- Soziales und Recht
Rechteck – Antworten auf ihre Rechtsfragen: Ist die Beschlagnahme von CGM-Daten bei Dritten zulässig?
2 Minuten

Die Beschlagnahme von Cloud-gespeicherten CGM-Daten im Rahmen eines Strafverfahrens ist zulässig – auch bei leichteren Delikten. Rechtsanwalt Oliver Ebert korrigiert eine verbreitete Fehlannahme und erklärt die tatsächliche Rechtslage.
Die Frage
In Heft 7/22 des Diabetes-Journals warnen Sie davor, dass in einer Cloud gespeicherte Glukosewerte nicht mehr der ärztlichen Schweigepflicht unterliegen würden. Im Falle eines Verkehrsunfalls könnten diese Daten womöglich beschlagnahmt und zu meinem Nachteil verwendet werden.
Da mein CGM immer in der Praxis eingelesen wird, habe ich meinen Arzt auf die Problematik angesprochen. Dieser meinte daraufhin, dass das so nicht stimmen würde. Eine Beschlagnahme sei bei Unfällen nicht zulässig, sondern allenfalls bei schweren Straftaten wie Mord. Dies stehe in einem Artikel von anderen Rechtsanwälten, der zu dem Thema in einer anderen Zeitung veröffentlicht wurde.
Ich habe mir den Artikel dann besorgt und die Rechtsanwälte schreiben dort tatsächlich: „Der Hersteller eines cloudbasierten Glukosemesssystems kann nur bei schweren Straftaten zur Herausgabe von Messwerten gezwungen werden“. Ich bin nun verunsichert – was stimmt denn nun?
Peter K.
Die Antwort von Oliver Ebert
Ich habe den genannten Beitrag ebenfalls gelesen und mich sehr über diese Behauptung der Kollegen gewundert. Um es klar zu sagen: Das stimmt so nicht!
Die von mir berichtete Rechtslage basiert – auch aus Verantwortung für meine Leserinnen und Leser – auf dem gesicherten Stand der Rechtsprechung und der herrschenden Meinung in der juristischen Fachwelt. Die Frage, ob eine Beschlagnahme von Daten bei Dritten zulässig ist bzw. ob dies nur bei schweren Straftaten erlaubt sei, wurde bereits durch das höchste Gericht, das Bundesverfassungsgericht, eindeutig geklärt. Dieses hatte über den vergleichbaren Fall zu entscheiden, ob die auf dem Server eines Internet-Providers befindlichen E-Mails in einem Strafverfahren wegen Betrugs und Untreue beschlagnahmt werden dürfen.
Das Bundesverfassungsgericht (Beschluss vom 16. Juni 2009, 2 BvR 902/06) sagt dazu ziemlich unmissverständlich: „Zur Wahrung der Verhältnismäßigkeit ist es nicht geboten, den Zugriff auf beim Provider gespeicherte E-Mails auf Ermittlungen zu begrenzen, die zumindest Straftaten von erheblicher Bedeutung betreffen, und Anforderungen an den Tatverdacht zu stellen, die über den Anfangsverdacht einer Straftat hinausgehen.“
Warum die Kollegen dennoch eine komplett gegenteilige Rechtslage behaupten vermag ich nicht zu beurteilen. Zumal sie das eindeutig anderslautende Urteil des Bundesverfassungsgerichts in ihrem Beitrag nicht einmal erwähnen,
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von Oliver Ebert
Oliver Ebert ist Fachanwalt für IT-Recht, Datenschutzbeauftragter und -auditor und Hochschullehrbeauftragter für Datenschutz- und Internetrecht. Zudem ist er Geschäftsführer der mediaspects GmbH sowie Fachjournalist für Medizin, Datenschutz & Patientenrechte. Seit vielen Jahren befasst er sich mit dem Thema Diabetes und unterstützt Patienten, Angehörige und Ärzte in juristischen Belangen. Er war langjähriger Vorsitzender des DDG-Ausschusses Soziales und ist Co-Koordinator/Mitautor der europaweit ersten S2e-Leitlinie: „Diabetes & Straßenverkehr“
Erschienen in: Diabetes-Journal, 2022; 71 (11) Seite 50
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thomas55 postete ein Update vor 4 Stunden, 34 Minuten
Hallo Philipa,
beim Umstieg auf eine Pumpe musst du als Mensch fast genauso viele Entscheidungen treffen wie bei der ICT. Schätzfehler bleiben also. Du kannst aber die Basalrate individuell einstellen, z.B. In den frühen Morgenstunden mehr Insulin zuführen. Auch bei körperlichen Anstrengungen kannst du die Basalrate für eine Zeit stoppen, das morgens oder abends gespritzte Basalinsulin wirkt dagegen weiter. Auch bei Schätzfehlern und ansteigendem Zuckerwert kannst du einfach mit dem Drücken von Knöpfen o.ä. Insulin geben. Je nach Situation würdest du keine Spritze rausholen. Bei mir haben sich damals vor 12 Jahren beim Umstieg auf die Pumpe vor allem die Spitzen oben und unten verringert, die mein Doc damals immer als zu viel und zu groß angesehen hat. Der HbA1c, der damals entscheidende Wert, hat sich bei mir nur minimal verbessert. GMI und TIR gab es damals noch nicht, jedenfalls nicht für Patienten. Beim Umstieg auf AID haben sich bei mir GMI und TIR verbessert. Aber “automatisch” funktioniert das auch nur begrenzt. Wenn du z.B. Sport machst, kann ein AID-System die Insulinzufuhr maximal auf Null setzen, aber Zucker kann dir Pumpe auch nicht zuführen.
Aber meine Meinung: Der Umstieg von ICT auf Pumpe war für mich eine sehr gute Entscheidung würde ich immer wieder so machen.
Viel Erfolg
Thomasphilipa postete ein Update vor 22 Stunden, 4 Minuten
Hallo zusammen,
Ich bin neu hier und wollte fragen ob sich euer GMI Wert gebessert hat nachdem ihr eine Pumpe bekommen habt?lena-schmidt hat eine Umfrage erstellt vor 2 Wochen, 1 Tag
Reminder: Das nächste Community-Meetup findet am 15. Juli statt!
Den Link und weitere Infos gibt es hier: https://diabetes-anker.de/veranstaltung/virtuelles-diabetes-anker-community-meetup-im-juli/Wer ist am Start?
Virtuelles Diabetes-Anker Community-MeetUp im Juli – Diabetes-Anker
Wir freuen uns auf das nächste Community-MeetUp am 15. Juli! 1x im Monat treffen wir uns und tauschen uns rund um das Thema Diabetes aus. Die ganze Community ist herzlich eingeladen. […]




