Rechteck – Antworten auf ihre Rechtsfragen: Ist ein Gutachten zur Fahreignung wegen meines Typ-1-Diabetes rechtens?

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© Rainer Fuhrmann - AdobeStock
Rechteck – Antworten auf ihre Rechtsfragen: Ist ein Gutachten zur Fahreignung wegen meines Typ-1-Diabetes rechtens?

Ein Leser mit Typ-1-Diabetes soll auf Anordnung der Führerscheinbehörde auf eigene Kosten ein verkehrsmedizinisches Gutachten zur Fahreignung vorlegen. Er empfindet das als Diskriminierung. Rechtsanwalt Oliver Ebert ordnet die Rechtslage ein.

Die Frage

Ich habe von der Führerscheinbehörde ein Schreiben erhalten, mit dem ein verkehrsmedizinisches Gutachten von mir verlangt wird. Aufgrund meiner Diabetes-Erkrankung (Typ 1, Pumpe + CGM) habe man Zweifel an meiner Fahreignung. Ich müsse daher nachweisen, dass ich auch mit Diabetes sicher autofahren könne. Das Gutachten müsse ich auch selber bezahlen.

Die Behörde droht auch, dass man mir den Führerschein wegnehmen wird, falls ich das geforderte Gutachten nicht innerhalb von 5 Wochen vorlege. Ich finde das total diskriminierend. Ist das so wirklich rechtens und muss ich das akzeptieren?

Peter S.

Die Antwort von Oliver Ebert

Es ist in der Tat sehr ärgerlich und traurig, dass zu den Belastungen durch den Diabetes dann auch noch solche finanziellen Ausgaben kommen. Leider wird man hier nichts machen können, eine Diskriminierung liegt nicht vor.

Gemäß § 11 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) darf – und muss – die Behörde prüfen, ob bzw. inwieweit eine Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen vorliegt. Werden der Behörde irgendwelche Tatsachen bekannt, die „Bedenken gegen die körperliche oder geistige Eignung“ des Fahrerlaubnisbewerbers begründen, dann kann die Fahrerlaubnisbehörde gemäß § 11 Absatz 2 Satz 1 FeV die Beibringung eines ärztlichen Gutachtens durch den Bewerber anordnen.

Solche Bedenken gegen die körperliche oder geistige Eignung bestehen nach § 11 Absatz 2 Satz 2 FeV insbesondere dann, wenn mindestens eine der Erkrankungen vorliegt, die in der Anlage zur FeV aufgelistet sind. Dort ist – neben beispielsweise Herzproblemen, Epilepsie, Bluthochdruck – auch die Diabetes-Erkrankung aufgeführt ist (Nr. 5, Anlage 4 FeV). Das Vorgehen der Behörde ist rechtlich daher wohl nicht zu beanstanden.

Trotzdem noch eine gute Nachricht: Wenn Ihre Diabetes-Erkrankung gut eingestellt ist und Sie Unterzuckerungen rechtzeitig wahrnehmen, dann wird der Gutachter wohl keine Probleme sehen müssen. Es wird dann auch keine weiteren Schwierigkeiten mit dem Führerschein geben.


von Oliver Ebert

Oliver Ebert ist Fachanwalt für IT-Recht, Datenschutzbeauftragter und -auditor und Hochschullehrbeauftragter für Datenschutz- und Internetrecht. Zudem ist er Geschäftsführer der mediaspects GmbH sowie Fachjournalist für Medizin, Datenschutz & Patientenrechte. Seit vielen Jahren befasst er sich mit dem Thema Diabetes und unterstützt Patienten, Angehörige und Ärzte in juristischen Belangen. Er war langjähriger Vorsitzender des DDG-Ausschusses Soziales und ist Co-Koordinator/Mitautor der europaweit ersten S2e-Leitlinie: „Diabetes & Straßenverkehr“

Erschienen in: Diabetes-Journal, 2021; 70 (1) Seite 50-51

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  • thomas55 postete ein Update vor 1 Woche

    Hallo Philipa,
    beim Umstieg auf eine Pumpe musst du als Mensch fast genauso viele Entscheidungen treffen wie bei der ICT. Schätzfehler bleiben also. Du kannst aber die Basalrate individuell einstellen, z.B. In den frühen Morgenstunden mehr Insulin zuführen. Auch bei körperlichen Anstrengungen kannst du die Basalrate für eine Zeit stoppen, das morgens oder abends gespritzte Basalinsulin wirkt dagegen weiter. Auch bei Schätzfehlern und ansteigendem Zuckerwert kannst du einfach mit dem Drücken von Knöpfen o.ä. Insulin geben. Je nach Situation würdest du keine Spritze rausholen. Bei mir haben sich damals vor 12 Jahren beim Umstieg auf die Pumpe vor allem die Spitzen oben und unten verringert, die mein Doc damals immer als zu viel und zu groß angesehen hat. Der HbA1c, der damals entscheidende Wert, hat sich bei mir nur minimal verbessert. GMI und TIR gab es damals noch nicht, jedenfalls nicht für Patienten. Beim Umstieg auf AID haben sich bei mir GMI und TIR verbessert. Aber “automatisch” funktioniert das auch nur begrenzt. Wenn du z.B. Sport machst, kann ein AID-System die Insulinzufuhr maximal auf Null setzen, aber Zucker kann dir Pumpe auch nicht zuführen.
    Aber meine Meinung: Der Umstieg von ICT auf Pumpe war für mich eine sehr gute Entscheidung würde ich immer wieder so machen.
    Viel Erfolg
    Thomas

  • philipa postete ein Update vor 1 Woche, 1 Tag

    Hallo zusammen,
    Ich bin neu hier und wollte fragen ob sich euer GMI Wert gebessert hat nachdem ihr eine Pumpe bekommen habt?

    • Hallo philipa,
      Nein, mein GMI nicht, aber meine “Time in happyness” 🙂
      Aber das hängt von der individuellen Situation ab.
      Bei mir war die Umstellung z.B. damit verbunden, dass ich mehr Flexibilität im Alltag zulassen konnte.
      Bei vielen anderen fällt die “Sorge” um nächtliche Blutzuckerverläufe weg.
      Aber es gibt auch viele Menschen da draußen, die ihr Leben super mit ICT “rocken”. 🙂
      Beste Grüße

  • lena-schmidt hat eine Umfrage erstellt vor 3 Wochen, 2 Tagen

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