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Neue Einstufung von Unterzuckerungen durch Schlichtungsausschuss – DDG warnt vor Folgen
3 Minuten
Eine neue Einstufung durch den Schlichtungsausschuss sieht vor, dass Unterzuckerungen nur noch im Zusammenhang mit einem Koma als Diabetes-Komplikation gelten sollen, stößt auf scharfe Kritik der DDG. Die Fachgesellschaft warnt vor finanziellen Folgen für Kliniken und möglichen Lücken bei der Versorgung von Menschen mit Diabetes bei milderen Hypoglykämien.
Die Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG) kritisiert die aktuelle Entscheidung des Schlichtungsausschusses nach § 19 Krankenhausfinanzierungsgesetz. Danach gelten Unterzuckerungen (medizinischer Fachbegriff: Hypoglykämien) nur noch dann als Komplikation eines Diabetes mellitus, wenn ein hypoglykämisches Koma vorliegt. Unterzuckerungen ohne Bewusstlosigkeit würden damit nicht mehr als abrechnungsrelevante Komplikationen berücksichtigt. Dieser Schritt erhöht aus Sicht der Fachgesellschaft das Risiko einer Unterversorgung.
Für spezialisierte Diabete-Abteilungen enstünden zudem erhebliche finanzielle Nachteile. Die DDG betont, dass alle Formen der Unterzuckerung medizinisch klar als Diabetes-Komplikationen definiert sind. Der Beschluss weiche von etablierten Klassifikationslogiken ab und könne eine adäquate Versorgung leichter und mittelschwerer Unterzuckerungen erschweren.
Unterzuckerungen als anerkannte Komplikation
Unterzuckerungen treten spontan oder im Zusammenhang mit der Therapie auf und reichen von Zittern und Schwindel bis hin zu Krampfanfällen oder Bewusstlosigkeit. „Die ICD‑10‑GM (deutsche Fassung der internationalen Krankheitsklassifikation; Anm. d. Red.) ordnet Hypoglykämien eindeutig als Komplikation des Diabetes zu – unabhängig vom Schweregrad. Seit 2023 gibt es zusätzliche Kodes, die dies präzise abbilden“, erklärt Annette Ahollinger, Vorsitzende der DDG‑Kommission „Kodierung & DRGs in der Diabetologie“.
Kodieren erlaubt – berücksichtigen nicht?
Der Schlichtungsausschuss argumentiert, nicht jede Unterzuckerung verursache einen relevanten Mehraufwand, weshalb nur das diabetische Koma klinische Relevanz habe. Die DDG widerspricht: Professorin Dr. med. Julia Szendrödi bezeichnet die Entscheidung als problematisch, da sie Unterzuckerungen erst im lebensbedrohlichen Stadium als Komplikation anerkenne und damit Fehlanreize schaffe.
Was ist der Schlichtungsausschuss und was sind seine Aufgaben?
Der Schlichtungsausschuss nach § 19 Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) ist ein bundesweit zuständiges Gremium, das Streitfälle zwischen Krankenhäusern und Krankenkassen klärt. Im Mittelpunkt stehen Fragen zur Auslegung der Abrechnungsregeln, zur Zuordnung von Diagnosen und Prozeduren sowie zur Bewertung des damit verbundenen Aufwands.
Der Ausschuss ist paritätisch besetzt: Vertreterinnen und Vertreter der gesetzlichen Krankenkassen sowie der Krankenhäuser entscheiden gemeinsam über die Fragestellungen. Bei Bedarf können externe Fachleute hinzugezogen werden.
Die Beschlüsse des Ausschusses sind verbindlich und wirken bundesweit. Sie beeinflussen, wie Krankenkassen Leistungen vergüten und wie Kliniken Diagnosen wie Komplikationen oder Schweregrade kodieren. Dadurch haben seine Entscheidungen direkte Auswirkungen auf Versorgung, Abrechnungslogik und finanzielle Rahmenbedingungen der Krankenhäuser.
Die Regelungen gelten für alle Prüfverfahren des Medizinischen Dienstes und für stationäre Fälle, die nach den jeweils festgelegten Stichtagen abgerechnet werden. Dadurch betreffen Beschlüsse nicht nur Einzelfälle, sondern das gesamte Vergütungssystem.
Folgen für Kliniken und Versorgung
Die neue Regelung greift ab dem 1. Januar 2026 und gilt auch für laufende Prüfverfahren. Kliniken könnten dadurch faktisch dazu gedrängt werden, milde und mittelschwere Unterzuckerungen nicht mehr abzubilden, da sie nicht in die Komplikationslogik einfließen und kein höheres DRG bewirken. DRG steht für „Diagnosis Related Groups“ und bezeichnet ein System, das stationäre Behandlungsfälle anhand von Diagnosen, Prozeduren und weiteren Merkmalen in Fallgruppen einteilt. Jede Gruppe steht für einen typischen Behandlungsaufwand und dient Kliniken als Grundlage für die Vergütung pauschaler Fallkosten.
„Werden Hypoglykämien nur im Zusammenhang mit einem Koma gewertet, besteht das Risiko, frühe klinische Warnsignale zu übersehen“, erläutert Privatdozent Dr. Dominik Bergis, Chefarzt der Diabetes Klinik Bad Mergentheim. Wiederkehrende Unterzuckerungen müssten weiterhin diagnostisch abgeklärt und therapeutisch angepasst werden. Dieser Aufwand müsse im Kodier-System bestehen bleiben.
Auswirkungen auf Menschen mit Diabetes
Die DDG warnt, dass durch den Beschluss die kontinuierliche Beobachtung von Unterzuckerungen an Bedeutung verlieren könnte. „Wenn nur ein Koma zählt, rückt der Extremfall in den Fokus“, so Prof. Szendrödi. Damit werde die medizinische Systematik auf einen Ausnahmefall reduziert, während milde und mittelschwere Unterzuckerungen aus dem Blick gerieten – entgegen einer vorausschauenden Versorgung.
Mehr zum Thema
➤ Tiefe Zuckerwerte: Unterzuckerungen verstehen – und verhindern
➤ Schwerpunktthema „Was tun bei Unterzuckerung?“
Frist für mögliche Klage endet am 5. Dezember
Gegen den Schlichtungsspruch können nur die Beteiligten des Verfahrens Klage einlegen. Der Bundesverband Klinischer Diabetes-Einrichtungen e.V. (BVKD) prüft gemeinsame rechtliche Schritte, eine Klage hätte jedoch keine aufschiebende Wirkung.
Einrichtungen könnten ab 2026 einzelne Streitfälle vor Gericht bringen, wenn Unterzuckerungen Auswirkungen auf Hauptdiagnose oder DRG haben. Prof. Szendrödi fordert Kliniken auf, medizinische und finanzielle Konsequenzen intern zu prüfen und gegenüber Krankenkassen zu adressieren. Die DDG plädiert für eine Überarbeitung der Entscheidung, damit die etablierte Klassifikation, nach der jede Unterzuckerung eine Diabetes-Komplikation darstellt, auch im Vergütungssystem erhalten bleibt.
mit Materialien der Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG)
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moira postete ein Update vor 3 Tagen, 14 Stunden
Ich hatte am letzten Wochenende viel Spaß mit Bluetooth: meine Pumpe und mein Handy wollten sich 1Stunde lang nicht koppeln – bis mein Mann auf die Idee kam es könnte an den 3 Bluetooth Controllern liegen mit denen gerade im selben Raum gespielt wurde. Mit genug Abstand klappte alles wieder hervorragend. 🙄
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bloodychaos postete ein Update vor 1 Woche, 3 Tagen
Hat noch jemand Probleme mit dem Dexcom G7? Nachdem ich letztes Jahr im Sommer über drei Monate massive Probleme mit dem G7 hatte bin ich zum G6 zurückgewechselt. Jetzt zum Jahreswechsel bzw. jetzt Ende Februar wollte ich dem G7 mal wieder eine Change geben. Ich war davon ausgegangen, dass die Produktionsprobleme inzwischen behoben sind. Aber spätestens am dritten Tag habe ich massive Abweichungen von 50 – 70 mg/dL. Setzstellenunabhängig. Meine aktuellen G7 wurden im Dezember 2025 produziert. Also sollten die bekannten Probleme längst behoben worden sein. Zuerst lief es die ersten Monate von 2025 mit dem G7 super, aber im Frühjahr 2025 fingen dann die Probleme an und seitdem läuft der G7 nicht mehr bei mir, obwohl alle sagen, dass die Probleme längst behoben seien und der Sensor so toll funktioniert. Ich habe echt Angst. Mir schlägt das sehr auf die Psyche. Zumal ich die TSlim nutze, die nur mit Dexcom kompatibel ist und selbst wenn ich zur Ypsopump wechsel ist da der Druck, dass es mit dem Libre3 funktionieren MUSS. Ich verstehe nicht, warum der G7 bei allen so super läuft, nur ich bin die Komische, bei der er nicht funktioniert.
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ole-t1 antwortete vor 1 Woche, 1 Tag
Kleine Ergänzung zum MeetUp von gestern.
Wenn ein “klassischer” Pumpenbetrieb ohne AID/Loop eine Option ist, dann tut sich eine breite Auswahl an CGM auf, die momentan auf dem deutschen Markt verfügbar sind:
Freestyle Libre 3 bzw. 3+
Dexcom G7
Dexcom G6 (noch)
Medtronic Guardian 4 (nur mit Medtronic-Pumpe)
Medtronic Simplera (nur mit Medtronic-Pumpe oder -Smartpen)
Eversense (implantiert für 1/2 Jahr, wird oft bei Pflasterallergien genutzt)
Accu-Chek Smartguide CGM
Medtrum Touchcare Nano CGMIch würde schätzen, dass die Reihenfolge ungefähr den Verbreitungsgrad widerspiegelt. Von Medtrum würde ich mir z.B. keinen grandiosen Kundenservice erhoffen. Aber wer weiß…?
Mag sein, dass ich etwas vergessen habe, aber die wichtigesten müssten dabei sein.
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thomas55 postete ein Update vor 2 Wochen, 1 Tag
Hallo,
ich habe zur Zeit die Medtronic Minimed 670G mit Libre als Sensor. Ich überlege, auf die 780G als AID mit dem Simplera umzusteigen. Hat jemand Erfahrung mit diesem Sensor? Wie sieht es mit der Verfügbarkeit aus? In der Vergangenheit wurden Neukunden der 780G nicht mit dem Simplera beliefert sondern nur Kunden, die die 780G schon länger nutzen. Das hat sich nach Aussagen von Medtronic-Mitarbeitern beim T1day heute genau umgekehrt. Mein Doc hat das vestätigt. Für mich als neuer Bezieher der 780G gut, für die Bestandskunden schlecht.
Danke vorab und bleibt gesund (von unserem Typ 1 lassen wir uns das Leben dank Technik nicht vermiesen!)
Thomas55
