Rechteck – Antworten auf ihre Rechtsfragen: Ist eine Verbeamtung als Lehrerin mit Diabetes möglich?

2 Minuten

Rechteck – Antworten auf ihre Rechtsfragen: Ist eine Verbeamtung als Lehrerin mit Diabetes möglich?

Verbeamtung mit Diabetes – ist das möglich? Rechtsexperte Oliver Ebert erklärt, unter welchen Voraussetzungen eine Lehrerin mit Typ-1-Diabetes verbeamtet werden und welche Rolle ein Schwerbehindertenausweis dabei spielen kann.

Die Frage

Unsere Tochter Sophie (22, CSII+CGM, Diabetes seit dem 5. Lebensjahr) studiert Lehramt und möchte später Lehrerin werden. Sie ist gut eingestellt und hat keine Folgeschäden. Nun haben wir gehört, dass eine Verbeamtung bei Diabetes kaum mehr möglich sei. Sie solle daher unbedingt einen Schwerbehindertenausweis beantragen, um überhaupt eine Chance zu haben. Ist Diabetes wirklich ein Problem?

Familie T.

Die Antwort von Oliver Ebert

Nach meinem Kenntnisstand ist eine Verbeamtung auf Lebenszeit für Menschen mit Diabetes nicht schwieriger geworden, im Gegenteil: Ohne Folgeschäden ist insbesondere eine Verwendung im Innendienst kein Problem. Die Arbeit als Lehrerin kann auch mit Diabetes problemlos ausgeführt werden. Eine Verbeamtung käme nur dann nicht in Betracht, wenn eine Dienstunfähigkeit vor dem Erreichen des regulären Pensionsalters sehr wahrscheinlich wäre. Dies wird man aufgrund des Diabetes in der Regel nicht annehmen können.

Allerdings gibt es ein gewisses Restrisiko, dass der untersuchende Arzt zu Unrecht eine negative Prognose ausstellt und dann womöglich vor Gericht geklärt werden muss, ob die gesundheitliche Eignung vorliegt. Für diesen Fall könnte ein Schwerbehindertenausweis (diesen erhält man ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 50) tatsächlich sinnvoll sein, denn für schwerbehinderte Beamtenanwärter gelten deutlich kürzere Zeiträume für die ärztliche Zukunftsprognose: maßgeblich ist dann nur, ob innerhalb der nächsten maximal 5 Jahre eine vorzeitige Dienstunfähigkeit zu befürchten ist.

Feststellung einer Schwerbehinderung: hohe Hürden

Die Hürden für die Feststellung einer Schwerbehinderung aufgrund des Diabetes sind mittlerweile allerdings sehr hoch. Wenn Sophie gut eingestellt ist und keine Folgeschäden bzw. nennenswerte andere Krankheit hat, dann wird bei ihr wahrscheinlich höchstens ein GdB von 40 anerkannt werden. Aber auch dieser GdB kann dann helfen, denn es gibt die Möglichkeit der Gleichstellung, wenn sie sonst “einen geeigneten Arbeitsplatz nicht erlangen oder nicht behalten können.” (§ 2 Abs. 3 SGB IX).

Wenn aufgrund des Gesundheitszustands die Gefahr besteht, dass ein Beamtenbewerber als nicht hinreichend dienstfähig angesehen wird, kann ein Antrag auf Gleichstellung auch bei Beamtenbewerbern zulässig und begründet sein (vgl. BSG, 10.03.2014 – B 11 AL 96/13 B, vorausgehend: LSG Hessen, Urteil vom 19.6.2013, Az. L 6 AL 116/12). Die Gleichstellung ist bei der zuständigen Arbeitsagentur zu beantragen;als Begründung könnte Sophie anführen, dass ohne diesen Schutz das Erreichen des Beamtenstatus möglicherweise aufgrund einer langfristig gesundheitlich bedingt negativen Zukunftsprognose gefährdet wäre.


von Oliver Ebert

Oliver Ebert ist Fachanwalt für IT-Recht, Datenschutzbeauftragter und -auditor und Hochschullehrbeauftragter für Datenschutz- und Internetrecht. Zudem ist er Geschäftsführer der mediaspects GmbH sowie Fachjournalist für Medizin, Datenschutz & Patientenrechte. Seit vielen Jahren befasst er sich mit dem Thema Diabetes und unterstützt Patienten, Angehörige und Ärzte in juristischen Belangen. Er war langjähriger Vorsitzender des DDG-Ausschusses Soziales und ist Co-Koordinator/Mitautor der europaweit ersten S2e-Leitlinie: „Diabetes & Straßenverkehr“

Erschienen in: Diabetes-Eltern-Journal, 2023; 11 (2) Seite 9

Diabetes-Anker-Newsletter

Alle wichtigen Infos und Events für Menschen mit Diabetes – kostenlos und direkt in deinem Postfach. Mit unserem Newsletter verpasst du nichts mehr.

Ähnliche Beiträge

Rechteck – Antworten auf ihre Rechtsfragen: Ist Insulin auf Vorrat für einen langen Urlaub möglich?
Insulin auf Vorrat für einen mehrmonatigen Urlaub – geht das? Rechtsexperte Oliver Ebert erklärt, warum Ärzte nur einen Dreimonatsbedarf verordnen dürfen und welche Möglichkeiten Reisende mit Diabetes dennoch haben.

2 Minuten

Rechteck – Antworten auf ihre Rechtsfragen: Kann man Schmerzmittel im Fluggepäck und im Ausland mitführen?
Ist es möglich, Schmerzmittel und Opiate im Fluggepäck für den Urlaub im Ausland mitführen? Für Menschen mit Diabetes und Neuropathie eine wichtige Frage. Rechtsexperte Oliver Ebert erklärt, welche Bescheinigungen nötig sind und worauf bei Reisen in und außerhalb des Schengen-Raums zu achten ist.

2 Minuten

Keine Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Diabetes-Anker-Newsletter

Alle wichtigen Infos und Events für Menschen mit Diabetes – kostenlos und direkt in deinem Postfach. Mit unserem Newsletter verpasst du nichts mehr.

Über uns

Geschichten, Gemeinschaft, Gesundheit: Der Diabetes-Anker ist ein umfassendes Angebot für alle Menschen mit Diabetes – live, gedruckt und digital. Der Diabetes-Anker und die Community sind immer da, wo du sie brauchst. Für alle Höhen und Tiefen.

Community-Frage
Mit wem redest du
über deinen Diabetes?

Die Antworten werden anonymisiert gesammelt und sind nicht mit dir oder deinem Profil verbunden. Achte darauf, dass deine Antwort auch keine Personenbezogenen Daten enthält.

Werde Teil unserer Community
Folge uns auf unseren Social-Media-Kanälen
Community-Feed
  • Jetzt schon vormerken: Das nächste virtuelle Community-MeetUp findet am 10. Juni statt. Wir freuen uns drauf! 🙂

    Alle Infos hier: https://diabetes-anker.de/veranstaltung/virtuelles-diabetes-anker-community-meetup-im-juni2026/

  • tako111 postete ein Update vor 2 Tagen, 21 Stunden

    Ich habe Ihr Heft 1-2/2026 leider erst jetzt in die Hände bekommen und war über den Bericht auf Seite 14 „Spritzen, aber kein Insulin“ schon verwundert. Zwar nennen Sie einige mögliche Nebenwirkungen der einzelnen Substanzen, jedoch fehlt ein Hinweis auf eine besonders schwerwiegende Komplikation: die Gefahr einer Schädigung des Sehnervs beziehungsweise anderer Augenstrukturen. Nach meinem Kenntnisstand kann diese Nebenwirkung unter Umständen nicht mehr reversibel sein.

    Ich würde mir wünschen, dass Sie bei künftigen Berichten auch auf solche Risiken eingehen und diese entsprechend berücksichtigen. Auffällig ist zudem, dass in Ihrem Heft häufig über Menschen mit Diabetes Typ 1 berichtet wird, während der Diabetes Typ 2 deutlich weniger Beachtung findet. Darüber hinaus entsteht der Eindruck, dass die entsprechenden Spritzenmedikamente bei Typ-2-Diabetes oftmals in einem überwiegend positiven Licht dargestellt werden, ja geradezu für den Typ 2 gegenüber beispielsweise Metformin, präferiert werden.

  • moira postete ein Update vor 1 Woche, 6 Tagen

    Hallo! Ich fahre in den Ferien nach Paris und möchte gerne auf den Eiffelturm steigen. Mein Mann macht sich deshalb große Sorgen, weil die Treppe schon sehr lang ist.
    War jemand schon mal dort und hat den einen oder anderen Tipp?

Verbände