- Soziales und Recht
Selbsthilfegruppe: Wer haftet bei falscher Beratung?
3 Minuten
Rechtsanwalt Oliver Ebert gibt Ihnen in der Rubrik Rechteck Antworten auf Rechtsfragen rund um das Thema Diabetes.
Ich leite seit vielen Jahren eine Selbsthilfegruppe. Wir führen regelmäßig Vortragsveranstaltungen rund um das Thema Diabetes durch, dazu geben wir Auskunft zu Fragen hinsichtlich Schwerbehinderung und Rente. Jetzt habe ich aber gehört, dass es hier möglicherweise ein Haftungsrisiko geben könnte. Ich dachte immer, eine Auskunft sei unverbindlich und daher auch ohne entsprechendes Haftungsrisiko. Was müssen wir beachten, um mögliche Risiken zu vermeiden oder zu verringern?
Claudia T. aus M.
Die Antwort von Oliver Ebert:
Sie müssen sich hier nicht allzu viele Gedanken machen; allerdings kann ich auch keine vollständige Entwarnung geben. Für Auskünfte im privaten Umfeld besteht gemäß § 675 Abs. 2 BGB regelmäßig keine Haftung. Das Gesetz stellt klar, dass „wer einem anderen einen Rat oder eine Empfehlung erteilt, […] zum Ersatz des aus der Befolgung des Rates oder der Empfehlung entstehenden Schadens nicht verpflichtet“ ist.
Es gibt aber Ausnahmen: Wer für die Beratungsleistung ein Entgelt verlangt, der haftet grundsätzlich immer. Auch darf die Beratung an sich nicht gegen bestehende Gesetze und Bestimmungen verstoßen. Beispielsweise dürfen Laien keine Beratungstätigkeiten vornehmen, die durch Gesetz ausschließlich Ärzten oder Anwälten vorbehalten sind. Wer Diagnosen stellt oder gar medizinische „Behandlungen“ durchführt, ohne Arzt zu sein, der ist recht schnell in einer Haftung. Problematisch sind daher insbesondere vermeintlich gut gemeinte „Ratschläge“, eine vom Arzt verordnete Medikamentendosis, Insulinmenge oder den vorhandenen Spritzplan eigenmächtig abzuändern.
Wer über ein besonderes Sachwissen oder eine besondere Vertrauensposition verfügt, den können ebenfalls erhöhte Sorgfalts- und Aufklärungspflichten treffen. Die Betroffenen bringen demjenigen nämlich ein erhöhtes Maß an Vertrauen entgegen und werden die erhaltenen Ratschläge möglicherweise ohne weitere Rückfrage mit einem Arzt oder Anwalt befolgen. Hier müsste auf jeden Fall klargestellt werden, dass im Zweifel zuvor immer noch ein Arzt bzw. Anwalt gefragt werden sollte.
Vorsichtig sollte man daher – insbesondere bei öffentlichen Beratungen – auch sein mit „Tipps“ zu konkreten juristischen Fragestellungen: Abgesehen davon, dass eine Rechtsberatung grundsätzlich nur im privaten Umfeld zulässig ist, ergeben sich hier nicht selten erhebliche Haftungsrisiken. Wenn ein Betroffener z. B. wissen will, wie lange er Zeit hat, um Widerspruch gegen einen ablehnenden Behinderungsbescheid einzulegen oder Klage gegen die Kündigung seines Arbeitsverhältnisses zu erheben, sollte man sehr zurückhaltend sein:
Würde z. B. im Rahmen der Sozialberatung Ihrer Selbsthilfegruppe eine falsche – oder unvollständige – Auskunft gegeben und käme es dann zur Fristversäumung, so wäre eine Haftung nicht unrealistisch. Betroffene könnten vorbringen, man habe darauf vertraut, dass die erhaltenen Auskünfte richtig seien – es sei schließlich ein Unterschied, ob man sich einen „Rechtstipp“ von einem Freund oder Bekannten hole oder die Auskunft von vermeintlich fachkundigen Beratern erhält.
Ein weiteres Haftungsfeld ergibt sich, wenn durch die Auskunft mittelbar die Interessen Dritter berührt werden. Dies kann z. B. passieren, wenn im Rahmen einer Auskunft von einem bestimmten Arzt oder Produkt abgeraten wird. Hier ist sehr schnell die Grenze einer (noch zulässigen) Meinungsäußerung überschritten, vor allem wenn unwahre bzw. nicht beweisbare und potenziell geschäfts- bzw. absatzschädigende Behauptungen erhoben werden.
Wenn Sie z. B. mit einem Blutzuckermessgerät nicht zufrieden sind, dürfen Sie selbstverständlich andere über Ihre Meinung und die Gründe informieren. Unzulässig wäre aber z. B. zu behaupten, dass das Gerät „ungenau“ bzw. „nicht richtig“ messe, wenn Sie keinen sicheren Beweis haben. Hierzu wäre nämlich erforderlich, dass die fehlerhafte Messqualität durch ein sachgerecht und wissenschaftlich erstelltes Gutachten nachgewiesen werden kann – eine lediglich „gefühlte“ Ungenauigkeit oder der Vergleich mit anderen Messgeräten würde nicht ausreichen.
Generell gilt aber, dass für Auskünfte in der Selbsthilfegruppe sicherlich keine allzu großen Risiken bestehen und Sie daher auch grundsätzlich im Rahmen einer angebotenen Sozialberatung entsprechende Informationen geben dürfen.
Vorsichtig sollten Sie vor allem dann sein, wenn die Auskünfte über allgemeine Anfragen hinausgehen und sich allzu konkret auf eine individuelle Situation des Fragestellers beziehen. Hier sollte man genau prüfen, ob Sie berechtigt und im Zweifel auch hinreichend kompetent sind, dem Informationsbedürfnis in der tatsächlich gebotenen Weise gerecht zu werden. In jedem Fall empfiehlt sich ein ausdrücklicher Hinweis darauf, dass Ihr Ratschlag die Konsultation eines Arztes oder Anwalts nicht ersetzen kann und soll.
von Oliver Ebert
REK Rechtsanwälte
Nägelestraße 6A, 70597 Stuttgart oder
Friedrichstraße 49, 72336 Balingen
E-Mail: Sekretariat@rek.de
Internet: www.diabetes-und-recht.de
Erschienen in: Diabetes-Journal, 2019; 68 (2) Seite 48-49
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uho1 postete ein Update vor 5 Tagen, 18 Stunden
Hat jemand bereits Erfahrungen mit der Medtrum Pumpe und dem dazugehörigen Sensor?
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diahexe postete ein Update vor 1 Woche, 6 Tagen
Hallo, ich habe mal eine Frage. Was macht ihr mit euren “Altgeräten”? Bei mir haben sich diverse Pumpen, BZ Messgerät, Transmitter usw angesammelt. Die Krankenkasse möchte sie nicht zurück, wegwerfen wäre zu schade. Kennt jemand eine Organisation, die diese Geräte annimmt?
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gregor-hess antwortete vor 1 Woche, 1 Tag
Liebe diahexe,
Du könntest dazu mal bei „Insulin zum Leben“ nachfragen. Das ist ein gemeinnütziger Verein, der vornehmlich Insulin, das hierzulande nicht mehr benötigt oder verwendet wird, in Weltregionen schickt, in denen großer Bedarf dafür herrscht. Soweit mir bekannt ist, nehmen die auch viele Diabetes-Hilfsmittel an. Hier findest Du die Website: https://www.insulin-zum-leben.de/
Viele Grüße
Gregor aus der Diabetes-Anker-Redaktion -
diahexe antwortete vor 1 Woche, 1 Tag
@gregor-hess: Vielen lieben Dank. Ich hatte schon beim Roten Kreuz nachgefragt, die wollten allerdings die BZ Messgeräte nicht, angeblich wären sie zu alt (5 Jahre), obwohl es die Geräte genauso noch gibt und sie einwandfrei funktionieren.
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crismo antwortete vor 14 Stunden, 47 Minuten
@gregor-hess: das ist ein sehr guter Hinweis. Ich war schon persönlich bei der Gründerin des Vereins und habe Insulin abgegeben. Diese Frau macht wirklich einen tollen Job und bringt das Insulin regelmäßig nach Afrika. Sie nimmt Insulin, Pens, Pennadeln, Lanzetten, Blutzuckerteststreifen usw…
Kann es nur empfehlen!!!
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ckmmueller postete ein Update vor 2 Wochen, 3 Tagen
Ich habe ein Riesenproblem mit den Sensoren Guardian 4 von Medtronic. Es klappt nicht. Transmitter neu, aber auch das hilft nicht. Fast jeder Sensor braucht 2 Stunden, normale Wartezeit, dann beginnt er zu aktualisieren …. Nix passiert, außer das mein BZ unkontrolliert ansteigt. Vorletzte Woche über 400, letzte Woche hatte ich BZ 510 – ein Wert, den ich über 25 Jahre nicht mehr hatte. Ich bin sehr verzweifelt, weil es mit CGM von Medtronic nicht funktioniert. Gerade warte ich mal wieder darauf, dass der neue Sensor arbeitet. Heute habe ich mich über ChatGPT über andere Pumpen und Sensoren informiert. Tandem und Dexcom 7 soll gut sein und die Wartezeit des Sensors braucht nur 30 minuten. Kennt sich jemand damit aus? Hat ähnliche Probleme mit Medtronic wie ich? Dank für Antworten / Infos
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diahexe antwortete vor 1 Woche, 6 Tagen
Hallo, ich habe ein ähnliches Problem gehabt. Samstags neuen Sensor gesetzt, hat nach 2 Stunden aktualisiert, lief dann ein paar Stunden, wieder aktualisiert und dann aufgefordert den Sensor zu wechseln. Bis Montag hatte ich dann 4!Sensoren verbraucht. Habe dann einen neuen Transmitter geben lassen und eine völlig neue Einstichstelle gewählt. Danach ging es. Mein neustes Problem ist, dass sich meine Pumpe und mein Smartphone dauernd entkoppelt und sich dann stundenlang nicht mehr koppeln lassen. Manchmal muss ich dann die App neu laden bis es wieder funktioniert.
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crismo antwortete vor 14 Stunden, 53 Minuten
Ich kann dich total verstehen. Ich hatte auch die Medtronic mit dem Guardian 4. Genau wegen diesen Problemen wie du das beschreibst, habe ich gewechselt. Ich musste wirklich jeden einzelnen Sensor reklamieren und war nur noch gefrustet. Mei. Hba1C wert hatte sich deswegen auch total verschlechtert. Jetzt bin ich zur Ypsopumpe gewechselt und bin sehr zufrieden. Medtronic kann ich wirklich nicht mehr empfehlen. Früher war das wirklich eine sehr gute Pumpe. Doch die Qualität der Sensoren hat so nachgelassen. Das ganze ging 2 Jahre. Bei Medtronic war ich über 8 Jahre lang.
Bezüglich der Verbindungsprobleme habe ich damals den Tipp von der Hotline bekommen: unter Einstellungen-> Google -> alle Dienste -> Dienste für mehrere Geräte -> ausschalten!
Danach sollte die Verbindung zur Pumpe und Handy wieder ohne Probleme funktionieren.
Sollten noch Fragen sein, schreibt mich gerne an.
LG Chris
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