Rechteck – Antworten auf ihre Rechtsfragen: Lena (10) soll ohne Begleitung ins Krankenhaus – was nun?

2 Minuten

© Halfpoint - iStockphoto
Rechteck – Antworten auf ihre Rechtsfragen: Lena (10) soll ohne Begleitung ins Krankenhaus – was nun?

Wenn die Krankenkasse die Kostenübernahme für eine Begleitung durch die Eltern beim Krankenhaus-Aufenthalt ablehnt, stehen Familien vor einer schwierigen Situation. Rechtsanwalt Oliver Ebert zeigt, welche Rechte Eltern haben.

Die Frage

Der Diabetes unserer Tochter Lena (10) ist total durcheinander, und wir haben den dringenden Rat bekommen, dass sie stationär in einer spezialisierten Klinik eingestellt werden sollte. Die nächste Klinik ist nicht gerade um die Ecke. Wir haben daher bei der Krankenkasse angefragt, ob mein Mann oder ich als Begleitperson mit ins Krankenhaus darf.

Die Kasse will die Kosten dafür aber nicht übernehmen – die Begleitung sei nicht „notwendig“. Lena sei alt genug, und es würde reichen, wenn wir sie regelmäßig besuchen. Aber Lena kommt ohne uns nicht klar und wird sich wohl mit Händen und Füßen gegen alles wehren! Was nun?

Familie K.

Die Antwort von Oliver Ebert

Wie so oft kommt es auf die konkrete Situation im Einzelfall an. Generell gilt: Bei einer stationären Behandlung von Kindern in einem Krankenhaus ist die Mitaufnahme eines Elternteils auf Kassenkosten möglich, wenn die Aufnahme medizinisch notwendig ist. Dies ist regelmäßig der Fall, wenn der Behandlungserfolg andernfalls gefährdet wäre (§ 11 Abs. 3 S.1 SGB V).

Die Entscheidung über die Kostenübernahme trifft die Krankenkasse. Bei Kleinkindern wird diese medizinische Notwendigkeit meist unproblematisch anerkannt; die Nähe zumindest eines Elternteils wird als für den Genesungsprozess erforderlich angesehen. Ist das Kind älter, wird es schwieriger; die meisten Krankenkassen übernehmen die Kosten aber immerhin bis zum 8. oder 9. Lebensjahr. Nachdem Lena bereits 10 ist, würde man grundsätzlich wohl schon ausführlicher medizinisch bzw. psychologisch begründen müssen, warum sie nicht alleine in die Klinik kann.

Allerdings sehe ich hier trotzdem gute Chancen, denn die Mitaufnahme eines Elternteils kann auch dann medizinisch begründet sein, wenn die Eltern in diesem Rahmen in die spätere Eigenbehandlung des Kindes eingewiesen werden sollen – und dies dürfte bei Kindern mit Diabetes oft notwendig sein.

Absprache mit Diabetes-Team bzw. Klinik

Ich empfehle daher, dass Sie zusammen mit dem Diabetes-Team bzw. der Klinik abklären, ob auch Sie während des Klinikaufenthalts geschult werden. Meines Wissens ist das in aller Regel der Fall, zumindest wenn die Klinik (auch) auf Diabetes spezialisiert ist. Zusätzlich können Sie den Antrag auf Kostenübernahme auch darauf stützen, dass bei Kindern mit einer Behinderung keine starren Altersgrenzen gelten dürfen.

Diabetes ist eine chronische Krankheit, so dass Lena bereits per gesetzlicher Definition (§ 2 SGB IX) als behindert gilt. Es braucht dazu keines amtlichen Feststellungsbescheids: Weisen Sie darauf hin, dass nach der VersorgungsMedVO bei Lena mindestens ein Grad der Behinderung von 30 sowie das Merkzeichen H (für hilflos) vorliegt.

Wenn die Mitaufnahme eines Elternteils von der Krankenkasse bewilligt ist, übernimmt diese die Kosten für Unterbringung und Verpflegung. Wenn das versicherte Kind – wie Lena – das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder behindert und auf Hilfe angewiesen ist, hat der begleitende Elternteil bei einem Verdienstausfall auch Anspruch auf Krankengeld bzw. Kinderpflegekrankengeld. Nicht nur in solchen Fällen wichtig: Stellen Sie den Antrag immer schriftlich bei der Krankenkasse, verlassen Sie sich nicht allein auf mündliche Auskünfte.


von Oliver Ebert

Oliver Ebert ist Fachanwalt für IT-Recht, Datenschutzbeauftragter und -auditor und Hochschullehrbeauftragter für Datenschutz- und Internetrecht. Zudem ist er Geschäftsführer der mediaspects GmbH sowie Fachjournalist für Medizin, Datenschutz & Patientenrechte. Seit vielen Jahren befasst er sich mit dem Thema Diabetes und unterstützt Patienten, Angehörige und Ärzte in juristischen Belangen. Er war langjähriger Vorsitzender des DDG-Ausschusses Soziales und ist Co-Koordinator/Mitautor der europaweit ersten S2e-Leitlinie: „Diabetes & Straßenverkehr“

Erschienen in: Diabetes-Eltern-Journal, 2021; 13 (2) Seite 23

Diabetes-Anker-Newsletter

Alle wichtigen Infos und Events für Menschen mit Diabetes – kostenlos und direkt in deinem Postfach. Mit unserem Newsletter verpasst du nichts mehr.

Hinweise zum Datenschutz

Ähnliche Beiträge

Rechteck – Antworten auf ihre Rechtsfragen: Ist Insulin auf Vorrat für einen langen Urlaub möglich?
Insulin auf Vorrat für einen mehrmonatigen Urlaub – geht das? Rechtsexperte Oliver Ebert erklärt, warum Ärzte nur einen Dreimonatsbedarf verordnen dürfen und welche Möglichkeiten Reisende mit Diabetes dennoch haben.

2 Minuten

Rechteck – Antworten auf ihre Rechtsfragen: Kann man Schmerzmittel im Fluggepäck und im Ausland mitführen?
Ist es möglich, Schmerzmittel und Opiate im Fluggepäck für den Urlaub im Ausland mitführen? Für Menschen mit Diabetes und Neuropathie eine wichtige Frage. Rechtsexperte Oliver Ebert erklärt, welche Bescheinigungen nötig sind und worauf bei Reisen in und außerhalb des Schengen-Raums zu achten ist.

2 Minuten

Keine Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Diabetes-Anker-Newsletter

Alle wichtigen Infos und Events für Menschen mit Diabetes – kostenlos und direkt in deinem Postfach. Mit unserem Newsletter verpasst du nichts mehr.

Hinweise zum Datenschutz

Über uns

Geschichten, Gemeinschaft, Gesundheit: Der Diabetes-Anker ist ein umfassendes Angebot für alle Menschen mit Diabetes – live, gedruckt und digital. Der Diabetes-Anker und die Community sind immer da, wo du sie brauchst. Für alle Höhen und Tiefen.

Community-Frage
Mit wem redest du
über deinen Diabetes?

Die Antworten werden anonymisiert gesammelt und sind nicht mit dir oder deinem Profil verbunden. Achte darauf, dass deine Antwort auch keine Personenbezogenen Daten enthält.

Werde Teil unserer Community
Folge uns auf unseren Social-Media-Kanälen
Community-Feed
Zur Community
  • Hallo Philipa,
    beim Umstieg auf eine Pumpe musst du als Mensch fast genauso viele Entscheidungen treffen wie bei der ICT. Schätzfehler bleiben also. Du kannst aber die Basalrate individuell einstellen, z.B. In den frühen Morgenstunden mehr Insulin zuführen. Auch bei körperlichen Anstrengungen kannst du die Basalrate für eine Zeit stoppen, das morgens oder abends gespritzte Basalinsulin wirkt dagegen weiter. Auch bei Schätzfehlern und ansteigendem Zuckerwert kannst du einfach mit dem Drücken von Knöpfen o.ä. Insulin geben. Je nach Situation würdest du keine Spritze rausholen. Bei mir haben sich damals vor 12 Jahren beim Umstieg auf die Pumpe vor allem die Spitzen oben und unten verringert, die mein Doc damals immer als zu viel und zu groß angesehen hat. Der HbA1c, der damals entscheidende Wert, hat sich bei mir nur minimal verbessert. GMI und TIR gab es damals noch nicht, jedenfalls nicht für Patienten. Beim Umstieg auf AID haben sich bei mir GMI und TIR verbessert. Aber “automatisch” funktioniert das auch nur begrenzt. Wenn du z.B. Sport machst, kann ein AID-System die Insulinzufuhr maximal auf Null setzen, aber Zucker kann dir Pumpe auch nicht zuführen.
    Aber meine Meinung: Der Umstieg von ICT auf Pumpe war für mich eine sehr gute Entscheidung würde ich immer wieder so machen.
    Viel Erfolg
    Thomas

  • philipa postete ein Update vor 23 Stunden

    Hallo zusammen,
    Ich bin neu hier und wollte fragen ob sich euer GMI Wert gebessert hat nachdem ihr eine Pumpe bekommen habt?

  • lena-schmidt hat eine Umfrage erstellt vor 2 Wochen, 1 Tag

    Reminder: Das nächste Community-Meetup findet am 15. Juli statt!
    Den Link und weitere Infos gibt es hier: https://diabetes-anker.de/veranstaltung/virtuelles-diabetes-anker-community-meetup-im-juli/

    Wer ist am Start?

    ( 4 von 6 )
    66.67%
    ( 1 von 6 )
    16.67%
    ( 1 von 6 )
    16.67%