Rechteck – Antworten auf ihre Rechtsfragen: Höherer Grad der Behinderung mit schlechteren Blutzuckerwerten?

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Rechteck – Antworten auf ihre Rechtsfragen: Höherer Grad der Behinderung mit schlechteren Blutzuckerwerten?

Wer seinen Diabetes diszipliniert therapiert, kann einen niedrigeren Grad der Behinderung erhalten als jemand mit schlechteren Blutzuckerwerten, obwohl der Therapieaufwand enorm ist. Rechtsanwalt Oliver Ebert erklärt die paradoxe Rechtslage.

Die Frage

Ist es tatsächlich so, dass Menschen mit Typ-1-Diabetes, die sich viel Mühe bei einer ICT-Therapie geben, einen geringeren Grad der Behinderung (GdB) erreichen als solche, die eher nicht auf die Empfehlungen des Arztes eingehen und somit schlechtere Blutzuckerwerte erreichen? Dabei ist die Belastung und Einschnitt in die Lebensführung bei gut eingestelltem Diabetes viel gravierender.

Miri

Die Antwort von Oliver Ebert

Es ist in der Tat so, dass bei der amtlichen Prüfung, ob bzw. in welcher Höhe eine Behinderung besteht, nur auf die tatsächlichen Beeinträchtigungen abzielt. Das Bundessozialgericht (Urteil vom 25.10.2012, B 9 SB 2/12) hatte daher die Klage einer Frau mit Diabetes abgewiesen.

Diese hatte vor Gericht geltend gemacht, dass die Behörden sie wegen ihres „konsequenten Therapieverhaltens und ihrer vernünftigen Lebensführung“ bei der Festsetzung des GdB nicht schlechter behandelt dürfe als ein behinderter Mensch, der bei gleicher Krankheitslage wegen einer nicht so konsequent durchgeführten Therapie eine schlechtere Stoffwechsellage aufweist und der deswegen einen höheren GdB als sie bekommt.

Das Gericht meinte dazu: „Die Klägerin übersieht, dass die Beurteilung des GdB im Schwerbehindertenrecht ausschließlich final, also orientiert an dem tatsächlich bestehenden Zustand des behinderten Menschen zu erfolgen hat, ohne dass es auf die Verursachung der dauerhaften Gesundheitsstörung ankommt. Das gilt sowohl hinsichtlich unbeeinflussbarer Kausalzusammenhänge als auch für Vorgänge, auf die der Betroffene Einfluss nehmen kann oder die er sogar selbst zu verantworten hat. Insofern kommt es nicht darauf an, welche Folgen eine Vernachlässigung der Diabetes-Therapie bei der Klägerin haben würde.“

Dies führt somit zu einem nur schwer nachvollziehbaren Ergebnis. Denn wer sich „gehen lässt“ und es dadurch zu Entgleisungen kommt, aufgrund der damit verbundenen Beeinträchtigungslage einen höheren GdB bekommt als ein disziplinierter Patient, der (nur) dank extrem hohem Therapieaufwand eine gute Stoffwechsellage erreicht.

Man kann somit theoretisch durch eigenschädigendes Verhalten eine Schwerbehinderung erreichen. Das ist vergleichbar damit, wenn jemand im Rausch oder gar mit Absicht gegen einen Baum fährt und danach im Rollstuhl sitzt. Auch in einem solchen Fall ist nicht relevant, dass die Behinderung selbst verschuldet bzw. vermeidbar ist.

Das Bundessozialgericht hat mehrfach bestätigt, dass diese Rechtsfolge aufgrund der gesetzlichen Systematik so hinzunehmen ist. Solange also die gesetzlichen Grundlagen nicht geändert sind, wird man da nicht viel machen können.


von Oliver Ebert

Oliver Ebert ist Fachanwalt für IT-Recht, Datenschutzbeauftragter und -auditor und Hochschullehrbeauftragter für Datenschutz- und Internetrecht. Zudem ist er Geschäftsführer der mediaspects GmbH sowie Fachjournalist für Medizin, Datenschutz & Patientenrechte. Seit vielen Jahren befasst er sich mit dem Thema Diabetes und unterstützt Patienten, Angehörige und Ärzte in juristischen Belangen. Er war langjähriger Vorsitzender des DDG-Ausschusses Soziales und ist Co-Koordinator/Mitautor der europaweit ersten S2e-Leitlinie: „Diabetes & Straßenverkehr“

Erschienen in: Diabetes-Journal, 2020; 69 (7) Seite 50

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  • tako111 postete ein Update vor 1 Woche, 4 Tagen

    Ich habe Ihr Heft 1-2/2026 leider erst jetzt in die Hände bekommen und war über den Bericht auf Seite 14 „Spritzen, aber kein Insulin“ schon verwundert. Zwar nennen Sie einige mögliche Nebenwirkungen der einzelnen Substanzen, jedoch fehlt ein Hinweis auf eine besonders schwerwiegende Komplikation: die Gefahr einer Schädigung des Sehnervs beziehungsweise anderer Augenstrukturen. Nach meinem Kenntnisstand kann diese Nebenwirkung unter Umständen nicht mehr reversibel sein.

    Ich würde mir wünschen, dass Sie bei künftigen Berichten auch auf solche Risiken eingehen und diese entsprechend berücksichtigen. Auffällig ist zudem, dass in Ihrem Heft häufig über Menschen mit Diabetes Typ 1 berichtet wird, während der Diabetes Typ 2 deutlich weniger Beachtung findet. Darüber hinaus entsteht der Eindruck, dass die entsprechenden Spritzenmedikamente bei Typ-2-Diabetes oftmals in einem überwiegend positiven Licht dargestellt werden, ja geradezu für den Typ 2 gegenüber beispielsweise Metformin, präferiert werden.

  • moira postete ein Update vor 3 Wochen

    Hallo! Ich fahre in den Ferien nach Paris und möchte gerne auf den Eiffelturm steigen. Mein Mann macht sich deshalb große Sorgen, weil die Treppe schon sehr lang ist.
    War jemand schon mal dort und hat den einen oder anderen Tipp?

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