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Oliver Ebert

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Oliver Ebert ist Fachanwalt für IT-Recht, Datenschutzbeauftragter und -auditor und Hochschullehrbeauftragter für Datenschutz- und Internetrecht. Zudem ist er Geschäftsführer der mediaspects GmbH sowie Fachjournalist für Medizin, Datenschutz & Patientenrechte. Seit vielen Jahren befasst er sich mit dem Thema Diabetes und unterstützt Patienten, Angehörige und Ärzte in juristischen Belangen. Er war langjähriger Vorsitzender des DDG-Ausschusses Soziales und ist Co-Koordinator/Mitautor der europaweit ersten S2e-Leitlinie: „Diabetes & Straßenverkehr“

261 Beiträge von Oliver Ebert

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Bundeswehr: Tauglichkeitsvorschriften sind antiquiert

Die Frage:Oliver Ebert:Leider habe ich hier keine richtig positive Antwort: Soldaten sind nach dem Soldatengesetz (u. a. gemäß § 13 Abs. 1 SoldatenG) verpflichtet, in dienstlichen Angelegenheiten – also auch bei dortigen Untersuchung en – wahrheitsgemäße Angaben zu machen, ansonsten drohen ihm möglicherweise disziplinarische und strafrechtliche Sanktionen.§ 13 SoldatengesetzEin Bewerber mit Diabetes wird wahrscheinlich aufgrund der noch immer gültigen, …

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Risikoversicherung trotz Diabetes

Für chronisch kranke Menschen ist es leider nicht so einfach, eine Risikoversicherung abzuschließen – vor allem Berufsunfähigkeitsversicherung oder Lebensversicherung sind oftmals nur schwer bzw. nur zu wenig attraktiven Konditionen zu bekommen. Und: Wer beim Versicherungsantrag Fehler macht, kann im Ernstfall schnell leer ausgehen. Wie können Sie diese Fallen vermeiden? Wir klären auf.

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Lohnt sich der Status “schwerbehindert”?

Rechtsanwalt Oliver Ebert gibt Ihnen in der Diabetes-Journal-Rubrik Rechteck Antworten auf rechtliche und soziale Fragen rund um das Thema Diabetes.

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Unfall im Unterzucker: Wer zahlt?

Rechtsanwalt Oliver Ebert gibt Ihnen in der Diabetes-Journal-Rubrik Rechteck Antworten auf rechtliche und soziale Fragen rund um das Thema Diabetes.

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Insulinpflichtig: Muss das der Arbeitgeber erfahren?

Rechtsanwalt Oliver Ebert gibt Ihnen in der Diabetes-Journal-Rubrik Rechteck Antworten auf rechtliche und soziale Fragen rund um das Thema Diabetes.

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Eine Nacht im November

Redaktionsmitglied Oliver Ebert ist bekannt für seine klaren Worte und scharfen Analysen sozialer und rechtlicher Sachverhalte. Passend zum Advent erzählt er uns dieses Mal eine Geschichte, die es bis zum letzten Satz in sich hat.

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Erhöhter Kündigungsschutz auch ohne Schwerbehindertenausweis

Arbeitnehmer mit Schwerbehindertenausweis genießen einen höheren Kündigungsschutz. Das bedeutet: Es kann nur dann wirksam gekündigt werden, wenn der Arbeitgeber zuvor die Zustimmung des Integrationsamtes eingeholt hat. Dieser erhöhte Kündigungsschutz kann aber auch für Menschen gelten, die weniger stark behindert sind. Unter welchen Voraussetzungen ist eine solche Gleichstellung mit Schwerbehinderten möglich?

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HbA1c zu hoch: Führerschein weg dadurch?

Die Frage:Oliver Ebert:Allein ein "schlechter" HbA1c-Wert führt nicht automatisch dazu, dass Sie nicht mehr zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet wären. Es gibt auch keine bestimmten Obergrenzen des HbA1c-Wertes, ab denen man automatisch eine solche Nichteignung annehmen könnte. Sofern Sie deswegen keine nachhaltigen Ausfallerscheinungen zeigen wie erhebliche Konzentrations- oder Sehstörungen, müsste Ihnen die Fahrerlaubnis wohl erteilt …

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Gutachten zur Verkrehrstauglichkeit: Attest des Diabetologen reicht nicht!

Die Frage:Oliver Ebert:Das Attest Ihres Arztes reicht leider nicht aus. Gemäß § 11 FeV kann die Führerscheinstelle verlangen, dass Sie ein Gutachten eines "für die Fragestellung zuständigen Facharztes mit verkehrsmedizinischer Qualifikation" beibringen. Dieser Arzt soll auch nicht Ihr behandelnder Arzt sein. Das Attest Ihres Diabetologen dürfte daher wohl nicht ausreichen.

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Taxischein möglich? Aber klar!

Die Frage:Oliver Ebert:Selbstverständlich dürfen Sie auch mit Typ-1-Diabetes den Taxischein machen. Die seit Mai 2014 neu gefassten Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung stellen unmissverständlich klar, dass die Teilnahme am Straßenverkehr mit und trotz Diabetes möglich ist. Dort ist ausdrücklich festgeschrieben, dass "gut eingestellte und geschulte Menschen mit Diabetes" sowohl Pkw als auch Lkw "sicher führen" können – …

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