und das Medikament von dort per Post verschickt. Bei manchen Anbietern können die Patienten das Rezept auch an eine Apotheke in ihrer Nähe übermitteln lassen und das Medikament dort dann oft noch am selben Tag abholen.

Achtung: Für das Ausstellen des Rezepts wird eine Behandlungsgebühr fällig, meist zwischen 15 und 30 Euro. Auch das Medikament muss selbst bezahlt werden. Krankenkassen erstatten diese Kosten in der Regel nicht.


von Oliver Ebert

Oliver Ebert ist Fachanwalt für IT-Recht, Datenschutzbeauftragter und -auditor und Hochschullehrbeauftragter für Datenschutz- und Internetrecht. Zudem ist er Geschäftsführer der mediaspects GmbH sowie Fachjournalist für Medizin, Datenschutz & Patientenrechte. Seit vielen Jahren befasst er sich mit dem Thema Diabetes und unterstützt Patienten, Angehörige und Ärzte in juristischen Belangen. Er war langjähriger Vorsitzender des DDG-Ausschusses Soziales und ist Co-Koordinator/Mitautor der europaweit ersten S2e-Leitlinie: „Diabetes & Straßenverkehr“

Erschienen in: Diabetes-Anker, 2024; 72 (11) Seite 42-43

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  • tako111 postete ein Update vor 1 Woche, 3 Tagen

    Ich habe Ihr Heft 1-2/2026 leider erst jetzt in die Hände bekommen und war über den Bericht auf Seite 14 „Spritzen, aber kein Insulin“ schon verwundert. Zwar nennen Sie einige mögliche Nebenwirkungen der einzelnen Substanzen, jedoch fehlt ein Hinweis auf eine besonders schwerwiegende Komplikation: die Gefahr einer Schädigung des Sehnervs beziehungsweise anderer Augenstrukturen. Nach meinem Kenntnisstand kann diese Nebenwirkung unter Umständen nicht mehr reversibel sein.

    Ich würde mir wünschen, dass Sie bei künftigen Berichten auch auf solche Risiken eingehen und diese entsprechend berücksichtigen. Auffällig ist zudem, dass in Ihrem Heft häufig über Menschen mit Diabetes Typ 1 berichtet wird, während der Diabetes Typ 2 deutlich weniger Beachtung findet. Darüber hinaus entsteht der Eindruck, dass die entsprechenden Spritzenmedikamente bei Typ-2-Diabetes oftmals in einem überwiegend positiven Licht dargestellt werden, ja geradezu für den Typ 2 gegenüber beispielsweise Metformin, präferiert werden.

  • moira postete ein Update vor 2 Wochen, 6 Tagen

    Hallo! Ich fahre in den Ferien nach Paris und möchte gerne auf den Eiffelturm steigen. Mein Mann macht sich deshalb große Sorgen, weil die Treppe schon sehr lang ist.
    War jemand schon mal dort und hat den einen oder anderen Tipp?

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