Rechteck – Antworten auf ihre Rechtsfragen: Als Lehrerin habe ich Schwierigkeiten wegen meines Diabetes – was soll ich tun?

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Rechteck – Antworten auf ihre Rechtsfragen: Als Lehrerin habe ich Schwierigkeiten wegen meines Diabetes – was soll ich tun?

Eine Lehrerin mit Typ-2-Diabetes und diabetischem Fußsyndrom hat am Arbeitsplatz Schwierigkeiten wegen ihres Diabetes: Messzeiten, Insulingabe, sichtbare Verbände. Rechtsanwalt Oliver Ebert erklärt, welche Rechte sie hat.

Die Frage

Ich bin Lehrerin an einer Privatschule und 63 Jahre alt. Seit etwa 10 Jahren habe ich Probleme mit offenen Stellen am Fuß, und seit 2013 weiß ich, dass ich Typ-2-Diabetes habe. Mit dem Verband am Fuß hat mein Arbeitgeber Probleme, auch wenn es nur ein Pflaster ist. Auch die Vernarbungen und Verfärbungen dürfen nicht zu sehen sein. Es ist nicht gewollt, dass ich nur Ballerinas trage und die Kinder den Verband sehen. Erst recht soll ich nicht den Fuß hochlegen.

Den Blutzucker zu messen und Insulin zu spritzen, ist für mich wegen der Pausenaufsicht zeitlich schwierig. Auch im Lehrerzimmer soll ich nicht messen und spritzen – wegen der Kollegen. In der Zeit vor den Sommerferien hatten wir wegen der Corona-Pandemie Online-Regelunterricht. Das war zwar auch stressig, aber die Zuckerwerte waren okay. Auch in den Ferien war alles in Ordnung, auch wenn es natürlich immer mal wieder Abweichungen gab.

Jetzt hat die Schule wieder begonnen, ich hatte schon wieder ein Gespräch, und mein Zucker saust über 200 mg/dl und bis 260 mg/dl. Wie kann ich bis 2023 durchhalten?

Susanne P.

Die Antwort von Oliver Ebert

Es ist natürlich sehr betrüblich, wenn ein Arbeitgeber derart wenig Verständnis zeigt. Aus juristischer Sicht ist es aber so, dass der Arbeitgeber eine Fürsorgepflicht hat. Er muss daher auf Ihre gesundheitliche Situation Rücksicht nehmen und Ihnen ausreichende Gelegenheiten zum Messen und Spritzen geben. Auch ein sichtbarer Verband darf natürlich kein Problem darstellen. Eine Ausnahme würde nur dann gelten, wenn der Verband öfter sichtbar verschmutzt oder blutig ist – in diesem Fall würde wohl schon verlangt werden können, dass der Verband entsprechend bedeckt ist.

Ich empfehle, dass Sie ggf. mit dem Personalrat, dem Schularzt und/oder der Schwerbehindertenvertretung die Problematik besprechen. Vielleicht kann auf diesem Weg eine für Sie akzeptable Lösung gefunden werden.

Möglicherweise könnte es sich auch lohnen, einen Antrag auf Feststellung einer Behinderung zu stellen. Als insulinpflichtige Diabetikerin erhalten Sie in der Regel einen Grad der Behinderung (GdB) von 30 bis 40 zuerkannt. Wenn noch weitere Gesundheitsbeeinträchtigungen vorliegen, kann unter Umständen sogar eine Schwerbehinderung (GdB 50) anerkannt werden. Dies würde für Sie bedeuten, dass Sie bereits schon jetzt (mit Abzügen) vorzeitig in Rente gehen könnten.


von Oliver Ebert

Oliver Ebert ist Fachanwalt für IT-Recht, Datenschutzbeauftragter und -auditor und Hochschullehrbeauftragter für Datenschutz- und Internetrecht. Zudem ist er Geschäftsführer der mediaspects GmbH sowie Fachjournalist für Medizin, Datenschutz & Patientenrechte. Seit vielen Jahren befasst er sich mit dem Thema Diabetes und unterstützt Patienten, Angehörige und Ärzte in juristischen Belangen. Er war langjähriger Vorsitzender des DDG-Ausschusses Soziales und ist Co-Koordinator/Mitautor der europaweit ersten S2e-Leitlinie: „Diabetes & Straßenverkehr“

Erschienen in: Diabetes-Journal, 2020; 69 (10) Seite 51

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  • tako111 postete ein Update vor 1 Woche, 3 Tagen

    Ich habe Ihr Heft 1-2/2026 leider erst jetzt in die Hände bekommen und war über den Bericht auf Seite 14 „Spritzen, aber kein Insulin“ schon verwundert. Zwar nennen Sie einige mögliche Nebenwirkungen der einzelnen Substanzen, jedoch fehlt ein Hinweis auf eine besonders schwerwiegende Komplikation: die Gefahr einer Schädigung des Sehnervs beziehungsweise anderer Augenstrukturen. Nach meinem Kenntnisstand kann diese Nebenwirkung unter Umständen nicht mehr reversibel sein.

    Ich würde mir wünschen, dass Sie bei künftigen Berichten auch auf solche Risiken eingehen und diese entsprechend berücksichtigen. Auffällig ist zudem, dass in Ihrem Heft häufig über Menschen mit Diabetes Typ 1 berichtet wird, während der Diabetes Typ 2 deutlich weniger Beachtung findet. Darüber hinaus entsteht der Eindruck, dass die entsprechenden Spritzenmedikamente bei Typ-2-Diabetes oftmals in einem überwiegend positiven Licht dargestellt werden, ja geradezu für den Typ 2 gegenüber beispielsweise Metformin, präferiert werden.

  • moira postete ein Update vor 3 Wochen

    Hallo! Ich fahre in den Ferien nach Paris und möchte gerne auf den Eiffelturm steigen. Mein Mann macht sich deshalb große Sorgen, weil die Treppe schon sehr lang ist.
    War jemand schon mal dort und hat den einen oder anderen Tipp?

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