- Soziales und Recht
Zu Fuß oder per Rad im Straßenverkehr mit Diabetes
3 Minuten
Unterzuckerungen (Hypoglykämien) im Straßenverkehr können massive Folgen haben, wenn man gerade ein Fahrzeug führt und durch eine Hypoglykämie überraschend außer Gefecht gesetzt wird. Für das Führen von Kraftfahrzeugen wie Auto, Motorrad und Lkw müssen daher bestimmte Voraussetzungen vorliegen. So sehen die maßgeblichen Bestimmungen der "Begutachtungsleitlinien für Kraftfahrer" u. a. vor, dass grundsätzlich dann keine Fahreignung mehr vorliegt, wenn es innerhalb der letzten 12 Monate im Wachzustand wiederholt zu einer Unterzuckerung mit notwendiger Fremdhilfe gekommen ist. Wir haben im Diabetes-Journal hierzu schon berichtet.
Bußgelder, Punkte oder sogar strafrechtiche Konsequenzen
Nicht jedem ist aber bewusst, dass der Diabetes ebenso für Fußgänger oder Fahrradfahrer besondere Sorgfaltspflichten mit sich bringt. Erstmal gilt für alle Verkehrsteilnehmer: Auch wer zu Fuß oder mit dem Fahrrad unterwegs ist und dabei gegen Verkehrsregeln verstößt, kann ein Bußgeld bekommen und womöglich sogar Punkte in Flensburg sammeln.
So kostet Fahrradfahrer beispielsweise das Überfahren einer roten Ampel mindestens 60 Euro sowie einen Punkt in Flensburg. Vor allem Fahranfänger während der Probezeit riskieren so schnell auch den Auto-Führerschein. Fußgänger bekommen für das Missachten einer roten Ampel zwar keine Punkte, aber ein Bußgeld kann trotzdem drohen. Auch das Lesen von Nachrichten auf dem Mobiltelefon kann teuer werden, wenn man dabei Fahrrad fährt: Wer erwischt wird, muss mit einem Bußgeld von 55 Euro rechnen.
Noch wichtiger ist aber ein anderer Aspekt: Führt ein verkehrswidriges Verhalten zu einem Unfall und/oder kommen Menschen zu Schaden, drohen erhebliche rechtliche Konsequenzen. Ein Fußgänger, der einfach auf die Fahrbahn läuft und deswegen einen Auffahrunfall mit Personenschaden verursacht, muss mit Schadensersatzansprüchen sowie einer Verurteilung wegen Körperverletzung und Sachbeschädigung rechnen. Stirbt jemand dabei, dann droht sogar eine Anklage wegen fahrlässiger Tötung. Fahrradfahrer riskieren zusätzlich eine Strafbarkeit aus § 315c StGB (Gefährdung des Straßenverkehrs), denn auch ein Fahrrad ist ein Fahrzeug im Sinne des Gesetzes.
Auch zu Fuß und auf dem Fahrrad gilt: Hypoglykämien verhindern
Bei Menschen mit Diabetes kommt das Problem der Hypoglykämien hinzu: Gerät man als Fußgänger oder Fahrradfahrer in eine Hypoglykämie und verursacht deswegen einen Unfall, kann dies erhebliche finanzielle und rechtliche Konsequenzen haben. Es gilt hier nämlich nichts anderes als bei Autofahrern: Es wird dann geprüft, ob man alles Erforderliche getan hat, um die Unterzuckerung (und damit den Unfall) zu verhindern.
Stellt sich beispielsweise durch Auswertung der mit kontinuierlichem Glukose-Monitoring (CGM) ermittelten Sensordaten heraus, dass vor dem Unfall der Glukosewert kontinuierlich gesunken war und auf die Warnungen bzw. Alarme nicht (richtig) reagiert wurde, dürfte dies regelmäßig als schuldhaftes Verhalten angesehen werden und ggf. zu einer Verurteilung führen. Dies gilt erst recht, wenn man die Alarme ausgeschaltet oder auf stumm gestellt hatte oder die Grenzen für Warnungen nicht entsprechend den vom Diabetes-Team erhaltenen Vorgaben eingestellt waren.
Auch wer kein CGM hat, wird im Zweifel belegen müssen, dass der Blutzucker regelmäßig kontrolliert wurde und warum die Unterzuckerung trotzdem nicht zu verhindern war.
Handy-Verbot auch beim Radfahren
Ärger kann es auch geben, wenn man Fahrrad fährt und gleichzeitig den Glukosewert scannt oder die App bzw. das Empfangs- bzw. Steuergerät von CGM oder Insulinpumpe bedient: Auch wenn diese Hilfsmittel für das Diabetes-Management bzw. die Therapie notwendig sind, fallen diese unter das "Handy-Verbot" (§ 23 Absatz 1a StVO). Dieses umfasst nicht nur Mobiltelefone, sondern alle elektronischen Geräte, die u. a. dem Vermitteln von Informationen dienen.
Solche Geräte dürfen während der Fahrt weder in die Hand genommen noch in der Hand gehalten werden. Eine Halterung ist daher Pflicht. Auch dann darf das Gerät aber nur insoweit bedient werden, als hierfür "nur eine kurze, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepasste Blickzuwendung zum Gerät bei gleichzeitig entsprechender Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen erfolgt oder erforderlich ist".
Reine Kontrolle durch Polizei kann zu teuren Gutachten führen
Es muss nicht immer ein Fehlverhalten vorliegen, um Ärger zu bekommen. Es reicht schon, dass man ein Fahrzeug führt, in eine Polizei-Kontrolle kommt und die Beamten erkennen, dass man Diabetes hat – beispielsweise durch einen am Arm erkennbaren Sensor, offen getragene Diabetes-Hilfsmittel oder sichtbare Tattoos mit Diabetes-Bezug. Wenn es dumm läuft – mir sind schon mehrere solcher Fälle bekannt geworden –, kann es passieren, dass die Polizei eine entsprechende Meldung an die Führerscheinbehörde macht. Dies betrifft nicht nur Auto- und Motorradfahrer, sondern gilt auch für Fahrradfahrer, die einen Auto-Führerschein haben.
Die Führerscheinbehörde wird dann meist prüfen, ob man trotz der Diabetes-Erkrankung motorisiert am Straßenverkehr teilnehmen kann, also ob eine Kraftfahreignung vorliegt. Manchmal reicht hierzu eine entsprechende Bescheinigung des Arztes, in der Regel fordert die Behörde aber ein verkehrsmedizinisches Gutachten (Kosten ca. 400 bis 900 Euro). Die Behörde kann die Fahreignung auch dann prüfen, wenn nichts passiert ist bzw. man nichts falsch gemacht hat. Dies ergibt sich aus § 11 Absatz 2 FeV
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hexle postete ein Update in der Gruppe In der Gruppe:Diabetes-Technik vor 6 Tagen, 3 Stunden
Hallo,
das neueste update für iOS ist inzwischen das 26.4.2. ich nutze den Dexcom g7 und die Freigabe von Dexcom ist derzeit bei 26.3.1.
Wer sein Smartohone für online banking nutzt, muss bestätigen, dass updates regelmäßig gemacht werden. Ich finde es eine Zumutung, dass die Technik von Dexcom uns da immer so hinhält. Gibt es eine offizielle Stelle, die da mal intervenieren kann? -
uho1 postete ein Update vor 1 Woche, 4 Tagen
Hat jemand bereits Erfahrungen mit der Medtrum Pumpe und dem dazugehörigen Sensor?
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diahexe postete ein Update vor 2 Wochen, 6 Tagen
Hallo, ich habe mal eine Frage. Was macht ihr mit euren “Altgeräten”? Bei mir haben sich diverse Pumpen, BZ Messgerät, Transmitter usw angesammelt. Die Krankenkasse möchte sie nicht zurück, wegwerfen wäre zu schade. Kennt jemand eine Organisation, die diese Geräte annimmt?
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gregor-hess antwortete vor 2 Wochen, 1 Tag
Liebe diahexe,
Du könntest dazu mal bei „Insulin zum Leben“ nachfragen. Das ist ein gemeinnütziger Verein, der vornehmlich Insulin, das hierzulande nicht mehr benötigt oder verwendet wird, in Weltregionen schickt, in denen großer Bedarf dafür herrscht. Soweit mir bekannt ist, nehmen die auch viele Diabetes-Hilfsmittel an. Hier findest Du die Website: https://www.insulin-zum-leben.de/
Viele Grüße
Gregor aus der Diabetes-Anker-Redaktion -
diahexe antwortete vor 2 Wochen
@gregor-hess: Vielen lieben Dank. Ich hatte schon beim Roten Kreuz nachgefragt, die wollten allerdings die BZ Messgeräte nicht, angeblich wären sie zu alt (5 Jahre), obwohl es die Geräte genauso noch gibt und sie einwandfrei funktionieren.
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crismo antwortete vor 6 Tagen, 18 Stunden
@gregor-hess: das ist ein sehr guter Hinweis. Ich war schon persönlich bei der Gründerin des Vereins und habe Insulin abgegeben. Diese Frau macht wirklich einen tollen Job und bringt das Insulin regelmäßig nach Afrika. Sie nimmt Insulin, Pens, Pennadeln, Lanzetten, Blutzuckerteststreifen usw…
Kann es nur empfehlen!!!
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Hallo hexle,
ich finde die Update-Empfehlungen von Dexcom auch etwas unbefriedigend.
Allerdings steht auf der Kompatibilitäts-Seite auch:
Zitat: “Sie können diese App auf jedem Betriebssystem verwenden, das die Mindestanforderungen erfüllt. Dexcom empfiehlt jedoch …”
Eine “offizielle Stelle” bei Dexcom ist mir nicht bekannt, vom generellen Kundenservice mal abgesehen.
Bei ernsthaften, tatsächlichen Funktionsstörungen gäbe es noch die Möglichkeit, eine Meldung beim BfArM zu eröffnen.
Beste Grüße
PS Ich wollte noch ergänzen: Eine aktuelle ernsthafte Funktionsstörung sehe ich hier nicht gegeben.
Sicherheits-Updates der Betriebssysteme haben immer absolute Priorität. Dexcom und Abbott sind definitv sehr langsam mit den Tests und Freigaben. Beim G7 hat Dexcom etwas an Geschwindigkeit gewonnen, aber für G6 ist noch nicht einmal Android 16 getestet, das seit einem Jahr verfügbar ist. An Medizinprodukt-Freigaben liegt das nicht und besonders seriös und professionell ist es auch nicht. Neue Smartphones kann man nur mit aktueller OS-Version kaufen und wenn die nicht freigegeben ist, kann man theoretisch gar kein Smartphone sicher für Sensor oder AID-System verwenden. So war z. B. iOS 26 lange Zeit nicht auf den Listen, aber iPhones nur mit iOS 26 erhältlich. Die Listen verlieren damit zeitweise ihren eigentlichen Nutzen. Intervenieren können Anwender/Kunden mit Beschwerden bei den Hotlines.
@ole-t1: Danke Ole für deine Rückmeldung.
@schorschlinger: Danke für deine Rückmeldung. Beschwerden bringen einen da leider auch nicht weiter….