- Eltern und Kind
Rechteck – Antworten auf ihre Rechtsfragen: Was tun, wenn eine Schulbegleitung abgelehnt wird?
2 Minuten

Wenn eine Schulbegleitung für ein Kind mit Diabetes abgelehnt wird, sind Eltern nicht schutzlos. Das Grundgesetz verbietet die Benachteiligung behinderter Kinder – Rechtsanwalt Oliver Ebert erklärt die Handlungsmöglichkeiten.
Die Frage
Unsere Tochter Sophie (8J.) kommt in der Schule leider nicht alleine klar und wir brauchen deswegen eine Schulbegleitung. Die Krankenkasse würde die Kosten übernehmen. Die Klassenlehrerin wehrt sich aber mit Händen und Füßen: es käme nicht in Frage, dass da irgendwelche Leute mit im Unterricht sitzen.
Wenn es ohne Begleitperson nicht gehe, dann sollten wir uns eben um eine andere Schule bemühen; zur Not müsse Sophie in eine Förderschule.
Wir sind ziemlich verzweifelt, es kann nicht sein, dass unsere Tochter derart benachteiligt wird. Das ist doch Diskriminierung! Abgesehen davon kommt ein Schulwechsel schon aufgrund der Entfernung nicht in Betracht. Können wir hier wirklich nichts machen?
Petra F.
Die Antwort von Oliver Ebert
Nach dem Grundgesetz (Art. 3 Abs.3 Satz 2 GG) ist eine Benachteiligung behinderter Menschen untersagt; vielmehr muss der Staat alles unternehmen, um eine Eingliederung (Inklusion/Integration) sicherzustellen. Ein Kind mit Diabetes ist durch diese chronische Krankheit behindert. Es darf nur dann gegen den Willen der Eltern an eine Förderschule verwiesen werden, wenn die Erziehung und Unterrichtung an der Regelschule nicht (mehr) seinen Fähigkeiten entspräche oder nur mit besonderen Aufwand möglich wäre.
Die Schule muss alles Zumutbare unternehmen, um den Schulbesuch möglich zu machen. Wenn dazu eine Schulbegleitung medizinisch notwendig ist, darf dies nur aus einem triftigen Grund abgelehnt werden. Voraussetzung ist, dass die Schule die Versorgung nicht selbst sicherstellen kann. Dies wäre der Fall, wenn Lehrkräfte Sophie unterstützen könnten oder schon eine Begleitperson für andere Kinder anwesend ist, die sich auch um Sophie kümmern könnte. Natürlich dürfte der Unterricht hierdurch nicht gestört werden.
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Ich empfehle folgende Vorgehensweise: klären Sie zunächst die medizinische Notwendigkeit der Schulbegleitung ab. Ihr Diabetologe kann diese dann als Krankenkassenleistung verordnen und eine Bescheinigung für die Schule ausstellen. Danach sollten Sie mit der Schulleitung in Kontakt treten und die Situation sachlich schildern.
Vielmals lassen sich in einem solchen Gespräch Bedenken entkräften und Kompromisse finden: so kann es ausreichen, wenn die Begleitperson sich in der Nähe des Klassenzimmers aufhält oder in Rufbereitschaft ist. Wenn die Schule bei der ablehnenden Haltung bleibt, erbitten Sie einen schriftlichen Bescheid, gegen den Sie Rechtsmittel einlegen können. Gleichzeitig sollten Sie sich an die Schulaufsichtsbehörde wenden und dort den Sachverhalt schildern.
von Oliver Ebert
Oliver Ebert ist Fachanwalt für IT-Recht, Datenschutzbeauftragter und -auditor und Hochschullehrbeauftragter für Datenschutz- und Internetrecht. Zudem ist er Geschäftsführer der mediaspects GmbH sowie Fachjournalist für Medizin, Datenschutz & Patientenrechte. Seit vielen Jahren befasst er sich mit dem Thema Diabetes und unterstützt Patienten, Angehörige und Ärzte in juristischen Belangen. Er war langjähriger Vorsitzender des DDG-Ausschusses Soziales und ist Co-Koordinator/Mitautor der europaweit ersten S2e-Leitlinie: „Diabetes & Straßenverkehr“
Erschienen in: Diabetes-Eltern-Journal, 2022; 13 (3) Seite 14
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thomas55 postete ein Update vor 4 Stunden, 33 Minuten
Hallo Philipa,
beim Umstieg auf eine Pumpe musst du als Mensch fast genauso viele Entscheidungen treffen wie bei der ICT. Schätzfehler bleiben also. Du kannst aber die Basalrate individuell einstellen, z.B. In den frühen Morgenstunden mehr Insulin zuführen. Auch bei körperlichen Anstrengungen kannst du die Basalrate für eine Zeit stoppen, das morgens oder abends gespritzte Basalinsulin wirkt dagegen weiter. Auch bei Schätzfehlern und ansteigendem Zuckerwert kannst du einfach mit dem Drücken von Knöpfen o.ä. Insulin geben. Je nach Situation würdest du keine Spritze rausholen. Bei mir haben sich damals vor 12 Jahren beim Umstieg auf die Pumpe vor allem die Spitzen oben und unten verringert, die mein Doc damals immer als zu viel und zu groß angesehen hat. Der HbA1c, der damals entscheidende Wert, hat sich bei mir nur minimal verbessert. GMI und TIR gab es damals noch nicht, jedenfalls nicht für Patienten. Beim Umstieg auf AID haben sich bei mir GMI und TIR verbessert. Aber “automatisch” funktioniert das auch nur begrenzt. Wenn du z.B. Sport machst, kann ein AID-System die Insulinzufuhr maximal auf Null setzen, aber Zucker kann dir Pumpe auch nicht zuführen.
Aber meine Meinung: Der Umstieg von ICT auf Pumpe war für mich eine sehr gute Entscheidung würde ich immer wieder so machen.
Viel Erfolg
Thomasphilipa postete ein Update vor 22 Stunden, 3 Minuten
Hallo zusammen,
Ich bin neu hier und wollte fragen ob sich euer GMI Wert gebessert hat nachdem ihr eine Pumpe bekommen habt?lena-schmidt hat eine Umfrage erstellt vor 2 Wochen, 1 Tag
Reminder: Das nächste Community-Meetup findet am 15. Juli statt!
Den Link und weitere Infos gibt es hier: https://diabetes-anker.de/veranstaltung/virtuelles-diabetes-anker-community-meetup-im-juli/Wer ist am Start?
Virtuelles Diabetes-Anker Community-MeetUp im Juli – Diabetes-Anker
Wir freuen uns auf das nächste Community-MeetUp am 15. Juli! 1x im Monat treffen wir uns und tauschen uns rund um das Thema Diabetes aus. Die ganze Community ist herzlich eingeladen. […]




