Rechteck – Antworten auf ihre Rechtsfragen: Soll ich für die Verbeamtung eine Gleichstellung beantragen?

2 Minuten

© Ljupco Smokovski - AdobeStock
Rechteck – Antworten auf ihre Rechtsfragen: Soll ich für die Verbeamtung eine Gleichstellung beantragen?

Ein Professor mit Typ-1-Diabetes, der die Universität wechselt und das Verfahren zur Verbeamtung neu durchlaufen muss, fragt, ob es sinnvoll ist, eine Gleichstellung zu beantragen. Rechtsanwalt Oliver Ebert erläutert die rechtlichen Möglichkeiten und Risiken.

Die Frage

Ich habe eine Frage zur Verbeamtung bei Diabetes: Ich bin Professor und wurde (trotz Typ-1-Diabetes) 2014 in ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit berufen. Nun habe ich einen neuen Ruf an eine Universität in einem anderen Bundesland.

Wenn ich den Ruf annehme, müsste ich mich aus dem Beamtenverhältnis entlassen lassen und die Neuverbeamtung im neuen Bundesland in die Wege leiten. So wie ich es wahrgenommen habe, sind die Hürden für Menschen mit Diabetes, in ein unbefristetes Beamtenverhältnis berufen zu werden, in den letzten Jahren aber deutlich größer geworden.

Da ich vermeiden will, dass ich mich – im Falle eine Rufannahme (die amtsärztliche Untersuchung etc. erfolgt erst danach) – plötzlich im Angestelltenverhältnis wiederfinde, würde mich interessieren, wie Sie dies einschätzen. Einen Schwerbehindertenstatus habe ich nicht, der GdB liegt bei 30. Wäre es vor dem Hintergrund der Situation sinnvoll, eine Gleichstellung zu beantragen?

Thomas T.

Die Antwort von Oliver Ebert

Ich kann nicht bestätigen, dass eine Verbeamtung auf Lebenszeit für Menschen mit Diabetes schwieriger geworden wäre. Wenn keine Folgeschäden vorhanden sind und es um Tätigkeiten im Innendienst geht, gibt es meines Wissens in der Regel eigentlich keine Probleme mehr. Eine Gleichstellung könnte aber in der Tat helfen, das bestehende Restrisiko zu minimieren.

Behinderte, die einen Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 30 erreichen, können gemäß § 2 Absatz 3 SGB IX auf Antrag mit Schwerbehinderten gleichgestellt werden, wenn sie infolge ihrer Behinderung ohne die Gleichstellung „einen geeigneten Arbeitsplatz nicht erlangen oder nicht behalten können“. Durch diese Gleichstellung mit Schwerbehinderten genießen Menschen mit niedrigerem GdB grundsätzlich denselben Kündigungsschutz wie jemand, der als schwerbehindert anerkannt ist.

Auch bei Beamten wie Ihnen kann ein Antrag auf Gleichstellung sinnvoll sein. Im Rahmen der amtsärztlichen Untersuchung prüft man, ob jemand, der sich für eine Beamtenlaufbahn bewirbt, seinen Dienst bis zum Erreichen der Pensionsgrenze erfüllen kann. Bei Menschen, die schwerbehindert oder gleichgestellt sind, wird nur ein deutlich kürzerer Zeitraum prognostiziert. In manchen Bundesländern kommt es lediglich auf die kommenden fünf Jahre an, in einigen Bundesländern wird sogar nur der aktuelle Zustand bewertet.

Antrag kann zulässig sein

Trotzdem noch eine gute Nachricht: Wenn Ihre Diabetes-Erkrankung gut eingestellt ist und Sie Unterzuckerungen rechtzeitig wahrnehmen, dann wird der Gutachter wohl keine Probleme sehen müssen. Es wird dann auch keine weiteren Schwierigkeiten mit dem Führerschein geben.

Wenn also aufgrund des Gesundheitszustands (z. B. wegen schon bestehender Folgeschäden) die Gefahr besteht, dass ein Beamtenbewerber als nicht hinreichend dienstfähig angesehen wird, kann ein Antrag auf Gleichstellung auch bei Beamtenbewerbern zulässig und begründet sein (BSG, 10.03.2014 – B 11 AL 96/13 B, vorausgehend: LSG Hessen, Urteil vom 19.6.2013, Az. L 6 AL 116/12).

Keine Rolle spielen dagegen Umstände, die mit der Behinderung nichts zu tun haben und auch alle übrigen Arbeitnehmer bzw. Kollegen betreffen – allgemeine betriebliche Veränderungen, mangelnde Qualifikation oder eine schlechte Konjunkturlage reichen nicht aus, um einen Anspruch auf Gleichstellung zu erhalten.

Die Gleichstellung ist bei der zuständigen Arbeitsagentur zu beantragen. Als Begründung könnten Sie anführen, dass ohne den Schutz der Gleichstellung Ihr Beamtenstatus möglicherweise gefährdet wäre. Beachten Sie dabei aber, dass der Arbeitgeber bzw. Dienstherr – anders als beim Antrag auf Feststellung einer Behinderung – über den Gleichstellungsantrag informiert wird und eine Stellungnahme dazu abgeben kann.


von Oliver Ebert

Oliver Ebert ist Fachanwalt für IT-Recht, Datenschutzbeauftragter und -auditor und Hochschullehrbeauftragter für Datenschutz- und Internetrecht. Zudem ist er Geschäftsführer der mediaspects GmbH sowie Fachjournalist für Medizin, Datenschutz & Patientenrechte. Seit vielen Jahren befasst er sich mit dem Thema Diabetes und unterstützt Patienten, Angehörige und Ärzte in juristischen Belangen. Er war langjähriger Vorsitzender des DDG-Ausschusses Soziales und ist Co-Koordinator/Mitautor der europaweit ersten S2e-Leitlinie: „Diabetes & Straßenverkehr“

Erschienen in: Diabetes-Journal, 2021; 70 (1) Seite 51

Diabetes-Anker-Newsletter

Alle wichtigen Infos und Events für Menschen mit Diabetes – kostenlos und direkt in deinem Postfach. Mit unserem Newsletter verpasst du nichts mehr.

Hinweise zum Datenschutz

Ähnliche Beiträge

Rechteck – Antworten auf ihre Rechtsfragen: Ist Insulin auf Vorrat für einen langen Urlaub möglich?
Insulin auf Vorrat für einen mehrmonatigen Urlaub – geht das? Rechtsexperte Oliver Ebert erklärt, warum Ärzte nur einen Dreimonatsbedarf verordnen dürfen und welche Möglichkeiten Reisende mit Diabetes dennoch haben.

2 Minuten

Rechteck – Antworten auf ihre Rechtsfragen: Kann man Schmerzmittel im Fluggepäck und im Ausland mitführen?
Ist es möglich, Schmerzmittel und Opiate im Fluggepäck für den Urlaub im Ausland mitführen? Für Menschen mit Diabetes und Neuropathie eine wichtige Frage. Rechtsexperte Oliver Ebert erklärt, welche Bescheinigungen nötig sind und worauf bei Reisen in und außerhalb des Schengen-Raums zu achten ist.

2 Minuten

Keine Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Diabetes-Anker-Newsletter

Alle wichtigen Infos und Events für Menschen mit Diabetes – kostenlos und direkt in deinem Postfach. Mit unserem Newsletter verpasst du nichts mehr.

Hinweise zum Datenschutz

Über uns

Geschichten, Gemeinschaft, Gesundheit: Der Diabetes-Anker ist ein umfassendes Angebot für alle Menschen mit Diabetes – live, gedruckt und digital. Der Diabetes-Anker und die Community sind immer da, wo du sie brauchst. Für alle Höhen und Tiefen.

Community-Frage
Mit wem redest du
über deinen Diabetes?

Die Antworten werden anonymisiert gesammelt und sind nicht mit dir oder deinem Profil verbunden. Achte darauf, dass deine Antwort auch keine Personenbezogenen Daten enthält.

Werde Teil unserer Community
Folge uns auf unseren Social-Media-Kanälen
Community-Feed
Zur Community
  • thomas55 postete ein Update vor 1 Woche

    Hallo Philipa,
    beim Umstieg auf eine Pumpe musst du als Mensch fast genauso viele Entscheidungen treffen wie bei der ICT. Schätzfehler bleiben also. Du kannst aber die Basalrate individuell einstellen, z.B. In den frühen Morgenstunden mehr Insulin zuführen. Auch bei körperlichen Anstrengungen kannst du die Basalrate für eine Zeit stoppen, das morgens oder abends gespritzte Basalinsulin wirkt dagegen weiter. Auch bei Schätzfehlern und ansteigendem Zuckerwert kannst du einfach mit dem Drücken von Knöpfen o.ä. Insulin geben. Je nach Situation würdest du keine Spritze rausholen. Bei mir haben sich damals vor 12 Jahren beim Umstieg auf die Pumpe vor allem die Spitzen oben und unten verringert, die mein Doc damals immer als zu viel und zu groß angesehen hat. Der HbA1c, der damals entscheidende Wert, hat sich bei mir nur minimal verbessert. GMI und TIR gab es damals noch nicht, jedenfalls nicht für Patienten. Beim Umstieg auf AID haben sich bei mir GMI und TIR verbessert. Aber “automatisch” funktioniert das auch nur begrenzt. Wenn du z.B. Sport machst, kann ein AID-System die Insulinzufuhr maximal auf Null setzen, aber Zucker kann dir Pumpe auch nicht zuführen.
    Aber meine Meinung: Der Umstieg von ICT auf Pumpe war für mich eine sehr gute Entscheidung würde ich immer wieder so machen.
    Viel Erfolg
    Thomas

  • philipa postete ein Update vor 1 Woche, 1 Tag

    Hallo zusammen,
    Ich bin neu hier und wollte fragen ob sich euer GMI Wert gebessert hat nachdem ihr eine Pumpe bekommen habt?

    • Hallo philipa,
      Nein, mein GMI nicht, aber meine “Time in happyness” 🙂
      Aber das hängt von der individuellen Situation ab.
      Bei mir war die Umstellung z.B. damit verbunden, dass ich mehr Flexibilität im Alltag zulassen konnte.
      Bei vielen anderen fällt die “Sorge” um nächtliche Blutzuckerverläufe weg.
      Aber es gibt auch viele Menschen da draußen, die ihr Leben super mit ICT “rocken”. 🙂
      Beste Grüße

  • lena-schmidt hat eine Umfrage erstellt vor 3 Wochen, 2 Tagen

    Reminder: Das nächste Community-Meetup findet am 15. Juli statt!
    Den Link und weitere Infos gibt es hier: https://diabetes-anker.de/veranstaltung/virtuelles-diabetes-anker-community-meetup-im-juli/

    Wer ist am Start?

    ( 4 von 6 )
    66.67%
    ( 1 von 6 )
    16.67%
    ( 1 von 6 )
    16.67%