- Soziales und Recht
Rechteck – Antworten auf ihre Rechtsfragen: Soll ich für die Verbeamtung eine Gleichstellung beantragen?
2 Minuten
Ein Professor mit Typ-1-Diabetes, der die Universität wechselt und das Verfahren zur Verbeamtung neu durchlaufen muss, fragt, ob es sinnvoll ist, eine Gleichstellung zu beantragen. Rechtsanwalt Oliver Ebert erläutert die rechtlichen Möglichkeiten und Risiken.
Die Frage
Ich habe eine Frage zur Verbeamtung bei Diabetes: Ich bin Professor und wurde (trotz Typ-1-Diabetes) 2014 in ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit berufen. Nun habe ich einen neuen Ruf an eine Universität in einem anderen Bundesland.
Wenn ich den Ruf annehme, müsste ich mich aus dem Beamtenverhältnis entlassen lassen und die Neuverbeamtung im neuen Bundesland in die Wege leiten. So wie ich es wahrgenommen habe, sind die Hürden für Menschen mit Diabetes, in ein unbefristetes Beamtenverhältnis berufen zu werden, in den letzten Jahren aber deutlich größer geworden.
Da ich vermeiden will, dass ich mich – im Falle eine Rufannahme (die amtsärztliche Untersuchung etc. erfolgt erst danach) – plötzlich im Angestelltenverhältnis wiederfinde, würde mich interessieren, wie Sie dies einschätzen. Einen Schwerbehindertenstatus habe ich nicht, der GdB liegt bei 30. Wäre es vor dem Hintergrund der Situation sinnvoll, eine Gleichstellung zu beantragen?
Thomas T.
Die Antwort von Oliver Ebert
Ich kann nicht bestätigen, dass eine Verbeamtung auf Lebenszeit für Menschen mit Diabetes schwieriger geworden wäre. Wenn keine Folgeschäden vorhanden sind und es um Tätigkeiten im Innendienst geht, gibt es meines Wissens in der Regel eigentlich keine Probleme mehr. Eine Gleichstellung könnte aber in der Tat helfen, das bestehende Restrisiko zu minimieren.
Behinderte, die einen Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 30 erreichen, können gemäß § 2 Absatz 3 SGB IX auf Antrag mit Schwerbehinderten gleichgestellt werden, wenn sie infolge ihrer Behinderung ohne die Gleichstellung „einen geeigneten Arbeitsplatz nicht erlangen oder nicht behalten können“. Durch diese Gleichstellung mit Schwerbehinderten genießen Menschen mit niedrigerem GdB grundsätzlich denselben Kündigungsschutz wie jemand, der als schwerbehindert anerkannt ist.
Auch bei Beamten wie Ihnen kann ein Antrag auf Gleichstellung sinnvoll sein. Im Rahmen der amtsärztlichen Untersuchung prüft man, ob jemand, der sich für eine Beamtenlaufbahn bewirbt, seinen Dienst bis zum Erreichen der Pensionsgrenze erfüllen kann. Bei Menschen, die schwerbehindert oder gleichgestellt sind, wird nur ein deutlich kürzerer Zeitraum prognostiziert. In manchen Bundesländern kommt es lediglich auf die kommenden fünf Jahre an, in einigen Bundesländern wird sogar nur der aktuelle Zustand bewertet.
Antrag kann zulässig sein
Trotzdem noch eine gute Nachricht: Wenn Ihre Diabetes-Erkrankung gut eingestellt ist und Sie Unterzuckerungen rechtzeitig wahrnehmen, dann wird der Gutachter wohl keine Probleme sehen müssen. Es wird dann auch keine weiteren Schwierigkeiten mit dem Führerschein geben.
Wenn also aufgrund des Gesundheitszustands (z. B. wegen schon bestehender Folgeschäden) die Gefahr besteht, dass ein Beamtenbewerber als nicht hinreichend dienstfähig angesehen wird, kann ein Antrag auf Gleichstellung auch bei Beamtenbewerbern zulässig und begründet sein (BSG, 10.03.2014 – B 11 AL 96/13 B, vorausgehend: LSG Hessen, Urteil vom 19.6.2013, Az. L 6 AL 116/12).
Keine Rolle spielen dagegen Umstände, die mit der Behinderung nichts zu tun haben und auch alle übrigen Arbeitnehmer bzw. Kollegen betreffen – allgemeine betriebliche Veränderungen, mangelnde Qualifikation oder eine schlechte Konjunkturlage reichen nicht aus, um einen Anspruch auf Gleichstellung zu erhalten.
Die Gleichstellung ist bei der zuständigen Arbeitsagentur zu beantragen. Als Begründung könnten Sie anführen, dass ohne den Schutz der Gleichstellung Ihr Beamtenstatus möglicherweise gefährdet wäre. Beachten Sie dabei aber, dass der Arbeitgeber bzw. Dienstherr – anders als beim Antrag auf Feststellung einer Behinderung – über den Gleichstellungsantrag informiert wird und eine Stellungnahme dazu abgeben kann.
Mehr zum Thema Diabetes und Recht
von Oliver Ebert
Oliver Ebert ist Fachanwalt für IT-Recht, Datenschutzbeauftragter und -auditor und Hochschullehrbeauftragter für Datenschutz- und Internetrecht. Zudem ist er Geschäftsführer der mediaspects GmbH sowie Fachjournalist für Medizin, Datenschutz & Patientenrechte. Seit vielen Jahren befasst er sich mit dem Thema Diabetes und unterstützt Patienten, Angehörige und Ärzte in juristischen Belangen. Er war langjähriger Vorsitzender des DDG-Ausschusses Soziales und ist Co-Koordinator/Mitautor der europaweit ersten S2e-Leitlinie: „Diabetes & Straßenverkehr“
Erschienen in: Diabetes-Journal, 2021; 70 (1) Seite 51
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stephanie-haack postete ein Update vor 1 Woche, 3 Tagen
Jetzt schon vormerken: Das nächste virtuelle Community-MeetUp findet am 10. Juni statt. Wir freuen uns drauf! 🙂
Alle Infos hier: https://diabetes-anker.de/veranstaltung/virtuelles-diabetes-anker-community-meetup-im-juni2026/
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tako111 postete ein Update vor 1 Woche, 3 Tagen
Ich habe Ihr Heft 1-2/2026 leider erst jetzt in die Hände bekommen und war über den Bericht auf Seite 14 „Spritzen, aber kein Insulin“ schon verwundert. Zwar nennen Sie einige mögliche Nebenwirkungen der einzelnen Substanzen, jedoch fehlt ein Hinweis auf eine besonders schwerwiegende Komplikation: die Gefahr einer Schädigung des Sehnervs beziehungsweise anderer Augenstrukturen. Nach meinem Kenntnisstand kann diese Nebenwirkung unter Umständen nicht mehr reversibel sein.
Ich würde mir wünschen, dass Sie bei künftigen Berichten auch auf solche Risiken eingehen und diese entsprechend berücksichtigen. Auffällig ist zudem, dass in Ihrem Heft häufig über Menschen mit Diabetes Typ 1 berichtet wird, während der Diabetes Typ 2 deutlich weniger Beachtung findet. Darüber hinaus entsteht der Eindruck, dass die entsprechenden Spritzenmedikamente bei Typ-2-Diabetes oftmals in einem überwiegend positiven Licht dargestellt werden, ja geradezu für den Typ 2 gegenüber beispielsweise Metformin, präferiert werden.
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katrin-kraatz antwortete vor 1 Woche, 3 Tagen
Für die Augenproblematik konnte bisher keine Kausalität gezeigt werden. Hier sind weitere Studien zu erwarten, deren Ergebnisse abzuwarten sind. Außerdem ist es ein sehr seltenes Ereignis. Details sind zum Beispiel zu finden im Deutschen Ärzteblatt unter https://www.aerzteblatt.de/themen/augenheilkunde/therapie-mit-glp-1-rezeptor-agonisten-okulaere-komplikationen-sind-selten-aber-visusbedrohend-e345aa92-a4f7-4f40-8146-b2967b577504.
Wir bemühen uns, mit unseren Beiträgen ausgewogen über die Ausgaben des Diabetes-Ankers hinweg alle Menschen mit Diabetes zu informieren – mal mehr über den einen, mal mehr über den anderen Typ und auch weitere Diabetestypen. Medikamente finden ebenfalls über die Ausgaben hinweg ausgewogen ihren Raum im Heft.
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moira postete ein Update vor 3 Wochen
Hallo! Ich fahre in den Ferien nach Paris und möchte gerne auf den Eiffelturm steigen. Mein Mann macht sich deshalb große Sorgen, weil die Treppe schon sehr lang ist.
War jemand schon mal dort und hat den einen oder anderen Tipp?
