Rechteck – Antworten auf ihre Rechtsfragen: Ist eine Verbeamtung als Lehrerin mit Diabetes möglich?

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Rechteck – Antworten auf ihre Rechtsfragen: Ist eine Verbeamtung als Lehrerin mit Diabetes möglich?

Verbeamtung mit Diabetes – ist das möglich? Rechtsexperte Oliver Ebert erklärt, unter welchen Voraussetzungen eine Lehrerin mit Typ-1-Diabetes verbeamtet werden und welche Rolle ein Schwerbehindertenausweis dabei spielen kann.

Die Frage

Unsere Tochter Sophie (22, CSII+CGM, Diabetes seit dem 5. Lebensjahr) studiert Lehramt und möchte später Lehrerin werden. Sie ist gut eingestellt und hat keine Folgeschäden. Nun haben wir gehört, dass eine Verbeamtung bei Diabetes kaum mehr möglich sei. Sie solle daher unbedingt einen Schwerbehindertenausweis beantragen, um überhaupt eine Chance zu haben. Ist Diabetes wirklich ein Problem?

Familie T.

Die Antwort von Oliver Ebert

Nach meinem Kenntnisstand ist eine Verbeamtung auf Lebenszeit für Menschen mit Diabetes nicht schwieriger geworden, im Gegenteil: Ohne Folgeschäden ist insbesondere eine Verwendung im Innendienst kein Problem. Die Arbeit als Lehrerin kann auch mit Diabetes problemlos ausgeführt werden. Eine Verbeamtung käme nur dann nicht in Betracht, wenn eine Dienstunfähigkeit vor dem Erreichen des regulären Pensionsalters sehr wahrscheinlich wäre. Dies wird man aufgrund des Diabetes in der Regel nicht annehmen können.

Allerdings gibt es ein gewisses Restrisiko, dass der untersuchende Arzt zu Unrecht eine negative Prognose ausstellt und dann womöglich vor Gericht geklärt werden muss, ob die gesundheitliche Eignung vorliegt. Für diesen Fall könnte ein Schwerbehindertenausweis (diesen erhält man ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 50) tatsächlich sinnvoll sein, denn für schwerbehinderte Beamtenanwärter gelten deutlich kürzere Zeiträume für die ärztliche Zukunftsprognose: maßgeblich ist dann nur, ob innerhalb der nächsten maximal 5 Jahre eine vorzeitige Dienstunfähigkeit zu befürchten ist.

Feststellung einer Schwerbehinderung: hohe Hürden

Die Hürden für die Feststellung einer Schwerbehinderung aufgrund des Diabetes sind mittlerweile allerdings sehr hoch. Wenn Sophie gut eingestellt ist und keine Folgeschäden bzw. nennenswerte andere Krankheit hat, dann wird bei ihr wahrscheinlich höchstens ein GdB von 40 anerkannt werden. Aber auch dieser GdB kann dann helfen, denn es gibt die Möglichkeit der Gleichstellung, wenn sie sonst “einen geeigneten Arbeitsplatz nicht erlangen oder nicht behalten können.” (§ 2 Abs. 3 SGB IX).

Wenn aufgrund des Gesundheitszustands die Gefahr besteht, dass ein Beamtenbewerber als nicht hinreichend dienstfähig angesehen wird, kann ein Antrag auf Gleichstellung auch bei Beamtenbewerbern zulässig und begründet sein (vgl. BSG, 10.03.2014 – B 11 AL 96/13 B, vorausgehend: LSG Hessen, Urteil vom 19.6.2013, Az. L 6 AL 116/12). Die Gleichstellung ist bei der zuständigen Arbeitsagentur zu beantragen;als Begründung könnte Sophie anführen, dass ohne diesen Schutz das Erreichen des Beamtenstatus möglicherweise aufgrund einer langfristig gesundheitlich bedingt negativen Zukunftsprognose gefährdet wäre.


von Oliver Ebert

Oliver Ebert ist Fachanwalt für IT-Recht, Datenschutzbeauftragter und -auditor und Hochschullehrbeauftragter für Datenschutz- und Internetrecht. Zudem ist er Geschäftsführer der mediaspects GmbH sowie Fachjournalist für Medizin, Datenschutz & Patientenrechte. Seit vielen Jahren befasst er sich mit dem Thema Diabetes und unterstützt Patienten, Angehörige und Ärzte in juristischen Belangen. Er war langjähriger Vorsitzender des DDG-Ausschusses Soziales und ist Co-Koordinator/Mitautor der europaweit ersten S2e-Leitlinie: „Diabetes & Straßenverkehr“

Erschienen in: Diabetes-Eltern-Journal, 2023; 11 (2) Seite 9

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  • Hallo Philipa,
    beim Umstieg auf eine Pumpe musst du als Mensch fast genauso viele Entscheidungen treffen wie bei der ICT. Schätzfehler bleiben also. Du kannst aber die Basalrate individuell einstellen, z.B. In den frühen Morgenstunden mehr Insulin zuführen. Auch bei körperlichen Anstrengungen kannst du die Basalrate für eine Zeit stoppen, das morgens oder abends gespritzte Basalinsulin wirkt dagegen weiter. Auch bei Schätzfehlern und ansteigendem Zuckerwert kannst du einfach mit dem Drücken von Knöpfen o.ä. Insulin geben. Je nach Situation würdest du keine Spritze rausholen. Bei mir haben sich damals vor 12 Jahren beim Umstieg auf die Pumpe vor allem die Spitzen oben und unten verringert, die mein Doc damals immer als zu viel und zu groß angesehen hat. Der HbA1c, der damals entscheidende Wert, hat sich bei mir nur minimal verbessert. GMI und TIR gab es damals noch nicht, jedenfalls nicht für Patienten. Beim Umstieg auf AID haben sich bei mir GMI und TIR verbessert. Aber “automatisch” funktioniert das auch nur begrenzt. Wenn du z.B. Sport machst, kann ein AID-System die Insulinzufuhr maximal auf Null setzen, aber Zucker kann dir Pumpe auch nicht zuführen.
    Aber meine Meinung: Der Umstieg von ICT auf Pumpe war für mich eine sehr gute Entscheidung würde ich immer wieder so machen.
    Viel Erfolg
    Thomas

  • Hallo zusammen,
    Ich bin neu hier und wollte fragen ob sich euer GMI Wert gebessert hat nachdem ihr eine Pumpe bekommen habt?

  • lena-schmidt hat eine Umfrage erstellt vor 2 Wochen, 1 Tag

    Reminder: Das nächste Community-Meetup findet am 15. Juli statt!
    Den Link und weitere Infos gibt es hier: https://diabetes-anker.de/veranstaltung/virtuelles-diabetes-anker-community-meetup-im-juli/

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