Rechteck – Antworten auf ihre Rechtsfragen: Kann man ein Insulin in der Pumpe einsetzen, das dafür noch nicht zugelassen ist?

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Rechteck – Antworten auf ihre Rechtsfragen: Kann man ein Insulin in der Pumpe einsetzen, das dafür noch nicht zugelassen ist?

Darf ein Arzt ein Insulin verordnen, das für die Pumpe noch nicht zugelassen ist? Rechtsanwalt Oliver Ebert erläutert die Haftungsrisiken für Arzt und Patient und was vor einer solchen Entscheidung zu klären ist.

Die Frage

Ich würde in meiner Pumpe gerne ein neues Insulin einsetzen, was deutlich schneller wirken soll. Allerdings ist dieses Insulin vom Pumpenhersteller für den Einsatz in der Pumpe noch nicht zugelassen bzw. freigegeben. Mein Arzt verweigert mir daher ein Rezept für das neue Insulin und behauptet, dass er das nicht tun dürfe und es ihm auch zu riskant sei.

Ich weiß aber, dass andere Praxen da keine Probleme machen. Sogar die Hotline des Pumpenanbieters sagt, dass man auch das neue Insulin nehmen könne. Was meinen Sie juristisch dazu? Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung!

C.S., München

Die Antwort von Oliver Ebert

Die Verordnung eines für die Pumpe nicht zugelassenen Insulins birgt in der Tat nicht unerhebliche Haftungsrisiken für den Arzt. Denn der Einsatz eines nicht für die Insulinpumpentherapie zugelassenen Insulins kann unvorhergesehene Probleme bringen – beispielsweise eine unerwartete, zu rasche oder zu langsame Insulinwirkung, Wirkverläufe, die mit der Pumpenprogrammierung nicht übereinstimmen, oder Schwierigkeiten bei der Dosierbarkeit, Mengenberechnung und Haltbarkeit. Auch kann die chemische Zusammensetzung des Insulins möglicherweise mit den Materialien der Pumpe bzw. der Katheter und Kanülen unvorhergesehen reagieren.

Es hat daher in der Regel gewichtige Gründe, warum Pumpenhersteller konkret vorgeben, welche Insuline für die Verwendung mit ihrer Pumpe zugelassen sind. Ich empfehle zunächst, dass Sie sich nicht auf die mündlichen Auskünfte der Hotline verlassen. Erbitten Sie eine schriftliche Bestätigung des Herstellers, dass man das neue Insulin unproblematisch verwenden kann.

Bitten Sie Ihren Arzt, dass er nochmals anhand der aktuellsten Fachinformationen prüft, ob zwischenzeitlich das Insulin freigegeben ist. Ansonsten wäre Ihrem Arzt zu raten, dass auch er selbst ebenfalls beim Hersteller anfragt und sich dort schriftlich zusichern lässt, dass gegen den Einsatz des neuen Insulins keine Bedenken bestehen.

Ohne eine solche schriftliche Bestätigung würde ihr Arzt ein sehr hohes Risiko eingehen. Er müsste Sie auch sehr ausführlich über die möglichen Risiken aufklären, entsprechend den Anforderungen für einen „Off-label-use“ (Anmerkung: Einsatz eines Medikaments auch für Indikationen, für die es nicht zugelassen ist).

Man sollte auch daran denken, dass im schlimmsten Fall ja womöglich auch noch andere betroffen sein könnten – beispielsweise wenn es aufgrund einer unvorhergesehenen Wirkung des nicht für die Pumpe zugelassenen Insulins beim Autofahren zu einem Unfall kommt.

Angesichts der unvorhersehbaren Risiken würde Ihnen Ihr Arzt daher wohl dringend abraten müssen, mit dem Auto oder dem Motorrad zu fahren, solange Sie das nicht zugelassene Insulin in der Pumpe einsetzen. Denn für sich selbst dürfen Sie ein mögliches Risiko eingehen – Unbeteiligte dürfen aber nicht unnötig in Gefahr gebracht werden.


von Oliver Ebert

Oliver Ebert ist Fachanwalt für IT-Recht, Datenschutzbeauftragter und -auditor und Hochschullehrbeauftragter für Datenschutz- und Internetrecht. Zudem ist er Geschäftsführer der mediaspects GmbH sowie Fachjournalist für Medizin, Datenschutz & Patientenrechte. Seit vielen Jahren befasst er sich mit dem Thema Diabetes und unterstützt Patienten, Angehörige und Ärzte in juristischen Belangen. Er war langjähriger Vorsitzender des DDG-Ausschusses Soziales und ist Co-Koordinator/Mitautor der europaweit ersten S2e-Leitlinie: „Diabetes & Straßenverkehr“

Erschienen in: Diabetes-Journal, 2024; 72 (5) Seite 49

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  • tako111 postete ein Update vor 2 Tagen, 23 Stunden

    Ich habe Ihr Heft 1-2/2026 leider erst jetzt in die Hände bekommen und war über den Bericht auf Seite 14 „Spritzen, aber kein Insulin“ schon verwundert. Zwar nennen Sie einige mögliche Nebenwirkungen der einzelnen Substanzen, jedoch fehlt ein Hinweis auf eine besonders schwerwiegende Komplikation: die Gefahr einer Schädigung des Sehnervs beziehungsweise anderer Augenstrukturen. Nach meinem Kenntnisstand kann diese Nebenwirkung unter Umständen nicht mehr reversibel sein.

    Ich würde mir wünschen, dass Sie bei künftigen Berichten auch auf solche Risiken eingehen und diese entsprechend berücksichtigen. Auffällig ist zudem, dass in Ihrem Heft häufig über Menschen mit Diabetes Typ 1 berichtet wird, während der Diabetes Typ 2 deutlich weniger Beachtung findet. Darüber hinaus entsteht der Eindruck, dass die entsprechenden Spritzenmedikamente bei Typ-2-Diabetes oftmals in einem überwiegend positiven Licht dargestellt werden, ja geradezu für den Typ 2 gegenüber beispielsweise Metformin, präferiert werden.

  • moira postete ein Update vor 1 Woche, 6 Tagen

    Hallo! Ich fahre in den Ferien nach Paris und möchte gerne auf den Eiffelturm steigen. Mein Mann macht sich deshalb große Sorgen, weil die Treppe schon sehr lang ist.
    War jemand schon mal dort und hat den einen oder anderen Tipp?

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