- Soziales und Recht
Rechteck – Antworten auf ihre Rechtsfragen: Ist eine Krankmeldung wegen hoher Blutzuckerwerte zulässig?
2 Minuten

Kann ein Angestellter mit Diabetes ohne ärztliches Attest eine Krankmeldung wegen zu hoher Blutzuckerwerte einreichen? Rechtsanwalt Oliver Ebert erklärt, wann ein Diabetes zur Arbeitsunfähigkeit führt und welche Rechte Arbeitgeber dabei haben.
Die Frage
Einer meiner Mitarbeiter hat Diabetes und hat sich nun wegen „schlechter Zuckerwerte“, wie er sagt, krankgemeldet. Er hat diese Erkrankung schon lange und ist m. E. ziemlich stabil, d.h. er weiß recht gut damit umzugehen. Sind schlechte Zuckerwerte denn ein berechtigter Grund, ohne ärztliches Attest der Arbeit fernzubleiben? Ist ein schlechter Zuckerwert denn etwas Bleibendes für den Tag und kann da nicht relativ einfach gegengesteuert werden?
Holger K.
Die Antwort von Oliver Ebert
Leider lässt sich Ihre Frage ohne weitere und konkrete Angaben nur pauschal beantworten. Lediglich „schlechte Zuckerwerte“ führen jedoch nicht zwingend zu einer Arbeitsunfähigkeit. Diese Angabe reicht als Grund allein daher noch nicht aus, um krankheitsbedingt der Arbeit fernzubleiben.
Allerdings sind Unterzuckerungen, Überzuckerungen oder auch starke Blutzuckerschwankungen vielmals mit erheblichen Auswirkungen auf die Konzentrationsfähigkeit, die Leistungsfähigkeit und das körperliche Wohlbefinden verbunden. So kann es zu körperlichen Auswirkungen wie Kopfschmerzen, Sehstörungen oder Problemen mit den Verdauungsorganen kommen. In solchen Phasen wäre der Patient dann möglicherweise nicht oder nur bedingt arbeitsfähig.
Solche Zustände sind in der Regel aber nur vorübergehend; meist ist der Patient dann nach einiger Zeit und entsprechend erforderlicher Nahrungsaufnahme bzw. Insulin- oder Medikamentengabe wieder voll leistungsfähig. Dank moderner Therapiemöglichkeiten bzw. Medikamenten sind Diabetes-Patienten daher zwischenzeitlich in der Lage, nahezu alle Tätigkeiten weitgehend uneingeschränkt auszuüben.
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Wenn Sie Bedenken haben, dass der Mitarbeiter übertreibt bzw. dass er den Diabetes nur als Vorwand benutzt, um der Arbeit fernbleiben zu können: Ich empfehle, dass Sie im Gespräch mit dem Mitarbeiter Ihre Bedenken mitteilen. Dieser sollte dann überzeugend erklären (können), inwiefern die schlechten Werte dazu führten, dass er den ganzen Tag nicht zur Arbeit kommen konnte.
Allerdings ist der Mitarbeiter nicht verpflichtet, weitergehende Angaben zu seinem Gesundheitszustand oder Krankheitsbild zu machen. Sollten umgekehrt Ihrerseits weiterhin Zweifel bestehen, so können Sie von ihm die Vorlage einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigung (AU, Krankmeldung) verlangen.
Grundsätzlich können Sie unter Verweisung auf § 5 Abs. 1 Satz 3 EFZG auch schon am ersten Fehltag auf der Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung bestehen, aus der die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer hervorgeht. Nach dem Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 14.11.2012, 5 AZR 886/11) braucht der Arbeitgeber keine Begründung, um ab dem ersten Fehltag eine ärztliche Bescheinigung verlangen zu dürfen.
von Oliver Ebert
Oliver Ebert ist Fachanwalt für IT-Recht, Datenschutzbeauftragter und -auditor und Hochschullehrbeauftragter für Datenschutz- und Internetrecht. Zudem ist er Geschäftsführer der mediaspects GmbH sowie Fachjournalist für Medizin, Datenschutz & Patientenrechte. Seit vielen Jahren befasst er sich mit dem Thema Diabetes und unterstützt Patienten, Angehörige und Ärzte in juristischen Belangen. Er war langjähriger Vorsitzender des DDG-Ausschusses Soziales und ist Co-Koordinator/Mitautor der europaweit ersten S2e-Leitlinie: „Diabetes & Straßenverkehr“
Erschienen in: Diabetes-Journal, 2022; 71 (4) Seite 46
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thomas55 postete ein Update vor 31 Minuten
Hallo Philipa,
beim Umstieg auf eine Pumpe musst du als Mensch fast genauso viele Entscheidungen treffen wie bei der ICT. Schätzfehler bleiben also. Du kannst aber die Basalrate individuell einstellen, z.B. In den frühen Morgenstunden mehr Insulin zuführen. Auch bei körperlichen Anstrengungen kannst du die Basalrate für eine Zeit stoppen, das morgens oder abends gespritzte Basalinsulin wirkt dagegen weiter. Auch bei Schätzfehlern und ansteigendem Zuckerwert kannst du einfach mit dem Drücken von Knöpfen o.ä. Insulin geben. Je nach Situation würdest du keine Spritze rausholen. Bei mir haben sich damals vor 12 Jahren beim Umstieg auf die Pumpe vor allem die Spitzen oben und unten verringert, die mein Doc damals immer als zu viel und zu groß angesehen hat. Der HbA1c, der damals entscheidende Wert, hat sich bei mir nur minimal verbessert. GMI und TIR gab es damals noch nicht, jedenfalls nicht für Patienten. Beim Umstieg auf AID haben sich bei mir GMI und TIR verbessert. Aber “automatisch” funktioniert das auch nur begrenzt. Wenn du z.B. Sport machst, kann ein AID-System die Insulinzufuhr maximal auf Null setzen, aber Zucker kann dir Pumpe auch nicht zuführen.
Aber meine Meinung: Der Umstieg von ICT auf Pumpe war für mich eine sehr gute Entscheidung würde ich immer wieder so machen.
Viel Erfolg
Thomasphilipa postete ein Update vor 18 Stunden, 1 Minute
Hallo zusammen,
Ich bin neu hier und wollte fragen ob sich euer GMI Wert gebessert hat nachdem ihr eine Pumpe bekommen habt?lena-schmidt hat eine Umfrage erstellt vor 2 Wochen, 1 Tag
Reminder: Das nächste Community-Meetup findet am 15. Juli statt!
Den Link und weitere Infos gibt es hier: https://diabetes-anker.de/veranstaltung/virtuelles-diabetes-anker-community-meetup-im-juli/Wer ist am Start?
Virtuelles Diabetes-Anker Community-MeetUp im Juli – Diabetes-Anker
Wir freuen uns auf das nächste Community-MeetUp am 15. Juli! 1x im Monat treffen wir uns und tauschen uns rund um das Thema Diabetes aus. Die ganze Community ist herzlich eingeladen. […]




