- Soziales und Recht
Rechteck – Antworten auf ihre Rechtsfragen: Kann für Jugendliche mit Diabetes noch das Merkzeichen H gelten?
2 Minuten
Das Merkzeichen H sichert Familien mit schwerbehinderten Kindern einen Steuerfreibetrag, doch mit dem 16. Geburtstag droht der Entzug. Rechtsexperte Oliver Ebert erklärt, unter welchen Voraussetzungen ein Widerspruch für Jugendliche mit Diabetes Aussicht auf Erfolg hat.
Die Frage
Wir haben vom Versorgungsamt den Bescheid bekommen, dass unserer Tochter Mia nach Ablauf des 16. Lebensjahres das Merkzeichen „H“ entzogen wird. Dies würde bedeuten, dass wir als Eltern dadurch den Steuerfreibetrag von 3.700 EUR verlieren. Tatsächlich haben wir aber ja weiterhin die Ausgaben.
Auch kann ich das nicht nachvollziehen: Mia braucht zumindest aktuell noch und gerade wahrscheinlich wegen ihrer schwierigen persönlichen und auch pubertären Situation ständig Überwachung und ständige Bereitschaft der Hilfestellung und auch erheblich oft tatsächliche Begleitung und Hilfestellung für ihr Diabetes-Management.
Ohne diese Hilfestellungen schafft sie es leider noch und gerade wieder noch verstärkt nicht, die Werte in den erforderlichen Rahmen zu halten und die Dokumentation dafür und für Diabetes-Ambulanz und Krankenkasse in dem erforderlichen Umfang vorzunehmen. So wie ich im Internet gelesen habe, wäre alleine dafür die Gewährung eines Merkzeichen H möglich.
Vor diesem Hintergrund würden wir nun gerne Widerspruch gegen den Entzug des Merkzeichen H einlegen. Wie sehen Sie hier die Erfolgsaussichten?
Monika und Claus M.
Die Antwort von Oliver Ebert
Um das Merkzeichen H durchzusetzen, wäre u. a. der Nachweis erforderlich, dass Ihre Tochter tatsächlich dauernd und in erheblichem Maße fremde Hilfe, Überwachung oder Anleitung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen des täglichen Lebens benötigt.
Nach den maßgeblichen Vorschriften (Teil A Nummer 4 der Anlage zu § 2 der VersorgungsmedVO) gelten Personen als hilflos, wenn sie infolge von Gesundheitsstörungen für eine Reihe von häufig und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen zur Sicherung ihrer persönlichen Existenz im Ablauf eines jeden Tages dauernd fremder Hilfe bedürfen. Diese Voraussetzungen sind auch erfüllt, wenn die Hilfe in Form einer Überwachung oder Anleitung erforderlich ist oder wenn die Hilfe zwar nicht dauernd geleistet werden muss, jedoch eine ständige Bereitschaft zur Hilfeleistung erforderlich ist.
Unter häufig und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen zur Sicherung der persönlichen Existenz gelten dabei insbesondere An- und Auskleiden, Nahrungsaufnahme, Körperpflege, Verrichten der Notdurft. Ebenfalls zu berücksichtigen sind notwendige körperliche Bewegung, geistige Anregung und Möglichkeiten zur Kommunikation. Hilflosigkeit liegt auch dann vor, wenn ein psychisch oder geistig behinderter Mensch zwar bei zahlreichen Verrichtungen des täglichen Lebens keine unmittelbare Hilfe braucht, er diese Verrichtungen aber infolge einer Antriebsschwäche ohne ständige Überwachung nicht vornähme. Die ständige Bereitschaft ist z. B. anzunehmen, wenn Hilfe häufig und plötzlich wegen akuter Lebensgefahr notwendig ist. Der Umfang der notwendigen Hilfe muss jedoch erheblich sein.
Mehr zum Thema Diabetes und Recht
Diese Voraussetzungen dürften bei älteren Jugendlichen allein aufgrund des Diabetes jedoch kaum mehr vorliegen. Es müsste durch nachvollziehbar begründete ärztliche bzw. psychologische Atteste nachgewiesen werden, dass Ihre Tochter tatsächlich nicht allein zu einem Diabetes-Management in der Lage ist und dazu Ihre dauernde Unterstützung benötigt wird. Ein solcher Nachweis dürfte m. E. bei einer normal entwickelten 16-jährigen Jugendlichen jedoch schwer zu führen sein. Denn entscheidend ist nicht, was Sie als Eltern für sinnvoll bzw. notwendig erachten, sondern was aus objektiver Sicht tatsächlich zwingend erforderlich ist. Vor diesem Hintergrund denke ich, dass ein Widerspruch eher wenige Erfolgsaussichten haben dürfte.
von Oliver Ebert
Oliver Ebert ist Fachanwalt für IT-Recht, Datenschutzbeauftragter und -auditor und Hochschullehrbeauftragter für Datenschutz- und Internetrecht. Zudem ist er Geschäftsführer der mediaspects GmbH sowie Fachjournalist für Medizin, Datenschutz & Patientenrechte. Seit vielen Jahren befasst er sich mit dem Thema Diabetes und unterstützt Patienten, Angehörige und Ärzte in juristischen Belangen. Er war langjähriger Vorsitzender des DDG-Ausschusses Soziales und ist Co-Koordinator/Mitautor der europaweit ersten S2e-Leitlinie: „Diabetes & Straßenverkehr“
Erschienen in: Diabetes-Journal, 2024; 73 (1) Seite 51
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stephanie-haack postete ein Update vor 2 Tagen, 20 Stunden
Jetzt schon vormerken: Das nächste virtuelle Community-MeetUp findet am 10. Juni statt. Wir freuen uns drauf! 🙂
Alle Infos hier: https://diabetes-anker.de/veranstaltung/virtuelles-diabetes-anker-community-meetup-im-juni2026/
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tako111 postete ein Update vor 2 Tagen, 22 Stunden
Ich habe Ihr Heft 1-2/2026 leider erst jetzt in die Hände bekommen und war über den Bericht auf Seite 14 „Spritzen, aber kein Insulin“ schon verwundert. Zwar nennen Sie einige mögliche Nebenwirkungen der einzelnen Substanzen, jedoch fehlt ein Hinweis auf eine besonders schwerwiegende Komplikation: die Gefahr einer Schädigung des Sehnervs beziehungsweise anderer Augenstrukturen. Nach meinem Kenntnisstand kann diese Nebenwirkung unter Umständen nicht mehr reversibel sein.
Ich würde mir wünschen, dass Sie bei künftigen Berichten auch auf solche Risiken eingehen und diese entsprechend berücksichtigen. Auffällig ist zudem, dass in Ihrem Heft häufig über Menschen mit Diabetes Typ 1 berichtet wird, während der Diabetes Typ 2 deutlich weniger Beachtung findet. Darüber hinaus entsteht der Eindruck, dass die entsprechenden Spritzenmedikamente bei Typ-2-Diabetes oftmals in einem überwiegend positiven Licht dargestellt werden, ja geradezu für den Typ 2 gegenüber beispielsweise Metformin, präferiert werden.
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katrin-kraatz antwortete vor 2 Tagen, 20 Stunden
Für die Augenproblematik konnte bisher keine Kausalität gezeigt werden. Hier sind weitere Studien zu erwarten, deren Ergebnisse abzuwarten sind. Außerdem ist es ein sehr seltenes Ereignis. Details sind zum Beispiel zu finden im Deutschen Ärzteblatt unter https://www.aerzteblatt.de/themen/augenheilkunde/therapie-mit-glp-1-rezeptor-agonisten-okulaere-komplikationen-sind-selten-aber-visusbedrohend-e345aa92-a4f7-4f40-8146-b2967b577504.
Wir bemühen uns, mit unseren Beiträgen ausgewogen über die Ausgaben des Diabetes-Ankers hinweg alle Menschen mit Diabetes zu informieren – mal mehr über den einen, mal mehr über den anderen Typ und auch weitere Diabetestypen. Medikamente finden ebenfalls über die Ausgaben hinweg ausgewogen ihren Raum im Heft.
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moira postete ein Update vor 1 Woche, 6 Tagen
Hallo! Ich fahre in den Ferien nach Paris und möchte gerne auf den Eiffelturm steigen. Mein Mann macht sich deshalb große Sorgen, weil die Treppe schon sehr lang ist.
War jemand schon mal dort und hat den einen oder anderen Tipp?
