Rechteck – Antworten auf ihre Rechtsfragen: Ist ein Gutachten zur Fahreignung wegen meines Typ-1-Diabetes rechtens?

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Rechteck – Antworten auf ihre Rechtsfragen: Ist ein Gutachten zur Fahreignung wegen meines Typ-1-Diabetes rechtens?

Ein Leser mit Typ-1-Diabetes soll auf Anordnung der Führerscheinbehörde auf eigene Kosten ein verkehrsmedizinisches Gutachten zur Fahreignung vorlegen. Er empfindet das als Diskriminierung. Rechtsanwalt Oliver Ebert ordnet die Rechtslage ein.

Die Frage

Ich habe von der Führerscheinbehörde ein Schreiben erhalten, mit dem ein verkehrsmedizinisches Gutachten von mir verlangt wird. Aufgrund meiner Diabetes-Erkrankung (Typ 1, Pumpe + CGM) habe man Zweifel an meiner Fahreignung. Ich müsse daher nachweisen, dass ich auch mit Diabetes sicher autofahren könne. Das Gutachten müsse ich auch selber bezahlen.

Die Behörde droht auch, dass man mir den Führerschein wegnehmen wird, falls ich das geforderte Gutachten nicht innerhalb von 5 Wochen vorlege. Ich finde das total diskriminierend. Ist das so wirklich rechtens und muss ich das akzeptieren?

Peter S.

Die Antwort von Oliver Ebert

Es ist in der Tat sehr ärgerlich und traurig, dass zu den Belastungen durch den Diabetes dann auch noch solche finanziellen Ausgaben kommen. Leider wird man hier nichts machen können, eine Diskriminierung liegt nicht vor.

Gemäß § 11 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) darf – und muss – die Behörde prüfen, ob bzw. inwieweit eine Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen vorliegt. Werden der Behörde irgendwelche Tatsachen bekannt, die „Bedenken gegen die körperliche oder geistige Eignung“ des Fahrerlaubnisbewerbers begründen, dann kann die Fahrerlaubnisbehörde gemäß § 11 Absatz 2 Satz 1 FeV die Beibringung eines ärztlichen Gutachtens durch den Bewerber anordnen.

Solche Bedenken gegen die körperliche oder geistige Eignung bestehen nach § 11 Absatz 2 Satz 2 FeV insbesondere dann, wenn mindestens eine der Erkrankungen vorliegt, die in der Anlage zur FeV aufgelistet sind. Dort ist – neben beispielsweise Herzproblemen, Epilepsie, Bluthochdruck – auch die Diabetes-Erkrankung aufgeführt ist (Nr. 5, Anlage 4 FeV). Das Vorgehen der Behörde ist rechtlich daher wohl nicht zu beanstanden.

Trotzdem noch eine gute Nachricht: Wenn Ihre Diabetes-Erkrankung gut eingestellt ist und Sie Unterzuckerungen rechtzeitig wahrnehmen, dann wird der Gutachter wohl keine Probleme sehen müssen. Es wird dann auch keine weiteren Schwierigkeiten mit dem Führerschein geben.


von Oliver Ebert

Oliver Ebert ist Fachanwalt für IT-Recht, Datenschutzbeauftragter und -auditor und Hochschullehrbeauftragter für Datenschutz- und Internetrecht. Zudem ist er Geschäftsführer der mediaspects GmbH sowie Fachjournalist für Medizin, Datenschutz & Patientenrechte. Seit vielen Jahren befasst er sich mit dem Thema Diabetes und unterstützt Patienten, Angehörige und Ärzte in juristischen Belangen. Er war langjähriger Vorsitzender des DDG-Ausschusses Soziales und ist Co-Koordinator/Mitautor der europaweit ersten S2e-Leitlinie: „Diabetes & Straßenverkehr“

Erschienen in: Diabetes-Journal, 2021; 70 (1) Seite 50-51

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  • stephanie-haack postete ein Update vor 1 Woche

    Jetzt schon vormerken: Das nächste virtuelle Community-MeetUp findet am 10. Juni statt. Wir freuen uns drauf! 🙂

    Alle Infos hier: https://diabetes-anker.de/veranstaltung/virtuelles-diabetes-anker-community-meetup-im-juni2026/

  • tako111 postete ein Update vor 1 Woche

    Ich habe Ihr Heft 1-2/2026 leider erst jetzt in die Hände bekommen und war über den Bericht auf Seite 14 „Spritzen, aber kein Insulin“ schon verwundert. Zwar nennen Sie einige mögliche Nebenwirkungen der einzelnen Substanzen, jedoch fehlt ein Hinweis auf eine besonders schwerwiegende Komplikation: die Gefahr einer Schädigung des Sehnervs beziehungsweise anderer Augenstrukturen. Nach meinem Kenntnisstand kann diese Nebenwirkung unter Umständen nicht mehr reversibel sein.

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  • moira postete ein Update vor 2 Wochen, 3 Tagen

    Hallo! Ich fahre in den Ferien nach Paris und möchte gerne auf den Eiffelturm steigen. Mein Mann macht sich deshalb große Sorgen, weil die Treppe schon sehr lang ist.
    War jemand schon mal dort und hat den einen oder anderen Tipp?

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