Rechteck – Antworten auf ihre Rechtsfragen: Dürfen Gesundheitsdaten an die Führerscheinbehörde weitergegeben werden?

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Rechteck – Antworten auf ihre Rechtsfragen: Dürfen Gesundheitsdaten an die Führerscheinbehörde weitergegeben werden?

Dürfen Gesundheitsdaten vom Integrationsamt an die Führerscheinbehörde weitergegeben werden? Rechtsexperte Oliver Ebert stellt klar: Eine automatische Datenweitergabe wäre rechtswidrig. Zudem zeigt er auf, wie Betroffene sich schützen können.

Die Frage

Einer meiner Patienten befürchtet, wenn er neben seinem Diabetes auch die durch einen Augeninfarkt bestehenden Sehstörungen, die an einem Auge im Bereich eines Quadranten geringgradig bestehen, angibt, dass dies gegebenenfalls eine automatische Meldung an die Führerscheinbehörde nach sich ziehen könnte. Er möchte natürlich durch seinen Antrag keine Nachteile bezüglich der aktiven Teilnahme am Straßenverkehr hervorrufen.

Können Sie mir sagen, ob ein solches Vorgehen mit automatischer Meldung an weitere Behörden rechtens oder auch üblich ist?

Dr. Klaus W.

Die Antwort von Oliver Ebert

Eine automatische Meldung bzw. eine Weitergabe dieser Daten vom Integrationsamt an die Führerscheinbehörde wäre rechtswidrig und ggf. sogar auch strafbar. Ich denke daher nicht, dass der Patient sich hier Sorgen machen muss. Wenn er noch mehr sichergehen will, dann könnte er die Behörde aber nochmals ausdrücklich darauf hinweisen, dass er jegliche Weitergabe seiner Daten an andere Stellen untersagt.

Allerdings kann man natürlich nie ausschließen, dass ein Behördenmitarbeiter sich nicht rechtskonform verhält und solche Informationen möglicherweise informell auf dem “kleinen Dienstweg” rechtswidrig ausgetauscht werden – beispielsweise bei einem Gespräch in der Kantine zwischen den Sachbearbeitern der jeweiligen Behörden.

Wenn die Führerscheinbehörde aufgrund solcher Informationen dann Maßnahmen einleiten will, könnte man über eine Akteneinsicht versuchen, Rückschlüsse auf deren Herkunft zu erhalten. Die betreffende Person müsste dann auch damit rechnen, dass der Patient womöglich Schadensersatz verlangt.


von Oliver Ebert

Oliver Ebert ist Fachanwalt für IT-Recht, Datenschutzbeauftragter und -auditor und Hochschullehrbeauftragter für Datenschutz- und Internetrecht. Zudem ist er Geschäftsführer der mediaspects GmbH sowie Fachjournalist für Medizin, Datenschutz & Patientenrechte. Seit vielen Jahren befasst er sich mit dem Thema Diabetes und unterstützt Patienten, Angehörige und Ärzte in juristischen Belangen. Er war langjähriger Vorsitzender des DDG-Ausschusses Soziales und ist Co-Koordinator/Mitautor der europaweit ersten S2e-Leitlinie: „Diabetes & Straßenverkehr“

Erschienen in: Diabetes-Journal, 2023; 72 (9) Seite 50

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  • mr postete ein Update vor 13 Stunden, 9 Minuten

    Hallo,
    Ich bin neu hier.
    Seit gut zwei Jahren Typ 1 Diabetikerin.
    Ich würde mich gerne austauschen

  • Hallo, hat hier noch jemand Doppeldiabetes (durch Corona verursacht oder warum auch immer)? Ich würde mich gerne austauschen.

  • olivers postete ein Update vor 2 Wochen

    Hallo Zusammen!
    Ich bin ein T3er und freue mich Gleichbetroffene zwecks Erfahrungsaustausch zu finden. Bin im Frankfurter Raum, aber auch im Heidelberger Raum unterwegs.
    Liebe Grüße
    Oliver

    • Hey Oliver, kannst mich gerne mal anschreiben. Viele Grüße
      Gunnar

    • @gunnar83: hallo, aktuell im Frankfurter Raum. Wir können aber gerne mal ein Treffen organisieren, zwecks Austausch.
      Viele Grüße
      Oliver

    • Hallo Oliver, auch ich bin Typ 3c und würde mich gern mit dir ein wenig per Mail mit dir austauschen, wenn du magst. Bin vor 15 Jahren mit Kausch-Whipple auf “Verdacht” operiert worden – war aber kein Krebs, sondern “nur” eine Pankreatitis (AIP), also eine Fehldiagnose (hätte keiner OP bedurft, also kein Diabetes als Folge).