- Soziales und Recht
Rechteck – Antworten auf ihre Rechtsfragen: Wird ein zusätzlicher Einzel-GdB dem vorliegenden Gesamt-GdB hinzuaddiert?
2 Minuten

Ein zusätzlicher Einzel-GdB durch Bluthochdruck bei bereits vorliegendem Diabetes klingt nach einer sicheren Erhöhung des Gesamt-GdB – doch das Gegenteil kann eintreten. Rechtsexperte Oliver Ebert erklärt, warum ein Änderungsantrag bei Diabetes riskant sein kann und wann er sich lohnt.
Die Frage
Ich bin 58 Jahre alt, Typ 1, rtCGM und Insulinpumpe. Schon seit vielen Jahren habe ich einen Schwerbehindertenausweis, es wurde mir ein Grad der Behinderung (GdB) von 50 zuerkannt. Der Ausweis ist unbefristet gültig. Aufgrund meines hohen Blutdrucks muss ich seit einiger Zeit nun zusätzlich Tabletten nehmen. Mein Arzt meinte nun, dass ich eine Erhöhung meines GdB beantragen könnte, für die behandlungsbedürftige Hypertonie sei mindestens ein GdB von 10 – 20 festzustellen. Wie gehe ich nun am besten vor?
Larissa K.
Die Antwort von Oliver Ebert
Wenn eine wesentliche Verschlechterung des Gesundheitszustands eingetreten ist bzw. es zu zusätzlichen Beeinträchtigungen kommt, kann man beim Integrationsamt (Versorgungsamt) eine Erhöhung des GdB beantragen. Es empfiehlt sich, gleich aussagekräftige ärztliche Atteste oder Bescheinigungen beizufügen. Allerdings sollte man beachten: Auch wenn mehrere unterschiedliche Beeinträchtigungen vorliegen, für die jeweils ein GdB festgestellt wird, führt dies im Ergebnis nicht zwingend zu einer Erhöhung des Gesamt-GdB.
Die Einzel-GdB werden nämlich nicht addiert, sondern es findet eine Gesamtbewertung unter Berücksichtigung der konkreten Beeinträchtigungslage statt. Wenn bereits ein GdB 50 vorliegt, wird das Hinzukommen von einem Einzel-GdB von 10 in der Regel zu keiner Erhöhung führen. Selbst bei zwei oder drei zusätzlichen Einzel-GdB von 10 wird die Behörde meist keinen höheren GdB feststellen. Vor diesem Hintergrund ist ein solcher „Verschlimmerungsantrag“ nur sinnvoll, wenn wirklich erhebliche neue Beeinträchtigungen vorliegen, die zu einer wesentlichen Verschlechterung der Gesamtsituation führen.
Ganz wichtig: Im Rahmen eines Änderungsantrags prüft die Behörde, ob die bislang bestehenden Behinderungen noch vorliegen bzw. nach aktueller Rechtslage zutreffend festgestellt sind. Gerade bei Diabetes haben sich die Vorschriften deutlich geändert. Vor einigen Jahren war es einfacher, aufgrund der einhergehenden Beeinträchtigungen eine Schwerbehinderung (GdB 50) zu erhalten. Zwischenzeitlich sind die Hürden sehr hoch: Neben einer intensivierten Insulintherapie oder Insulinpumpe und regelmäßigen Blutzuckermessungen müssen auch erhebliche Beeinträchtigungen vorliegen, die sich gravierend auf die Teilhabe am Alltagsleben auswirken.
Dies führt dazu, dass es nur noch schwer möglich ist, aufgrund des Diabetes zu einer Schwerbehinderung zu kommen.Vor diesem Hintergrund könnte es daher passieren, dass Sie für den Bluthochdruck einen GdB von 10 – 20 erhalten, aber der Diabetes auf einen GdB 40 zurückgestuft wird. Der Schwerbehindertenstatus wäre dann verloren. Hieran ändert auch nichts, dass die Schwerbehinderung damals “unbefristet” festgestellt wurde, denn dies begründet keinen Vertrauensschutz.
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von Oliver Ebert
Oliver Ebert ist Fachanwalt für IT-Recht, Datenschutzbeauftragter und -auditor und Hochschullehrbeauftragter für Datenschutz- und Internetrecht. Zudem ist er Geschäftsführer der mediaspects GmbH sowie Fachjournalist für Medizin, Datenschutz & Patientenrechte. Seit vielen Jahren befasst er sich mit dem Thema Diabetes und unterstützt Patienten, Angehörige und Ärzte in juristischen Belangen. Er war langjähriger Vorsitzender des DDG-Ausschusses Soziales und ist Co-Koordinator/Mitautor der europaweit ersten S2e-Leitlinie: „Diabetes & Straßenverkehr“
Erschienen in: Diabetes-Journal, 2024; 72 (5) Seite 48
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thomas55 postete ein Update vor 3 Stunden, 45 Minuten
Hallo Philipa,
beim Umstieg auf eine Pumpe musst du als Mensch fast genauso viele Entscheidungen treffen wie bei der ICT. Schätzfehler bleiben also. Du kannst aber die Basalrate individuell einstellen, z.B. In den frühen Morgenstunden mehr Insulin zuführen. Auch bei körperlichen Anstrengungen kannst du die Basalrate für eine Zeit stoppen, das morgens oder abends gespritzte Basalinsulin wirkt dagegen weiter. Auch bei Schätzfehlern und ansteigendem Zuckerwert kannst du einfach mit dem Drücken von Knöpfen o.ä. Insulin geben. Je nach Situation würdest du keine Spritze rausholen. Bei mir haben sich damals vor 12 Jahren beim Umstieg auf die Pumpe vor allem die Spitzen oben und unten verringert, die mein Doc damals immer als zu viel und zu groß angesehen hat. Der HbA1c, der damals entscheidende Wert, hat sich bei mir nur minimal verbessert. GMI und TIR gab es damals noch nicht, jedenfalls nicht für Patienten. Beim Umstieg auf AID haben sich bei mir GMI und TIR verbessert. Aber “automatisch” funktioniert das auch nur begrenzt. Wenn du z.B. Sport machst, kann ein AID-System die Insulinzufuhr maximal auf Null setzen, aber Zucker kann dir Pumpe auch nicht zuführen.
Aber meine Meinung: Der Umstieg von ICT auf Pumpe war für mich eine sehr gute Entscheidung würde ich immer wieder so machen.
Viel Erfolg
Thomasphilipa postete ein Update vor 21 Stunden, 15 Minuten
Hallo zusammen,
Ich bin neu hier und wollte fragen ob sich euer GMI Wert gebessert hat nachdem ihr eine Pumpe bekommen habt?lena-schmidt hat eine Umfrage erstellt vor 2 Wochen, 1 Tag
Reminder: Das nächste Community-Meetup findet am 15. Juli statt!
Den Link und weitere Infos gibt es hier: https://diabetes-anker.de/veranstaltung/virtuelles-diabetes-anker-community-meetup-im-juli/Wer ist am Start?
Virtuelles Diabetes-Anker Community-MeetUp im Juli – Diabetes-Anker
Wir freuen uns auf das nächste Community-MeetUp am 15. Juli! 1x im Monat treffen wir uns und tauschen uns rund um das Thema Diabetes aus. Die ganze Community ist herzlich eingeladen. […]




