- Soziales und Recht
Rechteck – Antworten auf ihre Rechtsfragen: Kann man mit Diabetes den Bootsführerschein erwerben?
2 Minuten

Mit Diabetes den Bootsführerschein erwerben – geht das? Rechtsexperte Oliver Ebert erklärt, unter welchen Voraussetzungen Menschen mit Typ-1-Diabetes den Sportbootführerschein erwerben können und was bei gewerblicher Schifffahrt gilt.
Die Frage
Ich (45 Jahre, Diabetes Typ 1, Insulinpumpe) würde gerne den Motorbootführerschein machen. Nun habe ich gehört, dass das mit Diabetes wohl nicht möglich sei. Stimmt das bzw. welche Voraussetzungen muss ich dazu mitbringen?
Peter F.
Die Antwort von Oliver Ebert
Leider geht aus Ihrer Anfrage nicht hervor, ob Sie das Schiffspatent nur für den privaten Bereich oder auch für eine berufliche bzw. gewerbliche Tätigkeit erwerben möchten.
Für den privaten Bereich kann ich hier Entwarnung geben:Der Diabetes ist in aller Regel kein Hindernis, um den Sportbootführerschein zum Führen eines Sportbootes in Binnengewässern (SBF-Binnen), in Küstennähe am Meer (SBF-See) oder am Bodensee (Bodenseeschifferpatent) zu erwerben.
Es ist zwar eine ärztliche Untersuchung vorgeschrieben und der Arzt muss dabei prüfen, ob es “körperliche Mängel oder Krankheiten” gibt, welche “die Tauglichkeit zum Führen eines Sportbootes einschränken oder ausschließen”. Meines Wissens wird dabei meist nur auf Seh- und Hörbehinderungen bzw. äußerlich erkennbare Beeinträchtigungen geachtet; der Diabetes spielt in diesen meist sehr oberflächlichen Untersuchungen kaum eine Rolle.
Allerdings: Wenn der Arzt nach dem Vorliegen bestimmter Krankheiten wie Diabetes oder Epilepsie fragt, dann muss man wahrheitsgemäße Angaben machen. Probleme dürfte es dann aber nur geben, wenn man Unterzuckerungen nicht (mehr) rechtzeitig wahrnehmen kann und deswegen auch kein Auto oder Motorrad mehr fahren darf.
Mehr zum Thema Diabetes und Recht
Anders sieht es aus bei der beruflichen bzw. gewerblichen Schifffahrt:Hier ist neben dem Kapitänspatent auch eine regelmäßige Seedienst-Tauglichkeitsuntersuchung (gemäß der Maritime-Medizin-Verordnung – MariMedV) erforderlich.
Dort wird überprüft, ob eine zuverlässige Hypoglykämie-Wahrnehmung vorhanden ist und eine gute Stoffwechselkontrolle sowie eine vollständige Compliance bezüglich der Therapie-Empfehlungen vorliegt. Es bestehen dann keine relevanten Einschränkungen für Aufgaben in küstennahen Gewässern ohne Allein-Wachdienste. Für die Fahrt auf hoher See kommt es dagegen auf die Bewertung im Einzelfall an; dank moderner Hilfsmittel wie Systemen zum kontinuierlichen Glukose-Monitoring (CGM) und Insulinpumpe lassen sich inzwischen auch hier meist Lösungen finden.
von Oliver Ebert
Oliver Ebert ist Fachanwalt für IT-Recht, Datenschutzbeauftragter und -auditor und Hochschullehrbeauftragter für Datenschutz- und Internetrecht. Zudem ist er Geschäftsführer der mediaspects GmbH sowie Fachjournalist für Medizin, Datenschutz & Patientenrechte. Seit vielen Jahren befasst er sich mit dem Thema Diabetes und unterstützt Patienten, Angehörige und Ärzte in juristischen Belangen. Er war langjähriger Vorsitzender des DDG-Ausschusses Soziales und ist Co-Koordinator/Mitautor der europaweit ersten S2e-Leitlinie: „Diabetes & Straßenverkehr“
Erschienen in: Diabetes-Journal, 2023; 72 (6) Seite 52
Alle wichtigen Infos und Events für Menschen mit Diabetes – kostenlos und direkt in deinem Postfach. Mit unserem Newsletter verpasst du nichts mehr.
Ähnliche Beiträge
- Soziales und Recht

4 Minuten
- Soziales und Recht

2 Minuten
Alle wichtigen Infos und Events für Menschen mit Diabetes – kostenlos und direkt in deinem Postfach. Mit unserem Newsletter verpasst du nichts mehr.
Geschichten, Gemeinschaft, Gesundheit: Der Diabetes-Anker ist ein umfassendes Angebot für alle Menschen mit Diabetes – live, gedruckt und digital. Der Diabetes-Anker und die Community sind immer da, wo du sie brauchst. Für alle Höhen und Tiefen.
über deinen Diabetes?
Die Antworten werden anonymisiert gesammelt und sind nicht mit dir oder deinem Profil verbunden. Achte darauf, dass deine Antwort auch keine Personenbezogenen Daten enthält.
thomas55 postete ein Update vor 4 Stunden, 33 Minuten
Hallo Philipa,
beim Umstieg auf eine Pumpe musst du als Mensch fast genauso viele Entscheidungen treffen wie bei der ICT. Schätzfehler bleiben also. Du kannst aber die Basalrate individuell einstellen, z.B. In den frühen Morgenstunden mehr Insulin zuführen. Auch bei körperlichen Anstrengungen kannst du die Basalrate für eine Zeit stoppen, das morgens oder abends gespritzte Basalinsulin wirkt dagegen weiter. Auch bei Schätzfehlern und ansteigendem Zuckerwert kannst du einfach mit dem Drücken von Knöpfen o.ä. Insulin geben. Je nach Situation würdest du keine Spritze rausholen. Bei mir haben sich damals vor 12 Jahren beim Umstieg auf die Pumpe vor allem die Spitzen oben und unten verringert, die mein Doc damals immer als zu viel und zu groß angesehen hat. Der HbA1c, der damals entscheidende Wert, hat sich bei mir nur minimal verbessert. GMI und TIR gab es damals noch nicht, jedenfalls nicht für Patienten. Beim Umstieg auf AID haben sich bei mir GMI und TIR verbessert. Aber “automatisch” funktioniert das auch nur begrenzt. Wenn du z.B. Sport machst, kann ein AID-System die Insulinzufuhr maximal auf Null setzen, aber Zucker kann dir Pumpe auch nicht zuführen.
Aber meine Meinung: Der Umstieg von ICT auf Pumpe war für mich eine sehr gute Entscheidung würde ich immer wieder so machen.
Viel Erfolg
Thomasphilipa postete ein Update vor 22 Stunden, 3 Minuten
Hallo zusammen,
Ich bin neu hier und wollte fragen ob sich euer GMI Wert gebessert hat nachdem ihr eine Pumpe bekommen habt?lena-schmidt hat eine Umfrage erstellt vor 2 Wochen, 1 Tag
Reminder: Das nächste Community-Meetup findet am 15. Juli statt!
Den Link und weitere Infos gibt es hier: https://diabetes-anker.de/veranstaltung/virtuelles-diabetes-anker-community-meetup-im-juli/Wer ist am Start?
Virtuelles Diabetes-Anker Community-MeetUp im Juli – Diabetes-Anker
Wir freuen uns auf das nächste Community-MeetUp am 15. Juli! 1x im Monat treffen wir uns und tauschen uns rund um das Thema Diabetes aus. Die ganze Community ist herzlich eingeladen. […]




