Werden Menschen mit Diabetes früher geimpft als vorgesehen?

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Werden Menschen mit Diabetes früher geimpft als vorgesehen?

Medienberichten zufolge könnten viele Menschen mit Diabetes früher einen Anspruch auf eine Impfung gegen COVID-19 haben, als es bislang in der Impfverordnung vorgesehen war. Das Gesundheits­ministerium bestätigte der diabetes-online-Redaktion, dass darüber aktuell in der Regierung beraten wird, wollte aber noch keine weiteren Details nennen.

+++ Update vom 3. Februar 2021 +++
Heute hat das Bundesgesundheitsministerium bestätigt, dass die Impfverordnung angepasst wird und Menschen mit Diabetes und einem HbA1c-Wert ab 7,5 Prozent (58 mmol/mol) somit früher Anspruch auf eine COVID-19-Impfung haben. Hier finden Sie weitere Informationen.

Menschen mit Diabetes zwischen 18 und 64 Jahren und hohen Blutzuckerwerten könnten womöglich früher gegen COVID-19 geimpft werden als zunächst vorgesehen. Über diese Pläne berichten verschiedene Medien, u.a. die
tagessschau
und
Der Spiegel
, und verweisen dabei auf einen Entwurf für eine veränderte Impfverordnung, der ihnen vorliegen soll. Demnach sollen diese Diabetespatient:innen in die Gruppe mit „hoher Priorität“ eingeordnet werden – also von Stufe 3 in Stufe 2. Daneben sollen auch Menschen mit bestimmten Krebs-, chronischen Leber- oder Nierenerkrankungen oder mit starkem Übergewicht (Adipositas) neu in dieser Stufe gelistet werden.

Ob dies tatsächlich nur Patient:innen betrifft, die einen Blutzuckerlangzeitwert (HbA1c-Wert) ab 7,5 Prozent (58 mmol/mol) aufweisen (derzeit Stufe 3) oder alle Menschen mit Diabetes ab 18 Jahren (derzeit Stufe 4), wollte das Bundesgesundheitsministerium heute auf Nachfrage unserer Redaktion mit Verweis auf noch laufende regierungsinterne Gespräche noch nicht kommentieren; auch nicht, wie dieser Nachweis dann zu erbringen wäre.

Einschränkungen beim AstraZeneca-Impfstoff

Aktuell werden noch ausschließlich Personengruppen der Stufe 1 geimpft, also Menschen, die über 80 Jahre alt sind, Bewohner:innen von Senioren- und Pflegeeinrichtungen sowie Menschen, die beruflich im Pflegebereich, auf Intensivstationen, im Rettungsdienst oder in Notaufnahmen tätig sind. Insgesamt gibt es 6 Stufen.

Die Anpassung der Impfverordnung wird notwendig aufgrund der kürzlich erfolgten Zulassung des COVID-19-Impfstoffs des Unternehmens AstraZeneca. Denn die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt, diesen zunächst nur an Menschen unter 65 Jahren zu verimpfen, da bislang noch zu wenige Daten bezüglich der Wirksamkeit bei älteren Menschen vorliegen. Die mRNA-Impfstoffe von BioNTech/Pfizer und Moderna sollen daher zunächst ausschließlich denjenigen vorbehalten bleiben, die diese Altersgrenze bereits überschritten haben.


von Redaktion diabetes-online
Kirchheim-Verlag, Wilhelm-Theodor-Römheld-Straße 14, 55130 Mainz,
Tel.: (0 61 31) 9 60 70 0, E-Mail: redaktion@diabetes-online.de

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