- Soziales und Recht
Rechteck – Antworten auf ihre Rechtsfragen: Ist die Beschlagnahme von CGM-Daten bei Dritten zulässig?
2 Minuten

Die Beschlagnahme von Cloud-gespeicherten CGM-Daten im Rahmen eines Strafverfahrens ist zulässig – auch bei leichteren Delikten. Rechtsanwalt Oliver Ebert korrigiert eine verbreitete Fehlannahme und erklärt die tatsächliche Rechtslage.
Die Frage
In Heft 7/22 des Diabetes-Journals warnen Sie davor, dass in einer Cloud gespeicherte Glukosewerte nicht mehr der ärztlichen Schweigepflicht unterliegen würden. Im Falle eines Verkehrsunfalls könnten diese Daten womöglich beschlagnahmt und zu meinem Nachteil verwendet werden.
Da mein CGM immer in der Praxis eingelesen wird, habe ich meinen Arzt auf die Problematik angesprochen. Dieser meinte daraufhin, dass das so nicht stimmen würde. Eine Beschlagnahme sei bei Unfällen nicht zulässig, sondern allenfalls bei schweren Straftaten wie Mord. Dies stehe in einem Artikel von anderen Rechtsanwälten, der zu dem Thema in einer anderen Zeitung veröffentlicht wurde.
Ich habe mir den Artikel dann besorgt und die Rechtsanwälte schreiben dort tatsächlich: „Der Hersteller eines cloudbasierten Glukosemesssystems kann nur bei schweren Straftaten zur Herausgabe von Messwerten gezwungen werden“. Ich bin nun verunsichert – was stimmt denn nun?
Peter K.
Die Antwort von Oliver Ebert
Ich habe den genannten Beitrag ebenfalls gelesen und mich sehr über diese Behauptung der Kollegen gewundert. Um es klar zu sagen: Das stimmt so nicht!
Die von mir berichtete Rechtslage basiert – auch aus Verantwortung für meine Leserinnen und Leser – auf dem gesicherten Stand der Rechtsprechung und der herrschenden Meinung in der juristischen Fachwelt. Die Frage, ob eine Beschlagnahme von Daten bei Dritten zulässig ist bzw. ob dies nur bei schweren Straftaten erlaubt sei, wurde bereits durch das höchste Gericht, das Bundesverfassungsgericht, eindeutig geklärt. Dieses hatte über den vergleichbaren Fall zu entscheiden, ob die auf dem Server eines Internet-Providers befindlichen E-Mails in einem Strafverfahren wegen Betrugs und Untreue beschlagnahmt werden dürfen.
Das Bundesverfassungsgericht (Beschluss vom 16. Juni 2009, 2 BvR 902/06) sagt dazu ziemlich unmissverständlich: „Zur Wahrung der Verhältnismäßigkeit ist es nicht geboten, den Zugriff auf beim Provider gespeicherte E-Mails auf Ermittlungen zu begrenzen, die zumindest Straftaten von erheblicher Bedeutung betreffen, und Anforderungen an den Tatverdacht zu stellen, die über den Anfangsverdacht einer Straftat hinausgehen.“
Warum die Kollegen dennoch eine komplett gegenteilige Rechtslage behaupten vermag ich nicht zu beurteilen. Zumal sie das eindeutig anderslautende Urteil des Bundesverfassungsgerichts in ihrem Beitrag nicht einmal erwähnen,
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von Oliver Ebert
Oliver Ebert ist Fachanwalt für IT-Recht, Datenschutzbeauftragter und -auditor und Hochschullehrbeauftragter für Datenschutz- und Internetrecht. Zudem ist er Geschäftsführer der mediaspects GmbH sowie Fachjournalist für Medizin, Datenschutz & Patientenrechte. Seit vielen Jahren befasst er sich mit dem Thema Diabetes und unterstützt Patienten, Angehörige und Ärzte in juristischen Belangen. Er war langjähriger Vorsitzender des DDG-Ausschusses Soziales und ist Co-Koordinator/Mitautor der europaweit ersten S2e-Leitlinie: „Diabetes & Straßenverkehr“
Erschienen in: Diabetes-Journal, 2022; 71 (11) Seite 50
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mr postete ein Update vor 13 Stunden, 53 Minuten
Hallo,
Ich bin neu hier.
Seit gut zwei Jahren Typ 1 Diabetikerin.
Ich würde mich gerne austauschenmulti postete ein Update in der Gruppe In der Gruppe:Doppel-Diabetes vor 1 Woche, 2 Tagen
Hallo, hat hier noch jemand Doppeldiabetes (durch Corona verursacht oder warum auch immer)? Ich würde mich gerne austauschen.
olivers postete ein Update vor 2 Wochen
Hallo Zusammen!
Ich bin ein T3er und freue mich Gleichbetroffene zwecks Erfahrungsaustausch zu finden. Bin im Frankfurter Raum, aber auch im Heidelberger Raum unterwegs.
Liebe Grüße
Oliver- gunnar83 antwortete vor 3 Tagen, 20 Stunden
Hey Oliver, kannst mich gerne mal anschreiben. Viele Grüße
Gunnar - olivers antwortete vor 3 Tagen, 16 Stunden
@gunnar83: hallo, aktuell im Frankfurter Raum. Wir können aber gerne mal ein Treffen organisieren, zwecks Austausch.
Viele Grüße
Oliver - brandt antwortete vor 1 Tag, 14 Stunden
Hallo Oliver, auch ich bin Typ 3c und würde mich gern mit dir ein wenig per Mail mit dir austauschen, wenn du magst. Bin vor 15 Jahren mit Kausch-Whipple auf “Verdacht” operiert worden – war aber kein Krebs, sondern “nur” eine Pankreatitis (AIP), also eine Fehldiagnose (hätte keiner OP bedurft, also kein Diabetes als Folge).



