- Soziales und Recht
Schwerbehinderten-Ausweis und Führerschein: Arbeiten Behörden zusammen?
3 Minuten
In vielen Landkreisen ist das für den Schwerbehinderten-Ausweis zuständige Versorgungsamt beim gleichen Behörden-Träger (z. B. Landkreis, Landratsamt) angesiedelt wie die Führerschein-Stelle. Manche Menschen mit Diabetes haben daher Bedenken, dass ein Antrag auf Anerkennung eines Behinderungs-Grads zu Problemen mit dem Führerschein führen könnte, wenn die Fahrerlaubnisbehörde von den dort genannten Beeinträchtigungen durch den Diabetes erfährt. Sind solche Bedenken berechtigt?
Die Teilnahme am Straßenverkehr mit Pkw, Lkw oder Motorrad setzt voraus, dass der Fahrer über die erforderliche Fahreignung verfügt. Dies bedeutet: Man muss körperlich und geistig in der Lage sein, sein Fahrzeug sicher zu führen. Geregelt ist dies u.a. in der Fahrerlaubnisverordnung (FeV). Gemäß § 11 FeV müssen Personen, welche Kraftfahrzeige führen wollen, die „hierfür notwendigen körperlichen und geistigen Anforderungen erfüllen“.
Selbstverständlich muss man nicht absolut gesund sein, um Auto fahren zu dürfen. Aber manche Krankheiten und Gesundheitsbeeinträchtigungen können sich auf die Fahreignung auswirken. Die Anlage zur FeV enthält daher einige solcher Erkrankungen und Mängel, welche die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen längere Zeit beeinträchtigen oder aufheben können.
Dort ist auch geregelt, ob und unter welchen Voraussetzungen man dann noch fahren darf bzw. den Führerschein bekommt. Neben beispielsweise Schlaf-Apnoe, also längeren Atempausen beim Schlafen, oder Herz-Problemen ist dort auch der Diabetes ausdrücklich genannt.
Oft Gutachten für Fahreignung erforderlich
Dort ist auch geregelt, ob und unter welchen Voraussetzungen man dann noch fahren darf bzw. den Führerschein bekommt. Neben beispielsweise Schlaf-Apnoe, also längeren Atempausen beim Schlafen, oder Herz-Problemen ist dort auch der Diabetes ausdrücklich genannt.
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