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Neue Einstufung von Unterzuckerungen durch Schlichtungsausschuss – DDG warnt vor Folgen
3 Minuten
Eine neue Einstufung durch den Schlichtungsausschuss sieht vor, dass Unterzuckerungen nur noch im Zusammenhang mit einem Koma als Diabetes-Komplikation gelten sollen, stößt auf scharfe Kritik der DDG. Die Fachgesellschaft warnt vor finanziellen Folgen für Kliniken und möglichen Lücken bei der Versorgung von Menschen mit Diabetes bei milderen Hypoglykämien.
Die Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG) kritisiert die aktuelle Entscheidung des Schlichtungsausschusses nach § 19 Krankenhausfinanzierungsgesetz. Danach gelten Unterzuckerungen (medizinischer Fachbegriff: Hypoglykämien) nur noch dann als Komplikation eines Diabetes mellitus, wenn ein hypoglykämisches Koma vorliegt. Unterzuckerungen ohne Bewusstlosigkeit würden damit nicht mehr als abrechnungsrelevante Komplikationen berücksichtigt. Dieser Schritt erhöht aus Sicht der Fachgesellschaft das Risiko einer Unterversorgung.
Für spezialisierte Diabete-Abteilungen enstünden zudem erhebliche finanzielle Nachteile. Die DDG betont, dass alle Formen der Unterzuckerung medizinisch klar als Diabetes-Komplikationen definiert sind. Der Beschluss weiche von etablierten Klassifikationslogiken ab und könne eine adäquate Versorgung leichter und mittelschwerer Unterzuckerungen erschweren.
Unterzuckerungen als anerkannte Komplikation
Unterzuckerungen treten spontan oder im Zusammenhang mit der Therapie auf und reichen von Zittern und Schwindel bis hin zu Krampfanfällen oder Bewusstlosigkeit. „Die ICD‑10‑GM (deutsche Fassung der internationalen Krankheitsklassifikation; Anm. d. Red.) ordnet Hypoglykämien eindeutig als Komplikation des Diabetes zu – unabhängig vom Schweregrad. Seit 2023 gibt es zusätzliche Kodes, die dies präzise abbilden“, erklärt Annette Ahollinger, Vorsitzende der DDG‑Kommission „Kodierung & DRGs in der Diabetologie“.
Kodieren erlaubt – berücksichtigen nicht?
Der Schlichtungsausschuss argumentiert, nicht jede Unterzuckerung verursache einen relevanten Mehraufwand, weshalb nur das diabetische Koma klinische Relevanz habe. Die DDG widerspricht: Professorin Dr. med. Julia Szendrödi bezeichnet die Entscheidung als problematisch, da sie Unterzuckerungen erst im lebensbedrohlichen Stadium als Komplikation anerkenne und damit Fehlanreize schaffe.
Was ist der Schlichtungsausschuss und was sind seine Aufgaben?
Der Schlichtungsausschuss nach § 19 Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) ist ein bundesweit zuständiges Gremium, das Streitfälle zwischen Krankenhäusern und Krankenkassen klärt. Im Mittelpunkt stehen Fragen zur Auslegung der Abrechnungsregeln, zur Zuordnung von Diagnosen und Prozeduren sowie zur Bewertung des damit verbundenen Aufwands.
Der Ausschuss ist paritätisch besetzt: Vertreterinnen und Vertreter der gesetzlichen Krankenkassen sowie der Krankenhäuser entscheiden gemeinsam über die Fragestellungen. Bei Bedarf können externe Fachleute hinzugezogen werden.
Die Beschlüsse des Ausschusses sind verbindlich und wirken bundesweit. Sie beeinflussen, wie Krankenkassen Leistungen vergüten und wie Kliniken Diagnosen wie Komplikationen oder Schweregrade kodieren. Dadurch haben seine Entscheidungen direkte Auswirkungen auf Versorgung, Abrechnungslogik und finanzielle Rahmenbedingungen der Krankenhäuser.
Die Regelungen gelten für alle Prüfverfahren des Medizinischen Dienstes und für stationäre Fälle, die nach den jeweils festgelegten Stichtagen abgerechnet werden. Dadurch betreffen Beschlüsse nicht nur Einzelfälle, sondern das gesamte Vergütungssystem.
Folgen für Kliniken und Versorgung
Die neue Regelung greift ab dem 1. Januar 2026 und gilt auch für laufende Prüfverfahren. Kliniken könnten dadurch faktisch dazu gedrängt werden, milde und mittelschwere Unterzuckerungen nicht mehr abzubilden, da sie nicht in die Komplikationslogik einfließen und kein höheres DRG bewirken. DRG steht für „Diagnosis Related Groups“ und bezeichnet ein System, das stationäre Behandlungsfälle anhand von Diagnosen, Prozeduren und weiteren Merkmalen in Fallgruppen einteilt. Jede Gruppe steht für einen typischen Behandlungsaufwand und dient Kliniken als Grundlage für die Vergütung pauschaler Fallkosten.
„Werden Hypoglykämien nur im Zusammenhang mit einem Koma gewertet, besteht das Risiko, frühe klinische Warnsignale zu übersehen“, erläutert Privatdozent Dr. Dominik Bergis, Chefarzt der Diabetes Klinik Bad Mergentheim. Wiederkehrende Unterzuckerungen müssten weiterhin diagnostisch abgeklärt und therapeutisch angepasst werden. Dieser Aufwand müsse im Kodier-System bestehen bleiben.
Auswirkungen auf Menschen mit Diabetes
Die DDG warnt, dass durch den Beschluss die kontinuierliche Beobachtung von Unterzuckerungen an Bedeutung verlieren könnte. „Wenn nur ein Koma zählt, rückt der Extremfall in den Fokus“, so Prof. Szendrödi. Damit werde die medizinische Systematik auf einen Ausnahmefall reduziert, während milde und mittelschwere Unterzuckerungen aus dem Blick gerieten – entgegen einer vorausschauenden Versorgung.
Mehr zum Thema
➤ Tiefe Zuckerwerte: Unterzuckerungen verstehen – und verhindern
➤ Schwerpunktthema „Was tun bei Unterzuckerung?“
Frist für mögliche Klage endet am 5. Dezember
Gegen den Schlichtungsspruch können nur die Beteiligten des Verfahrens Klage einlegen. Der Bundesverband Klinischer Diabetes-Einrichtungen e.V. (BVKD) prüft gemeinsame rechtliche Schritte, eine Klage hätte jedoch keine aufschiebende Wirkung.
Einrichtungen könnten ab 2026 einzelne Streitfälle vor Gericht bringen, wenn Unterzuckerungen Auswirkungen auf Hauptdiagnose oder DRG haben. Prof. Szendrödi fordert Kliniken auf, medizinische und finanzielle Konsequenzen intern zu prüfen und gegenüber Krankenkassen zu adressieren. Die DDG plädiert für eine Überarbeitung der Entscheidung, damit die etablierte Klassifikation, nach der jede Unterzuckerung eine Diabetes-Komplikation darstellt, auch im Vergütungssystem erhalten bleibt.
mit Materialien der Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG)
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kasch postete ein Update in der Gruppe In der Gruppe:Diabetes-Technik vor 1 Woche, 4 Tagen
Hey, ich habe die Omnipod 5 und zurzeit noch den Dexcom g6.
Die App läuft auf dem iPhone 12. wie kann ich das iPhone auf die Version 26.1 updaten? Automatische Updates würden ja gleich auf 26.2 gehen. Wie kann ich das manuell machen? -
thomas55 postete ein Update vor 1 Woche, 4 Tagen
Ich komme gerne zum T1day. Sicher treffe ich einige von euch aus der online community.
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moira antwortete vor 1 Woche, 4 Tagen
Ich würde auch gerne kommen – geht aber beruflich nicht. Gibt es noch einen anderen Termin um mal andere live zu treffen?
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lena-schmidt antwortete vor 1 Woche, 4 Tagen
Hallo Thomas, super, dann sehen wir uns dort. Kommst du auch zum Vorabend-Event? Liebe Grüße Lena
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lena-schmidt antwortete vor 1 Woche, 4 Tagen
@moira: Schau gerne mal in den Veranstaltungskalender hier beim Diabetes-Anker, vielleicht findest du etwas in deiner Region. 🙂
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thomas55 antwortete vor 1 Woche
@lena-schmidt: Hallo Lena,
ja ich komme zum Vorabend-Event. Ruf mich an, wenn du da bist 0177 8501380. Herzliche Grüße ThomasCommunity-Feed Zur Community Zur Community Aktuelle Beiträge Weitere aktuelle Beiträge Link zum Magazin Druckfrisch: Das neue Magazin! In dieser Ausgabe des Diabetes-Ankers geht es u.a. um moderne Diabetes-Hilfsmittel, Augen-Gesundheit und […]
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