Rechteck – Antworten auf ihre Rechtsfragen: Muss die Diagnose für eine Befreiung von der Maskenpflicht genannt werden?

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© Oksana Kuzmina – AdobeStock
Rechteck – Antworten auf ihre Rechtsfragen: Muss die Diagnose für eine Befreiung von der Maskenpflicht genannt werden?

Darf eine Schule bei einer Befreiung von der Maskenpflicht die genaue Diagnose verlangen? Rechtsanwalt Oliver Ebert erläutert die Rechtslage, relevante Gerichtsentscheidungen und welche Möglichkeiten betroffene Eltern haben.

Die Frage

Unsere Ärztin hat dringend davon abgeraten, dass unsere Tochter Sophie (11) in der Schule laufend eine Gesichtsmaske trägt. Sophie hat neben dem Diabetes auch noch eine seltene Lungenerkrankung. Selbst unter einer einfachen Stoffmaske bekommt sie kaum Luft; von einer FFP2-Maske ganz zu schweigen. Die Ärztin sagt, die Maske kann zu dauerhaften Atemproblemen führen.

Wir haben daher ein Attest bekommen, mit dem Sophie aus medizinischen Gründen von der Maskenpflicht befreit wird. Die Schule will das so aber nicht akzeptieren: Wir sollen ein Attest mit einer genauen Diagnose vorlegen. Ich finde das ziemliche unverschämt, auch aus Datenschutzgründen. Darf die Schule wirklich verlangen, dass das Attest eine Diagnose enthält?

Nina K. aus Münster

Die Antwort von Oliver Ebert

Hierzu gibt es mehrere Gerichtsentscheidungen: Das – wohl auch für Sie zuständige – Oberverwaltungsgericht Münster entschied (Beschluss vom 24.09.2020, 13 B 1368/20) in einem Eilverfahren, dass eine Befreiung von der “Maskenpflicht” in der Schule eine aussagekräftige ärztliche Bescheinigung erfordere. Mehrere Gerichte in verschiedenen Bundesländern haben ähnlich entschieden.

Allerdings sind diese Entscheidungen im Eilverfahren ergangen. Eine ausführliche Klärung der Rechtslage können betroffene Eltern erreichen, indem sie eine reguläre Klage erheben. Die Sachlage wird dann ohne Zeitdruck untersucht, und es können Sachverständige und Gutachter einbezogen werden.

Nach meiner Einschätzung bestehen gute Chancen, dass ein solches “Hauptsacheverfahren” zu einem anderen Ausgang führen könnte. Neben verfassungsrechtlichen Bedenken finde ich es erstaunlich, dass keines der Gerichte die Schulgesetze/Schulverordnungen berücksichtigt: Darin ist geregelt, dass die Schule eine Untersuchung durch einen Amtsarzt/Schularzt verlangen kann, wenn Zweifel an einem ärztlichen Attest bestehen.

Wenn eine Schule also Zweifel hat, ob ein ärztliches Attest zur Maskenbefreiung nicht ein Gefälligkeitsattest ist, könnte sie dies durch den Amts- oder Schularzt prüfen lassen. Auch Datenschützer haben bereits erhebliche Zweifel geäußert, dass Schulen irgendwelche Diagnosen verlangen dürfen.

Vor diesem Hintergrund empfehle ich, dass Sie der Schule Ihre Bedenken mitteilen, warum Sie keine Diagnose offenlegen möchten. Bieten Sie aber ausdrücklich an, dass sie mit einer amts-/schulärztlichen Untersuchung einverstanden sind, falls weiterhin Zweifel am Attest bestehen. Wenn die Schule trotzdem auf einem Attest mit Diagnose besteht, müssen sie dem wahrscheinlich notgedrungen nachkommen, ansonsten droht Sophie wohl der Ausschluss vom Unterricht. Trotzdem können Sie den Rechtsweg gehen und gerichtlich klären lassen, ob die Vorgehensweise der Schule rechtmäßig ist.


von Oliver Ebert

Oliver Ebert ist Fachanwalt für IT-Recht, Datenschutzbeauftragter und -auditor und Hochschullehrbeauftragter für Datenschutz- und Internetrecht. Zudem ist er Geschäftsführer der mediaspects GmbH sowie Fachjournalist für Medizin, Datenschutz & Patientenrechte. Seit vielen Jahren befasst er sich mit dem Thema Diabetes und unterstützt Patienten, Angehörige und Ärzte in juristischen Belangen. Er war langjähriger Vorsitzender des DDG-Ausschusses Soziales und ist Co-Koordinator/Mitautor der europaweit ersten S2e-Leitlinie: „Diabetes & Straßenverkehr“

Erschienen in: Diabetes-Journal, 2024; 72 (5) Seite 49

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  • mr postete ein Update vor 14 Stunden, 45 Minuten

    Hallo,
    Ich bin neu hier.
    Seit gut zwei Jahren Typ 1 Diabetikerin.
    Ich würde mich gerne austauschen

  • Hallo, hat hier noch jemand Doppeldiabetes (durch Corona verursacht oder warum auch immer)? Ich würde mich gerne austauschen.

  • olivers postete ein Update vor 2 Wochen

    Hallo Zusammen!
    Ich bin ein T3er und freue mich Gleichbetroffene zwecks Erfahrungsaustausch zu finden. Bin im Frankfurter Raum, aber auch im Heidelberger Raum unterwegs.
    Liebe Grüße
    Oliver

    • Hey Oliver, kannst mich gerne mal anschreiben. Viele Grüße
      Gunnar

    • @gunnar83: hallo, aktuell im Frankfurter Raum. Wir können aber gerne mal ein Treffen organisieren, zwecks Austausch.
      Viele Grüße
      Oliver

    • Hallo Oliver, auch ich bin Typ 3c und würde mich gern mit dir ein wenig per Mail mit dir austauschen, wenn du magst. Bin vor 15 Jahren mit Kausch-Whipple auf “Verdacht” operiert worden – war aber kein Krebs, sondern “nur” eine Pankreatitis (AIP), also eine Fehldiagnose (hätte keiner OP bedurft, also kein Diabetes als Folge).