- Eltern und Kind
Rechteck – Antworten auf ihre Rechtsfragen: Muss die Diagnose für eine Befreiung von der Maskenpflicht genannt werden?
2 Minuten

Darf eine Schule bei einer Befreiung von der Maskenpflicht die genaue Diagnose verlangen? Rechtsanwalt Oliver Ebert erläutert die Rechtslage, relevante Gerichtsentscheidungen und welche Möglichkeiten betroffene Eltern haben.
Die Frage
Unsere Ärztin hat dringend davon abgeraten, dass unsere Tochter Sophie (11) in der Schule laufend eine Gesichtsmaske trägt. Sophie hat neben dem Diabetes auch noch eine seltene Lungenerkrankung. Selbst unter einer einfachen Stoffmaske bekommt sie kaum Luft; von einer FFP2-Maske ganz zu schweigen. Die Ärztin sagt, die Maske kann zu dauerhaften Atemproblemen führen.
Wir haben daher ein Attest bekommen, mit dem Sophie aus medizinischen Gründen von der Maskenpflicht befreit wird. Die Schule will das so aber nicht akzeptieren: Wir sollen ein Attest mit einer genauen Diagnose vorlegen. Ich finde das ziemliche unverschämt, auch aus Datenschutzgründen. Darf die Schule wirklich verlangen, dass das Attest eine Diagnose enthält?
Nina K. aus Münster
Die Antwort von Oliver Ebert
Hierzu gibt es mehrere Gerichtsentscheidungen: Das – wohl auch für Sie zuständige – Oberverwaltungsgericht Münster entschied (Beschluss vom 24.09.2020, 13 B 1368/20) in einem Eilverfahren, dass eine Befreiung von der “Maskenpflicht” in der Schule eine aussagekräftige ärztliche Bescheinigung erfordere. Mehrere Gerichte in verschiedenen Bundesländern haben ähnlich entschieden.
Allerdings sind diese Entscheidungen im Eilverfahren ergangen. Eine ausführliche Klärung der Rechtslage können betroffene Eltern erreichen, indem sie eine reguläre Klage erheben. Die Sachlage wird dann ohne Zeitdruck untersucht, und es können Sachverständige und Gutachter einbezogen werden.
Nach meiner Einschätzung bestehen gute Chancen, dass ein solches “Hauptsacheverfahren” zu einem anderen Ausgang führen könnte. Neben verfassungsrechtlichen Bedenken finde ich es erstaunlich, dass keines der Gerichte die Schulgesetze/Schulverordnungen berücksichtigt: Darin ist geregelt, dass die Schule eine Untersuchung durch einen Amtsarzt/Schularzt verlangen kann, wenn Zweifel an einem ärztlichen Attest bestehen.
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Wenn eine Schule also Zweifel hat, ob ein ärztliches Attest zur Maskenbefreiung nicht ein Gefälligkeitsattest ist, könnte sie dies durch den Amts- oder Schularzt prüfen lassen. Auch Datenschützer haben bereits erhebliche Zweifel geäußert, dass Schulen irgendwelche Diagnosen verlangen dürfen.
Vor diesem Hintergrund empfehle ich, dass Sie der Schule Ihre Bedenken mitteilen, warum Sie keine Diagnose offenlegen möchten. Bieten Sie aber ausdrücklich an, dass sie mit einer amts-/schulärztlichen Untersuchung einverstanden sind, falls weiterhin Zweifel am Attest bestehen. Wenn die Schule trotzdem auf einem Attest mit Diagnose besteht, müssen sie dem wahrscheinlich notgedrungen nachkommen, ansonsten droht Sophie wohl der Ausschluss vom Unterricht. Trotzdem können Sie den Rechtsweg gehen und gerichtlich klären lassen, ob die Vorgehensweise der Schule rechtmäßig ist.
von Oliver Ebert
Oliver Ebert ist Fachanwalt für IT-Recht, Datenschutzbeauftragter und -auditor und Hochschullehrbeauftragter für Datenschutz- und Internetrecht. Zudem ist er Geschäftsführer der mediaspects GmbH sowie Fachjournalist für Medizin, Datenschutz & Patientenrechte. Seit vielen Jahren befasst er sich mit dem Thema Diabetes und unterstützt Patienten, Angehörige und Ärzte in juristischen Belangen. Er war langjähriger Vorsitzender des DDG-Ausschusses Soziales und ist Co-Koordinator/Mitautor der europaweit ersten S2e-Leitlinie: „Diabetes & Straßenverkehr“
Erschienen in: Diabetes-Journal, 2024; 72 (5) Seite 49
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thomas55 postete ein Update vor 5 Stunden, 32 Minuten
Hallo Philipa,
beim Umstieg auf eine Pumpe musst du als Mensch fast genauso viele Entscheidungen treffen wie bei der ICT. Schätzfehler bleiben also. Du kannst aber die Basalrate individuell einstellen, z.B. In den frühen Morgenstunden mehr Insulin zuführen. Auch bei körperlichen Anstrengungen kannst du die Basalrate für eine Zeit stoppen, das morgens oder abends gespritzte Basalinsulin wirkt dagegen weiter. Auch bei Schätzfehlern und ansteigendem Zuckerwert kannst du einfach mit dem Drücken von Knöpfen o.ä. Insulin geben. Je nach Situation würdest du keine Spritze rausholen. Bei mir haben sich damals vor 12 Jahren beim Umstieg auf die Pumpe vor allem die Spitzen oben und unten verringert, die mein Doc damals immer als zu viel und zu groß angesehen hat. Der HbA1c, der damals entscheidende Wert, hat sich bei mir nur minimal verbessert. GMI und TIR gab es damals noch nicht, jedenfalls nicht für Patienten. Beim Umstieg auf AID haben sich bei mir GMI und TIR verbessert. Aber “automatisch” funktioniert das auch nur begrenzt. Wenn du z.B. Sport machst, kann ein AID-System die Insulinzufuhr maximal auf Null setzen, aber Zucker kann dir Pumpe auch nicht zuführen.
Aber meine Meinung: Der Umstieg von ICT auf Pumpe war für mich eine sehr gute Entscheidung würde ich immer wieder so machen.
Viel Erfolg
Thomasphilipa postete ein Update vor 23 Stunden, 2 Minuten
Hallo zusammen,
Ich bin neu hier und wollte fragen ob sich euer GMI Wert gebessert hat nachdem ihr eine Pumpe bekommen habt?lena-schmidt hat eine Umfrage erstellt vor 2 Wochen, 1 Tag
Reminder: Das nächste Community-Meetup findet am 15. Juli statt!
Den Link und weitere Infos gibt es hier: https://diabetes-anker.de/veranstaltung/virtuelles-diabetes-anker-community-meetup-im-juli/Wer ist am Start?
Virtuelles Diabetes-Anker Community-MeetUp im Juli – Diabetes-Anker
Wir freuen uns auf das nächste Community-MeetUp am 15. Juli! 1x im Monat treffen wir uns und tauschen uns rund um das Thema Diabetes aus. Die ganze Community ist herzlich eingeladen. […]




