Rechteck – Antworten auf ihre Rechtsfragen: Kann man wegen einer Unterzuckerung eine Vertragsunterschrift als nichtig erklären?

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Rechteck – Antworten auf ihre Rechtsfragen: Kann man wegen einer Unterzuckerung eine Vertragsunterschrift als nichtig erklären?

Eine schwere Unterzuckerung kann vorübergehend die Geschäftsfähigkeit aufheben – und damit einen Vertragsunterschrift nichtig machen. Doch der Nachweis ist schwierig: CGM-Daten allein reichen dafür kaum aus, erklärt Rechtsanwalt Oliver Ebert.

Die Frage

Inwieweit kann eine Vertragsunterschrift als nichtig erklärt werden, wenn Aufzeichnungen von CGM-Werten auf dem Laptop eine Unterzuckerung während der Zeit der Vertragsunterzeichnung nachweisen?

Anja P.

Die Antwort von Oliver Ebert

Grundsätzlich gilt, dass Verträge eingehalten werden müssen. Es ist daher nur in gesetzlich bestimmten Ausnahmefällen möglich, sich von einem Vertrag zu lösen bzw. diesen als nichtig zu erklären. Ein solcher Ausnahmefall läge vor, wenn man zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geschäftsunfähig, bewusstlos oder (vorübergehend) erheblich in seiner Geistestätigkeit gestört war (§ 105 BGB).

Tatsächlich könnte eine gravierende Unterzuckerung dazu führen, dass man vorübergehend nicht im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte und dadurch nicht geschäftsfähig ist. Ein in solchem Zustand der Geschäftsunfähigkeit abgeschlossener Vertrag wäre grundsätzlich nichtig.

Allerdings dürfte es sehr schwer sein, nachträglich einen solchen Nachweis zu führen: Wenn die massive Unterzuckerung nicht ganz offensichtlich war und Sie auch körperlich keine Ausfallerscheinungen zeigten bzw. problemlos den Vertrag unterschreiben konnten, dann wird man nur schwer glaubhaft machen können, dass man alles so gar nicht wollte bzw. aufgrund der Unterzuckerung wirklich nicht überblickt hat.

Auch die Aufzeichnung der Sensorglukosewerte hilft hier nur bedingt, denn allein das Unterschreiten eines bestimmten Glukosegrenzwerts führt ja nicht zum geistigen Totalausfall. Zudem ist die Sensormessung im Unterhautfettgewebe auch nicht direkt mit einer blutigen Messung vergleichbar; für rtCGM gibt es insbesondere auch keine verbindlichen Genauigkeitsvorschriften.

Vielleicht hilft Ihnen aber eine andere Regelung:Bei manchen Verträgen gibt es ein gesetzliches Widerrufsrecht, d. h. Sie können dann innerhalb einer Frist von meist 14 Tagen ohne Angabe von Gründen einen Vertragsschluss widerrufen. Dies ist insbesondere bei vielen Bestellungen möglich, die über Internet getätigt werden. Wichtig ist hierbei, dass Sie den Widerruf schriftlich erklären; eine lediglich telefonische Widerrufserklärung empfiehlt sich nicht bzw. ist möglicherweise nicht wirksam.

Sollte kein gesetzliches Widerrufsrecht bestehen, können Sie natürlich trotzdem versuchen, den Vertragspartner davon zu überzeugen, dass Sie zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht geschäftsfähig waren. Möglicherweise kann er dies nachvollziehen und entlässt Sie aus dem Vertrag. Besteht er aber auf seinen vertraglichen Ansprüchen, dann dürfte es meines Erachtens schwer werden, mit einer Unterzuckerung zu argumentieren; denn die Beweislast liegt insoweit bei Ihnen.

Wie immer kommt es aber auf die Umstände des Einzelfalls an. Diese müssten dann gegebenenfalls durch Zeugen oder andere Begleitumstände belegt werden.


von Oliver Ebert

Oliver Ebert ist Fachanwalt für IT-Recht, Datenschutzbeauftragter und -auditor und Hochschullehrbeauftragter für Datenschutz- und Internetrecht. Zudem ist er Geschäftsführer der mediaspects GmbH sowie Fachjournalist für Medizin, Datenschutz & Patientenrechte. Seit vielen Jahren befasst er sich mit dem Thema Diabetes und unterstützt Patienten, Angehörige und Ärzte in juristischen Belangen. Er war langjähriger Vorsitzender des DDG-Ausschusses Soziales und ist Co-Koordinator/Mitautor der europaweit ersten S2e-Leitlinie: „Diabetes & Straßenverkehr“

Erschienen in: Diabetes-Journal, 2023; 72 (3) Seite 50

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  • Hallo Philipa,
    beim Umstieg auf eine Pumpe musst du als Mensch fast genauso viele Entscheidungen treffen wie bei der ICT. Schätzfehler bleiben also. Du kannst aber die Basalrate individuell einstellen, z.B. In den frühen Morgenstunden mehr Insulin zuführen. Auch bei körperlichen Anstrengungen kannst du die Basalrate für eine Zeit stoppen, das morgens oder abends gespritzte Basalinsulin wirkt dagegen weiter. Auch bei Schätzfehlern und ansteigendem Zuckerwert kannst du einfach mit dem Drücken von Knöpfen o.ä. Insulin geben. Je nach Situation würdest du keine Spritze rausholen. Bei mir haben sich damals vor 12 Jahren beim Umstieg auf die Pumpe vor allem die Spitzen oben und unten verringert, die mein Doc damals immer als zu viel und zu groß angesehen hat. Der HbA1c, der damals entscheidende Wert, hat sich bei mir nur minimal verbessert. GMI und TIR gab es damals noch nicht, jedenfalls nicht für Patienten. Beim Umstieg auf AID haben sich bei mir GMI und TIR verbessert. Aber “automatisch” funktioniert das auch nur begrenzt. Wenn du z.B. Sport machst, kann ein AID-System die Insulinzufuhr maximal auf Null setzen, aber Zucker kann dir Pumpe auch nicht zuführen.
    Aber meine Meinung: Der Umstieg von ICT auf Pumpe war für mich eine sehr gute Entscheidung würde ich immer wieder so machen.
    Viel Erfolg
    Thomas

  • Hallo zusammen,
    Ich bin neu hier und wollte fragen ob sich euer GMI Wert gebessert hat nachdem ihr eine Pumpe bekommen habt?

  • lena-schmidt hat eine Umfrage erstellt vor 2 Wochen, 1 Tag

    Reminder: Das nächste Community-Meetup findet am 15. Juli statt!
    Den Link und weitere Infos gibt es hier: https://diabetes-anker.de/veranstaltung/virtuelles-diabetes-anker-community-meetup-im-juli/

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