Rechteck – Antworten auf ihre Rechtsfragen: Kann man mit Typ-1-Diabetes ein Dienstfahrzeug uneingeschränkt führen?

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Rechteck – Antworten auf ihre Rechtsfragen: Kann man mit Typ-1-Diabetes ein Dienstfahrzeug uneingeschränkt führen?

Müssen Menschen mit Typ-1-Diabetes ihren Arbeitgeber über die Erkrankung informieren, um ein Dienstfahrzeug führen zu dürfen? Rechtsanwalt Oliver Ebert klärt über Auskunftspflicht und mögliche Auflagen auf.

Die Frage

Eine Frage zum Führen von Dienstfahrzeugen als Diabetiker Typ 1: Muss ich meinen AG (Universität X) darüber informieren, dass ich Typ-1-Diabetes habe, wenn ich eine Fahrgestattung zum Führen von Dienstfahrzeugen haben möchte, oder umgekehrt, kann der Arbeitgeber bei Bekanntsein, dass ich Diabetiker Typ 1 bin, mir entsprechende Auflagen machen, wenn ich Dienstfahrzeuge führen will, weil aus dienstlichem Anlass erforderlich?

Peter K.

Die Antwort von Oliver Ebert

Nein, es besteht keine Verpflichtung, den Arbeitgeber von Krankheiten wie Diabetes zu unterrichten. Nur im Fall einer betriebsärztlichen Untersuchung wäre das wahrheitsgemäß anzugeben.

Allerdings ist es grundsätzlich schon möglich, dass der Betriebsarzt dann Auflagen zum Fahren von Dienstfahrzeugen macht. Ob die Auflagen aber zulässig bzw. von Ihnen hinzunehmen sind, müsste man dann im Einzelfall prüfen. Ich empfehle daher, dass Sie sicherheitshalber ein ausführliches Attest Ihres behandelnden Arztes zu einem Termin beim Betriebsarzt mitnehmen. Sollte dann die Sprache auf den Diabetes kommen, dann könnten Sie das Attest vorlegen bzw. den Betriebsarzt darauf hinweisen, dass Ihr Arzt keine Bedenken hat. In den meisten Fällen sollte es dann auch seitens des Betriebsarztes keine Schwierigkeiten geben.


von Oliver Ebert

Oliver Ebert ist Fachanwalt für IT-Recht, Datenschutzbeauftragter und -auditor und Hochschullehrbeauftragter für Datenschutz- und Internetrecht. Zudem ist er Geschäftsführer der mediaspects GmbH sowie Fachjournalist für Medizin, Datenschutz & Patientenrechte. Seit vielen Jahren befasst er sich mit dem Thema Diabetes und unterstützt Patienten, Angehörige und Ärzte in juristischen Belangen. Er war langjähriger Vorsitzender des DDG-Ausschusses Soziales und ist Co-Koordinator/Mitautor der europaweit ersten S2e-Leitlinie: „Diabetes & Straßenverkehr“

Erschienen in: Diabetes-Journal, 2021; 70 (10) Seite 49

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  • tako111 postete ein Update vor 2 Tagen, 23 Stunden

    Ich habe Ihr Heft 1-2/2026 leider erst jetzt in die Hände bekommen und war über den Bericht auf Seite 14 „Spritzen, aber kein Insulin“ schon verwundert. Zwar nennen Sie einige mögliche Nebenwirkungen der einzelnen Substanzen, jedoch fehlt ein Hinweis auf eine besonders schwerwiegende Komplikation: die Gefahr einer Schädigung des Sehnervs beziehungsweise anderer Augenstrukturen. Nach meinem Kenntnisstand kann diese Nebenwirkung unter Umständen nicht mehr reversibel sein.

    Ich würde mir wünschen, dass Sie bei künftigen Berichten auch auf solche Risiken eingehen und diese entsprechend berücksichtigen. Auffällig ist zudem, dass in Ihrem Heft häufig über Menschen mit Diabetes Typ 1 berichtet wird, während der Diabetes Typ 2 deutlich weniger Beachtung findet. Darüber hinaus entsteht der Eindruck, dass die entsprechenden Spritzenmedikamente bei Typ-2-Diabetes oftmals in einem überwiegend positiven Licht dargestellt werden, ja geradezu für den Typ 2 gegenüber beispielsweise Metformin, präferiert werden.

  • moira postete ein Update vor 1 Woche, 6 Tagen

    Hallo! Ich fahre in den Ferien nach Paris und möchte gerne auf den Eiffelturm steigen. Mein Mann macht sich deshalb große Sorgen, weil die Treppe schon sehr lang ist.
    War jemand schon mal dort und hat den einen oder anderen Tipp?

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