- Eltern und Kind
Rechteck – Antworten auf ihre Rechtsfragen: Wie kommen wir für einen längeren Urlaub an Insulin für unser Kind?
2 Minuten
Wer mit einem Kind mit Diabetes plant, in den Urlaub zu fahren, steht vor praktischen Rechtsfragen: Wie viel Insulin darf der Arzt auf Vorrat verordnen, und wer übernimmt im Ausland Behandlungskosten? Rechtsanwalt Oliver Ebert gibt Antworten.
Die Frage
Wir planen im Sommer einen längeren Urlaub. Natürlich können wir für unsere Tochter Emma (5 Jahre) eine gewisse Menge Insulin mitnehmen, aber unser Arzt hat gemeint, dass er kein Rezept auf Vorrat ausstellen dürfe. Was machen wir, wenn das Insulin kaputtgeht oder nicht reicht? Und wer bezahlt, wenn wir plötzlich zum Arzt oder gar ins Krankenhaus müssen?
Nina K
Die Antwort von Oliver Ebert
Wer in Deutschland bei einer Krankenkasse versichert ist, genießt im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) sowie einigen weiteren Ländern automatisch einen Grundversicherungsschutz. Eine Liste der Länder finden Sie z. B. auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums.
Über ein Sozialversicherungsabkommen ist geregelt, dass Kassenpatienten dort zum Arzt gehen können und mit der Europäischen Krankenversicherungskarte (EKVK/EHIC, meist auf der Rückseite der Krankenversicherungskarte) alle medizinisch notwendigen Leistungen erhalten, die nicht bis zur Rückkehr nach Deutschland warten können.
Wenn dringend Insulin benötigt würde, kann man sich also bei einem Arzt vor Ort ein Rezept ausstellen lassen und bei einer Apotheke einlösen. Allerdings ist es möglich, dass das gewohnte Medikament bzw. Insulin nicht verfügbar ist bzw. der Arzt hierfür kein Rezept ausstellen darf. Daher kann man auch ein Rezept mit in den Urlaub nehmen und im Urlaubsland in einer Apotheke einlösen. Ihr Arzt darf hierzu maximal einen notwendigen Quartalsbedarf verordnen.
Rezept muss alle erforderlichen Angaben enthalten
Wichtig ist dabei, dass das Rezept alle erforderlichen Angaben enthält und nicht nur der Handelsname, sondern auch die allgemein gebräuchliche Bezeichnung angegeben ist. Auch die genaue Menge ist erforderlich, denn die in Deutschland üblichen Angaben zur Packungsgröße (N1-N3) sind nicht überall bekannt. Beachten Sie auch, dass es im Urlaubsland kürzere Fristen geben kann, wie lange ein Rezept gültig ist bzw. eingelöst werden kann; dies gilt dann auch für das deutsche Rezept.
In der Regel muss man die Kosten zunächst selbst verauslagen und kann die Rechnungen dann bei der Krankenkasse einreichen. Allerdings werden die Kosten nur bis zu der Höhe übernommen, wie sie bei einer inländischen Behandlung erstattet werden, zudem kann die Krankenkasse einen Abschlag für Verwaltungskosten bzw. Eigenanteile abziehen.
Bitte denken Sie daran, dass das Sozialversicherungsabkommen nur eine Grundsicherung bringt. Man erhält nur die medizinische Versorgung, die das Gesundheitssystem im Urlaubsland vorsieht – fast überall ist das Leistungsniveau niedriger als bei uns. Auch ein Krankenrücktransport ist nicht abgedeckt. Es empfiehlt sich daher, unbedingt eine private Reisekrankenversicherung anzuschließen.
Mehr zum Thema Diabetes und Recht
von Oliver Ebert
Oliver Ebert ist Fachanwalt für IT-Recht, Datenschutzbeauftragter und -auditor und Hochschullehrbeauftragter für Datenschutz- und Internetrecht. Zudem ist er Geschäftsführer der mediaspects GmbH sowie Fachjournalist für Medizin, Datenschutz & Patientenrechte. Seit vielen Jahren befasst er sich mit dem Thema Diabetes und unterstützt Patienten, Angehörige und Ärzte in juristischen Belangen. Er war langjähriger Vorsitzender des DDG-Ausschusses Soziales und ist Co-Koordinator/Mitautor der europaweit ersten S2e-Leitlinie: „Diabetes & Straßenverkehr“
Erschienen in: Diabetes-Eltern-Journal, 2022; 13 (2) Seite 15
Alle wichtigen Infos und Events für Menschen mit Diabetes – kostenlos und direkt in deinem Postfach. Mit unserem Newsletter verpasst du nichts mehr.
Ähnliche Beiträge
- Soziales und Recht
3 Minuten
- Soziales und Recht
2 Minuten
Alle wichtigen Infos und Events für Menschen mit Diabetes – kostenlos und direkt in deinem Postfach. Mit unserem Newsletter verpasst du nichts mehr.
Geschichten, Gemeinschaft, Gesundheit: Der Diabetes-Anker ist ein umfassendes Angebot für alle Menschen mit Diabetes – live, gedruckt und digital. Der Diabetes-Anker und die Community sind immer da, wo du sie brauchst. Für alle Höhen und Tiefen.
über deinen Diabetes?
Die Antworten werden anonymisiert gesammelt und sind nicht mit dir oder deinem Profil verbunden. Achte darauf, dass deine Antwort auch keine Personenbezogenen Daten enthält.
-
stephanie-haack postete ein Update vor 2 Tagen, 21 Stunden
Jetzt schon vormerken: Das nächste virtuelle Community-MeetUp findet am 10. Juni statt. Wir freuen uns drauf! 🙂
Alle Infos hier: https://diabetes-anker.de/veranstaltung/virtuelles-diabetes-anker-community-meetup-im-juni2026/
-
tako111 postete ein Update vor 2 Tagen, 23 Stunden
Ich habe Ihr Heft 1-2/2026 leider erst jetzt in die Hände bekommen und war über den Bericht auf Seite 14 „Spritzen, aber kein Insulin“ schon verwundert. Zwar nennen Sie einige mögliche Nebenwirkungen der einzelnen Substanzen, jedoch fehlt ein Hinweis auf eine besonders schwerwiegende Komplikation: die Gefahr einer Schädigung des Sehnervs beziehungsweise anderer Augenstrukturen. Nach meinem Kenntnisstand kann diese Nebenwirkung unter Umständen nicht mehr reversibel sein.
Ich würde mir wünschen, dass Sie bei künftigen Berichten auch auf solche Risiken eingehen und diese entsprechend berücksichtigen. Auffällig ist zudem, dass in Ihrem Heft häufig über Menschen mit Diabetes Typ 1 berichtet wird, während der Diabetes Typ 2 deutlich weniger Beachtung findet. Darüber hinaus entsteht der Eindruck, dass die entsprechenden Spritzenmedikamente bei Typ-2-Diabetes oftmals in einem überwiegend positiven Licht dargestellt werden, ja geradezu für den Typ 2 gegenüber beispielsweise Metformin, präferiert werden.
-
katrin-kraatz antwortete vor 2 Tagen, 21 Stunden
Für die Augenproblematik konnte bisher keine Kausalität gezeigt werden. Hier sind weitere Studien zu erwarten, deren Ergebnisse abzuwarten sind. Außerdem ist es ein sehr seltenes Ereignis. Details sind zum Beispiel zu finden im Deutschen Ärzteblatt unter https://www.aerzteblatt.de/themen/augenheilkunde/therapie-mit-glp-1-rezeptor-agonisten-okulaere-komplikationen-sind-selten-aber-visusbedrohend-e345aa92-a4f7-4f40-8146-b2967b577504.
Wir bemühen uns, mit unseren Beiträgen ausgewogen über die Ausgaben des Diabetes-Ankers hinweg alle Menschen mit Diabetes zu informieren – mal mehr über den einen, mal mehr über den anderen Typ und auch weitere Diabetestypen. Medikamente finden ebenfalls über die Ausgaben hinweg ausgewogen ihren Raum im Heft.
-
-
moira postete ein Update vor 1 Woche, 6 Tagen
Hallo! Ich fahre in den Ferien nach Paris und möchte gerne auf den Eiffelturm steigen. Mein Mann macht sich deshalb große Sorgen, weil die Treppe schon sehr lang ist.
War jemand schon mal dort und hat den einen oder anderen Tipp?
