- Soziales und Recht
Rechteck – Antworten auf ihre Rechtsfragen: Wie muss ein Pflegegrad-Widerspruch für ein Kleinkind mit Diabetes formuliert werden?
2 Minuten

Wer nach einer Diabetes-Diagnose beim Kleinkind keinen ausreichenden Pflegegrad erhält, kann Widerspruch einlegen. Wie dieser überzeugend formuliert und begründet wird und worauf es bei der Begutachtung ankommt, erklärt Rechtsanwalt Oliver Ebert.
Die Frage
Meine Tochter ist 2 Jahre alt und hat seit einem Monat Diabetes Typ 1. Heute haben wir die Antwort auf unseren Antrag auf Leistungen bei Pflegebedürftigkeit bekommen. Sie hat keinen Pflegegrad bekommen, nur 10 Punkte wurden erreicht. Da unsere Tochter noch so klein ist, haben wir mindestens mit dem Pflegegrad 2 gerechnet, so wurde es vom Sozialdienst im Krankenhaus auch erklärt.
Ich habe den Bericht des Gutachters gelesen, er ist voll von Ungenauigkeiten und Fehlern. Jetzt möchte ich Widerspruch einlegen – aber von Pflegegrad 0 auf 2 zu kommen, halte ich bei dieser Ausgangslage für schwierig. Was können Sie empfehlen, wie man einen Widerspruch am besten formuliert?
Natalia S.
Die Antwort von Oliver Ebert
Leider ist es nicht ganz so einfach. Die Zuerkennung eines Pflegegrads setzt voraus, dass aufgrund körperlicher oder geistiger Beeinträchtigungen eine Pflegebedürftigkeit vorliegt. Dies wird im Rahmen einer Begutachtung durch den Medizinischen Dienst ermittelt. Dabei wird ein Katalog von gesetzlich vorgegebenen Kriterien (“Begutachtungsinstrument”) abgearbeitet und jede dort aufgeführte Position wird jeweils mit Punkten versehen. Ein Pflegegrad 1 liegt ab Erreichen einer Gesamtpunktzahl von 12,75 von möglichen 100 Punkten vor; für den Pflegegrad 2 müssen mindestens 27 Punkte vorliegen.
Es kommt also darauf an, inwieweit man noch in der Lage ist, sich selbstständig zu versorgen bzw. den Alltag zu bewältigen. Allerdings ist dies bei Kindern nicht immer einfach zu ermitteln, denn Kinder sind bis zu einem gewissen Alter ja ohnehin auf Hilfe angewiesen. Berücksichtigt wird aber nur der zusätzliche Pflege- und Hilfeaufwand, der im Vergleich zu einem gesunden Kind auftritt. Auch die Fähigkeiten des Kinds werden altersentsprechend bewertet. Daher wird nur der Betreuungsaufwand berücksichtigt, der nicht ohnehin bei einem Kind gleichen Alters anfällt.
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Vor diesem Hintergrund empfehle ich folgende Vorgehensweise: Gehen Sie das vom Medizinischen Dienst erhaltene Gutachten einzeln durch und begründen für jede Position schriftlich, warum nach Ihrer Auffassung zu wenige Punkte vergeben sind. Dabei sollten Sie aber wirklich nur den Pflegeaufwand darlegen, der mit dem Diabetes zu tun hat. Ich empfehle auch, hierbei unbedingt realistisch zu bleiben und keine übertriebenen Zeitangaben oder unnötigen Tätigkeiten anzusetzen. Sofern vorhanden, sollten Sie ein Pflegetagebuch vorlegen, in dem die Tätigkeiten dokumentiert sind – ansonsten empfiehlt es sich, spätestens jetzt eine solche Dokumentation anzulegen.
Den Widerspruch müssen Sie innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids einlegen. Als Begründung sollten Sie anführen, dass der Pflegebedarf vom Medizinischen Dienst unzutreffend bewertet ist, und dies wie oben beschrieben darlegen. Gleichzeitig sollten Sie beantragen, dass eine erneute Begutachtung erfolgt. Diesen Termin sollten Sie dann entsprechend vorbereiten und darauf bestehen, dass der Gutachter jede einzelne Position des Begutachtungsinstruments mit Ihnen bespricht.
von Oliver Ebert
Oliver Ebert ist Fachanwalt für IT-Recht, Datenschutzbeauftragter und -auditor und Hochschullehrbeauftragter für Datenschutz- und Internetrecht. Zudem ist er Geschäftsführer der mediaspects GmbH sowie Fachjournalist für Medizin, Datenschutz & Patientenrechte. Seit vielen Jahren befasst er sich mit dem Thema Diabetes und unterstützt Patienten, Angehörige und Ärzte in juristischen Belangen. Er war langjähriger Vorsitzender des DDG-Ausschusses Soziales und ist Co-Koordinator/Mitautor der europaweit ersten S2e-Leitlinie: „Diabetes & Straßenverkehr“
Erschienen in: Diabetes-Journal, 2023; 72 (1) Seite 48
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mr postete ein Update vor 13 Stunden, 55 Minuten
Hallo,
Ich bin neu hier.
Seit gut zwei Jahren Typ 1 Diabetikerin.
Ich würde mich gerne austauschenmulti postete ein Update in der Gruppe In der Gruppe:Doppel-Diabetes vor 1 Woche, 2 Tagen
Hallo, hat hier noch jemand Doppeldiabetes (durch Corona verursacht oder warum auch immer)? Ich würde mich gerne austauschen.
olivers postete ein Update vor 2 Wochen
Hallo Zusammen!
Ich bin ein T3er und freue mich Gleichbetroffene zwecks Erfahrungsaustausch zu finden. Bin im Frankfurter Raum, aber auch im Heidelberger Raum unterwegs.
Liebe Grüße
Oliver- gunnar83 antwortete vor 3 Tagen, 20 Stunden
Hey Oliver, kannst mich gerne mal anschreiben. Viele Grüße
Gunnar - olivers antwortete vor 3 Tagen, 16 Stunden
@gunnar83: hallo, aktuell im Frankfurter Raum. Wir können aber gerne mal ein Treffen organisieren, zwecks Austausch.
Viele Grüße
Oliver - brandt antwortete vor 1 Tag, 14 Stunden
Hallo Oliver, auch ich bin Typ 3c und würde mich gern mit dir ein wenig per Mail mit dir austauschen, wenn du magst. Bin vor 15 Jahren mit Kausch-Whipple auf “Verdacht” operiert worden – war aber kein Krebs, sondern “nur” eine Pankreatitis (AIP), also eine Fehldiagnose (hätte keiner OP bedurft, also kein Diabetes als Folge).



