Rechteck – Antworten auf ihre Rechtsfragen: Was tun, wenn Eltern uneinig beim Diabetes-Management des Kindes sind?

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Rechteck – Antworten auf ihre Rechtsfragen: Was tun, wenn Eltern uneinig beim Diabetes-Management des Kindes sind?

Wenn Eltern beim Diabetes-Management ihres Kindes uneinig sind, stellt sich die Frage nach dem Sorgerecht. Rechtsanwalt Oliver Ebert erläutert, welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen und wo deren Grenzen liegen.

Die Frage

Unsere Ehe ist inzwischen ein ziemlicher Scherbenhaufen. Einer der Streitpunkte ist immer wieder der „richtige“ Umgang mit dem Diabetes unserer Leni (15 Jahre, Insulinpumpe/CGMS, HbA1c-Wert derzeit 9,8 %).

Mein Mann ist überzeugter Veganer und meint, dass dies auch für Leni besser sei. Auch hält er nicht viel von Technik, am liebsten würde er Leni die Pumpe wegnehmen und wieder auf Spritzen umstellen. Diskussionen gibt es auch, weil ich mir die Werte von Leni aufs Smartphone schicken lasse, um notfalls eingreifen zu können. Mein Mann behauptet, dass ich ein „Kontroll-Freak“ sei, er hat eine Paranoia, was den Datenschutz angeht.

Leni leidet sehr unter unseren Auseinandersetzungen und hat vielleicht auch deswegen so schlechte Werte. Wie erreiche ich, dass der Vater nicht mehr reinreden darf?

Bettina O.

Die Antwort von Oliver Ebert

Grundsätzlich haben beide Elternteile ein gemeinsames Sorgerecht. Dies bedeutet, dass über alle wichtigen Angelegenheiten des Kindes gemeinsam entschieden werden muss. Hierzu zählen z.B. die Auswahl der Schule, die Ausbildung, grundlegende Fragen der religiösen Erziehung, das Aufenthaltsbestimmungsrecht oder auch wesentliche medizinische Behandlungen.

Hieran ändert auch eine Trennung/Scheidung nichts. Sie könnten beim Familiengericht aber einen Antrag auf Übertragung des alleinigen Sorgerechts stellen. Soweit der Vater zustimmt und Leni nicht widerspricht, wird das Gericht dem Antrag stattgeben. Wahrscheinlich wird der Vater aber wohl nicht zustimmen; die Voraussetzungen zum Erhalt des alleinigen Sorgerechts sind dann recht hoch.

Sie müssten plausible Tatsachen vorbringen können, warum das alleinige Sorgerecht die bessere Lösung wäre. Unterschiedliche Überzeugungen oder Lebensweisen spielen nur eine Rolle, wenn diese für das Kindeswohl nachteilig sind. Sie müssten z.B. durch plausible medizinische Atteste begründen, dass eine vegane Ernährung Leni schadet.

Soweit Ihr Mann eine intensivierte Insulintherapie für sinnvoller hält, ist dies ja nicht per se abwegig, denn die Werte von Leni sind mit der Pumpentherapie doch offensichtlich unbefriedigend. Maßgeblich wird aber die Einschätzung des behandelnden Arztes sein. Grundsätzlich gilt: Wenn ein Elternteil die begründeten medizinischen Empfehlungen des Arztes ignoriert, könnte dies nachteilig für das Sorgerecht sein.

Mit dem Vorwurf „Paranoia“ in Bezug auf den Datenschutz sollte man vorsichtig sein. Der Vater hat vielleicht gute Gründe, warum er die Übermittlung der Gesundheitsdaten kritisch sieht. Und auch zum Thema „Kontrolle“ gibt es sicherlich unterschiedliche Auffassungen. Gerade in der Pubertät könnte ich mir durchaus vorstellen, dass eine permanente Überwachung durch die Eltern nicht (mehr) erforderlich oder gar kontraproduktiv ist.


von Oliver Ebert

Oliver Ebert ist Fachanwalt für IT-Recht, Datenschutzbeauftragter und -auditor und Hochschullehrbeauftragter für Datenschutz- und Internetrecht. Zudem ist er Geschäftsführer der mediaspects GmbH sowie Fachjournalist für Medizin, Datenschutz & Patientenrechte. Seit vielen Jahren befasst er sich mit dem Thema Diabetes und unterstützt Patienten, Angehörige und Ärzte in juristischen Belangen. Er war langjähriger Vorsitzender des DDG-Ausschusses Soziales und ist Co-Koordinator/Mitautor der europaweit ersten S2e-Leitlinie: „Diabetes & Straßenverkehr“

Erschienen in: Diabetes-Eltern-Journal, 2021; 12 (3) Seite 21

Erschienen in: Diabetes-Eltern-Journal, 2021; 12 (3) Seite 21

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    Alle Infos hier: https://diabetes-anker.de/veranstaltung/virtuelles-diabetes-anker-community-meetup-im-juni2026/

  • tako111 postete ein Update vor 2 Tagen, 22 Stunden

    Ich habe Ihr Heft 1-2/2026 leider erst jetzt in die Hände bekommen und war über den Bericht auf Seite 14 „Spritzen, aber kein Insulin“ schon verwundert. Zwar nennen Sie einige mögliche Nebenwirkungen der einzelnen Substanzen, jedoch fehlt ein Hinweis auf eine besonders schwerwiegende Komplikation: die Gefahr einer Schädigung des Sehnervs beziehungsweise anderer Augenstrukturen. Nach meinem Kenntnisstand kann diese Nebenwirkung unter Umständen nicht mehr reversibel sein.

    Ich würde mir wünschen, dass Sie bei künftigen Berichten auch auf solche Risiken eingehen und diese entsprechend berücksichtigen. Auffällig ist zudem, dass in Ihrem Heft häufig über Menschen mit Diabetes Typ 1 berichtet wird, während der Diabetes Typ 2 deutlich weniger Beachtung findet. Darüber hinaus entsteht der Eindruck, dass die entsprechenden Spritzenmedikamente bei Typ-2-Diabetes oftmals in einem überwiegend positiven Licht dargestellt werden, ja geradezu für den Typ 2 gegenüber beispielsweise Metformin, präferiert werden.

  • moira postete ein Update vor 1 Woche, 6 Tagen

    Hallo! Ich fahre in den Ferien nach Paris und möchte gerne auf den Eiffelturm steigen. Mein Mann macht sich deshalb große Sorgen, weil die Treppe schon sehr lang ist.
    War jemand schon mal dort und hat den einen oder anderen Tipp?

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