Rechteck – Antworten auf ihre Rechtsfragen: Hilft ein Widerspruch gegen die abgelehnte Höherstufung der Schwerbehinderung?

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Rechteck – Antworten auf ihre Rechtsfragen: Hilft ein Widerspruch gegen die abgelehnte Höherstufung der Schwerbehinderung?

Ein Widerspruch gegen die abgelehnte Höherstufung der Schwerbehinderung bei Typ-1-Diabetes – lohnt er sich? Rechtsanwalt Oliver Ebert erläutert, welche Voraussetzungen heute gelten und was dabei zu beachten ist.

Die Frage

Da Sie der Experte unter den Experten für Diabetes sind, wende ich mich heute ganz gezielt an Sie und hoffe sehr, dass Sie mir weiterhelfen können. Seit 2001 habe ich Diabetes Typ 1, eingestellt mit Spritzentherapie (ICT), und im Jahr 2006 wurden mir 40 % Behinderung zuerkannt.

Im vergangenen Jahr habe ich nun eine Höherstufung der Behinderung beantragt, doch auch dieses Mal hatte ich keinen Erfolg. Die Höhergruppierung der Behinderung ist für mich insofern von Bedeutung, da ich meine hochbetagte Mutter pflege und versorge (Pflegestufe 3) und ich dabei oftmals an meine Grenzen stoße, Arbeit und Pflege zu vereinbaren. Ich bin 61 Jahre alt, und mit 50 % Behinderung könnte man zeitiger aus dem Berufsleben ausscheiden. Und für mich würde sich somit die Pflege meiner Mutter erleichtern.

Nun will ich Widerspruch einlegen, mit der Bitte, mir alle Unterlagen bezüglich der Einschätzung der Schwerbehinderung zukommen zu lassen, einschließlich der Stellungnahme des Versorgungsärztlichen Dienstes. Was meinen Sie dazu?

Heike H., Potsdam

Die Antwort von Oliver Ebert

Zunächst vielen Dank für das nette Kompliment; ich freue mich, wenn meine Tipps und Ratschläge weiterhelfen. Leider kann ich Ihnen jedoch keine große Hoffnung machen: Die Voraussetzungen zur Feststellung einer Schwerbehinderung bei Dia­betes sind deutlich schwieriger geworden. Eine intensivierte Insulintherapie sowie häufige Blutzuckermessungen reichen nicht aus, um den Schwerbehindertenstatus zu erhalten.

Sie müssten nachweisen, dass Sie durch den Diabetes – zusätzlich zum Therapieaufwand – erhebliche Einschnitte erfahren, durch die Sie gravierend in der Lebensführung beeinträchtigt werden. Als Vergleichsmaßstab hierfür sehen die Gerichte beispielsweise das Ausmaß an Beeinträchtigungen, die mit dem Verlust eines Unterschenkels einhergehen. Die private Situation bei Ihnen ist sicherlich sehr schwierig, und ich kann gut nachvollziehen, dass Sie für jede Entlastung dankbar wären. Allerdings wird dies bei der Feststellung einer Behinderung leider nicht berücksichtigt.

Ich fürchte auch, dass die Akteneinsicht nicht wirklich viel bringen wird; erfahrungsgemäß steht da eher wenig drin. Maßgeblich für die Bewertung des Diabetes sind nämlich vor allem die Gründe und Tatsachen, die Sie selbst anführen bzw. nachweisen. Trotzdem: Lassen Sie sich nicht entmutigen und legen den Widerspruch ein. Wenn Sie sehr gut und überzeugend begründen, warum und wie sehr Sie durch den Diabetes eingeschränkt werden, könnte es vielleicht doch klappen. Meine guten Wünsche hierfür haben Sie.


von Oliver Ebert

Oliver Ebert ist Fachanwalt für IT-Recht, Datenschutzbeauftragter und -auditor und Hochschullehrbeauftragter für Datenschutz- und Internetrecht. Zudem ist er Geschäftsführer der mediaspects GmbH sowie Fachjournalist für Medizin, Datenschutz & Patientenrechte. Seit vielen Jahren befasst er sich mit dem Thema Diabetes und unterstützt Patienten, Angehörige und Ärzte in juristischen Belangen. Er war langjähriger Vorsitzender des DDG-Ausschusses Soziales und ist Co-Koordinator/Mitautor der europaweit ersten S2e-Leitlinie: „Diabetes & Straßenverkehr“

Erschienen in: Diabetes-Journal, 2021; 70 (7) Seite 54

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  • tako111 postete ein Update vor 2 Tagen, 22 Stunden

    Ich habe Ihr Heft 1-2/2026 leider erst jetzt in die Hände bekommen und war über den Bericht auf Seite 14 „Spritzen, aber kein Insulin“ schon verwundert. Zwar nennen Sie einige mögliche Nebenwirkungen der einzelnen Substanzen, jedoch fehlt ein Hinweis auf eine besonders schwerwiegende Komplikation: die Gefahr einer Schädigung des Sehnervs beziehungsweise anderer Augenstrukturen. Nach meinem Kenntnisstand kann diese Nebenwirkung unter Umständen nicht mehr reversibel sein.

    Ich würde mir wünschen, dass Sie bei künftigen Berichten auch auf solche Risiken eingehen und diese entsprechend berücksichtigen. Auffällig ist zudem, dass in Ihrem Heft häufig über Menschen mit Diabetes Typ 1 berichtet wird, während der Diabetes Typ 2 deutlich weniger Beachtung findet. Darüber hinaus entsteht der Eindruck, dass die entsprechenden Spritzenmedikamente bei Typ-2-Diabetes oftmals in einem überwiegend positiven Licht dargestellt werden, ja geradezu für den Typ 2 gegenüber beispielsweise Metformin, präferiert werden.

  • moira postete ein Update vor 1 Woche, 6 Tagen

    Hallo! Ich fahre in den Ferien nach Paris und möchte gerne auf den Eiffelturm steigen. Mein Mann macht sich deshalb große Sorgen, weil die Treppe schon sehr lang ist.
    War jemand schon mal dort und hat den einen oder anderen Tipp?

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