- Soziales und Recht
Patientenwohl mehr beachten!
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Kein Zusatznutzen! Mit diesem Ergebnis ist die Diabetologie bei der frühen Nutzenbewertung von Arzneimitteln in den zurückliegenden Jahren immer wieder konfrontiert worden. Die Folge: Die Hersteller nahmen Diabetes-Medikamente wieder vom deutschen Markt, die in anderen Ländern Europas weiterhin verordnet werden können.
Diabetes-Experten kritisieren seit langem die rigide Vorgehensweise bei der frühen Nutzenbewertung. Jetzt fordert die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) – ihr gehören mehr als 20 Vertreter an, auch die Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG) –, dabei das Patientenwohl methodisch stärker zu berücksichtigen.
Denn das “patientenrelevante Outcome” soll zu einem wichtigen Kriterium der Bestimmung eines Zusatznutzens werden. Dazu hat die AWMF ein Positionspapier verfasst, das auf einer umfassenden Analyse der Ergebnisse aller AMNOG-Verfahren von 2011 bis 2016 basiert.
Krankheitsbelastung nicht ausreichend erfasst
Die frühe Nutzenbewertung neuer Arzneimittel wurde im Januar 2011 durch das Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) als Instrument der Preisgestaltung eingeführt. Neu in den Markt eingeführte Medikamente oder bereits etablierte Arzneimittel, die bei weiteren Krankheitsbildern (Indikationen) eingesetzt werden sollen, durchlaufen seither eine “frühe Nutzenbewertung” durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) (wir berichteten mehrfach).
Bei der Analyse der Ergebnisse aus dem 5-jährigen AMNOG-Prozess kam die zuständige Ad-hoc-Kommission Nutzenbewertung der AWMF zu dem Ergebnis: Die häufigste Festlegung für die 469 ausgewerteten Subgruppen in 224 Verfahren war “Zusatznutzen nicht belegt” (61,1 Prozent), gefolgt von “geringer Zusatznutzen” (15,8 Prozent) und “beträchtlicher Zusatznutzen” (12,1 Prozent). Diese Differenzen führt die Kommission auf eine unterschiedliche Bewertung der Endpunkte der Studien zurück.
Reduziert ein neues Arzneimittel die Krankheitsbelastung und verbessert die Lebensqualität des Patienten, werde dies jedoch nicht ausreichend erfasst. “Wir brauchen eine höhere Gewichtung von Funktionstests, Verbesserung bei Alltagsfunktionen oder belastenden Symptomen”, fordert Prof. Dr. Bernhard Wörmann, Vorsitzender der Kommission.
Antidiabetika wurden bislang unterdurchschnittlich bewertet
Bis Ende 2016 wurden 31 Verfahren zu Arzneimitteln für die Therapie von Diabetespatienten mit einer Festlegung abgeschlossen. Dabei schnitten Antidiabetika in den bisherigen Verfahren der frühen Nutzenbewertung unterdurchschnittlich ab. Auffälligstes Ergebnis: Die Entscheidung “Zusatznutzen nicht belegt” ist ungleich zwischen den Fachgebieten verteilt. Die Rate von Subgruppen reicht von 45 (Infektiologie) bis 88 Prozent (Diabetologie). Das zeigt die Auswertung der Bereiche mit mindestens 10 abgeschlossenen Verfahren.
Diese breite Spanne sei nicht allein durch Unterschiede in Design und Qualität der zugrundeliegenden Studien erklärbar, kritisiert die Kommission. Im Überblick sehen die Ergebnisse so aus: Die Diabetologie zeigt mit 88 Prozent am meisten die Entscheidung “Zusatznutzen nicht belegt”; es folgen die Bereiche Augenerkrankungen (Ophthalmologie) mit 80 Prozent sowie Nervenerkrankungen (Neurologie) mit 73 Prozent (siehe Abb. 1).
HbA1c wird nicht berücksichtigt
Hauptgrund dafür, dass der Anteil “Zusatznutzen nicht belegt” beim Diabetes so hoch liegt: Der in den Zulassungsstudien verwendete Endpunkt der Senkung des Langzeitblutzuckerwerts HbA1cwird in der frühen Nutzenbewertung nicht akzeptiert. Sobald aber ein Einfluss auf die Sterblichkeit (Mortalität) nachgewiesen wurde, stellte der G-BA einen beträchtlichen Zusatznutzen fest – wie bei der Neubewertung des Wirkstoffes Empagliflozin, und das in 4 von 10 zum Teil neu definierten Subgruppen.
Rund 1,5 Mio. Typ-2-Diabetes-Patienten mit Herz-Kreislauf-Erkrankungen und unzureichender Blutzuckereinstellung profitieren von Empagliflozin besonders, wenn es zusätzlich zu einem anderen blutzuckersenkenden Mittel verordnet wird und man die Herz-Kreislauf-Erkrankung ebenfalls medikamentös behandelt: Die Sterblichkeit an Herz- und Kreislauf-Komplikationen verringert sich.
Bei der frühen Nutzenbewertung fordert die Kommission auch mehr Transparenz im Verfahren der Preisbildung und bei den Kriterien zur Festlegung der Aussagesicherheit.
von Angela Monecke
Kirchheim-Verlag, Kaiserstraße 41, 55116 Mainz,
Tel.: (0 61 31) 9 60 70 0, Fax: (0 61 31) 9 60 70 90,
E-Mail: redaktion@diabetes-journal.de
Erschienen in: Diabetes-Journal, 2017; 66 (7) Seite 48-49
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