- Soziales und Recht
Rechteck – Antworten auf ihre Rechtsfragen: Beim Radfahren CGM-Werte auf dem Smartphone checken?
3 Minuten

Darf man beim Radfahren per Lenkerhalterung die CGM-Werte auf dem Smartphone checken und muss die Unfallversicherung vom Diabetes erfahren? Rechtsanwalt Oliver Ebert gibt Antworten zu StVO und Versicherungspflicht.
Die Frage
Als Mitglied im DDB lese ich (69 Jahre, Typ 1 seit 40 Jahren, keine Spätfolgen) das Diabetes-Journal. Und natürlich auch Ihre hilfreichen und sehr informativen Ausführungen. In der Ausgabe 8/2021 schreiben Sie über Fragen der Fahreignung und ich gehe davon aus, dass die Bestimmungen auch für mich als Radfahrer so gelten. Ich nutze ein CGM und habe mir für den Empfänger eine Halterung am Lenker montiert. So kann ich stets meinen Glukoseverlauf kontrollieren und dann entsprechend reagieren.
Meine Fragen: Genügt das so den Anforderungen? Bin ich damit verkehrstauglich? Ich bin Mitglied in einem örtlichen Sportverein (Abteilung Radsport) und dadurch unfallversichert. Muss ich der Unfallversicherung bzw. meinem Verein melden, dass ich Diabetiker bin? Es liegt aktuell kein Anlass vor, aber man weiß ja nie, was mal ansteht. Über eine Rückmeldung würde ich mich sehr freuen. Im Voraus ganz herzlichen Dank.
Detlev K.
Die Antwort von Oliver Ebert
Gemäß § 23 StVO dürfen elektronische Geräte, die „der Kommunikation, Information oder Organisation dienen“, auch beim Fahrradfahren nur benutzt werden, wenn sie dafür weder aufgenommen noch gehalten werden müssen. Zudem darf zur Bedienung und Benutzung der Blick nur kurz vom Verkehrsgeschehen ab- und dem Gerät zugewandt wird. Der Bundesgerichtshof (BGH, Beschluss vom 16.12.2020, AZ 4 StR 526/19) hat unlängst klargestellt, dass dies für alle Geräte gilt, „die der Unterrichtung über jegliche einer Mitteilung zugängliche Umstände dienen“.
Kurze Blicke auf das Display des bei Ihnen in der Halterung befindlichen rtCGM-Empfängers sind aber zulässig und grundsätzlich unproblematisch. Werden Sie dadurch allerdings so abgelenkt, dass es zu einem Unfall kommt, dann wird man Ihnen wohl eine nicht unerhebliche Mitschuld zuweisen. Dies gilt erst recht, wenn Sie während der Fahrt das Gerät bedienen, also dort Tasten drücken oder einen Touchscreen berühren. Daher kann ich nur empfehlen: im Zweifel dazu besser kurz anhalten und absteigen!
Hier die wichtigsten Gesetze dazu in Auszügen:
§ 23, Abs. 1a und 1b, StVO
(1) Wer ein Fahrzeug führt, ist dafür verantwortlich, dass seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden. Wer ein Fahrzeug führt, hat zudem dafür zu sorgen, dass das Fahrzeug, der Zug, das Gespann sowie die Ladung und die Besetzung vorschriftsmäßig sind und dass die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung nicht leidet. (…)
(1a) Wer ein Fahrzeug führt, darf ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist, nur benutzen, wenn hierfür das Gerät weder aufgenommen noch gehalten wird und entweder nur eine Sprachsteuerung und Vorlesefunktion genutzt wird oder zur Bedienung und Nutzung des Gerätes nur eine kurze, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepasste Blickzuwendung zum Gerät bei gleichzeitig entsprechender Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen erfolgt oder erforderlich ist.
Geräte im Sinne des Satzes 1 sind auch Geräte der Unterhaltungselektronik oder Geräte zur Ortsbestimmung, insbesondere Mobiltelefone oder Autotelefone, Berührungsbildschirme, tragbare Flachrechner, Navigationsgeräte, Fernseher oder Abspielgeräte mit Videofunktion oder Audiorekorder. (…) Verfügt das Gerät im Sinne des Satzes 1, auch in Verbindung mit Satz 2, über eine Sichtfeldprojektion, darf diese für fahrzeugbezogene, verkehrszeichenbezogene, fahrtbezogene oder fahrtbegleitende Informationen benutzt werden. (…)
(1b) Absatz 1a Satz 1 bis 3 gilt nicht für ein stehendes Fahrzeug, im Falle eines Kraftfahrzeuges vorbehaltlich der Nummer 3 nur, wenn der Motor vollständig ausgeschaltet ist, (…) Das fahrzeugseitige automatische Abschalten des Motors im Verbrennungsbetrieb oder das Ruhen des elektrischen Antriebes ist kein Ausschalten des Motors in diesem Sinne. (…)
Mehr zum Thema Diabetes und Recht
Was Ihre Frage angeht, ob der Diabetes der Versicherung gemeldet werden muss: Leider kann man das pauschal nicht beantworten. In der Regel muss man den Diabetes bei Unfallversicherungen nicht angeben. Es besteht meist auch keine Pflicht zur nachträglichen Meldung einer entsprechenden Diagnose. Ob dies auch bei Ihnen so ist oder ob in Ihrem Vertrag eine solche Obliegenheit zur Angabe bestimmter Krankheiten vereinbart wurde, müssten Sie anhand Ihrer Versicherungsunterlagen prüfen.
von Oliver Ebert
Oliver Ebert ist Fachanwalt für IT-Recht, Datenschutzbeauftragter und -auditor und Hochschullehrbeauftragter für Datenschutz- und Internetrecht. Zudem ist er Geschäftsführer der mediaspects GmbH sowie Fachjournalist für Medizin, Datenschutz & Patientenrechte. Seit vielen Jahren befasst er sich mit dem Thema Diabetes und unterstützt Patienten, Angehörige und Ärzte in juristischen Belangen. Er war langjähriger Vorsitzender des DDG-Ausschusses Soziales und ist Co-Koordinator/Mitautor der europaweit ersten S2e-Leitlinie: „Diabetes & Straßenverkehr“
Erschienen in: Diabetes-Journal, 2022; 71 (3) Seite 47
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thomas55 postete ein Update vor 4 Stunden, 33 Minuten
Hallo Philipa,
beim Umstieg auf eine Pumpe musst du als Mensch fast genauso viele Entscheidungen treffen wie bei der ICT. Schätzfehler bleiben also. Du kannst aber die Basalrate individuell einstellen, z.B. In den frühen Morgenstunden mehr Insulin zuführen. Auch bei körperlichen Anstrengungen kannst du die Basalrate für eine Zeit stoppen, das morgens oder abends gespritzte Basalinsulin wirkt dagegen weiter. Auch bei Schätzfehlern und ansteigendem Zuckerwert kannst du einfach mit dem Drücken von Knöpfen o.ä. Insulin geben. Je nach Situation würdest du keine Spritze rausholen. Bei mir haben sich damals vor 12 Jahren beim Umstieg auf die Pumpe vor allem die Spitzen oben und unten verringert, die mein Doc damals immer als zu viel und zu groß angesehen hat. Der HbA1c, der damals entscheidende Wert, hat sich bei mir nur minimal verbessert. GMI und TIR gab es damals noch nicht, jedenfalls nicht für Patienten. Beim Umstieg auf AID haben sich bei mir GMI und TIR verbessert. Aber “automatisch” funktioniert das auch nur begrenzt. Wenn du z.B. Sport machst, kann ein AID-System die Insulinzufuhr maximal auf Null setzen, aber Zucker kann dir Pumpe auch nicht zuführen.
Aber meine Meinung: Der Umstieg von ICT auf Pumpe war für mich eine sehr gute Entscheidung würde ich immer wieder so machen.
Viel Erfolg
Thomasphilipa postete ein Update vor 22 Stunden, 4 Minuten
Hallo zusammen,
Ich bin neu hier und wollte fragen ob sich euer GMI Wert gebessert hat nachdem ihr eine Pumpe bekommen habt?lena-schmidt hat eine Umfrage erstellt vor 2 Wochen, 1 Tag
Reminder: Das nächste Community-Meetup findet am 15. Juli statt!
Den Link und weitere Infos gibt es hier: https://diabetes-anker.de/veranstaltung/virtuelles-diabetes-anker-community-meetup-im-juli/Wer ist am Start?
Virtuelles Diabetes-Anker Community-MeetUp im Juli – Diabetes-Anker
Wir freuen uns auf das nächste Community-MeetUp am 15. Juli! 1x im Monat treffen wir uns und tauschen uns rund um das Thema Diabetes aus. Die ganze Community ist herzlich eingeladen. […]




