- Soziales und Recht
Rechteck – Antworten auf ihre Rechtsfragen: Kann man wegen einer Unterzuckerung eine Vertragsunterschrift als nichtig erklären?
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Eine schwere Unterzuckerung kann vorübergehend die Geschäftsfähigkeit aufheben – und damit einen Vertragsunterschrift nichtig machen. Doch der Nachweis ist schwierig: CGM-Daten allein reichen dafür kaum aus, erklärt Rechtsanwalt Oliver Ebert.
Die Frage
Inwieweit kann eine Vertragsunterschrift als nichtig erklärt werden, wenn Aufzeichnungen von CGM-Werten auf dem Laptop eine Unterzuckerung während der Zeit der Vertragsunterzeichnung nachweisen?
Anja P.
Die Antwort von Oliver Ebert
Grundsätzlich gilt, dass Verträge eingehalten werden müssen. Es ist daher nur in gesetzlich bestimmten Ausnahmefällen möglich, sich von einem Vertrag zu lösen bzw. diesen als nichtig zu erklären. Ein solcher Ausnahmefall läge vor, wenn man zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geschäftsunfähig, bewusstlos oder (vorübergehend) erheblich in seiner Geistestätigkeit gestört war (§ 105 BGB).
Tatsächlich könnte eine gravierende Unterzuckerung dazu führen, dass man vorübergehend nicht im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte und dadurch nicht geschäftsfähig ist. Ein in solchem Zustand der Geschäftsunfähigkeit abgeschlossener Vertrag wäre grundsätzlich nichtig.
Allerdings dürfte es sehr schwer sein, nachträglich einen solchen Nachweis zu führen: Wenn die massive Unterzuckerung nicht ganz offensichtlich war und Sie auch körperlich keine Ausfallerscheinungen zeigten bzw. problemlos den Vertrag unterschreiben konnten, dann wird man nur schwer glaubhaft machen können, dass man alles so gar nicht wollte bzw. aufgrund der Unterzuckerung wirklich nicht überblickt hat.
Auch die Aufzeichnung der Sensorglukosewerte hilft hier nur bedingt, denn allein das Unterschreiten eines bestimmten Glukosegrenzwerts führt ja nicht zum geistigen Totalausfall. Zudem ist die Sensormessung im Unterhautfettgewebe auch nicht direkt mit einer blutigen Messung vergleichbar; für rtCGM gibt es insbesondere auch keine verbindlichen Genauigkeitsvorschriften.
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Vielleicht hilft Ihnen aber eine andere Regelung:Bei manchen Verträgen gibt es ein gesetzliches Widerrufsrecht, d. h. Sie können dann innerhalb einer Frist von meist 14 Tagen ohne Angabe von Gründen einen Vertragsschluss widerrufen. Dies ist insbesondere bei vielen Bestellungen möglich, die über Internet getätigt werden. Wichtig ist hierbei, dass Sie den Widerruf schriftlich erklären; eine lediglich telefonische Widerrufserklärung empfiehlt sich nicht bzw. ist möglicherweise nicht wirksam.
Sollte kein gesetzliches Widerrufsrecht bestehen, können Sie natürlich trotzdem versuchen, den Vertragspartner davon zu überzeugen, dass Sie zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht geschäftsfähig waren. Möglicherweise kann er dies nachvollziehen und entlässt Sie aus dem Vertrag. Besteht er aber auf seinen vertraglichen Ansprüchen, dann dürfte es meines Erachtens schwer werden, mit einer Unterzuckerung zu argumentieren; denn die Beweislast liegt insoweit bei Ihnen.
Wie immer kommt es aber auf die Umstände des Einzelfalls an. Diese müssten dann gegebenenfalls durch Zeugen oder andere Begleitumstände belegt werden.
von Oliver Ebert
Oliver Ebert ist Fachanwalt für IT-Recht, Datenschutzbeauftragter und -auditor und Hochschullehrbeauftragter für Datenschutz- und Internetrecht. Zudem ist er Geschäftsführer der mediaspects GmbH sowie Fachjournalist für Medizin, Datenschutz & Patientenrechte. Seit vielen Jahren befasst er sich mit dem Thema Diabetes und unterstützt Patienten, Angehörige und Ärzte in juristischen Belangen. Er war langjähriger Vorsitzender des DDG-Ausschusses Soziales und ist Co-Koordinator/Mitautor der europaweit ersten S2e-Leitlinie: „Diabetes & Straßenverkehr“
Erschienen in: Diabetes-Journal, 2023; 72 (3) Seite 50
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mr postete ein Update vor 13 Stunden, 55 Minuten
Hallo,
Ich bin neu hier.
Seit gut zwei Jahren Typ 1 Diabetikerin.
Ich würde mich gerne austauschenmulti postete ein Update in der Gruppe In der Gruppe:Doppel-Diabetes vor 1 Woche, 2 Tagen
Hallo, hat hier noch jemand Doppeldiabetes (durch Corona verursacht oder warum auch immer)? Ich würde mich gerne austauschen.
olivers postete ein Update vor 2 Wochen
Hallo Zusammen!
Ich bin ein T3er und freue mich Gleichbetroffene zwecks Erfahrungsaustausch zu finden. Bin im Frankfurter Raum, aber auch im Heidelberger Raum unterwegs.
Liebe Grüße
Oliver- gunnar83 antwortete vor 3 Tagen, 20 Stunden
Hey Oliver, kannst mich gerne mal anschreiben. Viele Grüße
Gunnar - olivers antwortete vor 3 Tagen, 16 Stunden
@gunnar83: hallo, aktuell im Frankfurter Raum. Wir können aber gerne mal ein Treffen organisieren, zwecks Austausch.
Viele Grüße
Oliver - brandt antwortete vor 1 Tag, 14 Stunden
Hallo Oliver, auch ich bin Typ 3c und würde mich gern mit dir ein wenig per Mail mit dir austauschen, wenn du magst. Bin vor 15 Jahren mit Kausch-Whipple auf “Verdacht” operiert worden – war aber kein Krebs, sondern “nur” eine Pankreatitis (AIP), also eine Fehldiagnose (hätte keiner OP bedurft, also kein Diabetes als Folge).



