- Soziales und Recht
Rechteck – Antworten auf ihre Rechtsfragen: Kann für Jugendliche mit Diabetes noch das Merkzeichen H gelten?
2 Minuten

Das Merkzeichen H sichert Familien mit schwerbehinderten Kindern einen Steuerfreibetrag, doch mit dem 16. Geburtstag droht der Entzug. Rechtsexperte Oliver Ebert erklärt, unter welchen Voraussetzungen ein Widerspruch für Jugendliche mit Diabetes Aussicht auf Erfolg hat.
Die Frage
Wir haben vom Versorgungsamt den Bescheid bekommen, dass unserer Tochter Mia nach Ablauf des 16. Lebensjahres das Merkzeichen „H“ entzogen wird. Dies würde bedeuten, dass wir als Eltern dadurch den Steuerfreibetrag von 3.700 EUR verlieren. Tatsächlich haben wir aber ja weiterhin die Ausgaben.
Auch kann ich das nicht nachvollziehen: Mia braucht zumindest aktuell noch und gerade wahrscheinlich wegen ihrer schwierigen persönlichen und auch pubertären Situation ständig Überwachung und ständige Bereitschaft der Hilfestellung und auch erheblich oft tatsächliche Begleitung und Hilfestellung für ihr Diabetes-Management.
Ohne diese Hilfestellungen schafft sie es leider noch und gerade wieder noch verstärkt nicht, die Werte in den erforderlichen Rahmen zu halten und die Dokumentation dafür und für Diabetes-Ambulanz und Krankenkasse in dem erforderlichen Umfang vorzunehmen. So wie ich im Internet gelesen habe, wäre alleine dafür die Gewährung eines Merkzeichen H möglich.
Vor diesem Hintergrund würden wir nun gerne Widerspruch gegen den Entzug des Merkzeichen H einlegen. Wie sehen Sie hier die Erfolgsaussichten?
Monika und Claus M.
Die Antwort von Oliver Ebert
Um das Merkzeichen H durchzusetzen, wäre u. a. der Nachweis erforderlich, dass Ihre Tochter tatsächlich dauernd und in erheblichem Maße fremde Hilfe, Überwachung oder Anleitung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen des täglichen Lebens benötigt.
Nach den maßgeblichen Vorschriften (Teil A Nummer 4 der Anlage zu § 2 der VersorgungsmedVO) gelten Personen als hilflos, wenn sie infolge von Gesundheitsstörungen für eine Reihe von häufig und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen zur Sicherung ihrer persönlichen Existenz im Ablauf eines jeden Tages dauernd fremder Hilfe bedürfen. Diese Voraussetzungen sind auch erfüllt, wenn die Hilfe in Form einer Überwachung oder Anleitung erforderlich ist oder wenn die Hilfe zwar nicht dauernd geleistet werden muss, jedoch eine ständige Bereitschaft zur Hilfeleistung erforderlich ist.
Unter häufig und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen zur Sicherung der persönlichen Existenz gelten dabei insbesondere An- und Auskleiden, Nahrungsaufnahme, Körperpflege, Verrichten der Notdurft. Ebenfalls zu berücksichtigen sind notwendige körperliche Bewegung, geistige Anregung und Möglichkeiten zur Kommunikation. Hilflosigkeit liegt auch dann vor, wenn ein psychisch oder geistig behinderter Mensch zwar bei zahlreichen Verrichtungen des täglichen Lebens keine unmittelbare Hilfe braucht, er diese Verrichtungen aber infolge einer Antriebsschwäche ohne ständige Überwachung nicht vornähme. Die ständige Bereitschaft ist z. B. anzunehmen, wenn Hilfe häufig und plötzlich wegen akuter Lebensgefahr notwendig ist. Der Umfang der notwendigen Hilfe muss jedoch erheblich sein.
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Diese Voraussetzungen dürften bei älteren Jugendlichen allein aufgrund des Diabetes jedoch kaum mehr vorliegen. Es müsste durch nachvollziehbar begründete ärztliche bzw. psychologische Atteste nachgewiesen werden, dass Ihre Tochter tatsächlich nicht allein zu einem Diabetes-Management in der Lage ist und dazu Ihre dauernde Unterstützung benötigt wird. Ein solcher Nachweis dürfte m. E. bei einer normal entwickelten 16-jährigen Jugendlichen jedoch schwer zu führen sein. Denn entscheidend ist nicht, was Sie als Eltern für sinnvoll bzw. notwendig erachten, sondern was aus objektiver Sicht tatsächlich zwingend erforderlich ist. Vor diesem Hintergrund denke ich, dass ein Widerspruch eher wenige Erfolgsaussichten haben dürfte.
von Oliver Ebert
Oliver Ebert ist Fachanwalt für IT-Recht, Datenschutzbeauftragter und -auditor und Hochschullehrbeauftragter für Datenschutz- und Internetrecht. Zudem ist er Geschäftsführer der mediaspects GmbH sowie Fachjournalist für Medizin, Datenschutz & Patientenrechte. Seit vielen Jahren befasst er sich mit dem Thema Diabetes und unterstützt Patienten, Angehörige und Ärzte in juristischen Belangen. Er war langjähriger Vorsitzender des DDG-Ausschusses Soziales und ist Co-Koordinator/Mitautor der europaweit ersten S2e-Leitlinie: „Diabetes & Straßenverkehr“
Erschienen in: Diabetes-Journal, 2024; 73 (1) Seite 51
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thomas55 postete ein Update vor 3 Stunden, 48 Minuten
Hallo Philipa,
beim Umstieg auf eine Pumpe musst du als Mensch fast genauso viele Entscheidungen treffen wie bei der ICT. Schätzfehler bleiben also. Du kannst aber die Basalrate individuell einstellen, z.B. In den frühen Morgenstunden mehr Insulin zuführen. Auch bei körperlichen Anstrengungen kannst du die Basalrate für eine Zeit stoppen, das morgens oder abends gespritzte Basalinsulin wirkt dagegen weiter. Auch bei Schätzfehlern und ansteigendem Zuckerwert kannst du einfach mit dem Drücken von Knöpfen o.ä. Insulin geben. Je nach Situation würdest du keine Spritze rausholen. Bei mir haben sich damals vor 12 Jahren beim Umstieg auf die Pumpe vor allem die Spitzen oben und unten verringert, die mein Doc damals immer als zu viel und zu groß angesehen hat. Der HbA1c, der damals entscheidende Wert, hat sich bei mir nur minimal verbessert. GMI und TIR gab es damals noch nicht, jedenfalls nicht für Patienten. Beim Umstieg auf AID haben sich bei mir GMI und TIR verbessert. Aber “automatisch” funktioniert das auch nur begrenzt. Wenn du z.B. Sport machst, kann ein AID-System die Insulinzufuhr maximal auf Null setzen, aber Zucker kann dir Pumpe auch nicht zuführen.
Aber meine Meinung: Der Umstieg von ICT auf Pumpe war für mich eine sehr gute Entscheidung würde ich immer wieder so machen.
Viel Erfolg
Thomasphilipa postete ein Update vor 21 Stunden, 19 Minuten
Hallo zusammen,
Ich bin neu hier und wollte fragen ob sich euer GMI Wert gebessert hat nachdem ihr eine Pumpe bekommen habt?lena-schmidt hat eine Umfrage erstellt vor 2 Wochen, 1 Tag
Reminder: Das nächste Community-Meetup findet am 15. Juli statt!
Den Link und weitere Infos gibt es hier: https://diabetes-anker.de/veranstaltung/virtuelles-diabetes-anker-community-meetup-im-juli/Wer ist am Start?
Virtuelles Diabetes-Anker Community-MeetUp im Juli – Diabetes-Anker
Wir freuen uns auf das nächste Community-MeetUp am 15. Juli! 1x im Monat treffen wir uns und tauschen uns rund um das Thema Diabetes aus. Die ganze Community ist herzlich eingeladen. […]




