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Rechteck – Antworten auf ihre Rechtsfragen: Gilt die „Europäische Versichertenkarte“ außerhalb des EWR?
2 Minuten
Die Europäische Versichertenkarte schützt nur im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), für Länder wie die USA gilt das nicht. Rechtsexperte Oliver Ebert erklärt, welcher Krankenversicherungsschutz für Jugendliche mit Typ-1-Diabetes außerhalb des EWR sinnvoll ist.
Die Frage
Unsere Tochter Sophie (15) hat Typ-1-Diabetes und möchte für ein Jahr als Au Pair ins Ausland. Wie läuft das mit der Krankenkasse? Sophie hat eine „Europäische Versichertenkarte“, aber wie sieht es in der Schweiz oder den USA aus? Wenn kein Schutz besteht: reicht eine Reisekrankenversicherung?
Familie T.
Die Antwort von Oliver Ebert
Die Europäische Krankenversicherungskarte gilt im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) sowie weiteren Ländern. Dazu gehört die Schweiz, die USA jedoch nicht. Abgesichert sind nur Leistungen, die das staatliche Gesundheitssystem im jeweiligen Aufenthaltsland vorsieht und die nicht bis zur Rückkehr aufgeschoben werden können. Eine zusätzliche Reisekrankenversicherung ist daher immer ratsam. Sie deckt die Kosten einer Notfallbehandlung (Unfall, plötzliche akute Krankheit) sowie den Rücktransport. Die Kosten der (Weiter-)Behandlung bereits bestehender Krankheiten oder die reguläre Versorgung mit Insulin sind nicht versichert.
Tipp: Kommt es während der Reise zu einer unerwarteten Verschlechterung eines bis dahin stabilen Krankheitszustandes, hat man gute Chancen, dass die Reisekrankenversicherung zumindest einen Teil der Behandlungskosten trägt. Das könnte eine überraschende schwere Unterzuckerung sein, wenn man vor der Abreise eine stabile Blutzuckereinstellung ohne Hypoprobleme hatte. Hilfreich ist es, wenn der Arzt bereits vor Reiseantritt einen stabilen Stoffwechselzustand bzw. eine ausreichende Hypowahrnehmung bescheinigt.
Spezielle Auslandskrankenversicherung empfohlen
Da die Reiseversicherung grundsätzlich nur auf Reisen (meist max. 4 Wochen) schützt, sollte Sophie eine spezielle Auslandskrankenversicherung abschließen. Leider ist das für chronisch kranke Menschen oft schwierig, denn die Gesundheitsfragen müssen wahrheitsgemäß und vollständig beantwortet werden. Vorerkrankungen wie Diabetes führen oft zu erheblich teureren Tarifen oder sind vom Versicherungsschutz komplett ausgenommen; vielmals gibt es kein Versicherungsangebot.
Tipp: Sollte aufgrund des Diabetes nachweislich kein Auslandskrankenversicherungsschutz möglich sein, dann springt die Krankenkasse unter bestimmten Voraussetzungen ein: Gem. § 18 Abs. 3 SGB V muss die Krankenkasse dann Behandlungskosten übernehmen, sofern diese notwendig waren und auch bei uns reguläre Kassenleistung sind. Die Kosten dürfen aber nur für längstens sechs Wochen im Kalenderjahr und nur bis zu der Höhe, in der sie auch in Deutschland entstanden wären, übernommen werden. Zudem muss durch die Krankenkasse bereits vor dem Auslandsaufenthalt festgestellt worden sein, dass eine Versicherung nachweislich nicht möglich ist.
Mehr zum Thema Diabetes und Recht
von Oliver Ebert
Oliver Ebert ist Fachanwalt für IT-Recht, Datenschutzbeauftragter und -auditor und Hochschullehrbeauftragter für Datenschutz- und Internetrecht. Zudem ist er Geschäftsführer der mediaspects GmbH sowie Fachjournalist für Medizin, Datenschutz & Patientenrechte. Seit vielen Jahren befasst er sich mit dem Thema Diabetes und unterstützt Patienten, Angehörige und Ärzte in juristischen Belangen. Er war langjähriger Vorsitzender des DDG-Ausschusses Soziales und ist Co-Koordinator/Mitautor der europaweit ersten S2e-Leitlinie: „Diabetes & Straßenverkehr“
Erschienen in: Diabetes-Eltern-Journal, 2023; 14 (1) Seite 15
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stephanie-haack postete ein Update vor 2 Tagen, 19 Stunden
Jetzt schon vormerken: Das nächste virtuelle Community-MeetUp findet am 10. Juni statt. Wir freuen uns drauf! 🙂
Alle Infos hier: https://diabetes-anker.de/veranstaltung/virtuelles-diabetes-anker-community-meetup-im-juni2026/
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tako111 postete ein Update vor 2 Tagen, 21 Stunden
Ich habe Ihr Heft 1-2/2026 leider erst jetzt in die Hände bekommen und war über den Bericht auf Seite 14 „Spritzen, aber kein Insulin“ schon verwundert. Zwar nennen Sie einige mögliche Nebenwirkungen der einzelnen Substanzen, jedoch fehlt ein Hinweis auf eine besonders schwerwiegende Komplikation: die Gefahr einer Schädigung des Sehnervs beziehungsweise anderer Augenstrukturen. Nach meinem Kenntnisstand kann diese Nebenwirkung unter Umständen nicht mehr reversibel sein.
Ich würde mir wünschen, dass Sie bei künftigen Berichten auch auf solche Risiken eingehen und diese entsprechend berücksichtigen. Auffällig ist zudem, dass in Ihrem Heft häufig über Menschen mit Diabetes Typ 1 berichtet wird, während der Diabetes Typ 2 deutlich weniger Beachtung findet. Darüber hinaus entsteht der Eindruck, dass die entsprechenden Spritzenmedikamente bei Typ-2-Diabetes oftmals in einem überwiegend positiven Licht dargestellt werden, ja geradezu für den Typ 2 gegenüber beispielsweise Metformin, präferiert werden.
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katrin-kraatz antwortete vor 2 Tagen, 19 Stunden
Für die Augenproblematik konnte bisher keine Kausalität gezeigt werden. Hier sind weitere Studien zu erwarten, deren Ergebnisse abzuwarten sind. Außerdem ist es ein sehr seltenes Ereignis. Details sind zum Beispiel zu finden im Deutschen Ärzteblatt unter https://www.aerzteblatt.de/themen/augenheilkunde/therapie-mit-glp-1-rezeptor-agonisten-okulaere-komplikationen-sind-selten-aber-visusbedrohend-e345aa92-a4f7-4f40-8146-b2967b577504.
Wir bemühen uns, mit unseren Beiträgen ausgewogen über die Ausgaben des Diabetes-Ankers hinweg alle Menschen mit Diabetes zu informieren – mal mehr über den einen, mal mehr über den anderen Typ und auch weitere Diabetestypen. Medikamente finden ebenfalls über die Ausgaben hinweg ausgewogen ihren Raum im Heft.
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moira postete ein Update vor 1 Woche, 6 Tagen
Hallo! Ich fahre in den Ferien nach Paris und möchte gerne auf den Eiffelturm steigen. Mein Mann macht sich deshalb große Sorgen, weil die Treppe schon sehr lang ist.
War jemand schon mal dort und hat den einen oder anderen Tipp?
