Rechteck – Antworten auf ihre Rechtsfragen: Höherer Grad der Behinderung mit schlechteren Blutzuckerwerten?

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Rechteck – Antworten auf ihre Rechtsfragen: Höherer Grad der Behinderung mit schlechteren Blutzuckerwerten?

Wer seinen Diabetes diszipliniert therapiert, kann einen niedrigeren Grad der Behinderung erhalten als jemand mit schlechteren Blutzuckerwerten, obwohl der Therapieaufwand enorm ist. Rechtsanwalt Oliver Ebert erklärt die paradoxe Rechtslage.

Die Frage

Ist es tatsächlich so, dass Menschen mit Typ-1-Diabetes, die sich viel Mühe bei einer ICT-Therapie geben, einen geringeren Grad der Behinderung (GdB) erreichen als solche, die eher nicht auf die Empfehlungen des Arztes eingehen und somit schlechtere Blutzuckerwerte erreichen? Dabei ist die Belastung und Einschnitt in die Lebensführung bei gut eingestelltem Diabetes viel gravierender.

Miri

Die Antwort von Oliver Ebert

Es ist in der Tat so, dass bei der amtlichen Prüfung, ob bzw. in welcher Höhe eine Behinderung besteht, nur auf die tatsächlichen Beeinträchtigungen abzielt. Das Bundessozialgericht (Urteil vom 25.10.2012, B 9 SB 2/12) hatte daher die Klage einer Frau mit Diabetes abgewiesen.

Diese hatte vor Gericht geltend gemacht, dass die Behörden sie wegen ihres „konsequenten Therapieverhaltens und ihrer vernünftigen Lebensführung“ bei der Festsetzung des GdB nicht schlechter behandelt dürfe als ein behinderter Mensch, der bei gleicher Krankheitslage wegen einer nicht so konsequent durchgeführten Therapie eine schlechtere Stoffwechsellage aufweist und der deswegen einen höheren GdB als sie bekommt.

Das Gericht meinte dazu: „Die Klägerin übersieht, dass die Beurteilung des GdB im Schwerbehindertenrecht ausschließlich final, also orientiert an dem tatsächlich bestehenden Zustand des behinderten Menschen zu erfolgen hat, ohne dass es auf die Verursachung der dauerhaften Gesundheitsstörung ankommt. Das gilt sowohl hinsichtlich unbeeinflussbarer Kausalzusammenhänge als auch für Vorgänge, auf die der Betroffene Einfluss nehmen kann oder die er sogar selbst zu verantworten hat. Insofern kommt es nicht darauf an, welche Folgen eine Vernachlässigung der Diabetes-Therapie bei der Klägerin haben würde.“

Dies führt somit zu einem nur schwer nachvollziehbaren Ergebnis. Denn wer sich „gehen lässt“ und es dadurch zu Entgleisungen kommt, aufgrund der damit verbundenen Beeinträchtigungslage einen höheren GdB bekommt als ein disziplinierter Patient, der (nur) dank extrem hohem Therapieaufwand eine gute Stoffwechsellage erreicht.

Man kann somit theoretisch durch eigenschädigendes Verhalten eine Schwerbehinderung erreichen. Das ist vergleichbar damit, wenn jemand im Rausch oder gar mit Absicht gegen einen Baum fährt und danach im Rollstuhl sitzt. Auch in einem solchen Fall ist nicht relevant, dass die Behinderung selbst verschuldet bzw. vermeidbar ist.

Das Bundessozialgericht hat mehrfach bestätigt, dass diese Rechtsfolge aufgrund der gesetzlichen Systematik so hinzunehmen ist. Solange also die gesetzlichen Grundlagen nicht geändert sind, wird man da nicht viel machen können.


von Oliver Ebert

Oliver Ebert ist Fachanwalt für IT-Recht, Datenschutzbeauftragter und -auditor und Hochschullehrbeauftragter für Datenschutz- und Internetrecht. Zudem ist er Geschäftsführer der mediaspects GmbH sowie Fachjournalist für Medizin, Datenschutz & Patientenrechte. Seit vielen Jahren befasst er sich mit dem Thema Diabetes und unterstützt Patienten, Angehörige und Ärzte in juristischen Belangen. Er war langjähriger Vorsitzender des DDG-Ausschusses Soziales und ist Co-Koordinator/Mitautor der europaweit ersten S2e-Leitlinie: „Diabetes & Straßenverkehr“

Erschienen in: Diabetes-Journal, 2020; 69 (7) Seite 50

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  • thomas55 postete ein Update vor 1 Woche, 1 Tag

    Hallo Philipa,
    beim Umstieg auf eine Pumpe musst du als Mensch fast genauso viele Entscheidungen treffen wie bei der ICT. Schätzfehler bleiben also. Du kannst aber die Basalrate individuell einstellen, z.B. In den frühen Morgenstunden mehr Insulin zuführen. Auch bei körperlichen Anstrengungen kannst du die Basalrate für eine Zeit stoppen, das morgens oder abends gespritzte Basalinsulin wirkt dagegen weiter. Auch bei Schätzfehlern und ansteigendem Zuckerwert kannst du einfach mit dem Drücken von Knöpfen o.ä. Insulin geben. Je nach Situation würdest du keine Spritze rausholen. Bei mir haben sich damals vor 12 Jahren beim Umstieg auf die Pumpe vor allem die Spitzen oben und unten verringert, die mein Doc damals immer als zu viel und zu groß angesehen hat. Der HbA1c, der damals entscheidende Wert, hat sich bei mir nur minimal verbessert. GMI und TIR gab es damals noch nicht, jedenfalls nicht für Patienten. Beim Umstieg auf AID haben sich bei mir GMI und TIR verbessert. Aber “automatisch” funktioniert das auch nur begrenzt. Wenn du z.B. Sport machst, kann ein AID-System die Insulinzufuhr maximal auf Null setzen, aber Zucker kann dir Pumpe auch nicht zuführen.
    Aber meine Meinung: Der Umstieg von ICT auf Pumpe war für mich eine sehr gute Entscheidung würde ich immer wieder so machen.
    Viel Erfolg
    Thomas

  • philipa postete ein Update vor 1 Woche, 1 Tag

    Hallo zusammen,
    Ich bin neu hier und wollte fragen ob sich euer GMI Wert gebessert hat nachdem ihr eine Pumpe bekommen habt?

    • Hallo philipa,
      Nein, mein GMI nicht, aber meine “Time in happyness” 🙂
      Aber das hängt von der individuellen Situation ab.
      Bei mir war die Umstellung z.B. damit verbunden, dass ich mehr Flexibilität im Alltag zulassen konnte.
      Bei vielen anderen fällt die “Sorge” um nächtliche Blutzuckerverläufe weg.
      Aber es gibt auch viele Menschen da draußen, die ihr Leben super mit ICT “rocken”. 🙂
      Beste Grüße

  • lena-schmidt hat eine Umfrage erstellt vor 3 Wochen, 2 Tagen

    Reminder: Das nächste Community-Meetup findet am 15. Juli statt!
    Den Link und weitere Infos gibt es hier: https://diabetes-anker.de/veranstaltung/virtuelles-diabetes-anker-community-meetup-im-juli/

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