Rechteck – Antworten auf ihre Rechtsfragen: Besteht ein Wahlrecht bei der Hilfsmittel-Versorgung?

2 Minuten

© Photographee.eu - Fotolia
Rechteck – Antworten auf ihre Rechtsfragen: Besteht ein Wahlrecht bei der Hilfsmittel-Versorgung?

Haben Menschen mit Diabetes das Recht, ihr CGM- oder Insulinpumpensystem vorzeitig zu wechseln? Rechtsanwalt Oliver Ebert erläutert, was das gesetzliche Wahlrecht bei der Hilfsmittel-Versorgung tatsächlich umfasst.

Die Frage

Da Sie, Herr Ebert, mir als absoluter Spezialist im Rechtsbereich von „diabetischen“ Themen bekannt sind, wende ich mich heute wegen des beigefügten, mir bisher unbekannten Formulars an Sie. Bei einem Treffen mit den Referentinnen eines rtCGM-Anbieters kam das Thema auf, was können Patienten tun, wenn sie mit ihrem aktuellen Pumpen-/CGM-System nicht zufrieden sind oder nicht so gut zurechtkommen.

Wir waren der Meinung, dass der Patient die genehmigten (meist 4) Jahre durchstehen muss, um sich für ein anderes System zu entscheiden. Daraufhin sagten die Vertreterinnen, dass es nicht stimme und dass es ein Patientenwahlrecht gebe. Sie gaben uns dann ein Formular und sagten, dies sei im Gesetz verankert und wäre hersteller- und krankenkassenunabhängig und kann an solche Patienten ausgegeben werden. Können Sie mir sagen, ob dies richtig ist. Ich finde zum Patientenwahlrecht im Internet nicht ausdrücklich eine Bestätigung dafür.

Beate D.

Die Antwort von Oliver Ebert

Ein solches „Patientenwahlrecht“ ist mir nur insoweit bekannt, als dass der Patient gemäß § 33 Abs. 6 SGB V selbst auswählen kann, von welchem Vertragspartner der Krankenkassen er das verordnete Hilfsmittel bekommen will. Das betrifft m. E. aber nur Hilfsmittel, bei denen kein namentliches Produkt vom Arzt verordnet bzw. von der Krankenkasse genehmigt wurde, wie ein Rollstuhl.

Bei rtCGM bzw. Insulinpumpen wird in der Regel aber ja ein bestimmtes System beantragt bzw. verordnet und dann bewilligt. Falls es mehrere Anbieter – beispielsweise Diabetes-­Fachhändler – gibt, die Vertragspartner der Krankenkasse sind, dann können Patienten gemäß § 33 Abs. 6 SGB V wählen, welcher dieser Leistungserbringer die Versorgung mit dem nötigen Verbrauchsmaterial für das bewilligte System übernehmen soll. Voraussetzung ist aber natürlich, dass dieser Leistungserbringer die benötigten Produkte überhaupt anbieten bzw. liefern kann.

Meines Erachtens muss der Umstieg auf ein anderes System bei der Krankenkasse beantragt werden. Diese wird aber wohl nur dann bewilligen müssen, wenn die Versorgung mit dem bisherigen System nicht (mehr) ausreicht und/oder wenn damit der mit der Verordnung beabsichtigte medizinische Zweck nicht (mehr) erreicht werden kann.

Allerdings gibt es noch das Wahlrecht gemäß § 33 Abs. 1 SGB V: „Wählen Versicherte Hilfsmittel oder zusätzliche Leistungen, die über das Maß des Notwendigen hinausgehen, haben sie die Mehrkosten und dadurch bedingte höhere Folgekosten selbst zu tragen.“ Wenn der Patient also die durch die Umstellung auf das neue System verbundenen Mehrkosten selbst bezahlt, wäre ein Wechsel wohl möglich. Letztlich kann der Patient es aber ausprobieren, ob die Kasse das Formular akzeptiert. Falls diese ablehnt, dann könnte der Patient dagegen Rechtsmittel einlegen bzw. abschließend gerichtlich klären, ob ein solches „Wahlrecht“ für den vorzeitigen Wechsel auf ein anderes rtCGM besteht.


von Oliver Ebert

Oliver Ebert ist Fachanwalt für IT-Recht, Datenschutzbeauftragter und -auditor und Hochschullehrbeauftragter für Datenschutz- und Internetrecht. Zudem ist er Geschäftsführer der mediaspects GmbH sowie Fachjournalist für Medizin, Datenschutz & Patientenrechte. Seit vielen Jahren befasst er sich mit dem Thema Diabetes und unterstützt Patienten, Angehörige und Ärzte in juristischen Belangen. Er war langjähriger Vorsitzender des DDG-Ausschusses Soziales und ist Co-Koordinator/Mitautor der europaweit ersten S2e-Leitlinie: „Diabetes & Straßenverkehr“

Erschienen in: Diabetes-Journal, 2022; 71 (3) Seite 46

Diabetes-Anker-Newsletter

Alle wichtigen Infos und Events für Menschen mit Diabetes – kostenlos und direkt in deinem Postfach. Mit unserem Newsletter verpasst du nichts mehr.

Hinweise zum Datenschutz

Ähnliche Beiträge

Rechteck – Antworten auf ihre Rechtsfragen: Kann man Schmerzmittel im Fluggepäck und im Ausland mitführen?
Ist es möglich, Schmerzmittel und Opiate im Fluggepäck für den Urlaub im Ausland mitführen? Für Menschen mit Diabetes und Neuropathie eine wichtige Frage. Rechtsexperte Oliver Ebert erklärt, welche Bescheinigungen nötig sind und worauf bei Reisen in und außerhalb des Schengen-Raums zu achten ist.

2 Minuten

Rechteck – Antworten auf ihre Rechtsfragen: Ist Insulin auf Vorrat für einen langen Urlaub möglich?
Insulin auf Vorrat für einen mehrmonatigen Urlaub – geht das? Rechtsexperte Oliver Ebert erklärt, warum Ärzte nur einen Dreimonatsbedarf verordnen dürfen und welche Möglichkeiten Reisende mit Diabetes dennoch haben.

2 Minuten

Keine Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Diabetes-Anker-Newsletter

Alle wichtigen Infos und Events für Menschen mit Diabetes – kostenlos und direkt in deinem Postfach. Mit unserem Newsletter verpasst du nichts mehr.

Hinweise zum Datenschutz

Über uns

Geschichten, Gemeinschaft, Gesundheit: Der Diabetes-Anker ist ein umfassendes Angebot für alle Menschen mit Diabetes – live, gedruckt und digital. Der Diabetes-Anker und die Community sind immer da, wo du sie brauchst. Für alle Höhen und Tiefen.

Community-Frage
Mit wem redest du
über deinen Diabetes?

Die Antworten werden anonymisiert gesammelt und sind nicht mit dir oder deinem Profil verbunden. Achte darauf, dass deine Antwort auch keine Personenbezogenen Daten enthält.

Werde Teil unserer Community
Folge uns auf unseren Social-Media-Kanälen
Community-Feed
Zur Community
  • Hallo Philipa,
    beim Umstieg auf eine Pumpe musst du als Mensch fast genauso viele Entscheidungen treffen wie bei der ICT. Schätzfehler bleiben also. Du kannst aber die Basalrate individuell einstellen, z.B. In den frühen Morgenstunden mehr Insulin zuführen. Auch bei körperlichen Anstrengungen kannst du die Basalrate für eine Zeit stoppen, das morgens oder abends gespritzte Basalinsulin wirkt dagegen weiter. Auch bei Schätzfehlern und ansteigendem Zuckerwert kannst du einfach mit dem Drücken von Knöpfen o.ä. Insulin geben. Je nach Situation würdest du keine Spritze rausholen. Bei mir haben sich damals vor 12 Jahren beim Umstieg auf die Pumpe vor allem die Spitzen oben und unten verringert, die mein Doc damals immer als zu viel und zu groß angesehen hat. Der HbA1c, der damals entscheidende Wert, hat sich bei mir nur minimal verbessert. GMI und TIR gab es damals noch nicht, jedenfalls nicht für Patienten. Beim Umstieg auf AID haben sich bei mir GMI und TIR verbessert. Aber “automatisch” funktioniert das auch nur begrenzt. Wenn du z.B. Sport machst, kann ein AID-System die Insulinzufuhr maximal auf Null setzen, aber Zucker kann dir Pumpe auch nicht zuführen.
    Aber meine Meinung: Der Umstieg von ICT auf Pumpe war für mich eine sehr gute Entscheidung würde ich immer wieder so machen.
    Viel Erfolg
    Thomas

  • Hallo zusammen,
    Ich bin neu hier und wollte fragen ob sich euer GMI Wert gebessert hat nachdem ihr eine Pumpe bekommen habt?

  • lena-schmidt hat eine Umfrage erstellt vor 2 Wochen, 1 Tag

    Reminder: Das nächste Community-Meetup findet am 15. Juli statt!
    Den Link und weitere Infos gibt es hier: https://diabetes-anker.de/veranstaltung/virtuelles-diabetes-anker-community-meetup-im-juli/

    Wer ist am Start?

    ( 4 von 6 )
    66.67%
    ( 1 von 6 )
    16.67%
    ( 1 von 6 )
    16.67%