- Soziales und Recht
Rechteck – Antworten auf ihre Rechtsfragen: Kann man wegen einer Unterzuckerung eine Vertragsunterschrift als nichtig erklären?
2 Minuten
Eine schwere Unterzuckerung kann vorübergehend die Geschäftsfähigkeit aufheben – und damit einen Vertragsunterschrift nichtig machen. Doch der Nachweis ist schwierig: CGM-Daten allein reichen dafür kaum aus, erklärt Rechtsanwalt Oliver Ebert.
Die Frage
Inwieweit kann eine Vertragsunterschrift als nichtig erklärt werden, wenn Aufzeichnungen von CGM-Werten auf dem Laptop eine Unterzuckerung während der Zeit der Vertragsunterzeichnung nachweisen?
Anja P.
Die Antwort von Oliver Ebert
Grundsätzlich gilt, dass Verträge eingehalten werden müssen. Es ist daher nur in gesetzlich bestimmten Ausnahmefällen möglich, sich von einem Vertrag zu lösen bzw. diesen als nichtig zu erklären. Ein solcher Ausnahmefall läge vor, wenn man zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geschäftsunfähig, bewusstlos oder (vorübergehend) erheblich in seiner Geistestätigkeit gestört war (§ 105 BGB).
Tatsächlich könnte eine gravierende Unterzuckerung dazu führen, dass man vorübergehend nicht im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte und dadurch nicht geschäftsfähig ist. Ein in solchem Zustand der Geschäftsunfähigkeit abgeschlossener Vertrag wäre grundsätzlich nichtig.
Allerdings dürfte es sehr schwer sein, nachträglich einen solchen Nachweis zu führen: Wenn die massive Unterzuckerung nicht ganz offensichtlich war und Sie auch körperlich keine Ausfallerscheinungen zeigten bzw. problemlos den Vertrag unterschreiben konnten, dann wird man nur schwer glaubhaft machen können, dass man alles so gar nicht wollte bzw. aufgrund der Unterzuckerung wirklich nicht überblickt hat.
Auch die Aufzeichnung der Sensorglukosewerte hilft hier nur bedingt, denn allein das Unterschreiten eines bestimmten Glukosegrenzwerts führt ja nicht zum geistigen Totalausfall. Zudem ist die Sensormessung im Unterhautfettgewebe auch nicht direkt mit einer blutigen Messung vergleichbar; für rtCGM gibt es insbesondere auch keine verbindlichen Genauigkeitsvorschriften.
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Vielleicht hilft Ihnen aber eine andere Regelung:Bei manchen Verträgen gibt es ein gesetzliches Widerrufsrecht, d. h. Sie können dann innerhalb einer Frist von meist 14 Tagen ohne Angabe von Gründen einen Vertragsschluss widerrufen. Dies ist insbesondere bei vielen Bestellungen möglich, die über Internet getätigt werden. Wichtig ist hierbei, dass Sie den Widerruf schriftlich erklären; eine lediglich telefonische Widerrufserklärung empfiehlt sich nicht bzw. ist möglicherweise nicht wirksam.
Sollte kein gesetzliches Widerrufsrecht bestehen, können Sie natürlich trotzdem versuchen, den Vertragspartner davon zu überzeugen, dass Sie zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht geschäftsfähig waren. Möglicherweise kann er dies nachvollziehen und entlässt Sie aus dem Vertrag. Besteht er aber auf seinen vertraglichen Ansprüchen, dann dürfte es meines Erachtens schwer werden, mit einer Unterzuckerung zu argumentieren; denn die Beweislast liegt insoweit bei Ihnen.
Wie immer kommt es aber auf die Umstände des Einzelfalls an. Diese müssten dann gegebenenfalls durch Zeugen oder andere Begleitumstände belegt werden.
von Oliver Ebert
Oliver Ebert ist Fachanwalt für IT-Recht, Datenschutzbeauftragter und -auditor und Hochschullehrbeauftragter für Datenschutz- und Internetrecht. Zudem ist er Geschäftsführer der mediaspects GmbH sowie Fachjournalist für Medizin, Datenschutz & Patientenrechte. Seit vielen Jahren befasst er sich mit dem Thema Diabetes und unterstützt Patienten, Angehörige und Ärzte in juristischen Belangen. Er war langjähriger Vorsitzender des DDG-Ausschusses Soziales und ist Co-Koordinator/Mitautor der europaweit ersten S2e-Leitlinie: „Diabetes & Straßenverkehr“
Erschienen in: Diabetes-Journal, 2023; 72 (3) Seite 50
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stephanie-haack postete ein Update vor 2 Tagen, 21 Stunden
Jetzt schon vormerken: Das nächste virtuelle Community-MeetUp findet am 10. Juni statt. Wir freuen uns drauf! 🙂
Alle Infos hier: https://diabetes-anker.de/veranstaltung/virtuelles-diabetes-anker-community-meetup-im-juni2026/
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tako111 postete ein Update vor 2 Tagen, 23 Stunden
Ich habe Ihr Heft 1-2/2026 leider erst jetzt in die Hände bekommen und war über den Bericht auf Seite 14 „Spritzen, aber kein Insulin“ schon verwundert. Zwar nennen Sie einige mögliche Nebenwirkungen der einzelnen Substanzen, jedoch fehlt ein Hinweis auf eine besonders schwerwiegende Komplikation: die Gefahr einer Schädigung des Sehnervs beziehungsweise anderer Augenstrukturen. Nach meinem Kenntnisstand kann diese Nebenwirkung unter Umständen nicht mehr reversibel sein.
Ich würde mir wünschen, dass Sie bei künftigen Berichten auch auf solche Risiken eingehen und diese entsprechend berücksichtigen. Auffällig ist zudem, dass in Ihrem Heft häufig über Menschen mit Diabetes Typ 1 berichtet wird, während der Diabetes Typ 2 deutlich weniger Beachtung findet. Darüber hinaus entsteht der Eindruck, dass die entsprechenden Spritzenmedikamente bei Typ-2-Diabetes oftmals in einem überwiegend positiven Licht dargestellt werden, ja geradezu für den Typ 2 gegenüber beispielsweise Metformin, präferiert werden.
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katrin-kraatz antwortete vor 2 Tagen, 21 Stunden
Für die Augenproblematik konnte bisher keine Kausalität gezeigt werden. Hier sind weitere Studien zu erwarten, deren Ergebnisse abzuwarten sind. Außerdem ist es ein sehr seltenes Ereignis. Details sind zum Beispiel zu finden im Deutschen Ärzteblatt unter https://www.aerzteblatt.de/themen/augenheilkunde/therapie-mit-glp-1-rezeptor-agonisten-okulaere-komplikationen-sind-selten-aber-visusbedrohend-e345aa92-a4f7-4f40-8146-b2967b577504.
Wir bemühen uns, mit unseren Beiträgen ausgewogen über die Ausgaben des Diabetes-Ankers hinweg alle Menschen mit Diabetes zu informieren – mal mehr über den einen, mal mehr über den anderen Typ und auch weitere Diabetestypen. Medikamente finden ebenfalls über die Ausgaben hinweg ausgewogen ihren Raum im Heft.
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moira postete ein Update vor 1 Woche, 6 Tagen
Hallo! Ich fahre in den Ferien nach Paris und möchte gerne auf den Eiffelturm steigen. Mein Mann macht sich deshalb große Sorgen, weil die Treppe schon sehr lang ist.
War jemand schon mal dort und hat den einen oder anderen Tipp?
