- Eltern und Kind
Rechteck – Antworten auf ihre Rechtsfragen: Was tun, wenn eine Schulbegleitung abgelehnt wird?
2 Minuten

Wenn eine Schulbegleitung für ein Kind mit Diabetes abgelehnt wird, sind Eltern nicht schutzlos. Das Grundgesetz verbietet die Benachteiligung behinderter Kinder – Rechtsanwalt Oliver Ebert erklärt die Handlungsmöglichkeiten.
Die Frage
Unsere Tochter Sophie (8J.) kommt in der Schule leider nicht alleine klar und wir brauchen deswegen eine Schulbegleitung. Die Krankenkasse würde die Kosten übernehmen. Die Klassenlehrerin wehrt sich aber mit Händen und Füßen: es käme nicht in Frage, dass da irgendwelche Leute mit im Unterricht sitzen.
Wenn es ohne Begleitperson nicht gehe, dann sollten wir uns eben um eine andere Schule bemühen; zur Not müsse Sophie in eine Förderschule.
Wir sind ziemlich verzweifelt, es kann nicht sein, dass unsere Tochter derart benachteiligt wird. Das ist doch Diskriminierung! Abgesehen davon kommt ein Schulwechsel schon aufgrund der Entfernung nicht in Betracht. Können wir hier wirklich nichts machen?
Petra F.
Die Antwort von Oliver Ebert
Nach dem Grundgesetz (Art. 3 Abs.3 Satz 2 GG) ist eine Benachteiligung behinderter Menschen untersagt; vielmehr muss der Staat alles unternehmen, um eine Eingliederung (Inklusion/Integration) sicherzustellen. Ein Kind mit Diabetes ist durch diese chronische Krankheit behindert. Es darf nur dann gegen den Willen der Eltern an eine Förderschule verwiesen werden, wenn die Erziehung und Unterrichtung an der Regelschule nicht (mehr) seinen Fähigkeiten entspräche oder nur mit besonderen Aufwand möglich wäre.
Die Schule muss alles Zumutbare unternehmen, um den Schulbesuch möglich zu machen. Wenn dazu eine Schulbegleitung medizinisch notwendig ist, darf dies nur aus einem triftigen Grund abgelehnt werden. Voraussetzung ist, dass die Schule die Versorgung nicht selbst sicherstellen kann. Dies wäre der Fall, wenn Lehrkräfte Sophie unterstützen könnten oder schon eine Begleitperson für andere Kinder anwesend ist, die sich auch um Sophie kümmern könnte. Natürlich dürfte der Unterricht hierdurch nicht gestört werden.
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Ich empfehle folgende Vorgehensweise: klären Sie zunächst die medizinische Notwendigkeit der Schulbegleitung ab. Ihr Diabetologe kann diese dann als Krankenkassenleistung verordnen und eine Bescheinigung für die Schule ausstellen. Danach sollten Sie mit der Schulleitung in Kontakt treten und die Situation sachlich schildern.
Vielmals lassen sich in einem solchen Gespräch Bedenken entkräften und Kompromisse finden: so kann es ausreichen, wenn die Begleitperson sich in der Nähe des Klassenzimmers aufhält oder in Rufbereitschaft ist. Wenn die Schule bei der ablehnenden Haltung bleibt, erbitten Sie einen schriftlichen Bescheid, gegen den Sie Rechtsmittel einlegen können. Gleichzeitig sollten Sie sich an die Schulaufsichtsbehörde wenden und dort den Sachverhalt schildern.
von Oliver Ebert
Oliver Ebert ist Fachanwalt für IT-Recht, Datenschutzbeauftragter und -auditor und Hochschullehrbeauftragter für Datenschutz- und Internetrecht. Zudem ist er Geschäftsführer der mediaspects GmbH sowie Fachjournalist für Medizin, Datenschutz & Patientenrechte. Seit vielen Jahren befasst er sich mit dem Thema Diabetes und unterstützt Patienten, Angehörige und Ärzte in juristischen Belangen. Er war langjähriger Vorsitzender des DDG-Ausschusses Soziales und ist Co-Koordinator/Mitautor der europaweit ersten S2e-Leitlinie: „Diabetes & Straßenverkehr“
Erschienen in: Diabetes-Eltern-Journal, 2022; 13 (3) Seite 14
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mr postete ein Update vor 13 Stunden, 56 Minuten
Hallo,
Ich bin neu hier.
Seit gut zwei Jahren Typ 1 Diabetikerin.
Ich würde mich gerne austauschenmulti postete ein Update in der Gruppe In der Gruppe:Doppel-Diabetes vor 1 Woche, 2 Tagen
Hallo, hat hier noch jemand Doppeldiabetes (durch Corona verursacht oder warum auch immer)? Ich würde mich gerne austauschen.
olivers postete ein Update vor 2 Wochen
Hallo Zusammen!
Ich bin ein T3er und freue mich Gleichbetroffene zwecks Erfahrungsaustausch zu finden. Bin im Frankfurter Raum, aber auch im Heidelberger Raum unterwegs.
Liebe Grüße
Oliver- gunnar83 antwortete vor 3 Tagen, 20 Stunden
Hey Oliver, kannst mich gerne mal anschreiben. Viele Grüße
Gunnar - olivers antwortete vor 3 Tagen, 16 Stunden
@gunnar83: hallo, aktuell im Frankfurter Raum. Wir können aber gerne mal ein Treffen organisieren, zwecks Austausch.
Viele Grüße
Oliver - brandt antwortete vor 1 Tag, 14 Stunden
Hallo Oliver, auch ich bin Typ 3c und würde mich gern mit dir ein wenig per Mail mit dir austauschen, wenn du magst. Bin vor 15 Jahren mit Kausch-Whipple auf “Verdacht” operiert worden – war aber kein Krebs, sondern “nur” eine Pankreatitis (AIP), also eine Fehldiagnose (hätte keiner OP bedurft, also kein Diabetes als Folge).



