Reisen mit Diabetes – welche Versicherungen braucht man?

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Reisen mit Diabetes – welche Versicherungen braucht man?

Damit die Urlaubsfreude nicht getrübt wird, sollte man beim Planen von Auslandsreisen auch über einen ausreichenden Versicherungsschutz nachdenken. Durch Krankheit oder Unfall im Ausland können erhebliche Kosten drohen. Und in der Regel muss man den Reisepreis auch dann zahlen, wenn man wegen einer Krankheit gar nicht in den gebuchten Urlaub kann oder die Reise vorzeitig abbrechen muss. In diesem Beitrag erfahren Sie, wie man sich absichern kann.

Wer in Deutschland bei einer Krankenkasse versichert ist, genießt in vielen Ländern automatisch einen Grundschutz: Damit während eines vorübergehenden Aufenthalts im Ausland eine Grundabsicherung besteht, haben die Länder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen. Dies bedeutet, dass in gesetzlichen Krankenkassen Versicherte in diesen Ländern das dortige staatliche Gesundheitssystem in Anspruch nehmen können – auch dann, wenn man eine bestehende Krankheit weiter behandeln lassen muss und regelmäßig medizinische Betreuung benötigt.

Umfasst sind darin grundsätzlich nur die medizinischen Leistungen, die das staatliche Gesundheitssystem im jeweiligen Aufenthaltsland vorsieht. Wenn einheimische Diabetes-Patienten beispielsweise keine Sensoren für das kontinuierliche Glukose-Monitoring (CGM) auf Kosten der Krankenkasse erhalten, bekommt man diese als deutscher Patient dort auch nicht. Voraussetzung ist zudem, dass die Behandlung nicht bis zur Rückkehr nach Deutschland aufgeschoben werden kann. Auch die Kosten eines Rücktransports dürfen die gesetzlichen Krankenkassen nicht übernehmen.

Reisekrankenversicherung

Eine private Reisekrankenversicherung ist daher bei allen Reisen anzuraten, denn diese deckt die Kosten einer Notfallbehandlung sowie den Rücktransport ab. Eine solche Versicherung kann in der Regel ohne Gesundheitsprüfung und für nur geringe Beiträge abgeschlossen werden, mitunter auch bei der Reisebuchung oder am Geldautomaten. Zu beachten ist allerdings, dass eine Reisekrankenversicherung grundsätzlich nur für Reisen mit einer Dauer von maximal sechs Wochen gilt und nur Notfallbehandlungen abdeckt.

Allerdings ist eine solche Versicherung kein Ersatz für eine reguläre Krankenversicherung, denn die Kosten der (Weiter-)Behandlung bereits bestehender Krankheiten werden grundsätzlich nicht übernommen. So würde die Reisekrankenversicherung meist zwar die Kosten für die Ersatzbeschaffung von verloren gegangenem oder beschädigtem Insulin erstatten. Die reguläre (Weiter-)Versorgung mit Insulin wäre aber vom Versicherungsschutz nicht umfasst.

Tipp: Kommt es während der Reise zu einer unerwarteten Verschlechterung eines bis dahin stabilen Krankheitszustands, hat man gute Chancen, dass die Reisekrankenversicherung zumindest einen Teil der Behandlungskosten trägt.

Auslandskrankenversicherung

Wer länger ins Ausland geht (beispielsweise beruflich oder wegen eines Auslandsjahrs), benötigt eine Auslandskrankenversicherung. Hier wird in der Regel eine Gesundheitsprüfung vorgenommen; möglicherweise ist auch der Abschluss bei einem Anbieter im Zielland hilfreich. Weitere Informationen gibt es unter bit.ly/3mab9Cw.

Leider führen dabei Vorerkrankungen wie Diabetes oft zu erheblich teureren Tarifen oder sind vom Versicherungsschutz womöglich komplett ausgenommen; vielmals gibt es auch gar kein Versicherungsangebot. Wenn aufgrund des Diabetes nachweislich kein Auslandskrankenversicherungs-Schutz möglich ist, springt die Krankenkasse unter bestimmten Voraussetzungen ausnahmsweise auch bei Reisen in Ländern außerhalb des europäischen Krankenversicherungsabkommens ein (gemäß § 18 Absatz 3 SGB V). Die Kosten dürfen aber nur für längstens sechs Wochen im Kalenderjahr und nur bis zu der Höhe, in der sie auch in Deutschland entstanden wären, übernommen werden.

Zudem muss durch die Krankenkasse bereits vor dem Auslandsaufenthalt festgestellt worden sein, dass eine Versicherung nachweislich nicht möglich ist. Dies gilt auch für Auslandsaufenthalte, die aus schulischen oder Studiengründen erforderlich sind. Man sollte daher rechtzeitig vor der Abreise die von den Versicherungen erhaltenen Ablehnungen bei der Krankenkasse einreichen und eine entsprechende Feststellung der Nichtversicherbarkeit gemäß § 18 Absatz 3 SGB V beantragen.

§ 18 SGB V (Auszug)

[…] Ist während eines vorübergehenden Aufenthalts außerhalb des Geltungsbereichs des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft und des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum eine Behandlung unverzüglich erforderlich, die auch im Inland möglich wäre, hat die Krankenkasse die Kosten der erforderlichen Behandlung insoweit zu übernehmen, als Versicherte sich hierfür wegen einer Vorerkrankung oder ihres Lebensalters nachweislich nicht versichern können und die Krankenkasse dies vor Beginn des Aufenthalts […] festgestellt hat. Die Kosten dürfen nur bis zu der Höhe, in der sie im Inland entstanden wären, und nur für längstens sechs Wochen im Kalenderjahr übernommen werden. Eine Kostenübernahme ist nicht zulässig, wenn Versicherte sich zur Behandlung ins Ausland begeben. Die Sätze 1 und 3 gelten entsprechend für Auslandsaufenthalte, die aus schulischen oder Studiengründen erforderlich sind; die Kosten dürfen nur bis zu der Höhe übernommen werden, in der sie im Inland entstanden wären.

Reiserücktritts- bzw. Reiseabbruchversicherung

Wenn man die gebuchte Reise aus dringenden Gründen nicht antreten kann, beispielsweise aufgrund von Krankheit oder eines Trauerfalls, dann fallen in der Regel hohe Stornokosten an. Um sich gegen diese Kosten abzusichern, empfiehlt sich der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung. Diese kann man entweder für eine bestimmte Reise oder pauschal für alle Reisen im Jahr abschließen.

Wichtig: Der Urlaub gilt aus Sicht der Versicherungen bereits schon dann als angetreten, wenn man sich auf den Weg zum Flughafen oder Bahnhof macht. Hat man dabei beispielsweise eine Panne und verpasst den Flieger, dann läge kein Reiserücktritt vor, sondern die Reise wäre abgebrochen – und dafür zahlt die Versicherung womöglich nicht. Achten Sie daher beim Versicherungs-Abschluss darauf, dass auch die Kosten eines Reiseabbruchs mitversichert sind.

Beachten sollte man auch, dass bei einem Reiserücktritt bzw. -abbruch aufgrund bereits bestehender Vorerkrankungen meist keine Leistungspflicht besteht. Es muss eine unvorhergesehene, plötzliche Verschlechterung bzw. Änderung des Gesundheitszustands eintreten.

Wer also beim Abschluss der Versicherung akut krank ist und hofft, dass er bis zum Reiseantritt wieder gesund ist, der wird wohl keine Versicherungsleistung erhalten. Der Diabetes als Vorerkrankung ist allerdings meist unproblematisch, denn die Krankheit allein führt in der Regel nicht zu einer Reise-Unfähigkeit. Man sollte aber genau prüfen, was im Kleingedruckten steht: Wenn man aufgrund einer diabetesbedingten, unvorhergesehenen Folgekomplikation die Reise unerwartet nicht antreten kann, sollte dies durch die Versicherungs-Bedingungen nicht ausgeschlossen sein.

Reisegepäckversicherung

Um sich gegen Verlust, Diebstahl oder Beschädigung des Reisegepäcks abzusichern, gibt es die Möglichkeit einer Reisegepäckversicherung. Diese erstattet allerdings meist nicht den Neuwert, sondern nur den Zeitwert unter Berücksichtigung des Alters und Zustands. Zudem ist die Erstattung oft auf einen Höchstbetrag beschränkt. Häufig sind ausgerechnet teure Gegenstände wie Smartphones oder Laptops, Schmuck oder Bargeld vom Versicherungsschutz ausgenommen. Wichtig ist daher auch hier, die Versicherungsbedingungen genau zu prüfen.

Reiseunfallversicherung

Eine Reiseunfallversicherung springt ein, wenn die private oder gesetzliche Absicherung gegen Unfälle im Ausland nicht greift. Sie zahlt beispielsweise eine Entschädigung bei Invalidität oder Tod aufgrund eines Unfalls im Ausland. Der Abschluss einer solchen Versicherung kann gerade bei Aktivurlauben mit hohem Risiko (z. B. Bergsteigen, Tauchen, Mountain-Bike) mitunter sinnvoll sein.

Schwerpunkt: „Ab in den Urlaub – mit Diabetes“


von Oliver Ebert

Avatar von oliver-ebert

Erschienen in: Diabetes-Journal, 2023; 72 (5) Seite 22-23

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  • diahexe postete ein Update vor 6 Tagen, 1 Stunde

    Hallo, ich habe mal eine Frage. Was macht ihr mit euren “Altgeräten”? Bei mir haben sich diverse Pumpen, BZ Messgerät, Transmitter usw angesammelt. Die Krankenkasse möchte sie nicht zurück, wegwerfen wäre zu schade. Kennt jemand eine Organisation, die diese Geräte annimmt?

    • Liebe diahexe,
      Du könntest dazu mal bei „Insulin zum Leben“ nachfragen. Das ist ein gemeinnütziger Verein, der vornehmlich Insulin, das hierzulande nicht mehr benötigt oder verwendet wird, in Weltregionen schickt, in denen großer Bedarf dafür herrscht. Soweit mir bekannt ist, nehmen die auch viele Diabetes-Hilfsmittel an. Hier findest Du die Website: https://www.insulin-zum-leben.de/
      Viele Grüße
      Gregor aus der Diabetes-Anker-Redaktion

    • @gregor-hess: Vielen lieben Dank. Ich hatte schon beim Roten Kreuz nachgefragt, die wollten allerdings die BZ Messgeräte nicht, angeblich wären sie zu alt (5 Jahre), obwohl es die Geräte genauso noch gibt und sie einwandfrei funktionieren.

  • ckmmueller postete ein Update vor 1 Woche, 2 Tagen

    Ich habe ein Riesenproblem mit den Sensoren Guardian 4 von Medtronic. Es klappt nicht. Transmitter neu, aber auch das hilft nicht. Fast jeder Sensor braucht 2 Stunden, normale Wartezeit, dann beginnt er zu aktualisieren …. Nix passiert, außer das mein BZ unkontrolliert ansteigt. Vorletzte Woche über 400, letzte Woche hatte ich BZ 510 – ein Wert, den ich über 25 Jahre nicht mehr hatte. Ich bin sehr verzweifelt, weil es mit CGM von Medtronic nicht funktioniert. Gerade warte ich mal wieder darauf, dass der neue Sensor arbeitet. Heute habe ich mich über ChatGPT über andere Pumpen und Sensoren informiert. Tandem und Dexcom 7 soll gut sein und die Wartezeit des Sensors braucht nur 30 minuten. Kennt sich jemand damit aus? Hat ähnliche Probleme mit Medtronic wie ich? Dank für Antworten / Infos

    • Hallo, ich habe ein ähnliches Problem gehabt. Samstags neuen Sensor gesetzt, hat nach 2 Stunden aktualisiert, lief dann ein paar Stunden, wieder aktualisiert und dann aufgefordert den Sensor zu wechseln. Bis Montag hatte ich dann 4!Sensoren verbraucht. Habe dann einen neuen Transmitter geben lassen und eine völlig neue Einstichstelle gewählt. Danach ging es. Mein neustes Problem ist, dass sich meine Pumpe und mein Smartphone dauernd entkoppelt und sich dann stundenlang nicht mehr koppeln lassen. Manchmal muss ich dann die App neu laden bis es wieder funktioniert.

  • anseaticids postete ein Update vor 2 Wochen, 4 Tagen

    Wenn eine Diabetesdiagnose in eine Familie kommt, steht oft erst einmal alles Kopf.

    Besonders für Kinder bedeutet sie eine enorme Veränderung und für Eltern die tägliche Sorge: „Wird mein Kind in der Kita oder Schule gut begleitet? Ist es sicher? Kann es trotz Diabetes unbeschwert Kind sein?“

    Genau aus diesen Fragen heraus ist Hanseatic Kids entstanden: ein Herzensprojekt, das Kindern mit Diabetes im Alltag Sicherheit gibt und Familien entlastet.

    Wir möchten dafür sorgen, dass kein Kind aufgrund seines Diabetes auf Ausflüge, Spielzeiten oder Schulaktivitäten verzichten muss. Unsere Begleiterinnen und Begleiter sind speziell geschult und unterstützen
    individuell: beim Blutzuckermanagement, in Notfallsituationen, im Unterricht oder auf dem Pausenhof.

    So können Kinder lernen, wachsen und
    selbstständig werden und Eltern wissen, dass ihr Kind gut aufgehoben ist.
    Unsere Mission ist einfach:

    ✔ Kindern Sicherheit geben
    ✔ Familien den Alltag erleichtern
    ✔ Kita- und Schulteams entlasten
    ✔ und vor allem: jedes Kind dabei unterstützen, frei und unbeschwert aufzuwachsen, trotz Diabetes.

    Gerade in den ersten Wochen nach der Diagnose oder wenn Unsicherheiten bestehen, sind wir an der Seite der Familien. Gemeinsam mit Eltern, Lehrkräften und Fachpersonal schaffen wir ein Umfeld, in dem Kinder sich wohlfühlen und ohne Angst lernen können.

    Dieses Projekt ist für uns mehr als Arbeit, es ist eine Herzensangelegenheit. Jedes Kind hat das Recht auf Teilhabe, Freude und Freiheit. Wir möchten dazu beitragen, dass dies Wirklichkeit wird.

    Wer mehr über unsere Arbeit erfahren oder Unterstützung anfragen möchte, kann sich jederzeit melden:
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